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RIDOMIL GOLD COMBI - Syngenta

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013ABSCHNITT 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS1.1 ProduktidentifikatorProduktname: <strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Design codeProdukteigene Zulassungsnummer: A12306A: 024548-001.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denenabgeraten wirdVerwendung: Fungizid1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltFirma: <strong>Syngenta</strong> Agro GmbHPostfach 1234D-63462 MaintalDeutschlandTelefon : +49 (0)61 8190810Telefax : +49 (0)6181 9081319Email-Adresse1.4 Notrufnummer: registrierung.deutschland@syngenta.comNotrufnummer: Umwelt, Ökologie Ereignisse: 0800 43 577 96 (HELPSYN)Giftinformationszentrum und Klinische Toxikologie, Mainz: 06131 19240ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EGN, UmweltgefährlichXn, GesundheitsschädlichR20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen.R36: Reizt die Augen.R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.2.2 KennzeichnungselementeVersion 2 Seite 1 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Kennzeichnung: EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EGSymbol(e)UmweltgefährlichGesundheitsschädlichR-Sätze : R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.R36Reizt die Augen.R40Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässernlängerfristig schädliche Wirkungen haben.S-Sätze : S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermittelnfernhalten.S24Berührung mit der Haut vermeiden.S35Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weisebeseitigt werden.S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuheund Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.S46Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen undVerpackung oder Etikett vorzeigen.S57Zur Vermeidung einer Kontamination der Umweltgeeigneten Behälter verwenden.Zusätzliche Kennzeichnung: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitungeinzuhalten.Nur für gewerbliche Verbraucher.Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Folpet2.3 Sonstige GefahrenKeine bekannt.Version 2 Seite 2 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU BESTANDTEILEN3.2 GemischeGefährliche InhaltsstoffeChemische BezeichnungCAS-Nr.EG-Nr.RegistrierungsnummerMetalaxyl-M 70630-17-0 XnR22R41Einstufung(67/548/EWG)Einstufung(VERORDNUNG (EG) Nr.1272/2008)Acute Tox.4; H302Eye Dam.1; H318Konzentration5 % W/WFolpet 133-07-3205-088-6Xn, NR20R36R40R43R50Carc.2; H351Acute Tox.4; H332Eye Irrit.2; H319Skin Sens.1; H317Aquatic Acute1; H40040 % W/Wkaolin 1332-58-7296-473-8- - 30 - 45 % W/WStoffe, für die es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt.Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine Hinweise : Bitte halten Sie das Gefäss, die Etikette oder das Sicherheitsdatenblattbereit, wenn Sie die <strong>Syngenta</strong> Notfallnummer, das Toxikologische Informationszentrumoder einen Arzt anrufen, oder wenn Sie einen Arzt zueiner Behandlung aufsuchen.Einatmen : Betroffenen an die frische Luft bringen.Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmungeinleiten.Betroffenen warm und ruhig lagern.Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.Hautkontakt : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Sofort mit viel Wasser abwaschen.Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.Augenkontakt : Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unterden Augenlidern.Kontaktlinsen entfernen.Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.Version 2 Seite 3 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Verschlucken : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oderEtikett vorzeigen.KEIN Erbrechen herbeiführen.4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenSymptome : Keine Information verfügbar.4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungÄrztlicher Rat : Es gibt kein spezifisches Gegengift.Symptomatische Behandlung.ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG5.1 LöschmittelLöschmittel - bei kleinen BrändenWassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmitteloder Kohlendioxid verwenden.Löschmittel - bei großen BrändenAlkoholbeständiger SchaumoderSprühwasserKeinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitungdes Feuers zu unterdrücken.5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenDa das Produkt brennbare, organische Bestandteile enthält, bildet sich imBrandfall dichter, schwarzer Rauch, der gefährliche Verbrennungsprodukteenthält (siehe Abschnitt 10).Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschädenverursachen.5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungVollständigen Schutzanzug und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerättragen.Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oderin Wasserläufe gelangen lassen.Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wassersprühnebelkühlen.Version 2 Seite 4 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendendeVerfahrenSiehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.Staubbildung vermeiden.6.2 UmweltschutzmaßnahmenNicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungDas verschüttete Material eindämmen, mit einem funkensicherenStaubsauger aufnehmen oder feucht zusammenkehren und in Behälterzur Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen Bestimmungen geben (sieheAbschnitt 13).Um Aufwirbeln von Pulverlack zu vermeiden, keine Besen oder Druckluftverwenden.Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigenBehörden in Kenntnis setzen.6.4 Verweis auf andere AbschnitteSiehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.Siehe Hinweise zur Entsorgung in Abschnitt 13.ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungKeine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von UnverträglichkeitenLagerklasse (LGK) : 11 (Brennbare Feststoffe)Lagertemperatur : -10 - 35 °CKeine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüftetenOrt aufbewahren.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie WGK 3 eingestuft.7.3 Spezifische EndanwendungenVersion 2 Seite 5 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Pflanzenschutz registrierte Produkte:In Bezug auf die richtige und sichereVerwendung dieses Produkts, siehe bitte die Zulassungsbedingungen aufdem Produktetikett.ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHESCHUTZAUSRÜSTUNG8.1 Zu überwachende ParameterInhaltsstoffe Arbeitsplatzgrenzwert(etionsgrenzwertsArt des Exposi-QuelleMetalaxyl-M 10 mg/m3 8 h TWA SYNGENTAFolpet 0.4 mg/m3 8 h TWA SYNGENTAkaolin 2 mg/m³ Atembarer Staub 8 h TWA UK HSEDie folgenden Empfehlungen bezüglich der Ueberwachung der Exposition/persönlicher Schutzausrüstungbeziehen sich auf die Herstellung, Formulierung und Abfüllung des Produkts.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionTechnische Schutzmaßnahmen: Eindämmung und/oder Trennung ist die technisch zuverlässigste Sicherheitsmassnahmefalls Exposition nicht vermieden werden kann.Das Ausmass dieser Sicherheitsmassnahmen hängt von dem zutreffendenRisiko ab.Entsteht Staub in der Luft, lokale Entlüftungskontrolle verwenden.Exposition beurteilen und zusätzliche Massnahmen anwenden um dieSchadstoffkonzentration unter dem zutreffenden Expositionslimit zu halten.Gegebenenfalls zusätzliche arbeitshygienische Beratung einholen.Schutzmaßnahmen : Die Verwendung von technischen Massnahmen sollte immer Vorrang vorpersönlicher Schutzkleidung haben.Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung, professionelle Beratungbeiziehen.Persönliche Schutzausrüstung sollte nach entsprechenden Normen zertifiziertsein.Atemschutz : Ein Atemgerät mit Partikelfilter kann erforderlich sein bis wirksame technischeMassnahmen installiert sind.Schutz durch Luftreinigungsatemgeräte ist limitiert.Ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen in Fällen unbeabsichtigtenVerschüttens, wenn Expositionskonzentrationen unbekannt sindoder wenn unter irgendwelchen Umständen die Luftreinigungsatemgerätenicht genügend Schutz bieten.Version 2 Seite 6 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Handschutz : Chemikalienbeständige Handschuhe sollten benutzt werden.Handschuhe sollten zertifiziert sein gemäss einem angemessenenStandard.Handschuhe sollten eine minimale Durchlasszeit haben, die der Dauerder Exposition entspricht.Die Durchlasszeit der Handschuhe variiert in der Dicke, Material undFabrikant.Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichenvon Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.Geeignetes MaterialNitrilkautschukAugenschutz : Augenschutz ist gewöhnlich nicht erforderlich.Werkspezifische Augenschutzregeln befolgen.Haut- und Körperschutz : Die Exposition evaluieren und chemikalienbeständige Kleider, gemässdem möglichen Kontakt- und Durchdringungsverhalten des Materials,wählen.Nach Ablegen der Sicherheitskleidung mit Seife und Wasser waschen.Kleider vor Wiedergebrauch desinfizieren, oder Wegwerfkleidung benutzen(Overall, Schürze, Ärmel, Stiefel usw..)Wenn notwendig tragen:Staubdichte SchutzkleidungHinweis:Für die bestimmungsgemäße Handhabung und Anwendung dieses Produktes siehe Gebrauchsanleitungbzw. Etikett. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen EigenschaftenAggregatzustand: festForm: KörnchenFarbe: graulich bis braunGeruch: Keine Daten verfügbarGeruchsschwelle: Keine Daten verfügbarpH-Wert: 4 - 9 bei 1 % w/vSchmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbarSiedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbarFlammpunkt: Keine Daten verfügbarVerdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbarEntzündbarkeit (fest, gasförmig): nicht leicht entzündlichUntere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbarObere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbarDampfdruck: Keine Daten verfügbarRelative Dampfdichte : Keine Daten verfügbarDichte: Keine Daten verfügbarLöslichkeit in anderen Lösungsmitteln: Keine Daten verfügbarVersion 2 Seite 7 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Verteilungskoeffizient: : Keine Daten verfügbarn-Octanol/WasserSelbstentzündungstemperatur: 300 °CThermische Zersetzung : Keine Daten verfügbarViskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbarViskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbarExplosive Eigenschaften : Nicht explosivExplosive Eigenschaften :Oxidierende Eigenschaften : nicht brandfördernd (nicht oxidierend)9.2 Sonstige AngabenMinimale Zündenergie : > 1 J: 0.001 - 2 kJSchüttdichte: 0.62 g/cm3: 0.5 - 0.6 g/cm3Oberflächenspannung : 67.1 mN/m bei 20 °C: 44.3 mN/m bei 20 °CABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT10.1 Reaktivität10.2 Chemische StabilitätKeine Information verfügbar.Keine Information verfügbar.10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine bekannt.Eine gefährliche Polymerisation findet nicht statt.10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine Information verfügbar.10.5 Unverträgliche MaterialienKeine Information verfügbar.10.6 Gefährliche ZersetzungsprodukteBei Verbrennung oder thermischer Zersetzung entstehen toxische undreizende Dämpfe.ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute orale Toxizität : LD50 Ratte, > 2,000 mg/kgGHS-KlassifizierungKeinVersion 2 Seite 8 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Akute inhalative Toxizität : LC50 Ratte, ca. 4.7 mg/l , 4 hGHS-KlassifizierungKeinKategorie 4Akute dermale Toxizität : LD50 Ratte, > 2,000 mg/kgGHS-KlassifizierungKeinÄtz-/Reizwirkung auf dieHautSchwere Augenschädigung/-reizungSensibilisierung der Atemwege/Haut: Kaninchen: nicht reizendGHS-KlassifizierungKein: Kaninchen: Schwach reizendGHS-KlassifizierungKategorie 2A: Meerschweinchen: Sensibilisierend für die HautGHS-KlassifizierungKategorie 1Keimzell-MutagenitätMetalaxyl-M : Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch.KarzinogenitätTeratogenitätMetalaxyl-M : Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch.Folpet : Folpet kann Tumoren im Verdauungsapparat verursachen.Metalaxyl-M : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.Folpet : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.ReproduktionstoxizitätMetalaxyl-M : Tierversuche zeigten keine reproduktionstoxischen Effekte.Folpet : Tierversuche zeigten keine reproduktionstoxischen Effekte.Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter ExpositionMetalaxyl-M : In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungenbeobachtet.ABSCHNITT 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN12.1 ToxizitätToxizität gegenüber Fischen: LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle), ca. 0.1 mg/l , 96 hAbgeleitet von Komponenten.GHS-KlassifizierungKategorie 1Version 2 Seite 9 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Toxizität gegenüber wirbellosenWassertieren: EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh), ca. 10 mg/l , 48 hAbgeleitet von Komponenten.GHS-KlassifizierungKategorie 2Toxizität gegenüber Wasserpflanzen: ErC50 Algen, ca. 10 mg/l , 72 hAbgeleitet von Komponenten.GHS-KlassifizierungKategorie 212.2 Persistenz und AbbaubarkeitStabilität im WasserMetalaxyl-M : Abbau-Halbwertszeit: 22.4 - 47.5 dNicht persistent im WasserStabilität im BodenMetalaxyl-M : Abbau-Halbwertszeit: < 50 dNicht persistent im Boden12.3 Bioakkumulationspotenzial12.4 Mobilität im BodenMetalaxyl-M : Niedriges Bioakkumulationspotential.Folpet : Keine Bioakkumulation.Metalaxyl-M : Metalaxyl hat eine Beweglichkeit die abhängig vom Bodentyp ist, und dievon klein bis sehr hoch gehen kann.Folpet : Folpet ist unbeweglich im Boden.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungMetalaxyl-M : Stoff wird weder als persistent, bioakkumulierend noch toxisch (PBT)angesehen.Stoff wird weder als sehr persistent noch als sehr bioakkumulativ (vPvB)angesehen.12.6 Andere schädliche WirkungenKeine bekannt.ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProdukt : Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterialverunreinigen.Abfälle nicht in den Ausguss schütten.Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgungoder Verbrennung vorzuziehen.Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichenbehördlichen Vorschriften entsorgen.Version 2 Seite 10 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Verunreinigte Verpackungen: Leere Behälter nicht wieder verwenden.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungenbei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.1.) Verpackungen bis 50 L:Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sindan den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRAmit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt undOrt der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalenPresse oder im Internet unter www.pamira.de.2.) Beizmittel 50 L u. 200 LZur Entsorgung leerer Verpackungen Zusatzetikett auf diesem Behälterbeachten.3.) IBC 640 L und 1000 LRückgabe der leeren Container gemäß den Angaben auf dem Behälter(Euro-Ticket).ABSCHNITT 14. ANGABEN ZUM TRANSPORTLandtransport (ADR/RID)14.1 UN-Nummer: UN 307714.2 OrdnungsgemäßeUMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N. A. G. (FOLPET)UN-Versandbezeichnung:14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 914.5 Umweltgefahren :Tunnelbeschränkungscode:Umweltgefährdend(E)Seeschiffstransport(IMDG)14.1 UN-Nummer: UN 307714.2 OrdnungsgemäßeENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (FOLPET)UN-Versandbezeichnung:14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 914.5 Umweltgefahren : MeeresschadstoffLufttransport (IATA-DGR)14.1 UN-Nummer: UN 307714.2 OrdnungsgemäßeENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (FOLPET)UN-Versandbezeichnung:14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 9Version 2 Seite 11 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.201314.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwenderkein(e,er)14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäßIBC-Codenicht anwendbarABSCHNITT 15. RECHTSVORSCHRIFTEN15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriftenfür den Stoff oder das Gemisch15.2 StoffsicherheitsbeurteilungEine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABENWeitere InformationVollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze:R20R22R36R40R41R43R50Gesundheitsschädlich beim Einatmen.Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.Reizt die Augen.Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.Gefahr ernster Augenschäden.Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.Sehr giftig für Wasserorganismen.Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318Verursacht schwere Augenschäden.H319Verursacht schwere Augenreizung.H332Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.H400Sehr giftig für Wasserorganismen.Version 2 Seite 12 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>RIDOMIL</strong> <strong>GOLD</strong> <strong>COMBI</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 26.04.2013 Druckdatum 26.04.2013Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissenzum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgangmit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transportund Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesemSicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitetwird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt,soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Materialübertragen werden.Abänderungen gegenüber der letzten Ausgabe werden am Rand hervorgehoben. Diese Version ersetztalle früheren Ausgaben.Produktenamen sind Warenzeichen oder registrierte Warenzeichen einer <strong>Syngenta</strong> Group Company.Version 2 Seite 13 von 13

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