Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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umgewandelt. Von diesen Erfahrungen haben wir<br />
insofern profitiert, als wir in dem jetzt begonnenen<br />
Kindergartenjahr eine zweite solche Mischgruppe<br />
haben einrichten können.<br />
Mit der Nachbargemeinde Puchheim, in der es eine<br />
Montessori-Einrichtung gibt, konnte die Gemeinde<br />
Gröbenzell eine wechselweise Anerkennung von<br />
Plätzen vereinbaren, so dass <strong>für</strong> Gröbenzell acht<br />
Plätze in der Puchheimer Montessori-Einrichtung<br />
zur Verfügung stehen, bzw. in dortigen Integrationseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> die Gemeinde Puchheim im<br />
Gegenzug acht Plätze in der Gröbenzeller Waldorfeinrichtung<br />
anerkannt hat. Leider war es nicht<br />
möglich, mit anderen Gemeinden zu einer solchen<br />
Zusammenarbeit zu gelangen, so dass die Betreuung<br />
der Kinder aus diesen Gemeinden im Waldorfkindergarten<br />
aufgr<strong>und</strong> der Gastkindregelung, also<br />
mit einer Einzelfallbetrachtung erfolgt.<br />
Die Anerkennung der in Gröbenzell vorhandenen<br />
Plätze in den Kindereinrichtungen wurde <strong>für</strong> die<br />
Dauer von drei Jahren vorgenommen, so dass zum<br />
31. August 2008 eine Neubewertung zu erfolgen<br />
hat. Wir planen hierzu dies wiederum <strong>für</strong> die Dauer<br />
von drei Jahren vorzunehmen. Als Gr<strong>und</strong>lage dazu<br />
dient uns die Geburtsstatistik <strong>für</strong> Gröbenzell sowie<br />
sicherlich auch das Anmeldeverhalten der Eltern in<br />
den einzelnen Einrichtungen. Besonders hinsichtlich<br />
der Waldorfeinrichtung ergibt sich hier die Problematik,<br />
dass von den 50 vorhandenen Plätzen<br />
seit etwa 10 Jahren dauerhaft nur 30 – 35 Plätze<br />
durch Gröbenzeller Kinder belegt sind <strong>und</strong> wir uns<br />
so gezwungen sehen, mit der neuen Bedarfsplanung<br />
2008 bis 2011 die von uns anerkannte Zahl<br />
der Kinderbetreuungsplätze im Waldorfkindergarten<br />
zu verringern.<br />
Besonders bei der Betreuung der jüngsten Gröbenzellerinnen<br />
<strong>und</strong> Gröbenzeller stellt sich <strong>für</strong> uns eine<br />
flexible Handhabung der Tageselternbetreuungsverhältnisse<br />
als vorteilhaft dar. Neben einem sich<br />
ständig verändernden Bedarf an Krippenplätzen,<br />
gibt ein Betreuungsverhältnis bei einer Tagesmutter<br />
oder einem Tagesvater der Gemeinde Gröbenzell<br />
die Möglichkeit, schnell <strong>und</strong> unkompliziert auf den<br />
Bedarf der Eltern <strong>und</strong> Kinder zu reagieren. Für den<br />
Landkreis Fürstenfeldbruck ist hier<strong>für</strong> der Tageselternservice<br />
in der Stadt Germering zuständig, der<br />
den Eltern, nachdem die Gemeinde Gröbenzell die<br />
Notwendigkeit der Betreuung anerkannt hat, einen<br />
Betreuungsplatz bei Tageseltern vermittelt.<br />
3. Verbesserungsvorschlägezur Handhabung des<br />
Gesetzes<br />
Trotz eines vergleichsweise „guten“ Anstellungsschlüssels<br />
wäre es <strong>für</strong> das Personal in den Kindereinrichtungen<br />
hilfreich, wenn die früher üblichen –<br />
jedoch nie gesetzlich verankerten – Vorbereitungszeiten<br />
der Erzieherinnen in gleich welcher Form<br />
außerhalb des Anstellungsschlüssels berücksichtigt<br />
werden könnten. Nur so ist eine optimale kindge-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
rechte Betreuung <strong>und</strong> ein Gestalten der Angebote<br />
sowie die Absprachen der Teams möglich. Hierzu<br />
wäre es angebracht, wenn eine solche Regelung,<br />
die Vorbereitungszeiten ohne Anrechnung auf den<br />
Anstellungsschlüssel berücksichtigt, im BayKiBiG<br />
verankert werden könnten.<br />
Besonders <strong>für</strong> spezielle Formen der Pädagogik, wie<br />
Waldorf oder Montessori, die in der Vergangenheit<br />
stets einen überörtlichen Charakter hinsichtlich der<br />
Herkunft der Kinder besessen haben, wäre es vorteilhaft,<br />
wenn auf einfachen Antrag hin die Verantwortung<br />
von der jeweiligen Sitzgemeinde auf den<br />
Landkreis überginge <strong>und</strong> diese Einrichtung als<br />
überörtliche Einrichtungen, die sich dann aus der<br />
Kreisumlage aller Kommunen des Landkreises finanzieren,<br />
anerkannt würde. Dieser Vorschlag ergibt<br />
sich aus der Problemstellung, dass wenn auch<br />
nur eine einzige Kommune im Landkreis die Anerkennung<br />
von Plätzen in der jeweiligen Einrichtung<br />
einer anderen Gemeinde verweigert, einzig <strong>und</strong> allein<br />
über die Gastkinderregelung ein Betreuungsverhältnis<br />
in den Einrichtung zu Stande kommen<br />
wird, da die meisten Kommunen vor der Verpflichtung,<br />
die sich aus der Anerkennung von Plätzen<br />
hinsichtlich der Investitionstätigkeit ergeben, zurückschrecken.<br />
In unserem Fall (Landkreis Fürstenfeldbruck)<br />
vertritt unsere Nachbargemeinde Olching<br />
die Auffassung, dass sie durch die Pluralität ihres<br />
Angebotes (z. B. durch eine Montessori-Einrichtung)<br />
keine Notwendigkeit sieht, Plätze in einer<br />
Gröbenzeller Waldorfeinrichtung anzuerkennen,<br />
obwohl nachweislich seit vielen Jahren immer wieder<br />
Olchinger Kinder in unserem Kindergarten mit<br />
betreut werden. Durch ein Anheben eines solchen<br />
überörtlich tätigen Kindergartens auf die Landkreisebene<br />
könnte dem Problem entgegengewirkt<br />
werden <strong>und</strong> den Trägern der Einrichtung, vor allem<br />
hinsichtlich der Anerkennung der Plätze <strong>und</strong> der<br />
daraus resultierenden Zusagen <strong>für</strong> Investitionstätigkeiten,<br />
mehr Sicherheit gegeben werden.<br />
Die beiden in Gröbenzell eingeführten altersgemischten<br />
Gruppen stellen vor allem hinsichtlich des<br />
auch in unserem Bereich langsam einsetzenden<br />
demographischen Wandels eine guten Ausblick in<br />
die Zukunft dar. Für die Einrichtungen jedoch ist es<br />
teilweise ein schwieriges Arbeiten, ist doch ein großer<br />
Teil des Personals auf den Kindergartenbereich<br />
spezialisiert <strong>und</strong> hat im Krippenbereich seit der eigenen<br />
Ausbildungszeit kaum gearbeitet. Auch kann<br />
eine solche Gruppe logischerweise von der Anzahl<br />
der dort betreuten Kinder nicht mehr mit einer regulären<br />
Gruppe eines Kindergartens, in die in der Regel<br />
immer noch 25 Kinder gehen werden, verglichen<br />
werden. Vor allem die freien Träger in der Gemeinde<br />
Gröbenzell haben <strong>für</strong> sich selbst festgelegt, dass<br />
die Kinder beim Eintritt in ihre Einrichtung mindestens<br />
drei Jahre alt sein müssen. In Wirklichkeit hat<br />
sich die Betreuungslandschaft <strong>und</strong> der Bedarf der<br />
Eltern jedoch dahingehend verändert, dass in der<br />
Regel bereits heute 2 ½ jährige Kinder st<strong>und</strong>enweise<br />
in den Kinderbetreuungseinrichtungen betreut<br />
werden <strong>und</strong> so das Eintrittsalter in den Kindergar-