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Informationen aus brehna - Stadt Bitterfeld-Wolfen

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Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.07.2007 wird mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit<br />

vom 06.08.2007 bis 07.09.2007<br />

während der Öffnungszeiten:<br />

Montag von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch u. Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr<br />

bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Wolfen</strong>, Reudener Straße 70/72, 06766 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong><br />

und am Verwaltungssitz im Ortsteil <strong>Bitterfeld</strong>, Markt 7, 06749 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> öffentlich <strong>aus</strong>gelegt.<br />

Bestandteil der <strong>aus</strong>gelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.<br />

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der<br />

Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt<br />

bleiben können.<br />

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nach § 47 Absatz 2a Verwaltungsgerichtsordnung ein Antrag einer natürlichen oder juristischen<br />

Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand<br />

hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3<br />

Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des<br />

Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />

Brehna, 16.07.2007<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>aus</strong> <strong>brehna</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wiesewitzer Mark - An der A 9” der <strong>Stadt</strong><br />

Brehna<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat Brehna hat am 11.07.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Wiesewitzer Mark – An der A 9” der <strong>Stadt</strong><br />

Brehna gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich <strong>aus</strong>zulegen.<br />

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Brehna und südlich der ehemaligen Bundesstraße B 100, im westlichen Teil des Geltungsbereiches<br />

des genehmigten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West, südlich der B 100”. Es grenzt mit seiner Westseite an die Bundesautobahn A<br />

9 an.<br />

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 11.07.2007.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich <strong>aus</strong> folgendem Karten<strong>aus</strong>schnitt (ohne Maßstab):<br />

Biedermann - Siegel -<br />

Bürgermeister<br />

Seite 12 BWA 02-07 vom 27.07.07

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