Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Herrn Vorsitzenden<br />
des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- u. <strong>Familienpolitik</strong><br />
im Bayerischen Landtag<br />
Herrn Joachim Wahnschaffe, MdL<br />
Maximilianeum<br />
81627 München<br />
Postfachadresse<br />
Postfach 34 02 63<br />
80099 München<br />
Telefon:<br />
Vermittlung<br />
(089) 28 66 15-0<br />
Telefax:<br />
(089) 28 28 21<br />
Internet <strong>und</strong> e-mail-Adressen:<br />
www.bay-landkreistag.de<br />
info@bay-landkreistag.de<br />
Anlage 1<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
BAYERISCHER<br />
LANDKREISTAG<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
21. September 2007<br />
AZ. V-423-0/br<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im<br />
Bayerischen Landtag am Donnerstag, 27. September 2007, zum Thema „Bayerisches<br />
Kinderbetreuungs– <strong>und</strong> –bildungsgesetz“<br />
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wahnschaffe,<br />
wir danken Ihnen <strong>für</strong> die Einladung zu oben genannter Anhörung zum Thema „Bayerisches<br />
Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz“ (BayKiBiG), an der <strong>für</strong> den Bayerischen<br />
Landkreistag (Geschäftsstelle) der Unterzeichner teilnehmen wird. Da die Anhörung<br />
voraussichtlich auf breites Interesse der Verbände <strong>und</strong> Experten stoßen wird, erlauben<br />
wir uns bereits im Vorfeld – wenn auch sehr kurzfristig – Stellung zu nehmen.<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>fragen beim Bayerischen Landkreistag hat<br />
sich in seiner Sitzung am 20. September 2007 da<strong>für</strong> ausgesprochen, die Stellungnahme<br />
des Verbandes losgelöst vom Fragekatalog der Landtagsfraktionen zu beantworten, da<br />
die Landkreise in ihrer Rolle als örtlicher Träger der Jugendhilfe bzw. die Landratsämter<br />
in ihrer Rolle als Fachaufsicht <strong>für</strong> Kindertageseinrichtungen von einer ganzen Reihe von<br />
Fragen nur mittelbar betroffen sind.<br />
Aus der spezifischen Sicht der Landkreise kann die Umsetzung des BayKiBiG als anfänglich<br />
außerordentlich schwierig, mittlerweile aber als in der landesweiten Perspektive<br />
weitgehend unproblematisch eingeschätzt werden. Letzteres gilt insbesondere dann,<br />
wenn die kreisangehörigen Gemeinden ihre örtliche Planungsverantwortung sowie ihren<br />
Sicherstellungsauftrag ernst nehmen sowie das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern anerkennen.<br />
Neben dem sicherlich erhöhten Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> die Gemeinden – der sich allerdings aus den Zielsetzungen des BayKiBiG zwangläufig<br />
ergibt – wird der Vollzug des BayKiBiG weiterhin durch die mit den Neuregelungen<br />
geschaffenen Rechtsunsicherheiten belastet, die durch verschiedentlich geänderte<br />
<strong>und</strong> auch widersprüchliche Rechtsauslegung durch die Aufsichtsbehörden zusätzlich<br />
verschärft wurden. Die Kindergartenaufsichten bei den Landratsämtern sind durch im<br />
Vorfeld nicht oder nicht rechtzeitig abgestimmte Verlautbarungen der Aufsichtsbehör-<br />
Hausadresse:<br />
Kardinal-Döpfner-Str. 8<br />
80333 München