Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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244<br />
Fragenteil der SPD-Fraktion<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Den Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle Kinder auf<br />
Ganztagsbetreuung vom ersten Geburtstag<br />
bis zum Schuleintritt be<strong>für</strong>worte ich, wenn<br />
die Qualität sichergestellt ist. Bei einem Gewichtungsfaktor<br />
von „2“ <strong>für</strong> Kinder unter drei<br />
Jahren <strong>und</strong> damit bei zwei Kräften <strong>für</strong> zwölf<br />
Kinder ist <strong>für</strong> mich auf Gr<strong>und</strong> der besonderen<br />
Bedürfnisse dieser kleinen Kinder die Qualität<br />
nicht gesichert.<br />
1.2 Siehe Ausführungen zu Frage 11 der CSU-<br />
Fraktion.<br />
2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />
2.1 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird nach<br />
zwei Jahren Praxiserfahrungen sehr gut beurteilt.<br />
2.2 Es ist zum Teil sehr schwierig unter den derzeitigen<br />
Rahmenbedingungen des BayKiBiG den<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umzusetzen.<br />
Das Erzieher-Kind-Verhältnis dürfte maximal 1 :<br />
10 sein <strong>und</strong> die Gruppen sollten maximal 20<br />
Kinder betragen. Bei Aufnahme von Kindern<br />
unter drei Jahren sollten maximal 15 bis 17<br />
Kinder in der Gruppe aufgenommen werden<br />
dürfen. Ebenso sollte bei Behindertenintegration<br />
die Kinderzahl reduziert werden.<br />
2.2.1<br />
Leitungen sollten einen Zusatzkurs bezüglich<br />
„Leitung“ vorweisen können. Gr<strong>und</strong>sätzlich reichen<br />
Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
aus. Die Leitungen benötigen auf Gr<strong>und</strong> der<br />
vielfältigen Aufgaben mehr Zeit außerhalb ihres<br />
„Dienstes am Kind“. Bei großen Einrichtungen<br />
ab 125 Kindern sollte die Leitung freigestellt<br />
werden.<br />
2.3 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan <strong>für</strong> unter<br />
Dreijährige könnte besser ausgearbeitet<br />
werden. Die Gr<strong>und</strong>sätze sind allerdings enthalten.<br />
Eine Weiterentwicklung <strong>für</strong> über Sechsjährige,<br />
insbesondere unter dem Aspekt der<br />
Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Hort<br />
wird nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten. Hier finden<br />
bereits Kontakte statt.<br />
3. Ausbildung/Erzieher<br />
1.1 Die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong><br />
Erzieher haben sich verschlechtert. Durch die<br />
Möglichkeit der Eltern, bestimmte Öffnungszeiten<br />
nach ihrem Bedarf zu buchen, gibt es<br />
kaum noch Randzeiten, in denen weniger<br />
Kinder vorhanden sind. Dadurch hat sich die<br />
Verfügungszeit des Personals erheblich verringert.<br />
Auch kommen immer mehr zusätzliche<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Aufgaben auf das Personal zu, z. B. Zusammenarbeit<br />
Schule, Vorkurse, Elterngespräche,<br />
Dokumentation, Kooperation mit anderen<br />
Stellen, so dass es <strong>für</strong> das Personal sehr<br />
schwierig ist, in der zur Verfügung stehenden<br />
Arbeitszeit die Aufgaben zu bewältigen <strong>und</strong><br />
sich darauf vorzubereiten. In der Regel kann<br />
das Personal an den gewünschten Fortbildungsveranstaltungen<br />
teilnehmen. Außerdem<br />
steigen die Anforderungen durch die Senkung<br />
des durchschnittlichen Alters der Kinder, die Altersmischung<br />
<strong>und</strong> die Behindertenintegration.<br />
Bei Einführung des Kindergartengesetzes 1972<br />
besuchten max. 25 – 28 Kinder in der Regel im<br />
Alter von vier bis sechs Jahren die Kindergärten,<br />
weil es damals üblich war, die Kinder max. zwei<br />
Jahre in den Kindergarten zu schicken. In den<br />
letzten Jahren wurden im September die Kinder<br />
aufgenommen, die im Laufe des vorangegangenen<br />
Jahres drei Jahre alt geworden waren.<br />
Die jüngsten Kinder waren somit im September<br />
um 3,5 Jahre alt. Nun werden Kinder bereits vor<br />
ihrem dritten Geburtstag aufgenommen. Wenn<br />
die Kinder drei Jahre alt werden, werden die frei<br />
werdenden Plätze (Wegfall der Doppelzählung<br />
der Kinder unter drei Jahren bei der lt. Betriebserlaubnis<br />
zugelassenen Plätze) mit anderen<br />
Kindern wieder belegt. Dies hat zur Folge, dass<br />
die Arbeitsbelastung erheblich gestiegen ist.<br />
Es ist festzustellen, dass Einrichtungen, die besonders<br />
gute Arbeit leisten, dazu ein erhebliches<br />
zusätzliches ehrenamtliches Engagement<br />
aufbringen. Ohne dieses Engagement könnten<br />
sie diese gute Leistung nicht erbringen, an dem<br />
andere Einrichtungen messen lassen müssen.<br />
Dieses ehrenamtliche Engagement kann allerdings<br />
nicht von allen verlangt <strong>und</strong> erwartet<br />
werden.<br />
3.2 Dringend erforderlich sind Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen<br />
<strong>für</strong> Erzieherinnen im Bereich der Aufnahme<br />
von Kindern unter drei Jahren.<br />
3.3 Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte müssen derzeit mehrere<br />
Wochen Praktikum absolvieren, bevor sie ihr<br />
Studium beginnen. Einen Teil dieses Praktikums<br />
sollten Lehrkräfte in Kindertageseinrichtungen<br />
verbringen müssen. Im Bereich Regensburg<br />
gibt es diesbezüglich bereits Verhandlungen<br />
mit der Universität Regensburg. Ebenso sollten<br />
Erzieher <strong>und</strong> Erzieherinnen in ihrer Ausbildung<br />
ein Praktikum an einer Gr<strong>und</strong>schule ableisten.<br />
3.4 Nach Rückmeldung der Einrichtungsleitungen<br />
hat sich der Verwaltungs-aufwand durch Umbuchungen<br />
<strong>und</strong> vor allem das Abrechnungsverfahren<br />
erheblich erhöht.<br />
4. Finanzierung<br />
4.1 Die kindbezogene Förderung führt zu jährlichen<br />
Unsicherheiten, welches Personal zukünftig