Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Bayerischer Gemeindetag<br />
Umfrage des Bayerischen Gemeindetags<br />
Erste kommunale Zwischenbilanz zum BayKiBiG<br />
Anlage 25<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Am 1. August 2005 ist das neue Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz<br />
(BayKiBiG) in Kraft getreten. Die Absicht des Gesetzgebers war es, die bisherige<br />
pauschale Finanzierung <strong>für</strong> die Einrichtungen auf eine kind- <strong>und</strong> buchungszeitbezogene<br />
Förderung umzustellen. Der Freistaat verpflichtete sich erstmals auf gesetzlicher<br />
Gr<strong>und</strong>lage, Betreuungsplätze in Krippen <strong>und</strong> Horte mit zu finanzieren. Darüber<br />
hinaus sollte mit dem neuen Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan die bisherige<br />
pädagogische Qualität weiterentwickelt <strong>und</strong> verbessert werden. Aus der Sicht der<br />
kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden war die nunmehr vom Gesetzgeber<br />
geschaffene Möglichkeit, auf der örtlichen Ebene eine eigene Bedarfsplanung durchzuführen<br />
<strong>und</strong> die bedarfsnotwendigen Betreuungsplätze in eigener Verantwortung<br />
anzuerkennen, völliges Neuland. Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde<br />
festgestellt, dass im Rahmen der Deregulierungsbemühungen des Staats von den<br />
bisher geltenden sechs Durchführungsverordnungen lediglich eine übrig bleiben<br />
sollte.<br />
Bei so vielen Neuerungen entstanden bei vielen Beteiligten Unsicherheiten <strong>und</strong><br />
Skepsis. Hoher Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheiten bei der Finanzierung von<br />
sogenannten Gastkindern bis hin zu Schwierigkeiten der Träger beim Personaleinsatz,<br />
die Liste der Kritikpunkte schien kein Ende zu nehmen.<br />
Der Bayerische Gemeindetag hat zwei Jahre nach Inkrafttreten des BayKiBiG seine<br />
Mitglieder dazu aufgerufen, eine erste Zwischenbilanz aus kommunaler Sicht zu ziehen.<br />
Von den 2.011 kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden haben 1.127<br />
Kommunen geantwortet. Dies entspricht einem Rücklauf von 56%. Die gewonnenen<br />
Ergebnisse dürfen somit als durchaus repräsentativ betrachtet werden.<br />
Trägerpluralität<br />
Die antwortenden Kommunen geben an, dass sie insgesamt 2.998 Kindertageseinrichtungen<br />
vor Ort haben. Da in der jüngsten Rechtsprechung im Zusammenhang mit<br />
dem im B<strong>und</strong>esrecht normierten Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII)<br />
darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinden diese Wahlmöglichkeiten, die Eltern<br />
auch konkret nachfragen, unterstützen müssen <strong>und</strong> daher mindestens zwei Angebote<br />
notwendig sind ( BayVGH 23.08.06, 12 CE 06.1468), ist von großem Interesse,<br />
wie es denn um diese Trägerpluralität bestellt ist. 55% aller Gemeinden geben an,<br />
lediglich einen Kindertageseinrichtungsträger vor Ort zu haben (siehe Grafik 1).