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Allgemeine Geschäftsbedingungen - bei der Halleschen Verkehrs-AG

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Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> Straße<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen (<strong>AG</strong>B) <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong>1. <strong>Allgemeine</strong> BestimmungenDie nachstehenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für alle im Namen und auf Rechnung<strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> bestellten Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen für den gesamten Geschäftsverkehr mitdem Lieferanten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam ,,Lieferant‘‘ genannt).Die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungenvergleichbaren Inhalts mit dem Lieferanten ohne nochmaligen Hinweis auf <strong>der</strong>en Geltung undohne ausdrückliche Vereinbarung. § 350 a BGB bleibt unberührt.Gegenbestätigungen des Lieferanten, unter Hinweis auf die Geltung dessen Geschäftsbedingungen,wird hiermit ausdrücklich wi<strong>der</strong>sprochen. Die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen geltenauch, wenn <strong>der</strong> Lieferant, insbeson<strong>der</strong>e <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Bestellung o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Auftragsbestätigungauf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklichzugestimmt.Schweigen auf Wi<strong>der</strong>spruch gegen die <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> gilt nichtals Anerkennung dieses Wi<strong>der</strong>spruchs.2. Schriftlichkeitsgebot <strong>bei</strong> BestellungenDie HAV<strong>AG</strong> wird nur durch schriftliche Bestellungen verpflichtet. Mündlich o<strong>der</strong> fernmündlicherteilte Bestellungen <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> sind nur verbindlich, wenn sie durch die HAV<strong>AG</strong> durch nachträglicheÜbersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt werden. Soweit nichts an<strong>der</strong>esschriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise als Festpreise frei Lager HAV<strong>AG</strong>. Rollgel<strong>der</strong> undEinwegverpackungen werden nicht vergütet3. Beson<strong>der</strong>heiten für den Erwerb von Online-TicketsDie Annahme <strong>der</strong> Bestellung ist vom Lieferant schriftlich zu bestätigen (Auftragsbestätigung).Abweichungen von <strong>der</strong> Bestellung bedürfen <strong>der</strong> schriftlichen Anerkennung durch die HAV<strong>AG</strong>.Auf Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Kalkulationen usw. hat <strong>der</strong> Lieferant spätestens in<strong>der</strong> Auftragsbestätigung hinzuweisen. Der Lieferant ist verpflichtet, die HAV<strong>AG</strong> über <strong>der</strong>artigeerkennbare Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werdenkann. Dies gilt auch <strong>bei</strong> fehlenden Unterlagen o<strong>der</strong> Zeichnungen.1


Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> StraßeAbweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt <strong>der</strong> Bestellung undspätere Vertragsän<strong>der</strong>ungen gelten erst als vereinbart, wenn sie ausdrücklich von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong>schriftlich bestätigt wurde.Soweit <strong>der</strong> Liefertermin in <strong>der</strong> Bestellung nicht schon festliegt, ist <strong>der</strong>selbe verbindlich in <strong>der</strong>Auftragsbestätigung aufzuführen. Wird nachträglich eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Leistungvereinbart, die höhere Preise bedingt, so ist <strong>der</strong> Preis für Ausführung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Lieferungo<strong>der</strong> Leistung auf Basis <strong>der</strong> ursprünglich vereinbarten Preise schriftlich zu vereinbaren.4. Liefertermine, Leistungsstörungen, GefahrenübergangDie vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum <strong>der</strong> Bestellung.Innerhalb <strong>der</strong> Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an <strong>der</strong> von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> angegebenenEmpfangsstelle eingegangen sein.Falls Verzögerungen zu erwarten sind bzw. eine vereinbarte Liefer- o<strong>der</strong> Leistungszeit nicht eingehaltenwerden kann, hat <strong>der</strong> Lieferant <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> dies unverzüglich mitzuteilen und die Entscheidung<strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. Durch verspätete Lieferungo<strong>der</strong> Leistung nachweisbar <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> erwachsene Aufwendungen und Schäden hat <strong>der</strong> Lieferantzu ersetzen, es sei denn, die Leistung o<strong>der</strong> Lieferung ist aufgrund eines Umstandes verspätet,die <strong>der</strong> Lieferant nicht zu vertreten hat.Teil- o<strong>der</strong> Mehrlieferungen o<strong>der</strong> -leistungen sind nur aufgrund beson<strong>der</strong>er schriftlicher Vereinbarungenmit <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> statthaft. Glaubt <strong>der</strong> Lieferant, sich in <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Fortführung<strong>der</strong> übernommenen Lieferung o<strong>der</strong> Leistung durch einen von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> zu vertretendenUmstand o<strong>der</strong> durch höhere Gewalt behin<strong>der</strong>t, so hat er die HAV<strong>AG</strong> sofort zu benachrichtigen.Unterlässt er die rechtzeitige Benachrichtigung, so steht ihm ein Anspruch auf Berücksichtigungdes angeblich hin<strong>der</strong>nden Umstandes nicht zu. Nach Beseitigung des Hin<strong>der</strong>ungsgrundes sind dieLieferungen o<strong>der</strong> Leistungen ohne weitere Auffor<strong>der</strong>ungen unverzüglich wie<strong>der</strong> aufzunehmen.Sollte die HAV<strong>AG</strong> durch höhere Gewalt bzw. infolge Betriebsstörungen o<strong>der</strong> -einschränkungendie Abnahme <strong>der</strong> Ware o<strong>der</strong> Leistungen einstellen müssen, so ist sie für diese Zeit in entsprechendemUmfang von ihren Vertragspflichten befreit.Vor Ablauf des Liefertermins ist die HAV<strong>AG</strong> zur Abnahme nicht verpflichtet.2


Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> StraßeDie Gefahr geht erst mit Abnahme durch die Empfangsstelle <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> über.Kommt <strong>der</strong> Lieferant schuldhaft in Verzug, so kann die HAV<strong>AG</strong> eine Vertragsstrafe von 0,5% desNetto-Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 5% des Netto-Bestellwertes und/o<strong>der</strong><strong>der</strong> Lieferung verlangen o<strong>der</strong> einbehalten und/o<strong>der</strong> vom Vertrag zurückzutreten. WeitergehendeSchadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruchangerechnet.5. LieferungDie Lieferung erfolgt auf Kosten des Lieferanten spesenfrei an die von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> angegebeneEmpfangsstelle. Hat die HAV<strong>AG</strong> aufgrund vorrangiger Vereinbarungen die Fracht zu tragen, sohat <strong>der</strong> Lieferant die von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> vorgeschriebene Beför<strong>der</strong>ungsart zu wählen, sonst die fürdie HAV<strong>AG</strong> günstigste Beför<strong>der</strong>ungs- und Zustellart.6. KonstruktionAlle im Auftrag <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> ausgeführten Leistungen und Lieferungen müssen den einschlägigengesetzlichen Bestimmungen und den beson<strong>der</strong>en Bedingungen des Vertrages entsprechen. DieLeistungen müssen von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> zur Fertigung o<strong>der</strong> Ausführung frei gegeben sein. Konstruktionsän<strong>der</strong>ungendürfen nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> durchgeführtwerden.Vorhandene Konstruktionen des Lieferanten werden <strong>bei</strong> Auftragsvergabe nur berücksichtigt,wenn die obigen Bestimmungen eingehalten werden können. Im Auftrag ausgeführte Konstruktionenund Zeichnungen sowie jegliche in diesem Zusammenhang gefertigte Pläne gelten als imEigentum <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> stehend und dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> Drittenzugänglich gemacht werden.7. UnfallverhütungAlle Lieferungen und Leistungen müssen den zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Abnahme o<strong>der</strong> Ausführung geltendenUnfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften entsprechen.3


Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> Straße8. ErsatzteileDer Lieferant gewährleistet eine <strong>der</strong> Lebensdauer des Objektes entsprechende Ersatzteillieferungzu angemessenen Preisen.9. Ersatzteilbeschaffung, VoraussetzungenFür Ersatzteilbeschaffung hat die HAV<strong>AG</strong> Anspruch auf pausfähige Zeichnungen, Stück- und Ersatzteillistenaller Teile, die dem Verschleiß unterliegen.10. VersandvorschriftenDer Versand hat an die von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> angegebene Anschrift zu erfolgen. Für die richtige Deklaration<strong>der</strong> Warengattungen zur Erlangung <strong>der</strong> günstigsten Tarifsätze ist <strong>der</strong> Lieferant haftbar.Wenn in <strong>der</strong> Bestellung nichts an<strong>der</strong>es vorgesehen ist, trägt <strong>der</strong> Lieferant die Transportgefahrebenso die Verlustgefahr während <strong>der</strong> Zwischenlagerung in einem Depot o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Baustelle.Der Lieferant hat auf Verlangen <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> mit dem Versand bis zu 3 Monaten über den vereinbartenLiefertermin zu warten. Die Versandpapiere und Versandanzeigen sind mit den von <strong>der</strong>HAV<strong>AG</strong> vorgeschriebenen Geschäftszeichen zu versehen.Der HAV<strong>AG</strong> ist unverzüglich nach Versand eine Versandanzeige zuzusenden, die die genaue Bezeichnung,die Menge, das Gewicht, die Art und die Verpackung <strong>der</strong> Ware o<strong>der</strong> des Gegenstandeszu enthalten hat. Als Versandanzeige gelten we<strong>der</strong> Rechnungen noch Auftragsbestätigungen.Falls zu einer Lieferung die verlangten Versandpapiere nicht rechtzeitig zugestellt werden bzw.obige Angaben in den Versandpapieren und Versandanzeigen fehlen, so lagert bis zur Ankunft <strong>der</strong>Versandpapiere bzw. <strong>der</strong> vollständigen Angaben die Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten.11. Versandweisung, VersandadresseFalls im Vertrag nichts an<strong>der</strong>es vereinbart wurde, gilt für Warenlieferungen: Hauptlager (FEL 1),Helmut-von-Gerlach-Straße (zu erreichen über die Freiimfel<strong>der</strong> Straße), 06112 Halle/Saale. Warenlieferungensind nur von montags - donnerstags in <strong>der</strong> Zeit von 6.00 – 14.00 Uhr sowie freitagsvon 6.00 – 10.00 Uhr vorzunehmen.4


Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> Straße12. VersicherungskostenKosten einer Versicherung <strong>der</strong> Ware werden von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> nur übernommen, falls dies schriftlichvereinbart ist.13. Preise, ZahlungenWenn nicht ausdrücklich an<strong>der</strong>s festgelegt, sind die vereinbarten Preise Festpreise, sofern <strong>der</strong>Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt.Der Lieferant wird <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> keine ungünstigeren Preise und Bedingungen einräumen als an<strong>der</strong>enAbnehmern, wenn und soweit diese ihm gegenüber im konkreten Fall gleiche o<strong>der</strong> gleichwertigeVoraussetzungen bieten.For<strong>der</strong>ungen des Lieferanten an die HAV<strong>AG</strong> dürfen nur mit <strong>der</strong>en schriftlichen Zustimmung anDritte abgetreten werden. Zahlungen erfolgen ohne schriftliche Zustimmung zur Abtretung nuran den Lieferanten.Bezahlt wird in Euro und grundsätzlich im Überweisungsverkehr. Die Zahlung erfolgt nach denvereinbarten Konditionen. Bei vereinbarter Vorauszahlung geht das Eigentum an <strong>der</strong> bestelltenWare o<strong>der</strong> Leistung auf die HAV<strong>AG</strong> über. Darüber hinaus ist die HAV<strong>AG</strong> berechtigt, <strong>bei</strong> Vorauszahlungdie Stellung einer Bankbürgschaft o<strong>der</strong> sonstigen Sicherheit gemäß § 232 BGB zu verlangen.An die Stelle <strong>der</strong> Übergabe kann die Vereinbarung treten, dass <strong>der</strong> Lieferant die erstellte Ware fürdie HAV<strong>AG</strong> unentgeltlich verwahrt. Er hat sie von den übrigen Beständen auszuson<strong>der</strong>n, gleichwohldas Risiko für Feuer und Diebstahlgefahr und sonstigen Untergang sowie etwaige Beschädigungenund Wertmin<strong>der</strong>ungen zu tragen. Vorzeitige Bezahlungen erfolgen unter Vorbehalt <strong>der</strong>Anerkennung <strong>der</strong> Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen.Rechnung ist für jede Bestellung geson<strong>der</strong>t - unter Angabe <strong>der</strong> Bestell-Nr. und <strong>der</strong> Geschäftszeichen<strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> - unverzüglich nach Leistung o<strong>der</strong> Lieferung zu stellen, jedoch nicht <strong>der</strong> Ware<strong>bei</strong>zufügen. In Rechnung gestellte Verpackung (insbeson<strong>der</strong>e Kisten, Trommeln, Verschläge) wirdbaldmöglichst zurück gesandt und ist zu den vereinbarten Bedingungen gutzuschreiben. Gutschriftist unter Angabe <strong>der</strong> Bestell-Nr. und des Aktenzeichens <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> in 2-facher Ausfertigungzu erteilen. Für Verluste, die durch mangelhafte Verpackung entstehen, hat <strong>der</strong> Lieferantohne die Möglichkeit <strong>der</strong> Verweisung auf Dritte aufzukommen, ebenso für Fehlmengen, die <strong>bei</strong><strong>der</strong> Eingangskontrolle festgestellt werden.5


Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> Straße14. Abnahme, UntersuchungspflichtenZur Überwachung <strong>der</strong> Ausführung sowie zur Vornahme von Materialprüfungen steht dem Beauftragten<strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> nach rechtzeitiger Anmeldung während <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tszeit <strong>der</strong> Zutritt zu denAr<strong>bei</strong>tsplätzen frei, an denen die bestellten Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen erstellt werden. Auf Verlangenhat <strong>der</strong> Lieferant den Beginn <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> rechtzeitig anzugeben. Der Lieferanthat <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> eine Abnahme, auch durch Behörden, zu ermöglichen. Die Abnahme von Lieferungenund Leistungen erfolgt - im Rahmen ordnungsgemäßem Geschäftsgangs - unverzüglichnach Übergabe bzw. Erstellung. Der Auftagnehmer verzichtet jedoch auf die Einwendungen <strong>der</strong>verspäteten Untersuchung <strong>der</strong> Vertragsgegenstände auf Mängel sowie die unverzügliche Anzeigefestgestellter Mängel, insbeson<strong>der</strong>e auf die gesetzliche Genehmigungsfiktion (§ 377 I, II HGB).15. AufrechnungDer Lieferant ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltwerden o<strong>der</strong> unstreitig sind.16. GewährleistungDer Lieferant übernimmt für Lieferungen und Leistungen gesetzliche Gewähr sowie im Einzelfallkeine an<strong>der</strong>e Regelung getroffen wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, unbeschadet weiterer Ansprüche<strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> o<strong>der</strong> Dritter auch später festgestellte Mängel unverzüglich auf seine Kostenzu beseitigen o<strong>der</strong> davon betroffene Teile zu ersetzen. Erklärt sich <strong>der</strong> Lieferant zu den Mängelnund räumt diese ein, beginnt die gesetzliche Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem sich diesererklärt, neu zu laufen. Der Lieferant übernimmt die Verpflichtung, dass die Ware einschließlichAufmachung und Auszeichnung den Angaben <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> entspricht. Die Bestellung bzw. <strong>der</strong>Auftrag wird fach- und sachgerecht nach dem jeweiligen Stand <strong>der</strong> Technik ausgeführt.Bei Lieferung fehlerhafter Ware wird dem Lieferanten Gelegenheit zur Nachbesserung o<strong>der</strong>Nachlieferung gegeben. Kann <strong>der</strong> Lieferant diese nicht durchführen o<strong>der</strong> kommt er dem nachAuffor<strong>der</strong>ung und angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht nach, o<strong>der</strong> ist die Fristsetzungausnahmsweise entbehrlich, ist die HAV<strong>AG</strong> berechtigt, die Ware auf Gefahr des Lieferanten zurückzuschickensowie sich an<strong>der</strong>weitig einzudecken. Alternativ ist die HAV<strong>AG</strong> unter vorstehendenVoraussetzungen berechtigt , die Nachbesserung selbst vorzunehmen o<strong>der</strong> durch einen Drittenausführen zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt <strong>der</strong> Lieferant. Zahlungen <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong>gelten nicht als Verzicht auf Mängelrüge.6


Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> StraßeSoweit vorstehend nicht an<strong>der</strong>s geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichenVorschriften.Für Fehler an <strong>der</strong> Ware/dem Vertragsgegenstand, die auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführensind, stellt dieser die HAV<strong>AG</strong> von <strong>der</strong> daraus resultierenden Produzentenhaftunginsoweit frei, wie er selbst auch unmittelbar haften würde.17. Schutzrechte Dritter und PatenteDer Lieferant übernimmt die Haftung dafür, dass die gelieferte Warte frei von gewerblichenSchutzrechten und Patenten Dritter ist. Er ist <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> zu Ersatz aller aus <strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong>artigerRechte entstehenden Schäden verpflichtet. Die HAV<strong>AG</strong> ist auch berechtigt, auf Kosten desLieferanten von dem Inhaber solcher Schutzrechte die erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung zur Lieferung,Inbetriebnahme, Benutzung, Weiterveräußerung usw. <strong>der</strong> gelieferten Ware zu erwirken, wenndiese innerhalb einer zur Erwirkung gesetzten angemessenen Frist durch den Lieferanten nicht<strong>bei</strong>gebracht wurde. Dies gilt nicht, soweit <strong>der</strong> Lieferant die gelieferte Ware nach von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong>übergebenen Zeichnungen, Modellen o<strong>der</strong> diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungeno<strong>der</strong> Anordnungen hergestellt hat und nicht weiß o<strong>der</strong> im Zusammenhang mit den von ihm hergestelltenErzeugnissen nicht wissen kann, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. Die HA-V<strong>AG</strong> wird den Lieferant rechtzeitig von geltend gemachten Schutzrechten unterrichten.18. Materialbestellung, EigentumsvorbehaltBeigestellte Materialien sind bis zur Verar<strong>bei</strong>tung Eigentum <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong>. Der Lieferant hat aufVerlangen <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> für die <strong>bei</strong>gestellten Materialien Sicherheit zu leisten. Der Lieferant mussdie <strong>bei</strong>gestellten Materialien übersichtlich und getrennt als Eigentum <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> lagern, ausreichendgegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Katastrophen versichern und darf sie nur bestimmungsgemäßverwenden. Die Gegenstände, die mit dem von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> <strong>bei</strong>gestellten Materialhergestellt werden, sind im jeweiligen Fertigungszustand Eigentum <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong>.19. ReferenzenDer Lieferant darf sich auf die HAV<strong>AG</strong> nur mit <strong>der</strong>en schriftlicher Einwilligung berufen (Referenzklausel).7


Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> Straße20. Ausar<strong>bei</strong>tung von AngebotenFür die Ausar<strong>bei</strong>tung von Angeboten gewährt die HAV<strong>AG</strong> nur dann eine Vergütung, wenn einesolche mit dem Anbietenden schriftlich vereinbart wurde.21. Zugang von MitteilungenSchriftliche Mitteilungen an die Lieferanten <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> gelten als nach dem gewöhnlichen Postlaufzugegangen, wenn sie unter <strong>der</strong> zuletzt bekannt gewordenen Anschrift abgesandt wordensind, es sei denn, <strong>der</strong> Lieferant weist den späteren Zugang nach.22. Rechtswahl, Erfüllungsort und GerichtsstandFür alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> gilt, auch wenn dieserseinen Firmensitz im Ausland hat, deutsches Recht unter Einschluss <strong>der</strong> Gesetze über den internationalenKauf beweglicher Sachen.Der Erfüllungsort ist Halle; für Lieferungen gilt <strong>der</strong> Bestimmungsort. Der Gerichtsstand für alleStreitigkeiten, die mittelbar o<strong>der</strong> unmittelbar aus <strong>der</strong> Rechtsbeziehung des Lieferanten und <strong>der</strong>HAV<strong>AG</strong> entstehen, ist in jedem Fall Halle.23. GeschäftsgeheimnisseDer Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischenund technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.24. TeilnichtigkeitDie etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nichtdie Wirksamkeit <strong>der</strong> übrigen. In Falle <strong>der</strong> Ungültigkeit einzelner Bestimmungen verpflichten sichdie Vertragsparteien, eine dem <strong>bei</strong><strong>der</strong>seitigen Parteiwillen entsprechende Regelung zu treffen.8

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