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Informationen aus brehna - Stadt Bitterfeld-Wolfen

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Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung des<br />

<strong>Stadt</strong>rat-Beschlusses vom<br />

11.07.2007 zur Zwischenabwägung<br />

des Vorentwurfes<br />

zum Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> Brehna<br />

1. Die zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes<br />

(Stand Februar<br />

2007) vorgebrachten Hinweise<br />

und Anregungen von den Behörden<br />

und sonstigen Trägern<br />

öffentlicher Belange hat der<br />

<strong>Stadt</strong>rat mit folgendem Ergebnis<br />

geprüft und in einer Übersicht zusammengefasst:<br />

siehe Anlage 1<br />

2. Die zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes<br />

(Stand Februar<br />

2007) vorgebrachten Hinweise<br />

und Anregungen von den Nachbargemeinden<br />

hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />

mit folgendem Ergebnis geprüft<br />

und in einer Übersicht zusammengefasst:<br />

siehe Anlage 2<br />

3. Die zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes<br />

(Stand Februar<br />

2007) vorgebrachten Hinweise<br />

und Anregungen von Bürgern<br />

hat der <strong>Stadt</strong>rat mit folgendem<br />

Ergebnis geprüft und in einer<br />

Übersicht zusammengefasst:<br />

siehe Anlage 3<br />

4. Das Abwägungsergebnis ist in<br />

die Planzeichnung und die Begründung<br />

einzustellen.<br />

5. Der Bürgermeister wird beauftragt,<br />

unter Mitwirkung des Planungsbüros<br />

G. Sparfeld -Architekten<br />

und Ingenieure - und der<br />

Bauverwaltung die Behörden,<br />

sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange, Nachbargemeinden<br />

und Bürger von diesem Ergebnis<br />

unter Angabe der Gründe in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

Brehna, 16.07.2007<br />

Biedermann<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>aus</strong> <strong>brehna</strong><br />

Bekanntmachung des <strong>Stadt</strong>rat-Beschlusses vom 11.07.2007 zur Billigung<br />

und Auslegung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />

Brehna<br />

1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> Brehna sowie die Begründung des Entwurfes<br />

und der dazugehörige Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung mit heutigen<br />

Datum gebilligt.<br />

2. Der Entwurf des Plans und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind im Rahmen<br />

der formalen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB in Form einer öffentlichen<br />

Auslegung den Bürgern vorzustellen.<br />

3. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von<br />

der Auslegung zu unterrichten und am Verfahren zu beteiligen.<br />

4. Die öffentliche Auslegung erfolgt für die Zeit von einem Monat am Verwaltungssitz der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> im Ortsteil <strong>Wolfen</strong>, Reudener Straße 70/72 in 06766<br />

<strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> und am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Bitterfeld</strong>, Markt 7 in 06749 <strong>Bitterfeld</strong><br />

<strong>Wolfen</strong> während der Öffnungszeiten. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann<br />

Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 (1) Satz 2 BauGB)<br />

Brehna, 16.07.2007<br />

Biedermann<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

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Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> Brehna<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat Brehna hat am 11.07.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> Brehna sowie die Begründung des Entwurfes und den dazugehörigen<br />

Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

öffentlich <strong>aus</strong>zulegen.<br />

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 11.07.2007 wird mit der Begründung<br />

und dem Umweltbericht in der Zeit<br />

vom 06.08.2007 bis 07.09.2007<br />

während der Öffnungszeiten:<br />

Montag von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch u. Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr<br />

bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Wolfen</strong>,<br />

Reudener Straße 70/72, 06766 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> und am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Bitterfeld</strong>,<br />

Markt 7, 06749 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> öffentlich <strong>aus</strong>gelegt.<br />

Bestandteil der <strong>aus</strong>gelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen.<br />

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen<br />

abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird,<br />

ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig während der Auslegungsfrist abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.<br />

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nach § 47 Absatz 2a Verwaltungsgerichtsordnung<br />

ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung<br />

nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand<br />

hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die<br />

sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der<br />

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des<br />

Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />

Brehna, 16.07.2007<br />

Biedermann - Siegel -<br />

Bürgermeister<br />

Seite 10 BWA 02-07 vom 27.07.07

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