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Wissenschaftliche Bewertung des UBA-Abschlussberichtes

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16 Gutachterliche Stellungnahme zum Bericht SUSSEt & LEUCHS (2008)<br />

Ungeachtet der unterschiedlichen Zielfunktionen,<br />

− die Gefahrenbewertung für das Schutzgut Grundwasser (Wirkungspfad Bodenschaden<br />

→ Grundwasser) und die Schadensbewertung <strong>des</strong> nachteilig veränderten<br />

Grundwassers zu objektivieren sowie<br />

− die von diesem Gewässerschaden (geschädigtem Grundwasserbereich) ausgehenden<br />

Gefahren für weitere Schutzgüter (Wirkungspfad : GW-Schaden → Trinkwasser/<br />

Mensch bzw. GW-Schaden → Grundwasserflora und -fauna) zu bewerten,<br />

ergab sich Harmonisierungsbedarf mit der aus gutachterlicher Sicht simplifizierenden<br />

Erwartung, beide Werte, die LAWA-GFS-Werte und die Sickerwasserprüfwerte, gleich<br />

zu setzen. Da gemäß dem geltenden Bodenschutzrecht die Sickerwasserprüfwerte wasserrechtlich<br />

zu begründen sind (Schutzgut ist das Gewässer „Grundwasser“– s. z.B.<br />

BBodSchV § 4 Abs. 7), wurde nun der Weg eingeschlagen, die Übertragbarkeit der LA-<br />

WA-GFS-Werte auch auf die Sickerwasserprüfwerte zu begründen und den gemeinhin<br />

im Bodenschutzrecht bzw. im europäischen Wasserrecht verankerten Mengenbezug<br />

(Frachtbezug z.B. gem. BBodSchV § 2, Pkt. 5 bzw. GW-Körperbezug z.B. gem. WRRL<br />

2000, Anhang 5 Nr. 2.3.2) dabei vereinfachend außer Acht zu lassen.<br />

Kernelement für die erweiterte Zielfunktion, die LAWA-GFS-Werte nicht nur als Abgrenzungskriterium<br />

von geschädigten und ungeschädigten Grundwasser(teil)körpern (s.<br />

Abb.1.1), sondern auch als mengenbezugsfreies <strong>Bewertung</strong>skriterium für die Gefährdung<br />

<strong>des</strong> Schutzgutes Grundwasser zu nutzen 4) ist das Vorsorgetheorem, Vorsorgetheorem<br />

Vorsorgetheorem<br />

Vorsorgetheorem das im Wasserrecht<br />

zur Gewährleistung <strong>des</strong> „vorsorgenden Gewässerschutzes“ und <strong>des</strong> Besorgnisgrundsatzes<br />

bei der Gefährdungsbewertung tief verwurzelt ist. Vorsorge bedeutet in<br />

diesem Kontext,<br />

− dass nicht die Wirkung auf das Schutzgut als solche, d.h. nicht die zu erwartende<br />

bzw. prognostizierte nachteilige Veränderung bzw. Schädigung <strong>des</strong> Schutzgutes<br />

betrachtet wird (hierzu ist der Mengenbezug – z.B. Dosis und Körpermasse bei der<br />

Betrachtung <strong>des</strong> Schutzgutes unerlässlich), sondern<br />

− dass bereits die Möglichkeit bzw. das Risiko <strong>des</strong> Entstehens einer nachteiligen Änderung<br />

<strong>des</strong> Schutzgutes sicher ausgeschlossen werden soll, wozu der Ort der Beurteilung<br />

vom zu betrachtenden Schutzgut weg immer weiter in Richtung zu den<br />

potenziellen Gefahrenquellen hin verschoben wird.<br />

Vorsorge Vorsorge Vorsorge Vorsorge bedeutet somit auch, dass Dämpfungswirkungen in einem Wirkungspfad oder<br />

in einer Wirkungspfadkette (d.h. alle Barriere- bzw. Attenuationswirkungen entlang der<br />

Pfade) keine oder nur eine begrenzte Berücksichtigung finden. Es ist ein Grundproblem<br />

der Vorsorgefestlegung, dass sie unbegrenzt ausweitbar ist. Ausschauend vom Schutzgut<br />

kann der Blick immer weiter ausgedehnt werden, um Gefahrenquellen zu erspähen.<br />

4) Im [LAWA-GAP-Papier 2002, S. 11] heißt es dann sogar, dass mit den GFS kein Qualitätsziel für<br />

Grundwasser definiert werden soll, sondern die GFS-Werte auf Wasser anzuwenden sind, bevor es<br />

das Grundwasser erreicht.<br />

GFI<br />

Grundwasserforschungsinstitut GmbH Dresden<br />

www.gfi-dresden.de/<br />

Professur für<br />

Abfall- und Ressourcenmanagement<br />

www.uni-giessen.de/ilr/gaeth

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