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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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92<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Wenn Maßnahmen zur Sicherung der Trägerqualität eingeleitet wurden, so erfolgte dies<br />

schon vor Einführung des BayKiBiG, vor ca. sechs Jahren, als die Qualitätsdiskussion von<br />

Seiten des Staatsministeriums eröffnet worden ist, bspw. beim Caritasverband.<br />

8. Zur Tagespflege/Großtagespflege<br />

Zu den Fragen:<br />

13 der CSU Fraktion<br />

8.1 der SPD Fraktion<br />

5.1.2 <strong>und</strong> 5.1.3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Das BayKiBiG hat maßgeblich zum Ausbau der Tagespflege beigetragen. Vielerorts<br />

kümmern sich Vereine oder Kommunen um die Vermittlung von Tagespflegestellen <strong>und</strong><br />

Unterstützung von Großtagespflegestellen.<br />

Gerade Großtagespflegestellen sind auf den ersten Blick eine <strong>für</strong> Eltern, Kinder <strong>und</strong><br />

Fachpersonal attraktive Alternative zur Kinderkrippe oder zum Kindergarten:<br />

Großtagespflege Krippe Kindergarten<br />

Der Betreuungsschlüssel<br />

beträgt<br />

1: max. 5<br />

Die Raumgröße<br />

(Gruppenraum/Nebenraum)<br />

wird mit 5,5 qm pro Kind<br />

festgelegt<br />

Bis 8 Kinder: keine<br />

Ausbildung nötig<br />

Ab dem 9. Kind muss eine<br />

Fachkraft mitarbeiten<br />

Es muss ein Arbeitsplatz<br />

mit 6-8 qm <strong>für</strong> die<br />

Tagesmutter ausgewiesen<br />

werden<br />

Für Krankheitsvertretung ist<br />

gesorgt/besteht die Pflicht<br />

von Seiten der Kommune<br />

Qualifizierungsmaßnahme<br />

vor Aufnahme von ca. 100<br />

Std.<br />

Betreuungsschlüssel: 1:6,<br />

wobei 20 Kinder zu unterschiedlichen<br />

Zeiten die Krippe/Gruppe besuchen<br />

können.<br />

(Der Anstellungs-schlüssel bildet nicht die<br />

tatsächliche Personal:Kind-Relation ab)<br />

Betreuungsschlüssel<br />

ca. 1:12,5/1:10,<br />

wobei durch<br />

unterschiedliche<br />

Nutzungszeiten eine<br />

Erzieherin/Kinderpfle<br />

gerin <strong>für</strong> mehr als 12<br />

bis 13 Kinder<br />

zuständig sein kann<br />

Keine Vorgaben mehr Keine Vorgaben<br />

Mind. 50 % der Arbeitszeit muss von einer<br />

Fachkraft ausgeübt werden<br />

Keine Vorgaben mehr<br />

(ehemaliges<br />

Leitungszimmer/Besprechungszimmer<br />

wird oft als Nebenraum genutzt)<br />

Krankheitsvertretung nach vier Wochen<br />

Pflicht<br />

s. Krippe<br />

s. Krippe<br />

s. Krippe<br />

Gesamtdauer der Berufsausbildung: 5 s. Krippe<br />

Jahre<br />

Ausbildungsdauer Ergänzungskraft: 2<br />

Jahre<br />

Keine gesetzliche Pflicht s. Krippe<br />

Fortbildungspflicht von 15<br />

Std./Jahr<br />

Fortbildungszuschüsse Keine gesetzliche Pflicht/ je nach Träger<br />

unterschiedlich<br />

s. Krippe<br />

Qualifizierungszuschlag Keine gesetzliche Pflicht/ Ist unüblich s. Krippe<br />

BEP ist Gr<strong>und</strong>lage der BEP ist Gr<strong>und</strong>lage der Arbeit<br />

s. Krippe<br />

Arbeit,<br />

Keine Fortbildungspflicht<br />

Seite 12

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