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Die wirtschaftliche und strukturelle Bedeutung des BKA-Standortes

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hätte oben aufgeführter Sachverhalt laut Artikel einen Rückgang der Einwohnerzahl auf<br />

22.000 zur Folge.<br />

<strong>Die</strong>se Aussage ist meiner Meinung nach zweifelhaft. Denn 32% der in Meckenheim<br />

wohnenden <strong>BKA</strong>-Fachleute haben, pauschal gesagt, vermutlich auch in etwa („nur“) 32%<br />

der betroffenen Partner <strong>und</strong> Kinder an ihrer Seite, obwohl Meckenheim gemeinhin als<br />

eine sehr kinderreiche Stadt gilt. Führen wir diese These zu Ende, so kommen wir zu dem<br />

Schluss, dass insgesamt von etwa 770 (32% von 1.496 betroffenen Partnern <strong>und</strong> Kindern<br />

sind 479; 289+479=768) Bürgern gesprochen werden kann, die der Stadt Meckenheim als<br />

Einwohner faktisch verloren gingen; wohlgemerkt, wenn man sich ausschließlich nur auf<br />

Meckenheim bezieht.<br />

<strong>Die</strong> Einzelhandels-Kaufkraft in Meckenheim lag im Jahr 2003 bei etwa 141 Millionen<br />

Euro. Bei der Berechnung dieses Wertes ging man von einer Einwohnerzahl von circa<br />

25.500 aus.<br />

Wie oben bereits aufgeführt wären von einem Komplettumzug <strong>des</strong> Meckenheimer<br />

B<strong>und</strong>eskriminalamtes etwa 2.500 Menschen direkt betroffen. Das ergibt ger<strong>und</strong>et ein<br />

Zahl von 10% der Meckenheimer Gesamtbevölkerung. Geht man nun davon aus, dass<br />

10% weniger Bevölkerung im Umkehrschluss auch 10% weniger Einzelhandels-<br />

Kaufkraft bedeuten, so hat man mit 14,1 Millionen Euro einen recht genauen Wert<br />

errechnet.<br />

Nach Angaben der Wirtschaftsförderung <strong>des</strong> Rhein-Sieg-Kreises würden bei einem<br />

Umzug der circa 2.500 Menschen „alleine dem Einzelhandel [...] 15 Millionen pro Jahr<br />

fehlen.“ (Material 10, S.37) Zusätzlich gibt Material 8 (S.41) die Information, wo dieses<br />

Geld in der Vergangenheit größtenteils ausgegeben worden ist, nämlich „im<br />

Kammerbezirk Bonn / Rhein-Sieg“.<br />

Beschränkt man die Erfassung <strong>des</strong> Kaufkraftverlustes nicht nur auf den Einzelhandel, so<br />

wird er sogar „auf 27 Millionen Euro beziffert“ (Material 10, S.37).

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