Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
2. Forderung<br />
Änderung der Gastkinderregelung <strong>und</strong> Beteiligung der Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege an der Bedarfsplanung<br />
Die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf muss verbessert werden, insbesondere durch die<br />
Veränderung der „Gastkinderregelung“. Ein Auswahlkriterium <strong>für</strong> Familien muss dabei eine<br />
werteorientierte Erziehung sein.<br />
Die Bedarfsfeststellung darf nicht nach der Finanzlage der Kommunen erfolgen. Es wird<br />
vorgeschlagen, dass bei der Bedarfsfeststellung die anerkannten Träger der Freien Wohlfahrtspflege,<br />
die hierbei über große Erfahrung verfügen, beteiligt werden.<br />
Begründung<br />
Das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes <strong>für</strong> Familien wird nicht eingelöst<br />
Familien mit Kindern wird es erschwert, eine Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf<br />
herzustellen, da die „Gastkinderregelung“ dem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Familien<br />
gegenübersteht.<br />
In einer Multioptionsgesellschaft werden außerdem verbindliche Werte verstärkt notwendig,<br />
um Gewissheit <strong>und</strong> Sicherheit in der Lebensplanung von Familien gewährleisten<br />
zu können. Eine werteorientierte Erziehung wird als Auswahlkriterium von den Kommunen<br />
nicht anerkannt.<br />
Die Bedarfsfeststellung erfolgt allein durch die Entscheidung der jeweiligen Kommunen.<br />
Die Gastkinderregelung kann zu einer Benachteiligung an gleicher Bildungsteilhabe der<br />
Kinder im ländlichen Raum führen, da eine wohnortnahe Infrastruktur <strong>für</strong> Familien nötig ist,<br />
um flächendeckend allen Kindern gleiche Bildungschancen anzubieten.<br />
B) Auswirkungen auf Kinder in Bayern<br />
1. Forderung<br />
Ermöglichung von Integration <strong>für</strong> behinderte bzw. von<br />
Behinderung bedrohte Kinder<br />
� Ausreichende finanzielle Absicherung der Einrichtungen <strong>für</strong> die Aufnahme behinderter<br />
Kinder seitens der Bezirke durch eine einheitliche Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarung.<br />
� Anerkennung des Faktors + x von den Kommunen laut Berechnungen des StMAS.<br />
Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen darf nicht mit einem<br />
finanziellen Risiko <strong>für</strong> die Träger verb<strong>und</strong>en sein.<br />
� Die Kostenübernahme <strong>für</strong> Frühförderung ist auch beim Besuch einer Kindertageseinrichtung<br />
fortzuführen.<br />
Begründung<br />
� Es gibt weiterhin keine Absicherung seitens der Bezirke durch die einheitliche Umsetzung<br />
einer landesweiten Rahmenleistungsvereinbarung.<br />
� Die Anerkennung des Faktors + x aufgr<strong>und</strong> des Newsletter 59 erfordert <strong>für</strong> die Träger<br />
Neuverhandlungen mit den Kommunen.<br />
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