226 Analyse Kinderbetreuung nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007 August 2007 Vers. 2.0 Stephan Mahlert • Die Personalkosten betragen ca. 53% der Gesamtausgaben beim Gemeinde-KiGa; beim KiGa der kath. Kirche betragen diese 59%. • Aus Sicht der Gemeinde ist die Personalkostenbetrachtung <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die KiKr insofern nicht relevant, da die Förderung ausschließlich indirekt über den 50%-Anteil nach BayKiBiG erfolgt. Der Zuschuss ist nur noch abhängig von der Höhe der Buchungszeiten der Kinder in den Einrichtungen, deren Betreuungsgrad (Regelkind, Migrationskind etc.) <strong>und</strong> der staatlich festgesetzten Fördersumme pro Kind, die jährlich neu festgelegt wird. Ein Personalkostenvergleich <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die Krippe mit den anderen Einrichtungen kann leider, aufgr<strong>und</strong> nicht vorhandener Daten, nicht Durchgeführt werden. • Rechnet die Gemeinde alle Einrichtungen nach BayKiBiG ab, erhöht sich - bei derzeitigem Buchungsverhalten <strong>und</strong> Aufteilung der Kinder (Stand Juni/Juli), das Defizit insgesamt um ca. 5.500,- Euro. • Bei einer Einzelbetrachtung der Einrichtungen, reduziert sich das Defizit beim kath. KiGa um ca. 6.000,- Euro <strong>und</strong> bei der KiKr um 16.000,- Euro. Beim Gemeinde-KiGa erhöht sich das Defizit um ca. 23.000,- Euro <strong>und</strong> um ca. 4.500,- beim Hort. • Die Begründung liegt einerseits in den reduzierten Gebühreneinnahmen <strong>und</strong> andererseits (dazu später) am Betreuungsaufwand der Kinder (Faktorunterschiede: 1,0 <strong>für</strong> ein Regelkind bis 4,5 <strong>für</strong> ein interationskind). Sind es beim kath. KiGa ca. 6.000,- Euro weniger Gebühreneinnahmen, so sind es beim Gemeinde-KiGa ca. 12.000,- Euro. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt wie beschrieben: je länger die Buchungszeiten der Kinder, um so höher die Gebühr (siehe Buchungszeiten <strong>und</strong> Öffnungszeiten). • Unter Berücksichtigung der reduzierten Geschwisterbeiträge, reduzieren sich die Gebühreneinnahmen beim Gemeinde-KiGa um ca. weitere 2.500,- Euro auf insgesamt 14.500,- Euro <strong>und</strong> beim kath. KiGa um ca. weitere 500,- Euro auf insgesamt 6.500,- Euro. • Die Gebühreneinnahmen mit der neuen Gebührensatzung vom 19.10.2006 im Vergleich zur alten Regelung vom 1.1.2002 erhöhen sich um ca. 11% (ca. + 10.000 EURO), fallen zum Haushaltsplan 2007 allerdings um ca. 17% niedriger aus (ca. -18.000 Euro) • Trotz niedrigerer Gebühreneinnahmen fällt der Personalkostenzuschuss der alten Regelung bei den KiGas (180.000,- Euro) gegen über dem Förderbeitrag nach BayKiBiG 181.500,- Euro nahezu gleich aus. • Auffällig ist, dass bei Gültigkeit der gleichen Gebührensatzung <strong>für</strong> den Gemeinde-KiGa <strong>und</strong> dem KiGa der kath. Kirche unterschiedliche Gebühren erhoben werden. Das flexiblere Buchungsangebot des Gemeinde-KiGas ist je Buchungsst<strong>und</strong>e im Vergleich 8€ günstiger. Anzumerken ist noch, dass im Gesetz zur Anrechnung der Förderkosten immer volle St<strong>und</strong>en gerechnet werden; d.h. z. B. das ein Kind das 4,2 St<strong>und</strong>en (21 Std. in der Woche) bucht im Gemeinde-KiGa 682,- Euro <strong>für</strong> 11-Monate kostet, in St. Pius 770,- Euro <strong>für</strong> 11-Monate. Die Förderung ist jedoch <strong>für</strong> beide gleich. Gemeinde-KiGa Kostensatzung neu (19.10.2006) monatlich 11 Monate bis 4,5 Std. 57,50 632,50 4,5 -5,0 Std. 62,00 682,00 5,0 - 5,5 Std. 66,50 731,50 5,5 - 6,0 Std. 70,00 770,00 6,0 - 6,5 Std. 73,00 803,00 6,5 - 7,0 Std. 76,00 836,00 7,0 -7,5 Std. 79,00 869,00 7,5- 8,0 Std. 81,50 896,50 8,0 - 8,5 Std. 84,00 924,00 KiGa kath. Kirche St. Pius Kostensatzung neu (19.10.2006) monatlich 11 Monate 4,0 - 5,0 70,00 770,00 5,0 - 6,0 78,00 858,00 6,0 - 7,0 84,00 924,00 7,0 -8,0 88,00 968,00 8,0 - 9,5 90,00 990,00 Spielgeld 3,50 38,50
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode 82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten Analyse Kinderbetreuung nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking August 2007 Vers. 2.0 227 Stephan Mahlert • Die höheren Buchungszeiten beim KiGa der kath. Kirche <strong>und</strong> die Aufnahme von unter 3-jährigen führen zu einer Zunahme der Förderkosten um ca. 12.000,- Euro. Der Gemeinde-KiGa ohne unter 3-jährige mit konstanter Öffnungszeit erhält ein gegenüber der Altberechnung um ca. 11.000,- Euro reduzierten Förderbetrag. • Jedes KiGa/KiKr-Kind in Pöcking wird durch das Land bezuschusst (Abb. 31d) Abb. 31d -4.000,00 -3.500,00 -3.000,00 -2.500,00 -2.000,00 -1.500,00 -1.000,00 3.000,00 2.500,00 2.000,00 1.500,00 1.000,00 500,00 0,00 Kiga Gemeinde 992,15 1.140,40 Kiga kath. Kirche 1.096,67 1.394,08 KiKr FortSchritt 2.486,30 2.386,85 Hort FortSchritt 1.465,79 1.007,73 Pöcking Durchschnitt 1.510,23 1.482,26 Förderung gemäß BayKiBiG Land pro Betreuungsplatz Fördertabelle 2006 (768,71=1) Förderung gemäß BayKiBiG Land pro Kind in der Einrichtung Fördertabelle 2006 (768,71=1) • Jedes KiGa/KiKr-Kind in Pöcking wird durch die Gemeinde bezuschusst, bzw. erwirtschaftet folgendes Defizit (Abb. 31d) Abb. 31d -500,00 0,00 -3.381,61 -3.646,24 -2.942,00 -3.172,23 -2.096,61 -1.990,67 -1.649,33 -1.565,99 -2.200,00 -1.556,64 -2.291,67 -1.621,50 -1.285,00 -1.342,73 -1.869,09 -1.953,06 -2.240,80 -2.134,07 -2.188,02 -2.078,20 Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche KiKr FortSchritt Hort FortSchritt Pöcking Durchschnitt Zuschuß (Defizit) der Gemeinde pro Kind nach Haushaltsplan Zuschuß (Defizit) der Gemeinde pro Kind nach BayKiBiG Zuschuß (Defizit) der Gemeinde pro Betreuungsplatz nach Haushaltsplan Zuschuß (Defizit) der Gemeinde pro Betreungsplatz nach BayKiBiG • Mit einem Anstellungsschlüssel von durchschnittlich 1 : 9,21 erfüllen alle Einrichtung eine gemäß Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen definierte hohe Qualität.