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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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212<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

3.1.2.3 Ausgaben gemäß Haushaltsplan 2007<br />

Die Ausgaben (Abb. 13) ergeben sich aus<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

(Abb. 13a):<br />

- den allgemeinen Kosten (Betriebskosten, Arbeiterlöhne <strong>und</strong> Lohnnebenkosten) <strong>und</strong> den Personalkosten<br />

(Betreuer/-innen <strong>und</strong> Erziehe/-innen) (Gemeinde KiGa).<br />

(Abb. 13b aus Sicht der Gemeinde):<br />

- den Zahlungen des 50% Anteil des BayKiBiG-zuschußes (kath. KiGa St. Pius, KiKr <strong>und</strong> Hort)<br />

- den vertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss (kath. KiGa St. Pius, Hort)<br />

- den vertraglich geregelten Defizitausgleich (80%) (kath. KiGa St. Pius)<br />

(Abb. 13c aus Sicht der Gemeinde <strong>und</strong> zum Vergleich aus Sicht der kath. Kirche KiGa St. Pius):<br />

Abb. 13a:<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

232.200<br />

Gesamtausgaben<br />

(Personalkosten <strong>und</strong> allg. Kosten)<br />

260.000<br />

0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € 600.000 €<br />

allg. Kosten<br />

Vergütung netto<br />

gesamt/Jahr<br />

Die Personalkosten betragen ca. 53% der Gesamtausgaben beim Gemeinde-KiGa (<strong>für</strong> 100 Betreuungsplätze)<br />

; zum Vergleich: die Personalausgaben beim kath. KiGa betragen ca. 59% der Gesamtausgaben(<strong>für</strong> 75<br />

Betreuungsplätze)<br />

Aus Sicht der Gemeinde ist die Personalkostenbetrachtung <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die KiKr insofern nicht relevant,<br />

da die Förderung ausschließlich indirekt über den 50%-Anteil nach BayKiBiG erfolgt. Der Zuschuss ist nur<br />

noch abhängig von der Höhe der Buchungszeiten der Kinder in den Einrichtungen, deren Betreuungsgrad<br />

(Regelkind, Migrationskind etc.) <strong>und</strong> der staatlich festgesetzten Fördersumme pro Kind, die jährlich neu festgelegt<br />

wird. Ein Personalkostenvergleich <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die Krippe mit den anderen Einrichtungen kann<br />

leider nicht Durchgeführt werden aufgr<strong>und</strong> nicht vorhandener Daten.

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