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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

58%, bis 10.000 Einwohner 71%, bis 20.000 Einwohner 74% <strong>und</strong> über 20.000 Einwohner<br />

85%.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Ausbau bedarfsgerechter<br />

Betreuungsplätze insbesondere <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder zügig voranschreitet.<br />

Die bayerischen Gemeinden haben hier einen gewaltigen finanziellen <strong>und</strong><br />

personellen Kraftakt geleistet. Durch eine größere Flexibilität der Öffnungszeiten ist<br />

ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf erfolgt.<br />

Die zur Feststellung der bedarfsnotwendigen Betreuungsplätze vor Ort notwendige<br />

Bedarfsplanung ist größtenteils erfolgt, stellt allerdings die Gemeinden vor einen enormen<br />

Verwaltungsaufwand. Auch die Einzelerfassung der Kinder in den da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />

Dateien, die immer wieder notwendigen Änderungen der Daten <strong>und</strong> das<br />

über die Gemeinden laufende Abrechnungsverfahren werden als zu großen Verwaltungsaufwand<br />

kritisiert. Ein weiterer Aufwand entsteht durch die zahlreichen Gastkinderanträge,<br />

die insbesondere in kleineren Gemeinden zu heftigen auch politischen<br />

Diskussionen führen.<br />

Die finanziellen Auswirkungen des neuen Fördersystems auf die Gemeinden sind<br />

noch nicht endgültig zu beurteilen. Auf jeden Fall kommen auf die Kommunen durch<br />

den Ausbau der Betreuungsplätze <strong>für</strong> Krippen <strong>und</strong> Horte immense Kosten zu.<br />

Die Einschätzung über die Weiterentwicklung <strong>und</strong> Verbesserung der pädagogischen<br />

Qualität wird von den bayerischen Gemeinden eher zurückhaltend bewertet. Aus<br />

Einzelaussagen ist zu entnehmen, dass die Qualität in den Einrichtungen schon bisher<br />

als sehr gut zu bezeichnen ist.<br />

Zwei Jahre Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz. Zahlreiche Stolpersteine<br />

konnten in der Vergangenheit aus dem Weg geräumt oder zumindest überschritten<br />

werden. Dennoch werden die Diskussionen weiter gehen. Der Bayerische<br />

Gemeindetag wird sich auch künftig als Vertreter der kreisangehörigen Städte,<br />

Märkte <strong>und</strong> Gemeinden konstruktiv in den Weiterentwicklungsprozess zur Verbesserung<br />

der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungssituation <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche einbringen.<br />

Zur optimalen Umsetzung dieser gesellschaftlichen <strong>und</strong> familienpolitisch so wichtigen<br />

Aufgabe brauchen die Kommunen eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Darüber<br />

hinaus muss da<strong>für</strong> Sorge getragen werden, dass deutliche Schritte zur Verminderung<br />

des Verwaltungsaufwands vorgenommen werden. Beim Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />

der Eltern <strong>und</strong> der damit entstehenden finanziellen Mehrbelastung insbesondere<br />

<strong>für</strong> kleinere Gemeinden ist auf der B<strong>und</strong>es- bzw. Landesebene eine bessere Lösung<br />

zu finden.<br />

Gerhard Dix<br />

Bayerischer Gemeindetag<br />

München im September 2007<br />

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