Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Bayerisches Rotes Kreuz<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
Ina- Laura Weber<br />
Team Kindertagesbetreuung<br />
Stellungnahme zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag am<br />
Donnerstag, 27. September 2007<br />
Anlage 7<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Die nachfolgende Stellungnahme ist anhand einer Befragung der Träger <strong>und</strong><br />
Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes erarbeitet worden. Im<br />
Anhang finden Sie eine differenzierte Auswertung einzelner Fragen des vorgelegten<br />
Fragenkatalogs. Diese folgt ihm aber nicht unmittelbar <strong>und</strong> es besteht kein Anspruch<br />
auf Vollständigkeit.<br />
Einige Punkte vorweg:<br />
zum Thema „BayKiBiG“<br />
1. Qualität: Mit Sicherheit ist durch das BayKiBiG erreicht worden, dass Eltern<br />
nunmehr entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen Betreuungszeiten<br />
buchen können, sofern die Träger diese Flexibilität im Sinne einer<br />
K<strong>und</strong>enorientierung zugestehen. Doch in der Konsequenz geht die Flexibilität<br />
zu Lasten der Mitarbeiterinnen. Der Träger gibt – aus seiner Sicht verständlich<br />
<strong>und</strong> begründbar – die Planungsunsicherheit durch befristete<br />
Teilzeitarbeitsverträge mit Dehnklauseln an die Mitarbeiterinnen weiter. Dies<br />
führt zu erhöhter Belastung der Mitarbeiter, zu größerer Unzufriedenheit, mehr<br />
Fluktuation des Personals <strong>und</strong> dadurch häufiger wechselnden<br />
Bezugspersonen <strong>für</strong> die Kinder <strong>und</strong> hat somit Auswirkungen auf die Qualität<br />
der Arbeit in den Einrichtungen.<br />
2. Verwaltungsaufwand: Es lässt sich deutlich erkennen, dass sich <strong>für</strong> die<br />
Träger wie auch die Einrichtungen der Verwaltungsaufwand seit Einführung<br />
des BayKiBiG deutlich erhöht hat <strong>und</strong> daran wird auch eine gewisse Routine<br />
nichts ändern. Wo es bisher z.B. <strong>für</strong> eine Einrichtung einen Ansprechpartner<br />
bzgl. der Personalkostenendabrechnung gab, gibt es jetzt 7 Ansprechpartner<br />
<strong>und</strong> 14 Anträge als kfa <strong>und</strong> kfr. Dazu kommen die Gastkinderanträge <strong>und</strong> die<br />
damit verb<strong>und</strong>enen finanziellen Risiken. Nicht selten werden Anträge erst<br />
innerhalb des laufenden Kitajahres anerkannt oder abgelehnt.<br />
3. Gastkinder: Eine restriktive Bedarfsanerkennung nur innerhalb eigener<br />
Gemeindegrenzen <strong>und</strong> keine ausreichende Einbindung der freien Träger in<br />
das Planungsverfahren führen in leider immer noch zu vielen Fällen zu<br />
Ablehnungen von Gastkinderanträgen, zu langwierigen Verhandlungen <strong>und</strong><br />
letztendlich zu juristischen Klagen. Kinder müssen Einrichtungen verlassen<br />
oder können nicht aufgenommen werden, was zu einer Belastung der Träger,<br />
der Einrichtungen, der Eltern <strong>und</strong> vor allem der Kinder führt.