Informationen aus brehna - Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung des<br />
<strong>Stadt</strong>rat-Beschlusses vom<br />
11.07.2007 zur Zwischenabwägung<br />
des Vorentwurfes<br />
zum Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> Brehna<br />
1. Die zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes<br />
(Stand Februar<br />
2007) vorgebrachten Hinweise<br />
und Anregungen von den Behörden<br />
und sonstigen Trägern<br />
öffentlicher Belange hat der<br />
<strong>Stadt</strong>rat mit folgendem Ergebnis<br />
geprüft und in einer Übersicht zusammengefasst:<br />
siehe Anlage 1<br />
2. Die zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes<br />
(Stand Februar<br />
2007) vorgebrachten Hinweise<br />
und Anregungen von den Nachbargemeinden<br />
hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />
mit folgendem Ergebnis geprüft<br />
und in einer Übersicht zusammengefasst:<br />
siehe Anlage 2<br />
3. Die zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes<br />
(Stand Februar<br />
2007) vorgebrachten Hinweise<br />
und Anregungen von Bürgern<br />
hat der <strong>Stadt</strong>rat mit folgendem<br />
Ergebnis geprüft und in einer<br />
Übersicht zusammengefasst:<br />
siehe Anlage 3<br />
4. Das Abwägungsergebnis ist in<br />
die Planzeichnung und die Begründung<br />
einzustellen.<br />
5. Der Bürgermeister wird beauftragt,<br />
unter Mitwirkung des Planungsbüros<br />
G. Sparfeld -Architekten<br />
und Ingenieure - und der<br />
Bauverwaltung die Behörden,<br />
sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange, Nachbargemeinden<br />
und Bürger von diesem Ergebnis<br />
unter Angabe der Gründe in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt<br />
zu machen.<br />
Brehna, 16.07.2007<br />
Biedermann<br />
Bürgermeister (Siegel)<br />
<strong>Informationen</strong> <strong>aus</strong> <strong>brehna</strong><br />
Bekanntmachung des <strong>Stadt</strong>rat-Beschlusses vom 11.07.2007 zur Billigung<br />
und Auslegung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />
Brehna<br />
1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> Brehna sowie die Begründung des Entwurfes<br />
und der dazugehörige Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung mit heutigen<br />
Datum gebilligt.<br />
2. Der Entwurf des Plans und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind im Rahmen<br />
der formalen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB in Form einer öffentlichen<br />
Auslegung den Bürgern vorzustellen.<br />
3. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von<br />
der Auslegung zu unterrichten und am Verfahren zu beteiligen.<br />
4. Die öffentliche Auslegung erfolgt für die Zeit von einem Monat am Verwaltungssitz der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> im Ortsteil <strong>Wolfen</strong>, Reudener Straße 70/72 in 06766<br />
<strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> und am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Bitterfeld</strong>, Markt 7 in 06749 <strong>Bitterfeld</strong><br />
<strong>Wolfen</strong> während der Öffnungszeiten. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann<br />
Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 (1) Satz 2 BauGB)<br />
Brehna, 16.07.2007<br />
Biedermann<br />
Bürgermeister (Siegel)<br />
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Öffentliche Bekanntmachung<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> Brehna<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat Brehna hat am 11.07.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> Brehna sowie die Begründung des Entwurfes und den dazugehörigen<br />
Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
öffentlich <strong>aus</strong>zulegen.<br />
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 11.07.2007 wird mit der Begründung<br />
und dem Umweltbericht in der Zeit<br />
vom 06.08.2007 bis 07.09.2007<br />
während der Öffnungszeiten:<br />
Montag von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch u. Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr<br />
bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Wolfen</strong>,<br />
Reudener Straße 70/72, 06766 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> und am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Bitterfeld</strong>,<br />
Markt 7, 06749 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> öffentlich <strong>aus</strong>gelegt.<br />
Bestandteil der <strong>aus</strong>gelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen.<br />
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen<br />
abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird,<br />
ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig während der Auslegungsfrist abgegebene<br />
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.<br />
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nach § 47 Absatz 2a Verwaltungsgerichtsordnung<br />
ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung<br />
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand<br />
hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die<br />
sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der<br />
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des<br />
Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />
Brehna, 16.07.2007<br />
Biedermann - Siegel -<br />
Bürgermeister<br />
Seite 10 BWA 02-07 vom 27.07.07