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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

setzgeber im Art. 24 BayKiBiG in besonders definierten Fällen eine Sonderfinanzierung<br />

vorgesehen. Von dieser Regelung machen bayernweit 15% der Gemeinden<br />

Gebrauch. In Unterfranken liegt der prozentuale Anteil der Gemeinden mit 25% am<br />

höchsten, in Niederbayern <strong>und</strong> in der Oberpfalz mit 6% am niedrigsten.<br />

Pädagogische Qualität<br />

Die bayerischen Gemeinden sind auch über die Weiterentwicklung der pädagogischen<br />

Qualität in den Kindertageseinrichtungen gefragt worden. 56% der Kommunen<br />

sind der Meinung, dass durch die Umsetzung des BayKiBiG die pädagogische Qualität<br />

nicht verbessert wurde. Am skeptischsten sind diesbezügliche die niederbayerischen<br />

(63%) <strong>und</strong> unterfränkischen (62%) Gemeinden. Ausgeglichen ist auf diese<br />

Frage dagegen die Antwort in der Oberpfalz.<br />

Fazit<br />

Nach Darstellung aller bisherigen Einzelaspekte bleibt letztendlich die Frage offen,<br />

inwieweit sich das neue BayKiBiG aus der Sicht der bayerischen Gemeinden insgesamt<br />

bewährt hat. Hier kommen 61% der Kommunen zu dem Ergebnis, dass<br />

sich das neue Recht gut bzw. zufriedenstellend bewährt hat (siehe Grafik 6).<br />

Grafik 6<br />

417; 38,9%<br />

Wie hat sich das BayKiBiG bewährt?<br />

43; 4,0%<br />

611; 57,0%<br />

gut bewährt zufriedenstellend bewährt nicht bewährt<br />

Die größte Zustimmung erhält das neue Gesetz von den oberpfälzischen (75%), die<br />

geringste von den schwäbischen Gemeinden (57%). Interessant ist bei dieser Beurteilung<br />

auch ein Blick in die Größenordnung der Gemeinden. Denn je mehr Einwohner<br />

eine Gemeinde hat, umso mehr hat sich das BayKiBiG nach deren Einschätzung<br />

gut bzw. zufriedenstellend bewährt: bis 3.000 Einwohner 56%, bis 5.000 Einwohner

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