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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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4. Von Seiten der Einrichtung wird an das Landratsamt<br />

zurückgemeldet, dass die Eltern sehr viele Umbuchungen<br />

vornehmen. Zum Teil haben Träger begonnen,<br />

Umbuchungsgebühren zu erheben bzw.<br />

Fristen <strong>für</strong> die Umbuchungen festzulegen, damit<br />

der Verwaltungsaufwand nicht ins Unermessliche<br />

steigt.<br />

5. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen haben sich<br />

verlängert.<br />

6. Die Bereitschaft der Einrichtung ist gestiegen,<br />

Kinder mit drohender Behinderung, Kinder unter<br />

drei Jahren <strong>und</strong> Schulkinder aufzunehmen. Allerdings<br />

muss festgestellt werden, dass sich die Einrichtungen<br />

im Vorfeld nicht genügend Gedanken<br />

über die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder<br />

machen. Vielfach wurden die Kinder aufgenommen,<br />

um an die erhöhte Förderung zu kommen. Hierdurch<br />

ist zur Qualitätssicherung ein erheblicher erhöhter<br />

Beratungsbedarf von Seiten der Aufsichtsbehörden<br />

entstanden.<br />

7. Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird als gut bewertet<br />

<strong>und</strong> in der Praxis auch umgesetzt. Die derzeit<br />

anlaufende Kampagne des <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />

„Dialog Bildung“ wird sehr positiv aufgenommen.<br />

Kindergartenteams können durch diese Kampagne<br />

viertägige kostenlose Fortbildungen zum Bildungs<strong>und</strong><br />

Erziehungsplan erhalten. Es besteht noch Beratungsbedarf<br />

in den Einrichtungen.<br />

Der Plan wird in den Kommunen kaum diskutiert. Er<br />

erleichtert auch die Argumentation der Träger nicht,<br />

bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung<br />

von den Gemeinden zu erhalten.<br />

Die Gemeinden müssen neben ihrem kommunalen<br />

Anteil in der Regel einen sehr hohen Anteil vom Defizit<br />

übernehmen. Deshalb sind sie sehr darauf bedacht,<br />

dass sich das Defizit im Rahmen hält. Dies<br />

ist am leichtesten durch die Senkung der Personalkosten<br />

möglich.<br />

Nach internen Auskünften des <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />

scheint der Basissatz nicht <strong>für</strong> die Finanzierung des<br />

vom <strong>Sozial</strong>ministerium empfohlenen Anstellungsschlüssels<br />

von 1:10auszureichen. Wenn die Gemeinden<br />

<strong>und</strong> die Träger einen Anstellungsschlüssel<br />

um1:10realisieren möchten, bedeutet dies einen<br />

erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand<br />

sowohl <strong>für</strong> die Träger als auch <strong>für</strong> die Gemeinden.<br />

Hier wäre eine Anpassung des Basissatzes wünschenswert.<br />

8. Bisher haben sich Träger nicht von Kindertageseinrichtungen<br />

zurückgezogen. Die Gemeinden<br />

schlossen bei uns im Landkreis Regensburg bereits<br />

vor Einführung des BayKiBiG nahezu mit jeder Einrichtung<br />

einen Defizitvertrag ab. Die Defizite haben<br />

sich zum Teil erhöht <strong>und</strong> zum Teil verringert. Es ist<br />

aber eine Tendenz erkennbar, dass sich die Defizite<br />

kleinerer Gemeinden erhöhen.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

9. Die Gastkinderregelungen führen zu einem erheblichen<br />

Verwaltungsaufwand. Die Anträge werden<br />

zum Teil in den Gemeinderatssitzungen behandelt<br />

<strong>und</strong> müssen somit auf die Tagesordnung gesetzt<br />

werden. Es müssen Bescheide erlassen, Abschlagszahlungen<br />

angewiesen <strong>und</strong> die Endabrechnung<br />

vorgenommen werden.<br />

10. Die gemeinsamen Empfehlungen zur Gewährung<br />

des Faktors 4,5 plus X bei der Betreuung behinderter<br />

Kinder in Integrativen Kindertageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung<br />

<strong>für</strong> den Leistungstyp: Teilstationäre Angebote<br />

zur Tagesbetreuung <strong>für</strong> behinderte oder von<br />

Behinderung bedrohter Kinder im Sinne des § 53<br />

SGB XII in Kindertageseinrichtungen im Sinne des<br />

Artikel 2 Abs. 1 BayKiBiG haben die Situation der<br />

integrativen Gruppen sehr verbessert. Mit diesen<br />

Regelungen können gute pädagogische Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> Integration geschaffen werden. Die Kooperationsbereitschaft<br />

mit dem Bezirk Oberpfalz ist<br />

als sehr gut zu bewerten.<br />

Bei der Einzelintegration ergeben sich vielfach Probleme,<br />

da die Träger zum Teil nicht bereit oder in<br />

der Lage sind, die Gruppenstärke zu reduzieren<br />

oder zusätzliches Personal einzustellen. Hier ist intensiver<br />

Unterstützungs- <strong>und</strong> Beratungsbedarf<br />

durch die Aufsichtsbehörden notwendig.<br />

11. Für kleinere Einrichtungen in kleinen Gemeinden ist<br />

die Sicherstellung der Finanzierung sehr schwierig.<br />

Kleinere Einrichtungen haben nur beschränkt Personal<br />

zur Verfügung. Es ist schwer, die Betreuung<br />

der Kinder in Randzeiten anzubieten, da diese nur<br />

sehr wenig Kinder benötigen. Andererseits müssen<br />

die Einrichtungen diese Randzeiten anbieten, da sie<br />

ansonsten <strong>für</strong> die Eltern noch unattraktiver werden.<br />

Es ist festzustellen, dass gerade kleinere Einrichtungen<br />

einen Spagat zwischen Öffnungszeiten,<br />

guter pädagogischer Arbeit <strong>und</strong> Finanzierbarkeit<br />

machen müssen. Zum Teil müssen gerade kleinere<br />

Gemeinden erheblich größere Defizite in Kauf<br />

nehmen, um das Angebot vor Ort weiter aufrecht<br />

erhalten zu können. Dies trifft die kleineren Gemeinden<br />

besonders hart, da diesen in der Regel<br />

weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen.<br />

Im Landkreis Regensburg wurden bisher keine<br />

Spielgruppen in die Förderung mit einbezogen.<br />

12. Als großes Problem stellt sich derzeit heraus, dass<br />

Träger, die Verwaltungsaufgaben noch mehr als<br />

früher auf die Einrichtungsleitungen übertragen.<br />

Vielfach sind die Trägervertreter mit dem neuen<br />

EDV-Verfahren überfordert. Viele Träger werden von<br />

privaten ehrenamtlichen Personen vertreten, die<br />

sich sowohl im Bereich der EDV als auch inhaltlich<br />

mit dem Abrechnungsverfahren überfordert fühlen.<br />

Deshalb übergeben sie die Verantwortung an die<br />

Leitungen, die dadurch noch wesentlich mehr Zeit<br />

als bisher im Büro verbringen. Besonders ist zu bemerken,<br />

dass alle die Gefahr der möglichen Förderkürzung<br />

auf Gr<strong>und</strong> Nichteinhaltung des Anstel-

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