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nen Installationsbewilligungen und ... - ESTI - admin.ch

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Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong>Inspection fédérale des installations à courant fort <strong>ESTI</strong>Ispettorato federale degli impianti a corrente forte <strong>ESTI</strong>Federal Inspectorate for Heavy Current Installations <strong>ESTI</strong>Aufsi<strong>ch</strong>ts- <strong>und</strong> Kontrolltätigkeiten im Zusammenhang mit allgemei<strong>nen</strong><strong>Installationsbewilligungen</strong> <strong>und</strong> KontrollbewilligungenJahresberi<strong>ch</strong>t 2008Zu den Aufgaben des Eidgenössis<strong>ch</strong>en Starkstrominspektorats <strong>ESTI</strong> im Berei<strong>ch</strong> der elektris<strong>ch</strong>enNiederspannungsinstallatio<strong>nen</strong> gehört u.a. das Erteilen von allgemei<strong>nen</strong> <strong>Installationsbewilligungen</strong>,von Ersatzbewilligungen sowie von Kontrollbewilligungen. Ende 2008 waren4’711 (Vorjahr 5’000) allgemeine <strong>Installationsbewilligungen</strong>, 39 (43) Ersatzbewilligungen <strong>und</strong>2’676 (2’728) Kontrollbewilligungen gültig. Im Jahr 2008 wendete das <strong>ESTI</strong> für die Aufsi<strong>ch</strong>t <strong>und</strong>Kontrolle bei den allgemei<strong>nen</strong> <strong>Installationsbewilligungen</strong> <strong>und</strong> den Ersatzbewilligungen 585(758) St<strong>und</strong>en auf. Ferner wurden 292 (484) Inhaber einer Kontrollbewilligung inspiziert. ImWeiteren rei<strong>ch</strong>te das <strong>ESTI</strong> beim B<strong>und</strong>esamt für Energie BFE 44 (75) Strafanzeigen wegen Verletzungender Verordnung über elektris<strong>ch</strong>e Niederspannungsinstallatio<strong>nen</strong> (NIV) ein. In 2 (1)Fällen musste das <strong>ESTI</strong> die allgemeine Installationsbewilligung widerrufen.1. KontrollbewilligungenAm 31. Dezember 2008 besassen 2'676 natürli<strong>ch</strong>e Perso<strong>nen</strong> <strong>und</strong> Betriebe eine Kontrollbewilligung.Es wurden 292 Inhaber einer Kontrollbewilligung inspiziert.Inspizierte KontrollbewilligungsträgerTotal 2925025Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>w eizWests<strong>ch</strong>w eizTessin217Der Zweck der Kontrollen besteht darin, festzustellen, ob der Inhaber der Kontrollbewilligung die Bewilligungsvoraussetzungenna<strong>ch</strong> wie vor erfüllt. Jeder Bewilligungsinhaber wird innerhalb von fünfJahren mindestens einmal kontrolliert. Die Kontrollen werden in der ganzen S<strong>ch</strong>weiz na<strong>ch</strong> einheitli<strong>ch</strong>enKriterien dur<strong>ch</strong>geführt. Die Erfahrung zeigt, dass die Kontrollen nötig <strong>und</strong> wi<strong>ch</strong>tig sind.Es wurden folgende Mängel festgestellt (Reihenfolge na<strong>ch</strong> Häufigkeit):- Die Fragen / Antworten des BFE zur NIV (Fact-Sheets) sind zu wenig bekannt (89 Fälle);- die Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung (PSA) ist ni<strong>ch</strong>t komplett (68 Fälle);


- im Mess- <strong>und</strong> Prüfprotokoll erwähnte te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Normen (EN 60439, 60204, 50160) sind ni<strong>ch</strong>tvorhanden (48 Fälle);- die Weiterbildung ist ungenügend (37 Fälle);- es besteht Unsi<strong>ch</strong>erheit darüber, ob die Frist für die Behebung von Mängeln überwa<strong>ch</strong>t werdenmuss (36 Fälle);- Mess- <strong>und</strong> Prüfprotokolle fehlen (27 Fälle);- die Niederspannungs-Installations-Norm (NIN), Ausgabe 2005, ist ni<strong>ch</strong>t vorhanden (17 Fälle);- Tatsa<strong>ch</strong>en, die eine Änderung der Kontrollbewilligung erfordern, werden dem <strong>ESTI</strong> ni<strong>ch</strong>t gemeldet(17 Fälle);- es besteht Unklarheit darüber, ob na<strong>ch</strong> erfolgter Mängelbehebung eine Na<strong>ch</strong>kontrolle erforderli<strong>ch</strong>ist (13 Fälle);- der Gr<strong>und</strong>satz der Unabhängigkeit der Kontrollen (Art. 31 NIV) ist verletzt (8 Fälle);- es besteht Unklarheit darüber, ob au<strong>ch</strong> für die Mängelbehebung ein Si<strong>ch</strong>erheitsna<strong>ch</strong>weis erstelltwerden muss (7 Fälle);- es werden Messgeräte verwendet, die ni<strong>ch</strong>t kalibriert sind (4 Fälle).Die Bewilligungsinhaber wurden angewiesen, die Mängel zu beheben. Wo erforderli<strong>ch</strong>, führte das<strong>ESTI</strong> eine Na<strong>ch</strong>kontrolle dur<strong>ch</strong>.Im Weiteren veröffentli<strong>ch</strong>te das <strong>ESTI</strong> im Beri<strong>ch</strong>tsjahr eine Mitteilung zur Inspektion von Inhabern einerKontrollbewilligung. Darin werden insbesondere Zweck <strong>und</strong> Ablauf der Kontrollen erläutert. Der Wortlautder Mitteilung ist im Internet unter www.esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong> > Dokumentation > <strong>ESTI</strong>-Mitteilungen zufinden. Die Mitteilung ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> in erster Linie an Bewilligungsinhaber, die den Kontrollen des <strong>ESTI</strong>kritis<strong>ch</strong> gegenüberstehen.2. Allgemeine <strong>Installationsbewilligungen</strong>2.1 Anzahl Bewilligungen <strong>und</strong> System der Aufsi<strong>ch</strong>tAm 31. Dezember 2008 besassen 4'711 natürli<strong>ch</strong>e Perso<strong>nen</strong> <strong>und</strong> Betriebe eine allgemeine Installationsbewilligung.Es gibt keine regelmässige Überprüfung der Bewilligungsinhaber auf Gesetzeskonformität. Na<strong>ch</strong> Prüfungder Bewilligungsvoraussetzungen <strong>und</strong> Erteilung der Bewilligung dur<strong>ch</strong> das <strong>ESTI</strong> ist der Bewilligungsinhaberfür die Einhaltung der gesetzli<strong>ch</strong>en Bestimmungen selber verantwortli<strong>ch</strong>. Das <strong>ESTI</strong>muss aber bei Anhaltspunkten für ein Fehlverhalten aktiv werden, sei es aufgr<strong>und</strong> eigener Erkenntnisse,sei es aufgr<strong>und</strong> Meldungen Dritter (Netzbetreiberin<strong>nen</strong>, unabhängige Kontrollorgane, Konkurrentenetc.).Für die Aufsi<strong>ch</strong>t <strong>und</strong> Kontrolle bei den allgemei<strong>nen</strong> <strong>Installationsbewilligungen</strong>, inklusive das Ausführenvon Installationsarbeiten ohne Bewilligung, wurden 477 St<strong>und</strong>en aufgewendet, wel<strong>ch</strong>e die Inspektionvon Betrieben (Organisation, Ausrüstung etc.) sowie von Installationsarbeiten auf Baustellen umfassten.2/5


2.2 StrafanzeigenAus den unter Ziff. 2.1 erwähnten Aktivitäten resultierten 44 (75) Strafanzeigen an das BFE wegenVerletzungen der NIV (Installieren ohne Bewilligung, Kontrollieren ohne Bewilligung, Pfli<strong>ch</strong>tverletzungeneines Bewilligungsinhabers). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentli<strong>ch</strong>en auf folgendeGründe zurückzuführen: Weniger Meldungen Dritter an das <strong>ESTI</strong>; in mehreren Fällen, die imBeri<strong>ch</strong>tsjahr überprüft wurden, erfolgte die Anzeige an das BFE erst Anfang 2009.Strafanzeigen an das BFETotal 447%Installieren ohneBew illigung70%23%Kontrollieren ohneBew illigungPfli<strong>ch</strong>tverletzungeneinesBew illigungsinhabers2.2.1 Strafanzeigen wegen Installierens ohne Bewilligung (Art. 42 Bst. a NIV)21 Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz, 5 Wests<strong>ch</strong>weiz, 1 Tessin, 4 Betriebe mit Sitz im Ausland, total 31.Strafanzeigen wegenInstallierens ohne Bew illigungTotal 3168%13%16%3%Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>w eizWests<strong>ch</strong>w eizTessinAusland2.2.2 Strafanzeigen wegen Kontrollierens ohne Bewilligung (Art. 42 Bst. b NIV)Es erfolgten 3 Strafanzeigen (2 Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz, 1 Wests<strong>ch</strong>weiz).3/5


2.2.3 Strafanzeigen wegen Pfli<strong>ch</strong>tverletzungen eines Bewilligungsinhabers (Art. 42 Bst. c NIV)Pfli<strong>ch</strong>tverletzungen im Sinne dieser Bestimmung begeht insbesondere, wer vorges<strong>ch</strong>riebene Kontrollenni<strong>ch</strong>t oder in s<strong>ch</strong>werwiegender Weise ni<strong>ch</strong>t korrekt ausführt oder elektris<strong>ch</strong>e Installatio<strong>nen</strong> mit gefährli<strong>ch</strong>enMängeln dem Eigentümer übergibt; ferner, wer als Bewilligungsinhaber die Installationsarbeitenvon Dritten, die keine Bewilligung besitzen, mit seiner Unters<strong>ch</strong>rift deckt.Es erfolgten 10 Strafanzeigen.Strafanzeigen wegenPfli<strong>ch</strong>tverletzungen eines BewilligungsinhabersTotal 107003Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>w eizWests<strong>ch</strong>w eizTessinAusland2.3 Widerruf der allgemei<strong>nen</strong> InstallationsbewilligungIn zwei Fällen musste die allgemeine Installationsbewilligung widerrufen werden, weil der fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igeLeiter keine wirksame te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Aufsi<strong>ch</strong>t über die Installationsarbeiten ausübte.3. ErsatzbewilligungenAm 31. Dezember 2008 besassen 39 Betriebe eine Ersatzbewilligung.Solange der Betrieb eine Ersatzbewilligung besitzt, muss das <strong>ESTI</strong> dessen Installationstätigkeit besondersbeaufsi<strong>ch</strong>tigen. Inspiziert wird jeweils der Betrieb selber (Organisation, Ausrüstung etc.) sowiemindestens eine laufende Installationsarbeit. Hiefür wurden 108 St<strong>und</strong>en aufgewendet.4. Teilzeitbes<strong>ch</strong>äftigung des fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igen LeitersIm Beri<strong>ch</strong>tsjahr veröffentli<strong>ch</strong>te das <strong>ESTI</strong> eine Mitteilung zu den Voraussetzungen der Teilzeitbes<strong>ch</strong>äftigungdes fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igen Leiters in einem Elektro-Installationsbetrieb. Der Wortlaut der Mitteilung kannim Internet unter www.esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong> > Dokumentation > <strong>ESTI</strong>-Mitteilungen abgerufen werden.Im vierten Quartal 2008 führte das <strong>ESTI</strong> in r<strong>und</strong> 40 Betrieben in der Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz <strong>und</strong> im Tessin,die ei<strong>nen</strong> fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igen Leiter in Teilzeit bes<strong>ch</strong>äftigen, eine Sti<strong>ch</strong>probenkontrolle dur<strong>ch</strong>. Zur Hauptsa<strong>ch</strong>ewurden Betriebe überprüft, die den fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igen Leiter zu 20 Prozent bes<strong>ch</strong>äftigen (Mindestbes<strong>ch</strong>äftigungsgradna<strong>ch</strong> NIV). Der Zweck der Kontrollen bestand darin, festzustellen, ob die Anforderungender NIV na<strong>ch</strong> wie vor erfüllt sind.4/5


Es wurden folgende Mängel festgestellt (ni<strong>ch</strong>t quantifiziert):- die Installationsanzeigen werden ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong> den fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igen Leiter unterzei<strong>ch</strong>net;- die im Betrieb geleisteten St<strong>und</strong>en werden vom fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igen Leiter ni<strong>ch</strong>t rapportiert, weshalbdie Wirksamkeit der te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Aufsi<strong>ch</strong>t über die Installationsarbeiten ni<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong>vollziehbarist;- das Salär des fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>igen Leiters entspri<strong>ch</strong>t ni<strong>ch</strong>t dem Bes<strong>ch</strong>äftigungsgrad resp. wei<strong>ch</strong>t vomvertragli<strong>ch</strong> vereinbarten Salär ab, das dem <strong>ESTI</strong> mit dem Bewilligungsgesu<strong>ch</strong> bekanntgegebenwurde;- der fa<strong>ch</strong>k<strong>und</strong>ige Leiter ist im Betrieb ni<strong>ch</strong>t fest angestellt, sondern arbeitet im Auftragsverhältnis.Die Bewilligungsinhaber wurden vom <strong>ESTI</strong> angewiesen, festgestellte Mängel zu beheben.Fehraltorf, 22. April 2009/PREidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong>Luppmenstrasse 18320 FehraltorfTel. 044 956 12 12Fax 044 956 12 22info@esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong>www.esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong>5/5

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