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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

6. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine Änderung beim<br />

Buchungsverhalten der Eltern feststellen?<br />

Generell lässt sich feststellen, dass sich das Buchungsverhalten der Eltern<br />

weitgehend geändert hat. In vielen Fällen wird berichtet, dass Eltern exakter planen,<br />

genauer kalkulieren <strong>und</strong> oft die günstigste Variante wählen.<br />

Oft wird zu Beginn eine geringere Buchungszeiten gewählt <strong>und</strong> es Bedarf<br />

Aufklärungsarbeit, um den Eltern bewusst zu machen, dass ihre Flexibilität dadurch<br />

eingeschränkt wird.<br />

Buchungen werden häufig nach den Kosten nicht nach dem Bedarf gemacht. Der<br />

Kostenfaktor tritt in den Vordergr<strong>und</strong>, die Förderung <strong>und</strong> Bildung in den Hintergr<strong>und</strong>.<br />

In einzelnen Einrichtungen werden aber auch höhere Buchungen verzeichnet.<br />

Fazit: Zeiten werden knapper bemessen <strong>und</strong> im direkten Gegensatz dazu würden<br />

viele Eltern gerne die max. St<strong>und</strong>en buchen, um sich Flexibilität zu kaufen.<br />

7. Was empfehlen Sie, um das Abrechnungsverfahren (kfa- <strong>und</strong> kfr-Dateien) zu<br />

optimieren?<br />

Anregung:<br />

Die Kinderliste sollte alphabetisch sortierbar sein oder es sollten die verbleibenden<br />

Kinder aus dem Vorjahr ins Folgejahr kopierbar sein.<br />

8. Haben Sie im letzen KiTa-Jahr Schwierigkeiten mit der „Gastkinderregelung“<br />

gehabt?<br />

Eine restriktive Bedarfsanerkennung nur innerhalb eigener Gemeindegrenzen, keine<br />

ausreichende Einbindung der freien Träger in das Planungsverfahren führen in<br />

leider immer noch zu vielen Fällen zu Ablehnungen von Gastkinderanträgen, zu<br />

langwierigen Verhandlungen <strong>und</strong> juristischen Klagen. Kinder müssen Einrichtungen<br />

verlassen oder können nicht aufgenommen werden, was zu einer Belastung der<br />

Träger, der Einrichtungen (bis hin zur Gefährdung des Bestandes), der Eltern <strong>und</strong><br />

nicht zuletzt der Kinder führt.<br />

Die Probleme treten sowohl im städtischen <strong>und</strong> hier in besonderem Maße bei<br />

betriebsnahen Einrichtungen, als auch im ländlichen Bereich auf.<br />

Durch Abklärung, ob eine Förderung erfolgt, bereits vor Aufnahme des Kindes <strong>und</strong><br />

durch die Antragsstellung an viele zuständige Gemeinden <strong>für</strong> eine Einrichtung, da<br />

der Antrag immer an die Gemeinde zu stellen ist, aus der das jeweilige Kind kommt,<br />

entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die freien Träger.<br />

Die Entscheidung ob einem Antrag zugestimmt wird oder nicht, wird durch die<br />

Kommunen oft nicht aufgr<strong>und</strong> des Bedarfs der Eltern (Ort, pädagogische/<br />

wertorientierte Ausrichtung, Öffnungszeiten), sondern der finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit entschieden. Das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern ist dadurch<br />

erheblich eingeschränkt.<br />

9. Hatte oder hat das neue Gesetz Auswirkungen auf die Arbeitsverträge oder<br />

Beschäftigungsverhältnisse der in Kindertageseinrichtungen Beschäftigten<br />

(Vertragsgestaltung, Befristung, Arbeitszeit, etc.)? Zeigen Sie die Entwicklung<br />

anhand von Beispielen auf.<br />

Die Erfahrungen zeigen, dass es im Bereich der Kindertageseinrichtungen seit<br />

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