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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Herrn Vorsitzenden<br />

des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- u. <strong>Familienpolitik</strong><br />

im Bayerischen Landtag<br />

Herrn Joachim Wahnschaffe, MdL<br />

Maximilianeum<br />

81627 München<br />

Postfachadresse<br />

Postfach 34 02 63<br />

80099 München<br />

Telefon:<br />

Vermittlung<br />

(089) 28 66 15-0<br />

Telefax:<br />

(089) 28 28 21<br />

Internet <strong>und</strong> e-mail-Adressen:<br />

www.bay-landkreistag.de<br />

info@bay-landkreistag.de<br />

Anlage 1<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

BAYERISCHER<br />

LANDKREISTAG<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

21. September 2007<br />

AZ. V-423-0/br<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im<br />

Bayerischen Landtag am Donnerstag, 27. September 2007, zum Thema „Bayerisches<br />

Kinderbetreuungs– <strong>und</strong> –bildungsgesetz“<br />

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wahnschaffe,<br />

wir danken Ihnen <strong>für</strong> die Einladung zu oben genannter Anhörung zum Thema „Bayerisches<br />

Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz“ (BayKiBiG), an der <strong>für</strong> den Bayerischen<br />

Landkreistag (Geschäftsstelle) der Unterzeichner teilnehmen wird. Da die Anhörung<br />

voraussichtlich auf breites Interesse der Verbände <strong>und</strong> Experten stoßen wird, erlauben<br />

wir uns bereits im Vorfeld – wenn auch sehr kurzfristig – Stellung zu nehmen.<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>fragen beim Bayerischen Landkreistag hat<br />

sich in seiner Sitzung am 20. September 2007 da<strong>für</strong> ausgesprochen, die Stellungnahme<br />

des Verbandes losgelöst vom Fragekatalog der Landtagsfraktionen zu beantworten, da<br />

die Landkreise in ihrer Rolle als örtlicher Träger der Jugendhilfe bzw. die Landratsämter<br />

in ihrer Rolle als Fachaufsicht <strong>für</strong> Kindertageseinrichtungen von einer ganzen Reihe von<br />

Fragen nur mittelbar betroffen sind.<br />

Aus der spezifischen Sicht der Landkreise kann die Umsetzung des BayKiBiG als anfänglich<br />

außerordentlich schwierig, mittlerweile aber als in der landesweiten Perspektive<br />

weitgehend unproblematisch eingeschätzt werden. Letzteres gilt insbesondere dann,<br />

wenn die kreisangehörigen Gemeinden ihre örtliche Planungsverantwortung sowie ihren<br />

Sicherstellungsauftrag ernst nehmen sowie das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern anerkennen.<br />

Neben dem sicherlich erhöhten Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Gemeinden – der sich allerdings aus den Zielsetzungen des BayKiBiG zwangläufig<br />

ergibt – wird der Vollzug des BayKiBiG weiterhin durch die mit den Neuregelungen<br />

geschaffenen Rechtsunsicherheiten belastet, die durch verschiedentlich geänderte<br />

<strong>und</strong> auch widersprüchliche Rechtsauslegung durch die Aufsichtsbehörden zusätzlich<br />

verschärft wurden. Die Kindergartenaufsichten bei den Landratsämtern sind durch im<br />

Vorfeld nicht oder nicht rechtzeitig abgestimmte Verlautbarungen der Aufsichtsbehör-<br />

Hausadresse:<br />

Kardinal-Döpfner-Str. 8<br />

80333 München

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