28.11.2012 Aufrufe

Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

2. Forderung<br />

Änderung der Gastkinderregelung <strong>und</strong> Beteiligung der Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege an der Bedarfsplanung<br />

Die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf muss verbessert werden, insbesondere durch die<br />

Veränderung der „Gastkinderregelung“. Ein Auswahlkriterium <strong>für</strong> Familien muss dabei eine<br />

werteorientierte Erziehung sein.<br />

Die Bedarfsfeststellung darf nicht nach der Finanzlage der Kommunen erfolgen. Es wird<br />

vorgeschlagen, dass bei der Bedarfsfeststellung die anerkannten Träger der Freien Wohlfahrtspflege,<br />

die hierbei über große Erfahrung verfügen, beteiligt werden.<br />

Begründung<br />

Das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes <strong>für</strong> Familien wird nicht eingelöst<br />

Familien mit Kindern wird es erschwert, eine Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf<br />

herzustellen, da die „Gastkinderregelung“ dem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Familien<br />

gegenübersteht.<br />

In einer Multioptionsgesellschaft werden außerdem verbindliche Werte verstärkt notwendig,<br />

um Gewissheit <strong>und</strong> Sicherheit in der Lebensplanung von Familien gewährleisten<br />

zu können. Eine werteorientierte Erziehung wird als Auswahlkriterium von den Kommunen<br />

nicht anerkannt.<br />

Die Bedarfsfeststellung erfolgt allein durch die Entscheidung der jeweiligen Kommunen.<br />

Die Gastkinderregelung kann zu einer Benachteiligung an gleicher Bildungsteilhabe der<br />

Kinder im ländlichen Raum führen, da eine wohnortnahe Infrastruktur <strong>für</strong> Familien nötig ist,<br />

um flächendeckend allen Kindern gleiche Bildungschancen anzubieten.<br />

B) Auswirkungen auf Kinder in Bayern<br />

1. Forderung<br />

Ermöglichung von Integration <strong>für</strong> behinderte bzw. von<br />

Behinderung bedrohte Kinder<br />

� Ausreichende finanzielle Absicherung der Einrichtungen <strong>für</strong> die Aufnahme behinderter<br />

Kinder seitens der Bezirke durch eine einheitliche Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarung.<br />

� Anerkennung des Faktors + x von den Kommunen laut Berechnungen des StMAS.<br />

Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen darf nicht mit einem<br />

finanziellen Risiko <strong>für</strong> die Träger verb<strong>und</strong>en sein.<br />

� Die Kostenübernahme <strong>für</strong> Frühförderung ist auch beim Besuch einer Kindertageseinrichtung<br />

fortzuführen.<br />

Begründung<br />

� Es gibt weiterhin keine Absicherung seitens der Bezirke durch die einheitliche Umsetzung<br />

einer landesweiten Rahmenleistungsvereinbarung.<br />

� Die Anerkennung des Faktors + x aufgr<strong>und</strong> des Newsletter 59 erfordert <strong>für</strong> die Träger<br />

Neuverhandlungen mit den Kommunen.<br />

117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!