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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Der PARITÄTISCHE fordert daher erneut, dass <strong>für</strong> die finanzielle Förderung aller<br />

Plätze in einer Kindertagesstätte jeweils der örtliche Träger zuständig ist <strong>und</strong> die<br />

Kommunen die Erstattung der Betreuungskosten <strong>für</strong> Kinder aus den Nachbargemeinden<br />

untereinander regeln.<br />

Integration<br />

Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes war absehbar, dass der vorgesehene<br />

Erhöhungsfaktor zur Integration von behinderten Kindern nicht ausreicht, um den<br />

erreichten qualitativen Standard zu halten. Hier waren zweijährige zähe Verhandlungen<br />

mit den verschiedenen Kostenträgern erforderlich, damit die gesetzlich gewünschten<br />

Integrationsaufgaben von den Trägern wahrgenommen werden konnten<br />

<strong>und</strong> Kinder mit Behinderungen nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden<br />

mussten. Die Leidtragenden waren neben vielen Kindern mit Behinderungen <strong>und</strong><br />

deren Eltern auch die freien Träger, die zwei Jahre mit einer rechtlich ungeklärten<br />

Situation <strong>und</strong> mit finanziellen Unwägbarkeiten zu leben hatten.<br />

Pädagogisches Personal<br />

Der vom Gesetzgeber gewünschte Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten <strong>für</strong> unter<br />

Dreijährige <strong>und</strong> der <strong>für</strong> 2013 geplante Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

ist nur mit einer Qualifizierungsoffensive <strong>für</strong> das pädagogische Personal, der Schaffung<br />

von weiteren Ausbildungsmöglichkeiten <strong>und</strong> höherwertigen Ausbildungsabschlüssen<br />

zu begegnen. Dazu sind aber auch die Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> die Bezahlung<br />

der Fachkräfte spürbar zu verbessern. Die Umsetzung von qualitativen<br />

Standards in der Elementarpädagogik, wie sie der BEP formuliert, ist nur durch eine<br />

Verbesserung des kindbezogenen Anstellungsschlüssels in allen Einrichtungen der<br />

Kindertagesbetreuung zu erreichen.<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

Die flächendeckende Implementierung des Bürgerschaftlichen Engagements in Kindertagesbetreuungseinrichtungen<br />

ist anzustreben. Dazu muss es dem Personenkreis<br />

engagierter Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern ermöglicht werden, Ihre Kompetenzen auch<br />

direkt in den Einrichtungen mit den Kindern einzubringen, ohne dabei die Aufgaben<br />

des hauptberuflichen Personals zu übernehmen. Bürgerschaftliches Engagement in<br />

der Kindertagesbetreuung ist zu fördern <strong>und</strong> zu belohnen, die Ehrenamtlichen sind<br />

<strong>für</strong> besondere Aufgaben in den Einrichtungen bei Bedarf angemessen <strong>und</strong> unentgeltlich<br />

zu schulen.<br />

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