Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
damit gibt es eine gewisse Privilegierung, die andere<br />
nicht haben.<br />
SVe Elisabeth Döbler-Scholl (Firma MEKRA Lang<br />
GmbH & Co. KG): Wir haben auch ein Problem bei einer<br />
Mutter, die das Kind bei uns gelassen hat. Diese wird<br />
jetzt natürlich zur Kasse gebeten. Dadurch entsteht<br />
auch eine Zweiklassengesellschaft. Die Mutter hat sich<br />
aufgr<strong>und</strong> der Qualität, die wir bieten, <strong>und</strong> auch des Anstellungsschlüssels<br />
da<strong>für</strong> entschieden, ihr Kind in der<br />
Einrichtung zu belassen. Sie zahlt jetzt eben monatlich.<br />
Ich denke, das ist auch keine gute Lösung, wenn man<br />
sagt, dass Qualität im Vordergr<strong>und</strong> stehen <strong>und</strong> das<br />
Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht Gültigkeit behalten solle.<br />
SV Bruno Didrichsons (Stadt Germering): Mein Name<br />
ist Bruno Didrichsons. Ich komme aus der großen Kreisstadt<br />
Germering am westlichen Stadtrand von München,<br />
37 000 Einwohner. Ich bin in der Stadtverwaltung<br />
zuständig <strong>für</strong> den Bereich „Jugend, Familie, <strong>Sozial</strong>es<br />
<strong>und</strong> Schulen“. Ich versuche, mich kurz zu halten.<br />
Zunächst die Punkte, die aus unserer Sicht im Rahmen<br />
des neuen Gesetzes gut erscheinen: Zum einen sind wir<br />
der Meinung, dass die kommunale Selbstverwaltung,<br />
insbesondere im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden,<br />
durch das Gesetz gestärkt wurde. Ferner ist<br />
eindeutig mehr Fördergerechtigkeit eingetreten. Ich erinnere<br />
hier an die alte Regelung mit den Sechsst<strong>und</strong>engruppen<br />
<strong>und</strong> den Ganztagesgruppen. In unserer Kommune<br />
hat sich gezeigt, dass die Öffnungszeiten sich<br />
durchgehend verlängert haben. Sie wurden auch flexibler.<br />
Das Buchungsverhalten war so, dass die Eltern<br />
im Schnitt mehr gebucht haben.<br />
Für uns ist auch positiv, dass aufgr<strong>und</strong> des neuen Gesetzes<br />
im Bereich der Krippen <strong>und</strong> Horte nun eher eine<br />
Platzteilung möglich ist. Das heißt, ich kann einen Platz<br />
in dem Sinn mit zwei Tagen <strong>und</strong> drei Tagen belegen, was<br />
zum einen dem Wunsch vieler Eltern gerade im Krippen<strong>und</strong><br />
Hortbereich entspricht, <strong>und</strong> zum anderen <strong>für</strong> die<br />
Kommunen im Bereich der Investition <strong>und</strong> der Betriebskosten<br />
eine Kostenentlastung bedeutet.<br />
Ich möchte nicht verhehlen, dass in diesem Punkt von<br />
manchen Leitungen im Vorfeld pädagogische Bedenken<br />
geäußert wurden, ob dies sinnvoll <strong>und</strong> machbar ist.<br />
Unsere zweijährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass<br />
diese Be<strong>für</strong>chtungen nicht in der Schärfe eingetreten<br />
sind. Es hat sich insgesamt bewährt, <strong>und</strong> es lässt sich<br />
gut handeln.<br />
Ein sehr positiver Punkt im neuen Gesetz war <strong>und</strong> ist,<br />
dass hier Aspekte eines Qualitätsmanagements eingeführt<br />
wurden. Ich erinnere an die Pflicht zur Erstellung<br />
eines Konzeptes. Es gab früher viele Einrichtungen, die<br />
das schlichtweg nicht hatten.<br />
Ich darf an die Elternbefragungen erinnern. Ich finde es<br />
gut, dass diese eingeführt wurden. Wir hatten diese<br />
Dinge vorher auch schon in unseren Einrichtungen eingeführt.<br />
Ich meine, die Elternbefragungen zeigen deutlich,<br />
dass sich hier etwas bewegt <strong>und</strong> dass man im<br />
Sinne einer guten Entwicklung in den Einrichtungen einiges<br />
erreichen kann, wenn man diese sinnvoll auswertet.<br />
Auch eine gute Neuerung war die Feststellung des Anstellungsschlüssels<br />
generell. Ich meine, mithilfe des Anstellungsschlüssels<br />
kann man die Einrichtungen jetzt<br />
wirklich transparent vergleichen. Das war vorher sehr<br />
schwer möglich. Dies ist wirklich ein guter Maßstab <strong>und</strong><br />
ein guter Anhaltspunkt <strong>für</strong> alle Beteiligten, um die Personalausstattung<br />
einer Einrichtung zu beurteilen. Da gab<br />
es vorher doch sehr große Unklarheiten.<br />
Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan kann im Gr<strong>und</strong>e nur<br />
begrüßt werden. Dieser ist eine sehr gute Sache. Ich<br />
meine jedoch – das wurde mehrfach schon gesagt -,<br />
dass er sich mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzen<br />
lässt.<br />
Jetzt komme ich zu einigen Punkten, bei denen es unserer<br />
Meinung nach Probleme gibt. Diese haben wir<br />
auch im Vorfeld schon gesehen <strong>und</strong> immer wieder<br />
unsere Bedenken vorgebracht. Wir sind Träger von<br />
sieben Einrichtungen, die die Kommune selbst betreibt.<br />
Es gibt weitere 12 Einrichtungen in freier Trägerschaft in<br />
unserer Gemeinde. Wir haben traditionell eine sehr gute<br />
Versorgung im Bereich der Kinderbetreuung <strong>und</strong> -förderung.<br />
Insbesondere in der Umstellungsphase gab es sehr<br />
große Verunsicherung beim Personal, die auch noch<br />
anhält. Die Gründe wurden genannt: Arbeitsverträge,<br />
Unsicherheit hinsichtlich der gebuchten Zeit usw. Diese<br />
Unruhe, diese Unzufriedenheit hält leider noch an, hat<br />
sich aber etwas gebessert, nachdem wir jetzt festgestellt<br />
haben, dass sich die Buchungszeiten nach oben<br />
<strong>und</strong> nicht nach unten entwickelt haben.<br />
Stichwort „Gastkinderregelung“: Ich meine, das ist der<br />
Punkt, der insbesondere auch <strong>für</strong> die Kommunen einen<br />
sehr hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.<br />
Das ist wirklich ein Monstrum. Ich bin auch <strong>für</strong> den Bereich<br />
„Schulen“ zuständig. Es war seinerzeit sehr hilfreich,<br />
als die Gastschulbeiträge <strong>für</strong> bestimmte Gastschulanträge<br />
abgeschafft wurden. Ich weiß nicht, ob<br />
das hier ein Weg ist. Ich habe mich hiermit nicht so ausführlich<br />
beschäftigt. Aber ich meine, man könnte zumindest<br />
in die Richtung denken, dass man hier ähnliche<br />
Wege geht, wenn die Gastkinderanzahl nicht über ein<br />
bestimmtes Quantum hinausgeht. Für Betriebskindergärten,<br />
bei denen das tatsächlich nicht möglich ist,<br />
könnte man eine Sonderregelung finden. Ich habe<br />
einmal kurz das ausgewertet, was wir bezahlen <strong>und</strong> was<br />
wir bekommen. Das hält sich in etwa die Waage. Dieser<br />
ganze Aufwand führt in dem Punkt eigentlich zu nichts.<br />
Zum Bereich „Risikokinder“ kann ich meinen Vorrednern<br />
zustimmen. Wir hatten vor dem neuen Gesetz diese Regelung<br />
in der 3. Durchführungsverordnung <strong>für</strong> zusätzliches<br />
Personal, wenn besondere Probleme in einer Einrichtung<br />
im Zuge der Struktur der Kinder, der Einwohner<br />
vorhanden waren. Ich meine, es ist hier durch diesen<br />
Faktor 1,3 ein kleiner Ausgleich <strong>für</strong> Einrichtungen ge-<br />
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