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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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244<br />

Fragenteil der SPD-Fraktion<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Den Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle Kinder auf<br />

Ganztagsbetreuung vom ersten Geburtstag<br />

bis zum Schuleintritt be<strong>für</strong>worte ich, wenn<br />

die Qualität sichergestellt ist. Bei einem Gewichtungsfaktor<br />

von „2“ <strong>für</strong> Kinder unter drei<br />

Jahren <strong>und</strong> damit bei zwei Kräften <strong>für</strong> zwölf<br />

Kinder ist <strong>für</strong> mich auf Gr<strong>und</strong> der besonderen<br />

Bedürfnisse dieser kleinen Kinder die Qualität<br />

nicht gesichert.<br />

1.2 Siehe Ausführungen zu Frage 11 der CSU-<br />

Fraktion.<br />

2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />

2.1 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird nach<br />

zwei Jahren Praxiserfahrungen sehr gut beurteilt.<br />

2.2 Es ist zum Teil sehr schwierig unter den derzeitigen<br />

Rahmenbedingungen des BayKiBiG den<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umzusetzen.<br />

Das Erzieher-Kind-Verhältnis dürfte maximal 1 :<br />

10 sein <strong>und</strong> die Gruppen sollten maximal 20<br />

Kinder betragen. Bei Aufnahme von Kindern<br />

unter drei Jahren sollten maximal 15 bis 17<br />

Kinder in der Gruppe aufgenommen werden<br />

dürfen. Ebenso sollte bei Behindertenintegration<br />

die Kinderzahl reduziert werden.<br />

2.2.1<br />

Leitungen sollten einen Zusatzkurs bezüglich<br />

„Leitung“ vorweisen können. Gr<strong>und</strong>sätzlich reichen<br />

Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

aus. Die Leitungen benötigen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

vielfältigen Aufgaben mehr Zeit außerhalb ihres<br />

„Dienstes am Kind“. Bei großen Einrichtungen<br />

ab 125 Kindern sollte die Leitung freigestellt<br />

werden.<br />

2.3 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan <strong>für</strong> unter<br />

Dreijährige könnte besser ausgearbeitet<br />

werden. Die Gr<strong>und</strong>sätze sind allerdings enthalten.<br />

Eine Weiterentwicklung <strong>für</strong> über Sechsjährige,<br />

insbesondere unter dem Aspekt der<br />

Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Hort<br />

wird nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten. Hier finden<br />

bereits Kontakte statt.<br />

3. Ausbildung/Erzieher<br />

1.1 Die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong><br />

Erzieher haben sich verschlechtert. Durch die<br />

Möglichkeit der Eltern, bestimmte Öffnungszeiten<br />

nach ihrem Bedarf zu buchen, gibt es<br />

kaum noch Randzeiten, in denen weniger<br />

Kinder vorhanden sind. Dadurch hat sich die<br />

Verfügungszeit des Personals erheblich verringert.<br />

Auch kommen immer mehr zusätzliche<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Aufgaben auf das Personal zu, z. B. Zusammenarbeit<br />

Schule, Vorkurse, Elterngespräche,<br />

Dokumentation, Kooperation mit anderen<br />

Stellen, so dass es <strong>für</strong> das Personal sehr<br />

schwierig ist, in der zur Verfügung stehenden<br />

Arbeitszeit die Aufgaben zu bewältigen <strong>und</strong><br />

sich darauf vorzubereiten. In der Regel kann<br />

das Personal an den gewünschten Fortbildungsveranstaltungen<br />

teilnehmen. Außerdem<br />

steigen die Anforderungen durch die Senkung<br />

des durchschnittlichen Alters der Kinder, die Altersmischung<br />

<strong>und</strong> die Behindertenintegration.<br />

Bei Einführung des Kindergartengesetzes 1972<br />

besuchten max. 25 – 28 Kinder in der Regel im<br />

Alter von vier bis sechs Jahren die Kindergärten,<br />

weil es damals üblich war, die Kinder max. zwei<br />

Jahre in den Kindergarten zu schicken. In den<br />

letzten Jahren wurden im September die Kinder<br />

aufgenommen, die im Laufe des vorangegangenen<br />

Jahres drei Jahre alt geworden waren.<br />

Die jüngsten Kinder waren somit im September<br />

um 3,5 Jahre alt. Nun werden Kinder bereits vor<br />

ihrem dritten Geburtstag aufgenommen. Wenn<br />

die Kinder drei Jahre alt werden, werden die frei<br />

werdenden Plätze (Wegfall der Doppelzählung<br />

der Kinder unter drei Jahren bei der lt. Betriebserlaubnis<br />

zugelassenen Plätze) mit anderen<br />

Kindern wieder belegt. Dies hat zur Folge, dass<br />

die Arbeitsbelastung erheblich gestiegen ist.<br />

Es ist festzustellen, dass Einrichtungen, die besonders<br />

gute Arbeit leisten, dazu ein erhebliches<br />

zusätzliches ehrenamtliches Engagement<br />

aufbringen. Ohne dieses Engagement könnten<br />

sie diese gute Leistung nicht erbringen, an dem<br />

andere Einrichtungen messen lassen müssen.<br />

Dieses ehrenamtliche Engagement kann allerdings<br />

nicht von allen verlangt <strong>und</strong> erwartet<br />

werden.<br />

3.2 Dringend erforderlich sind Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen<br />

<strong>für</strong> Erzieherinnen im Bereich der Aufnahme<br />

von Kindern unter drei Jahren.<br />

3.3 Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte müssen derzeit mehrere<br />

Wochen Praktikum absolvieren, bevor sie ihr<br />

Studium beginnen. Einen Teil dieses Praktikums<br />

sollten Lehrkräfte in Kindertageseinrichtungen<br />

verbringen müssen. Im Bereich Regensburg<br />

gibt es diesbezüglich bereits Verhandlungen<br />

mit der Universität Regensburg. Ebenso sollten<br />

Erzieher <strong>und</strong> Erzieherinnen in ihrer Ausbildung<br />

ein Praktikum an einer Gr<strong>und</strong>schule ableisten.<br />

3.4 Nach Rückmeldung der Einrichtungsleitungen<br />

hat sich der Verwaltungs-aufwand durch Umbuchungen<br />

<strong>und</strong> vor allem das Abrechnungsverfahren<br />

erheblich erhöht.<br />

4. Finanzierung<br />

4.1 Die kindbezogene Förderung führt zu jährlichen<br />

Unsicherheiten, welches Personal zukünftig

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