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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Bayerisches Rotes Kreuz<br />

Landesgeschäftsstelle<br />

Ina- Laura Weber<br />

Team Kindertagesbetreuung<br />

Stellungnahme zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag am<br />

Donnerstag, 27. September 2007<br />

Anlage 7<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Die nachfolgende Stellungnahme ist anhand einer Befragung der Träger <strong>und</strong><br />

Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes erarbeitet worden. Im<br />

Anhang finden Sie eine differenzierte Auswertung einzelner Fragen des vorgelegten<br />

Fragenkatalogs. Diese folgt ihm aber nicht unmittelbar <strong>und</strong> es besteht kein Anspruch<br />

auf Vollständigkeit.<br />

Einige Punkte vorweg:<br />

zum Thema „BayKiBiG“<br />

1. Qualität: Mit Sicherheit ist durch das BayKiBiG erreicht worden, dass Eltern<br />

nunmehr entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen Betreuungszeiten<br />

buchen können, sofern die Träger diese Flexibilität im Sinne einer<br />

K<strong>und</strong>enorientierung zugestehen. Doch in der Konsequenz geht die Flexibilität<br />

zu Lasten der Mitarbeiterinnen. Der Träger gibt – aus seiner Sicht verständlich<br />

<strong>und</strong> begründbar – die Planungsunsicherheit durch befristete<br />

Teilzeitarbeitsverträge mit Dehnklauseln an die Mitarbeiterinnen weiter. Dies<br />

führt zu erhöhter Belastung der Mitarbeiter, zu größerer Unzufriedenheit, mehr<br />

Fluktuation des Personals <strong>und</strong> dadurch häufiger wechselnden<br />

Bezugspersonen <strong>für</strong> die Kinder <strong>und</strong> hat somit Auswirkungen auf die Qualität<br />

der Arbeit in den Einrichtungen.<br />

2. Verwaltungsaufwand: Es lässt sich deutlich erkennen, dass sich <strong>für</strong> die<br />

Träger wie auch die Einrichtungen der Verwaltungsaufwand seit Einführung<br />

des BayKiBiG deutlich erhöht hat <strong>und</strong> daran wird auch eine gewisse Routine<br />

nichts ändern. Wo es bisher z.B. <strong>für</strong> eine Einrichtung einen Ansprechpartner<br />

bzgl. der Personalkostenendabrechnung gab, gibt es jetzt 7 Ansprechpartner<br />

<strong>und</strong> 14 Anträge als kfa <strong>und</strong> kfr. Dazu kommen die Gastkinderanträge <strong>und</strong> die<br />

damit verb<strong>und</strong>enen finanziellen Risiken. Nicht selten werden Anträge erst<br />

innerhalb des laufenden Kitajahres anerkannt oder abgelehnt.<br />

3. Gastkinder: Eine restriktive Bedarfsanerkennung nur innerhalb eigener<br />

Gemeindegrenzen <strong>und</strong> keine ausreichende Einbindung der freien Träger in<br />

das Planungsverfahren führen in leider immer noch zu vielen Fällen zu<br />

Ablehnungen von Gastkinderanträgen, zu langwierigen Verhandlungen <strong>und</strong><br />

letztendlich zu juristischen Klagen. Kinder müssen Einrichtungen verlassen<br />

oder können nicht aufgenommen werden, was zu einer Belastung der Träger,<br />

der Einrichtungen, der Eltern <strong>und</strong> vor allem der Kinder führt.

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