Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Guten<br />
Morgen, meine Damen <strong>und</strong> Herren, ich darf Sie im Bayerischen<br />
Landtag herzlich willkommen heißen. Mein<br />
Kollege Unterländer <strong>und</strong> ich – <strong>und</strong> natürlich auch die<br />
übrigen <strong>Ausschuss</strong>kollegen – freuen sich, dass diese<br />
Anhörung bei Ihnen auf so regen Zuspruch gestoßen<br />
ist.<br />
Ich darf mich vorab da<strong>für</strong> bedanken, dass Sie unserer<br />
Bitte, uns Ihre Stellungnahmen vorab schriftlich zu schicken,<br />
so rege entsprochen haben. Bis heute Morgen, 9<br />
Uhr, waren – glaube ich – 22 Stellungnahmen eingegangen.<br />
Ich weiß nicht, ob draußen noch genügend Exemplare<br />
ausliegen. Sie brauchen jedoch nicht besorgt<br />
zu sein, diese nicht in aller Ruhe nachlesen zu können.<br />
Wir sichern Ihnen zu, dass alle Statements dem Protokoll<br />
der heutigen Anhörung als Anlage beigefügt <strong>und</strong> an<br />
Sie versandt werden, sofern Sie sich in eine Liste eintragen,<br />
die vorne ausliegt. Teilen Sie uns bitte mit, wohin<br />
wir das Protokoll schicken sollen. Wenn Sie also nur<br />
Ihren Namen eintragen <strong>und</strong> diesen noch dazu nicht leserlich<br />
schreiben, wird es schwierig werden. Also seien<br />
Sie bitte so nett <strong>und</strong> schreiben Sie Ihren Namen <strong>und</strong> Ihre<br />
Adresse deutlich. Dies wäre sehr hilfreich.<br />
Zum technischen Ablauf darf ich Folgendes sagen: Wir<br />
haben uns vorab – auch mit Blick auf die schriftlichen<br />
Stellungnahmen – darauf verständigt, die heutige Anhörung<br />
zeitlich zu befristen. Ich nehme an, dies ist auch in<br />
Ihrem Interesse. Ich bitte Sie, sich darauf einzurichten,<br />
dass wir diese Anhörung gegen 14 Uhr beenden. Also<br />
lautet unsere herzliche Bitte: Fassen Sie Ihre mündlichen<br />
Statements so, dass auch diejenigen, die nach Ihnen an<br />
der Reihe sind, noch Gelegenheit haben, sich zu<br />
äußern.<br />
Außerdem darf ich Sie bitten, dass Sie, wenn Sie aufgerufen<br />
werden, Ihren Namen <strong>und</strong> – wenn möglich – auch<br />
die Institution, die Sie vertreten, nennen. Denn wir führen<br />
heute ein Wortprotokoll; das heißt, alle Ihre Äußerungen<br />
werden im Protokoll festgehalten. Wenn Sie namentlich<br />
erscheinen wollen, müssten Sie bitte auch Ihren Namen<br />
nennen.<br />
Nun zur Sache: Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> -<br />
betreuungsgesetz, abgekürzt BayKiBiG, ist so kontrovers<br />
wie kaum ein anderes Gesetz, das wir im Bayerischen<br />
Landtag verabschiedet haben, in der Öffentlichkeit,<br />
aber auch im Landtag diskutiert worden. Das zeigt<br />
sich schon daran, dass wir im Vorfeld dieses Gesetzes<br />
zwei Anhörungen durchgeführt haben. Viele von Ihnen<br />
haben an diesen Anhörungen teilgenommen.<br />
Am 1. August 2005 hat dieses Gesetz das Licht der Welt<br />
erblickt; das heißt, es ist in Kraft getreten. Scharf gestellt<br />
wurde es allerdings erst am 1. September 2006. Seither<br />
ist es der Rahmen <strong>für</strong> die Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />
von Kindern in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> -<br />
tagespflege. Das wissen Sie alle. Aber <strong>für</strong> diejenigen,<br />
die heute als Zuhörer anwesend sind, darf ich es nochmals<br />
erwähnen.<br />
Heute wollen wir mit Ihnen gemeinsam eine erste Bilanz<br />
ziehen. Die Lektüre der schriftlichen Stellungnahmen<br />
verspricht eine kontroverse Diskussion, wie nicht anders<br />
zu erwarten war. Wir würden Ihnen vonseiten des <strong>Ausschuss</strong>es<br />
vorschlagen, dass wir den umfangreichen<br />
Fragenkatalog, den wir Ihnen zugesandt haben, heute<br />
nicht einzeln abarbeiten. Das haben Sie dankenswerterweise<br />
teilweise ja schon in Ihren schriftlichen Stellungnahmen<br />
gemacht. Vielmehr würden wir die Diskussion<br />
gerne in zwei große Blöcke unterteilen <strong>und</strong> uns im ersten<br />
Teil mit den Schwachstellen, Defiziten <strong>und</strong> Stärken<br />
dieses Gesetzes befassen. Im zweiten Teil würden wir<br />
uns gerne der Zukunft zuwenden. Ich gehe davon aus,<br />
dass Änderungsbedarf besteht. Dass auch die CSU<br />
einen Änderungsbedarf sieht, konnte man heute in einer<br />
großen Zeitung nachlesen. Deshalb sollten wir auch ein<br />
bisschen zukunftsorientiert diskutieren <strong>und</strong> nicht ausschließlich<br />
in der Vergangenheit verharren. Wir sollten<br />
versuchen, den Blick in die Zukunft zu richten in der<br />
Hoffnung, das Bestmögliche <strong>für</strong> die Erziehung unserer<br />
Kinder zu erreichen.<br />
Das BayKiBiG steht in folgendem Rahmen: Wie Sie<br />
wissen, hat der B<strong>und</strong> – auch wenn dies verfassungsrechtlich<br />
so natürlich nicht in Ordnung ist – gemeinsam<br />
mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung mit sehr<br />
hohen Zielsetzungen, vor allen Dingen <strong>für</strong> die Kinder<br />
unter drei Jahren, getroffen <strong>und</strong> ist auch bereit, sich finanziell<br />
zu beteiligen. Das muss man im Hinterkopf behalten.<br />
Dann gibt es noch b<strong>und</strong>esgesetzliche Regelungen<br />
– sei es das HAG, sei es das SGB VIII oder seien<br />
es andere einschlägige Bestimmungen –, die gewisse<br />
Vorgaben enthalten, die durch Landesrecht nicht außer<br />
Kraft gesetzt werden können. Das muss man im Hinterkopf<br />
behalten.<br />
Zur Technik ist Folgendes zu sagen: Ich hoffe, Sie haben<br />
alle ein Mikrophon in der Nähe. Wenn nicht, so müssten<br />
Sie sich so platzieren, dass Sie an ein Mikrophon<br />
kommen. Dieses Mikrophon drücken Sie bitte. Der<br />
Computer entscheidet dann, wann Sie dran sind. Die<br />
Reihenfolge der Worterteilungen ist also keine Willkür<br />
meinerseits, sondern wird ausschließlich vom Computer<br />
bestimmt. Ich darf Sie nun bitten, Ihre Wortmeldungen<br />
vorzunehmen.<br />
Abg. Joachim Unterländer (CSU): Erlauben Sie mir –<br />
auch im Sinne des Aufwärmens der Diskussion – einige<br />
gr<strong>und</strong>sätzliche Bemerkungen zur Bestandsaufnahme<br />
sowie zu den Ausführungen, die Kollege Wahnschaffe in<br />
seiner Einführung gemacht hat. Ich denke, wir müssen<br />
uns bei der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> der Bewertung des<br />
Gesetzes über die Ziele, die mit den Gesetzesberatungen<br />
verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> waren, im Klaren sein, nämlich<br />
eine Lösung zu finden, wie aufgr<strong>und</strong> der demografischen<br />
Entwicklung der Rückgang an Kindern aufgefangen<br />
werden kann, ohne dass Einrichtungen nicht<br />
mehr existieren können. Wir müssen sehen, dass es<br />
dringend erforderlich war, eine Förderung – <strong>und</strong> das ist<br />
mit diesem Gesetz erreicht worden – <strong>für</strong> alle Betreuungsformen<br />
von null bis zwölf Jahren erstmals zu erreichen.<br />
Wir müssen sehen, dass mit diesem Gesetz auch<br />
das Ziel verb<strong>und</strong>en war <strong>und</strong> ist, die Qualität in den Ein-<br />
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