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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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174<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Allerdings macht ein Ausbau der Krippenplätze mit Rechtsanspruch <strong>und</strong> weiterführend im<br />

Kiga nur dann Sinn, wenn dieser bis in Hortplätze, bzw. Ganztagsschulangebote<br />

weitergeführt wird. Vielen Gespräche mit Eltern (aller sozialen Schichten) zeigten, dass diese<br />

eine durchgehende Betreuung von Anfang an wollen bzw. benötigen.<br />

Zu 3.1,. 3.4 u. 4.7 SPD.<br />

Wenn die Werkzeuge des BaykiBiG ausreichend in deren Anwendung erklärt werden,<br />

reduziert sich sogar der Aufwand <strong>für</strong> die Leitung einer Einrichtung. In Absprach mit den<br />

Verwaltungen reduziert sich der Aufwand in Einrichtungen mit der Gemeinde als Träger auf<br />

wenige Arbeitsprozesse, die nicht am Kind erbracht werden.<br />

Ein scheinbarer Nachteil der Aufgabe von Verwendungszeiten kann schnell ins Positive<br />

umschlagen:<br />

- Einsatzzeiten werden flexibler geplant <strong>und</strong> genutzt;<br />

- Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungen werden mehr <strong>und</strong> mehr in der Einrichtung erbracht;<br />

- Historisch bedingte „Zwänge“ (ungeschriebene Gesetze einer Einrichtung) einzelner<br />

Betreuer, werden neutral dargestellt <strong>und</strong> führen zu positiven Ergebnissen <strong>für</strong> alle<br />

Betreuer<br />

Da genauere Anwendungsbeispiele personenbezogen sind, können diese gerne auf Anfrage<br />

<strong>und</strong> bei Einverständnis gegeben werden.<br />

Voraussetzung ist jedoch eine detaillierte Analyse jeder Einrichtung, um kompetente<br />

Aussagen geben zu können. Verwaltungstaugliche Werkzeuge bzw. qualifizierte<br />

Unterstützung von den Landratsämtern ist hierzu nötig; bzw. der Mut der<br />

Gemeindeverwaltungen, Unterstützung zu einer „gesamtheitlichen Analyse“ anzufordern<br />

oder zu beauftragen.<br />

Zu 4.8 SPD<br />

Neue Arbeitsverträge können flexibler gestaltet werden. Z. B. kann ein bestimmter Pool von<br />

Betreuern abhängig von der jeweiligen Bedarfsplanung rechtzeitig geplant werden.<br />

Unterstützt durch eine langfristige Planung (3-5 Jahresprognose aus gesicherten<br />

demographischen Untersuchungen) werden Kontingentverträge möglich.<br />

Wenn z.B. eine Erzieherin durch fehlende Buchungszeitst<strong>und</strong>en am Nachmittag EINE<br />

Randst<strong>und</strong>e weder als Verfügungszeit noch in der Betreuung am Kind erbringen kann,<br />

können diese St<strong>und</strong>en bei sich ändernden Buchungszeiten kurzfristig oder im nächsten<br />

Betreuungsjahr mit anderen Betreuungsst<strong>und</strong>en nachgeholt werden.<br />

Auch hier gilt, weitere konkrete Beispiele sind personenbezogen <strong>und</strong> können bei Nachfrage<br />

<strong>und</strong> Einverständnis des Trägers <strong>und</strong> der Person gegeben werden.

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