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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

werden müssen. Zu den Entwicklungsrisiken <strong>für</strong> diese Altersstufe bei einer derartigen<br />

Unterbringung s. unter Punkt 4.<br />

Einrichtungen mit einem besonderen pädagogischen Angebot müssen wegen der Gastkinderregelung<br />

auf Kinder verzichten.<br />

7. Zum Verwaltungsaufwand<br />

Zu den Fragen<br />

4 <strong>und</strong> 12 der CSU-Fraktion<br />

3.4 der SPD-Fraktion<br />

Das ausgewiesene Ziel der Verwaltungsvereinfachung bei den Behörden führte zur<br />

Verlagerung dieser Tätigkeiten auf den Träger <strong>und</strong> die Kommunen. Meist wurden die<br />

Verwaltungsarbeiten den Leitungen übertragen. Leider wurden die aus der Verwaltungsvereinfachung<br />

eingesparten Steuermittel nicht in den Basiswert eingerechnet. Personalkosten<br />

<strong>für</strong> Verwaltungskräfte sind im Basiswert nicht vorgesehen.<br />

Seite 11<br />

Der Verwaltungsaufwand ist bei den Neueinschreibungen im März/April <strong>und</strong> zu Beginn des<br />

Kindergartenjahres, wo es häufig zu Umbuchungen kommt, sehr hoch. Im Hort führen<br />

Änderungen des St<strong>und</strong>enplans, der Trainingszeiten bei Vereinen, des Privatunterrichts oder<br />

neue Interessen der Kinder sowohl im September, als auch unterm Jahr zu Umbuchungen.<br />

Dabei führt jede Umbuchung zu einer Veränderung des Anstellungsschlüssels. Liegt dieser,<br />

wie in den meisten Einrichtungen üblich, bei 1:12,5 , so hat dies nicht nur Folgen <strong>für</strong> die<br />

Arbeitszeit der Angestellten, sondern auch auf die Dienstplangestaltung. Wird weniger<br />

gebucht als vorgesehen, müssen Arbeitszeiten gekürzt werden. Diese Kürzungen werden in<br />

der Regel zu Lasten der Verfügungszeiten vorgenommen, so dass z.B. Besprechungszeiten<br />

verringert werden, oder Vorbereitungszeit wegfällt. Wird mehr gebucht, als vorgesehen <strong>und</strong><br />

geplant war, müssen St<strong>und</strong>en heraufgesetzt, oder Personal st<strong>und</strong>enweise <strong>und</strong> u. U. befristet<br />

eingestellt werden.<br />

Meist müssen zusätzliche Listen, wie tatsächliche Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten der Kinder,<br />

Anmeldung zum Mittagessen, tatsächliche Teilnahme am Essen, Abmeldung eines Essens<br />

bei Abwesenheit/Krankheit eines Kindes, etc. geführt werden.<br />

Wird Einzelintegration oder die Aufnahme mehrer Kinder mit (drohender) Behinderung<br />

angestrebt, müssen ein Leistungsbeschreibung formuliert <strong>und</strong>, bei Zustandekommen einer<br />

Leistungsvereinbarung, Förderpläne <strong>und</strong> Entwicklungsberichte verfasst werden.<br />

Dieses zusätzliche Arbeitsaufkommen führte nicht zu einer Ausweitung der Verfügungszeiten.<br />

In einigen Fällen wurden diese sogar verkürzt. (45% der Leitungen (33) bei der<br />

Befragung des BLLV „Erzieherinnen zur kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogenen Finanzierung“ am<br />

Modellstandort Landsberg im Oktober 2004; 36,1% der Leitungen bei der Befragung der<br />

SPD-Fraktion „Auf den Anfang kommt es an“ im Februar 2007)<br />

Die Erledigung der Verwaltungsarbeiten geht in den meisten Fällen zu Lasten der Arbeit in<br />

der Gruppe. So müssen die Kolleginnen in der Leitungsgruppe in arbeitsintensiven Zeiten oft<br />

alleine in der Gruppe arbeiten. (Zu den Auswirkungen auf die Umsetzungsmöglichkeiten des<br />

BEP s. Punkt 5.) Zu einem erheblichen Mehraufwand führen dabei nicht funktionierende PC-<br />

Programme, oder solche, die auf Besonderheiten, z.B. den Hort, nicht zugeschnitten sind.<br />

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