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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Bayerischer Gemeindetag<br />

Umfrage des Bayerischen Gemeindetags<br />

Erste kommunale Zwischenbilanz zum BayKiBiG<br />

Anlage 25<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Am 1. August 2005 ist das neue Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz<br />

(BayKiBiG) in Kraft getreten. Die Absicht des Gesetzgebers war es, die bisherige<br />

pauschale Finanzierung <strong>für</strong> die Einrichtungen auf eine kind- <strong>und</strong> buchungszeitbezogene<br />

Förderung umzustellen. Der Freistaat verpflichtete sich erstmals auf gesetzlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage, Betreuungsplätze in Krippen <strong>und</strong> Horte mit zu finanzieren. Darüber<br />

hinaus sollte mit dem neuen Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan die bisherige<br />

pädagogische Qualität weiterentwickelt <strong>und</strong> verbessert werden. Aus der Sicht der<br />

kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden war die nunmehr vom Gesetzgeber<br />

geschaffene Möglichkeit, auf der örtlichen Ebene eine eigene Bedarfsplanung durchzuführen<br />

<strong>und</strong> die bedarfsnotwendigen Betreuungsplätze in eigener Verantwortung<br />

anzuerkennen, völliges Neuland. Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde<br />

festgestellt, dass im Rahmen der Deregulierungsbemühungen des Staats von den<br />

bisher geltenden sechs Durchführungsverordnungen lediglich eine übrig bleiben<br />

sollte.<br />

Bei so vielen Neuerungen entstanden bei vielen Beteiligten Unsicherheiten <strong>und</strong><br />

Skepsis. Hoher Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheiten bei der Finanzierung von<br />

sogenannten Gastkindern bis hin zu Schwierigkeiten der Träger beim Personaleinsatz,<br />

die Liste der Kritikpunkte schien kein Ende zu nehmen.<br />

Der Bayerische Gemeindetag hat zwei Jahre nach Inkrafttreten des BayKiBiG seine<br />

Mitglieder dazu aufgerufen, eine erste Zwischenbilanz aus kommunaler Sicht zu ziehen.<br />

Von den 2.011 kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden haben 1.127<br />

Kommunen geantwortet. Dies entspricht einem Rücklauf von 56%. Die gewonnenen<br />

Ergebnisse dürfen somit als durchaus repräsentativ betrachtet werden.<br />

Trägerpluralität<br />

Die antwortenden Kommunen geben an, dass sie insgesamt 2.998 Kindertageseinrichtungen<br />

vor Ort haben. Da in der jüngsten Rechtsprechung im Zusammenhang mit<br />

dem im B<strong>und</strong>esrecht normierten Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII)<br />

darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinden diese Wahlmöglichkeiten, die Eltern<br />

auch konkret nachfragen, unterstützen müssen <strong>und</strong> daher mindestens zwei Angebote<br />

notwendig sind ( BayVGH 23.08.06, 12 CE 06.1468), ist von großem Interesse,<br />

wie es denn um diese Trägerpluralität bestellt ist. 55% aller Gemeinden geben an,<br />

lediglich einen Kindertageseinrichtungsträger vor Ort zu haben (siehe Grafik 1).

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