28.11.2012 Aufrufe

Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

164<br />

umgewandelt. Von diesen Erfahrungen haben wir<br />

insofern profitiert, als wir in dem jetzt begonnenen<br />

Kindergartenjahr eine zweite solche Mischgruppe<br />

haben einrichten können.<br />

Mit der Nachbargemeinde Puchheim, in der es eine<br />

Montessori-Einrichtung gibt, konnte die Gemeinde<br />

Gröbenzell eine wechselweise Anerkennung von<br />

Plätzen vereinbaren, so dass <strong>für</strong> Gröbenzell acht<br />

Plätze in der Puchheimer Montessori-Einrichtung<br />

zur Verfügung stehen, bzw. in dortigen Integrationseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Gemeinde Puchheim im<br />

Gegenzug acht Plätze in der Gröbenzeller Waldorfeinrichtung<br />

anerkannt hat. Leider war es nicht<br />

möglich, mit anderen Gemeinden zu einer solchen<br />

Zusammenarbeit zu gelangen, so dass die Betreuung<br />

der Kinder aus diesen Gemeinden im Waldorfkindergarten<br />

aufgr<strong>und</strong> der Gastkindregelung, also<br />

mit einer Einzelfallbetrachtung erfolgt.<br />

Die Anerkennung der in Gröbenzell vorhandenen<br />

Plätze in den Kindereinrichtungen wurde <strong>für</strong> die<br />

Dauer von drei Jahren vorgenommen, so dass zum<br />

31. August 2008 eine Neubewertung zu erfolgen<br />

hat. Wir planen hierzu dies wiederum <strong>für</strong> die Dauer<br />

von drei Jahren vorzunehmen. Als Gr<strong>und</strong>lage dazu<br />

dient uns die Geburtsstatistik <strong>für</strong> Gröbenzell sowie<br />

sicherlich auch das Anmeldeverhalten der Eltern in<br />

den einzelnen Einrichtungen. Besonders hinsichtlich<br />

der Waldorfeinrichtung ergibt sich hier die Problematik,<br />

dass von den 50 vorhandenen Plätzen<br />

seit etwa 10 Jahren dauerhaft nur 30 – 35 Plätze<br />

durch Gröbenzeller Kinder belegt sind <strong>und</strong> wir uns<br />

so gezwungen sehen, mit der neuen Bedarfsplanung<br />

2008 bis 2011 die von uns anerkannte Zahl<br />

der Kinderbetreuungsplätze im Waldorfkindergarten<br />

zu verringern.<br />

Besonders bei der Betreuung der jüngsten Gröbenzellerinnen<br />

<strong>und</strong> Gröbenzeller stellt sich <strong>für</strong> uns eine<br />

flexible Handhabung der Tageselternbetreuungsverhältnisse<br />

als vorteilhaft dar. Neben einem sich<br />

ständig verändernden Bedarf an Krippenplätzen,<br />

gibt ein Betreuungsverhältnis bei einer Tagesmutter<br />

oder einem Tagesvater der Gemeinde Gröbenzell<br />

die Möglichkeit, schnell <strong>und</strong> unkompliziert auf den<br />

Bedarf der Eltern <strong>und</strong> Kinder zu reagieren. Für den<br />

Landkreis Fürstenfeldbruck ist hier<strong>für</strong> der Tageselternservice<br />

in der Stadt Germering zuständig, der<br />

den Eltern, nachdem die Gemeinde Gröbenzell die<br />

Notwendigkeit der Betreuung anerkannt hat, einen<br />

Betreuungsplatz bei Tageseltern vermittelt.<br />

3. Verbesserungsvorschlägezur Handhabung des<br />

Gesetzes<br />

Trotz eines vergleichsweise „guten“ Anstellungsschlüssels<br />

wäre es <strong>für</strong> das Personal in den Kindereinrichtungen<br />

hilfreich, wenn die früher üblichen –<br />

jedoch nie gesetzlich verankerten – Vorbereitungszeiten<br />

der Erzieherinnen in gleich welcher Form<br />

außerhalb des Anstellungsschlüssels berücksichtigt<br />

werden könnten. Nur so ist eine optimale kindge-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

rechte Betreuung <strong>und</strong> ein Gestalten der Angebote<br />

sowie die Absprachen der Teams möglich. Hierzu<br />

wäre es angebracht, wenn eine solche Regelung,<br />

die Vorbereitungszeiten ohne Anrechnung auf den<br />

Anstellungsschlüssel berücksichtigt, im BayKiBiG<br />

verankert werden könnten.<br />

Besonders <strong>für</strong> spezielle Formen der Pädagogik, wie<br />

Waldorf oder Montessori, die in der Vergangenheit<br />

stets einen überörtlichen Charakter hinsichtlich der<br />

Herkunft der Kinder besessen haben, wäre es vorteilhaft,<br />

wenn auf einfachen Antrag hin die Verantwortung<br />

von der jeweiligen Sitzgemeinde auf den<br />

Landkreis überginge <strong>und</strong> diese Einrichtung als<br />

überörtliche Einrichtungen, die sich dann aus der<br />

Kreisumlage aller Kommunen des Landkreises finanzieren,<br />

anerkannt würde. Dieser Vorschlag ergibt<br />

sich aus der Problemstellung, dass wenn auch<br />

nur eine einzige Kommune im Landkreis die Anerkennung<br />

von Plätzen in der jeweiligen Einrichtung<br />

einer anderen Gemeinde verweigert, einzig <strong>und</strong> allein<br />

über die Gastkinderregelung ein Betreuungsverhältnis<br />

in den Einrichtung zu Stande kommen<br />

wird, da die meisten Kommunen vor der Verpflichtung,<br />

die sich aus der Anerkennung von Plätzen<br />

hinsichtlich der Investitionstätigkeit ergeben, zurückschrecken.<br />

In unserem Fall (Landkreis Fürstenfeldbruck)<br />

vertritt unsere Nachbargemeinde Olching<br />

die Auffassung, dass sie durch die Pluralität ihres<br />

Angebotes (z. B. durch eine Montessori-Einrichtung)<br />

keine Notwendigkeit sieht, Plätze in einer<br />

Gröbenzeller Waldorfeinrichtung anzuerkennen,<br />

obwohl nachweislich seit vielen Jahren immer wieder<br />

Olchinger Kinder in unserem Kindergarten mit<br />

betreut werden. Durch ein Anheben eines solchen<br />

überörtlich tätigen Kindergartens auf die Landkreisebene<br />

könnte dem Problem entgegengewirkt<br />

werden <strong>und</strong> den Trägern der Einrichtung, vor allem<br />

hinsichtlich der Anerkennung der Plätze <strong>und</strong> der<br />

daraus resultierenden Zusagen <strong>für</strong> Investitionstätigkeiten,<br />

mehr Sicherheit gegeben werden.<br />

Die beiden in Gröbenzell eingeführten altersgemischten<br />

Gruppen stellen vor allem hinsichtlich des<br />

auch in unserem Bereich langsam einsetzenden<br />

demographischen Wandels eine guten Ausblick in<br />

die Zukunft dar. Für die Einrichtungen jedoch ist es<br />

teilweise ein schwieriges Arbeiten, ist doch ein großer<br />

Teil des Personals auf den Kindergartenbereich<br />

spezialisiert <strong>und</strong> hat im Krippenbereich seit der eigenen<br />

Ausbildungszeit kaum gearbeitet. Auch kann<br />

eine solche Gruppe logischerweise von der Anzahl<br />

der dort betreuten Kinder nicht mehr mit einer regulären<br />

Gruppe eines Kindergartens, in die in der Regel<br />

immer noch 25 Kinder gehen werden, verglichen<br />

werden. Vor allem die freien Träger in der Gemeinde<br />

Gröbenzell haben <strong>für</strong> sich selbst festgelegt, dass<br />

die Kinder beim Eintritt in ihre Einrichtung mindestens<br />

drei Jahre alt sein müssen. In Wirklichkeit hat<br />

sich die Betreuungslandschaft <strong>und</strong> der Bedarf der<br />

Eltern jedoch dahingehend verändert, dass in der<br />

Regel bereits heute 2 ½ jährige Kinder st<strong>und</strong>enweise<br />

in den Kinderbetreuungseinrichtungen betreut<br />

werden <strong>und</strong> so das Eintrittsalter in den Kindergar-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!