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Weisung - ESTI - admin.ch

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Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong><strong>ESTI</strong> Nr. 606Version 0113 d<strong>Weisung</strong>Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den TankstellenAutoren<strong>ESTI</strong>Gültig ab 1. Januar 2013ErsetztSTI Nr. 606.0593 d/f/iDownload unter:www.esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong>Dokumentation_<strong>ESTI</strong>-Publikationen<strong>ESTI</strong> 606Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong>Luppmenstrasse 18320 FehraltorfTel. 044 956 12 12Fax 044 956 12 22info@esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong>www.esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong>


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den TankstellenInhaltsverzei<strong>ch</strong>nis<strong>Weisung</strong> _________________________________________________________________________ 11. Gegenstand _________________________________________________________________ 32. Allgemeines _________________________________________________________________ 32.1 Geltungsberei<strong>ch</strong> __________________________________________________________ 32.2 Geltende Vors<strong>ch</strong>riften _____________________________________________________ 32.3 Begriffe _________________________________________________________________ 43. Festlegung der explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>e und der Zoneneinteilung _________________ 43.1 Zuständigkeiten __________________________________________________________ 43.2 Zoneneinteilung __________________________________________________________ 43.2.1 Beispiel 1: Benzinzapfsäule _______________________________________________ 53.2.2 Beispiel 2: Benzinzapfsäule _______________________________________________ 53.2.3 Beispiel 3: Zonen um die Druckausglei<strong>ch</strong>sleitungen von Benzintanks ______________ 63.2.4 Beispiel 4: Erdgastankstelle _______________________________________________ 84. Hauptpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiter ___________________________________________________ 95. Zusätzli<strong>ch</strong>er S<strong>ch</strong>utzpotenzialausglei<strong>ch</strong> _____________________________________________ 96. Erdung______________________________________________________________________ 96.1 Neubauten _____________________________________________________________ 106.2 Bestehende Bauten ______________________________________________________ 106.3 Parallels<strong>ch</strong>altung vers<strong>ch</strong>iedener Erder _______________________________________ 106.4 Ausführung _____________________________________________________________ 107. Blitzs<strong>ch</strong>utzsysteme ___________________________________________________________ 107.1 Allgemein ______________________________________________________________ 107.2 Tankentlüftungsleitungen __________________________________________________ 118. Abs<strong>ch</strong>altbarkeit ______________________________________________________________ 119. Galvanis<strong>ch</strong>e Trennung ________________________________________________________ 139.1 Galvanis<strong>ch</strong>e Auftrennung bei Tankstellen _____________________________________ 139.2 Trenntransformator für Tau<strong>ch</strong>pumpen ________________________________________ 139.3 Isolierstücke in Produkteleitungen ___________________________________________ 1310. Komponenten und Betriebsmittel ______________________________________________ 1310.1 Änderungen an explosionsges<strong>ch</strong>ützten Betriebsmitteln __________________________ 1410.2 Kabeleinführungen in Klemmenkasten _______________________________________ 1410.3 Motors<strong>ch</strong>utz ____________________________________________________________ 1410.4 Fehlerstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung RCD __________________________________________ 1510.5 Magnetventile ___________________________________________________________ 1511. Kabelleitungen in Ex-Zonen __________________________________________________ 1511.1 Anforderung an Kabelleitungen _____________________________________________ 1511.2 Leitungsdur<strong>ch</strong>führungen __________________________________________________ 1512. S<strong>ch</strong>utzmassnahmen bei Arbeiten an elektris<strong>ch</strong>en Anlagen __________________________ 1513. Anlagendossier und Dokumentation ___________________________________________ 16Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 2/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den TankstellenGegenstandDiese <strong>Weisung</strong> regelt die Ausführung und Instandhaltung von elektris<strong>ch</strong>en Installationenbei Tankstellen sowie die Kontrolle sol<strong>ch</strong>er Installationen.Die <strong>Weisung</strong> stützt si<strong>ch</strong> auf Art. 3 Abs. 3 der Verordnung vom 7. November 2001über elektris<strong>ch</strong>e Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27).1. Allgemeines2.1 Geltungsberei<strong>ch</strong>Die heute geltenden Ri<strong>ch</strong>tlinien sind vollumfängli<strong>ch</strong> anzuwenden auf neue, umzubauendesowie zu erweiternde elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei Tankstellen.2.2 Geltende Vors<strong>ch</strong>riftenNebst dieser <strong>Weisung</strong> sind folgende Vors<strong>ch</strong>riften und Normen zu bea<strong>ch</strong>ten:• Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektris<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong>- undStarkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG);• Verordnung vom 30. März 1994 über elektris<strong>ch</strong>e Starkstromanlagen (StarkstromverordnungStV);• Verordnung vom 2. Februar 2000 über das Plangenehmigungsverfahren für elektris<strong>ch</strong>eAnlagen (VPeA);• Verordnung vom 30. März 1994 über elektris<strong>ch</strong>e Leitungen (LeitungsverordnungLeV);• Verordnung vom 9. April 1997 über elektris<strong>ch</strong>e Niederspannungserzeugnisse(NEV);• Verordnung vom 2. März 1998 über Geräte und S<strong>ch</strong>utzsysteme zur Verwendungin explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>en (VGSEB);• Verordnung vom 7. November 2001 über elektris<strong>ch</strong>e Niederspannungs-Installationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV);• Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Norm des SEV Niederspannungsinstallationsnorm SEV 1000 (NIN);• Regeln des SEV/ASE 3755 «Erden als S<strong>ch</strong>utzmassnahme in elektris<strong>ch</strong>en Starkstromanlagen»;• Leitsätze des SEV 4022: Blitzs<strong>ch</strong>utzsysteme;• Leitsätze des SEV 4113: Fundamenterder;• Merkblatt 2153 der Suva «Explosionss<strong>ch</strong>utz; Grundsätze Mindestvors<strong>ch</strong>riften Zonen»;• Ri<strong>ch</strong>tlinien zum Korrosionss<strong>ch</strong>utz von erdverlegten metallis<strong>ch</strong>en Anlagen (C 2)der Korrosionskommission der S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Gesells<strong>ch</strong>aft für Korrosionss<strong>ch</strong>utz(SGK);• Ri<strong>ch</strong>tlinien für Projektierung, Ausführung und Betrieb des kathodis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzeserdverlegter Lagerbehälter aus Stahl (SGK C5).Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 3/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen2.3 BegriffeDie in dieser <strong>Weisung</strong> verwendeten Begriffe entspre<strong>ch</strong>en den Begriffsbestimmungender unter Ziffer 2.2 aufgeführten mitgeltenden Vors<strong>ch</strong>riften und Normen.3. Festlegung der explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>e und der Zoneneinteilung3.1 ZuständigkeitenIn Tankstellen sind unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e explosionsgefährdete Berei<strong>ch</strong>e vorhanden. DieEinteilung dieser Berei<strong>ch</strong>e in Zonen erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse dur<strong>ch</strong> denBetreiber respektive den Arbeitgeber. Die Spezialisten der Suva oder der für den Arbeitss<strong>ch</strong>utzzuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit der kantonalen Brands<strong>ch</strong>utzbehördekönnen für die Auslegung beigezogen werden. Das Resultat und die erforderli<strong>ch</strong>enMassnahmen müssen im Explosionss<strong>ch</strong>utzdokument ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> sein.Als Grundlagen für die Einteilung dienen die Beispiele aus dem Suva-Merkblatt 2153«Explosionss<strong>ch</strong>utz; Grundsätze Mindestvors<strong>ch</strong>riften Zonen».3.2 ZoneneinteilungSie werden na<strong>ch</strong> der Wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong>keit der Häufigkeit und Dauer des Vorhandenseinseiner explosionsfähigen Atmosphäre in drei Zonen unters<strong>ch</strong>ieden.Zonen für brennbare Gase, Dämpfe, NebelZone 0Berei<strong>ch</strong>, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemis<strong>ch</strong> aus Luft und brennbarenGasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhandenist.Zone 1Berei<strong>ch</strong>, in dem si<strong>ch</strong> bei Normalbetrieb gelegentli<strong>ch</strong> eine explosionsfähige Atmosphäreals Gemis<strong>ch</strong> aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bildenkann.Zone 2Berei<strong>ch</strong>, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemis<strong>ch</strong>aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise ni<strong>ch</strong>t oderaber nur kurzzeitig auftritt.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 4/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen3.2.1 Beispiel 1: BenzinzapfsäuleBenzinzapfsäule (mit Pendelung) mit elektronis<strong>ch</strong>em Re<strong>ch</strong>enwerk (im Freien).Gasdi<strong>ch</strong>te Platte bzw. Dur<strong>ch</strong>führungen zwis<strong>ch</strong>en dem hydraulis<strong>ch</strong>en und dem elektronis<strong>ch</strong>enTeil. Gehäuse des Re<strong>ch</strong>enwerks min. IP 54.3.2.2 Beispiel 2: BenzinzapfsäuleGehäuse des Re<strong>ch</strong>enwerks min. IP 33.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 5/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen3.2.3 Beispiel 3: Zonen um die Druckausglei<strong>ch</strong>sleitungen von BenzintanksDruckausglei<strong>ch</strong>sleitung eines Lagertanks für lei<strong>ch</strong>t brennbare Flüssigkeiten.Frei kommunizierender Druckausglei<strong>ch</strong>.Anlagen mit Druck-Vakuum-Ventil oder automatis<strong>ch</strong>em Ums<strong>ch</strong>altventil an der Pendelung.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 6/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den TankstellenEidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 7/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen3.2.4 Beispiel 4: ErdgastankstelleS<strong>ch</strong>lau<strong>ch</strong>länge + 1 mS<strong>ch</strong>lau<strong>ch</strong>länge + 1 mS<strong>ch</strong>nitt A-AS<strong>ch</strong>lau<strong>ch</strong>länge + 1 mMassgebend ist die mögli<strong>ch</strong>e Betankungsposition bzw. der Füllstutzen des Fahrzeugs.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 8/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen4. Hauptpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiterIn jedem Gebäude ist ein Hauptpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiter zu verlegen. Der Hauptpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiterund der S<strong>ch</strong>utzpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiter sind na<strong>ch</strong> der NINSEV 1000 zu dimensionieren.Bei Anlagen mit einem Blitzs<strong>ch</strong>utzsystem ist der S<strong>ch</strong>utzpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiter mindestensmit einem 10-mm 2 -Cu-Leiter auszuführen.An den Hauptpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiter anzus<strong>ch</strong>liessen sind:• Fundamentarmierung;• Haupts<strong>ch</strong>utzleiter;• Pressluft-, Heizungs- und Wasserleitungen;• PEN-Leiter der Ans<strong>ch</strong>lussleitung;• Metallteile der Gebäudekonstruktion;• Ni<strong>ch</strong>t kathodis<strong>ch</strong> ges<strong>ch</strong>ützte Treibstoffleitungen usw.;• Blitzs<strong>ch</strong>utzsystem;• Überspannungsableiter.5. Zusätzli<strong>ch</strong>er S<strong>ch</strong>utzpotenzialausglei<strong>ch</strong>In explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>en ist ein zusätzli<strong>ch</strong>er S<strong>ch</strong>utzpotenzialausglei<strong>ch</strong>ZPA zu erstellen. Damit werden alle fremden metallis<strong>ch</strong> leitenden Teile mit denelektris<strong>ch</strong>en Betriebsmitteln verbunden.Der Quers<strong>ch</strong>nitt ist na<strong>ch</strong> NIN SEV 1000 auszulegen. Es muss ein Kupferleiter von2,5 mm 2 oder 4,0 mm 2 , je na<strong>ch</strong> Verlegungsart, verwendet werden.An den zusätzli<strong>ch</strong>en Potenzialausglei<strong>ch</strong>sleiter anzus<strong>ch</strong>liessen sind:• alle leitenden Teile von Apparaten, Behältern usw. mit über 0,5 m 2 Flä<strong>ch</strong>e (einseitiggemessen);• Rohrleitungen mit über 3 m Länge.Aus dem Boden ragende Entlüftungsleitungen sind gegen direktes Berühren (Personens<strong>ch</strong>utz)dur<strong>ch</strong> eine geeignete Isolation zu s<strong>ch</strong>ützen.6. ErdungAls Erder dürfen verwendet werden:• Fundamenterder;• Stäbe oder Rohre;• Bänder oder Drähte;• unterirdis<strong>ch</strong>e Konstruktionsteile aus Metall, die im Fundament eingebettet sind;• Bewehrung von in Erdrei<strong>ch</strong> eingebettetem Beton (ausgenommen vorgespannteBewehrung);• andere geeignete unterirdis<strong>ch</strong>e Konstruktionsteile aus Metall, entspre<strong>ch</strong>end denörtli<strong>ch</strong>en Auflagen oder Anforderungen.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 9/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den TankstellenBei der Erstellung des Erders sind die Werksvors<strong>ch</strong>riften der VerteilnetzbetreiberinVNB zu bea<strong>ch</strong>ten. Die Erstellung fällt in der Regel mit den Fundationsarbeiten einesGebäudes zusammen. Zwis<strong>ch</strong>en Installateur und Ar<strong>ch</strong>itekt ist deshalb re<strong>ch</strong>tzeitig vorBaubeginn eine entspre<strong>ch</strong>ende Kontaktnahme erforderli<strong>ch</strong>.6.1 NeubautenIn Neubauten sind folgende Erder zulässig:a) Fundamenterder;b) andere Erdungssysteme nur in Rückspra<strong>ch</strong>e mit dem VNB.6.2 Bestehende BautenBei Änderung oder Erweiterung von Netzans<strong>ch</strong>lüssen, Hausleitungen und Messeinri<strong>ch</strong>tungenist der zum S<strong>ch</strong>utz dienende Leiter in Abspra<strong>ch</strong>e mit dem VNB na<strong>ch</strong>trägli<strong>ch</strong>zu erden. Folgende neu zu erstellende Erder sind zulässig:a) Fundamenterder;b) andere Erdungssysteme nur in Rückspra<strong>ch</strong>e mit dem VNB.Der VNB ents<strong>ch</strong>eidet, ob beim Wegfall eines bestehenden Erders ein Ersatzerder zuerstellen ist. Der Eigentümer ist für den Ersatzerder verantwortli<strong>ch</strong> und hat au<strong>ch</strong> dieÄnderungskosten selber zu tragen.6.3 Parallels<strong>ch</strong>altung vers<strong>ch</strong>iedener ErderZur Verminderung von Korrosionen sind die Ri<strong>ch</strong>tlinien C2 der SGK zu bea<strong>ch</strong>ten6.4 AusführungFür die Ausführung der Erdung gelten die folgenden Regeln der Te<strong>ch</strong>nik:• Leitsätze des SEV Fundamenterder SEV 4113;• Regeln des SEV über das Erden als S<strong>ch</strong>utzmassnahme in elektris<strong>ch</strong>en Starkstromanlagen(SEV 3755).7. Blitzs<strong>ch</strong>utzsysteme7.1 AllgemeinExplosionsgefährdete Gebäude mit explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>en sind mit einemBlitzs<strong>ch</strong>utzsystem auszurüsten.Beim Blitzs<strong>ch</strong>utzsystem ist der äussere und innere Blitzs<strong>ch</strong>utz na<strong>ch</strong> dem Merkblattder Suva 2153 und den Leitsätzen des SEV für Blitzs<strong>ch</strong>utzsysteme 4022 auszuführen.Für den inneren Blitzs<strong>ch</strong>utz ist der vollständige Potenzialausglei<strong>ch</strong> auszuführen.Kathodis<strong>ch</strong> ges<strong>ch</strong>ützte, erdüberdeckte Tanks und dazugehörende Rohrleitungen dürfenni<strong>ch</strong>t mit dem Blitzs<strong>ch</strong>utzsystem oder mit dem Potenzialausglei<strong>ch</strong> verbundenwerden. Die galvanis<strong>ch</strong>e Trennung und das S<strong>ch</strong>utzpotenzial müssen erhalten bleiben.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 10/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen7.2 TankentlüftungsleitungenFreistehende kathodis<strong>ch</strong> ges<strong>ch</strong>ützte Tankentlüftungsleitungen sind dem direktenBlitzeins<strong>ch</strong>lag ausgesetzt.Die Tankentlüftungsrohre sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens2 Metern zu geerdeten Metallteilen wie Da<strong>ch</strong>aufbauten usw. eingehalten wird. Damitwird das Auftreten von Spannungsdifferenzen zwis<strong>ch</strong>en getrennten Anlageteilen beiatmosphäris<strong>ch</strong>en Entladungen verhindert, wel<strong>ch</strong>e Funken auslösen können.Kann kein genügend grosser Abstand eingehalten werden, so ist eine explosionsges<strong>ch</strong>ützteTrennfunkenstrecke (Blitzstromableiter) für den Blitzs<strong>ch</strong>utzpotenzialausglei<strong>ch</strong>einzubauen. Die Trennfunkenstrecke hat einer genormten und für die entspre<strong>ch</strong>endeEx-Zone zugelassenen Zünds<strong>ch</strong>utzart zu entspre<strong>ch</strong>en.Aus dem Boden ragende Entlüftungsleitungen sind gegen direktes Berühren (Personens<strong>ch</strong>utz)dur<strong>ch</strong> eine Werkisolation aus Polyäthylen oder mit einem überges<strong>ch</strong>obenenKunststoffrohr zu s<strong>ch</strong>ützen. Bei der Befestigung mit Briden darf die Isolation ni<strong>ch</strong>tverletzt werden.8. Abs<strong>ch</strong>altbarkeitAns<strong>ch</strong>lussüberstromunterbre<strong>ch</strong>er dürfen ni<strong>ch</strong>t in explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>enangebra<strong>ch</strong>t werden.Bei Anlagen in explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>en mit einer Fehlerstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungRCD muss neben den Polleitern au<strong>ch</strong> der Neutralleiter glei<strong>ch</strong>zeitig abges<strong>ch</strong>altetwerden. Bei den übrigen Stromkreisen muss eine Trennstelle für den Neutralleitervorhanden sein.Anlagen und Anlageteile, die bei Störungen zur Vermeidung einer Ausweitung derGefahr weiter betrieben werden müssen, dürfen über einen von den andern allpoligenS<strong>ch</strong>altern unabhängigen, allpoligen S<strong>ch</strong>alter anges<strong>ch</strong>lossen werden. Das gilt fürÜberwa<strong>ch</strong>ungs- und Alarmanlagen, S<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen, Regler, Notbeleu<strong>ch</strong>tungusw.Der Übergang vom S<strong>ch</strong>ema TN-C ins S<strong>ch</strong>ema TN-S ist ausserhalb des explosionsgefährdetenBerei<strong>ch</strong>s anzuordnen.Wird die Anlage – z.B. die Produktepumpe – im Störungsfall z.B. beim Bru<strong>ch</strong> desZapfsäulens<strong>ch</strong>lau<strong>ch</strong>es ni<strong>ch</strong>t unverzügli<strong>ch</strong> abges<strong>ch</strong>altet, so ist ein Not-Auss<strong>ch</strong>lagtaster im Hauptstromkreis einzubauen.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 11/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den TankstellenIn explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>en ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> der Einbau von S<strong>ch</strong>altgeräten na<strong>ch</strong>den entspre<strong>ch</strong>enden Zonen:LegendeNG ni<strong>ch</strong>t explosionsgefährdete Berei<strong>ch</strong>eEx explosionsgefährdete Berei<strong>ch</strong>eSB Si<strong>ch</strong>erheitsbarriere «i»RCD Fehlerstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung (RCD)MSR Regeleinri<strong>ch</strong>tung, Transmittera) eigensi<strong>ch</strong>erer Stromkreis S<strong>ch</strong>utzniveau üiaýb) eigensi<strong>ch</strong>erer Stromkreis S<strong>ch</strong>utzniveau üibýc) eigensi<strong>ch</strong>erer Stromkreis S<strong>ch</strong>utzniveau üicýd) Wärmekabel und Heizeinri<strong>ch</strong>tungene) Geräte in den normierten Zünds<strong>ch</strong>utzartenZ0 Zone 0Z1 Zone 1Z2 Zone 2 eigensi<strong>ch</strong>er «ia»Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 12/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen9. Galvanis<strong>ch</strong>e Trennung9.1 Galvanis<strong>ch</strong>e Auftrennung bei TankstellenFür Tankstellenanlagen mit besonderen Si<strong>ch</strong>erheitseinri<strong>ch</strong>tungen bestehen spezielleVereinbarungen für die Verwendung von typengeprüften Isolierstücken und für denEinbau von explosionssi<strong>ch</strong>eren Funkenstrecken.Einbauort und Typenwahl sind in den Ri<strong>ch</strong>tlinien für Projektierung, Ausführung undBetrieb des kathodis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzes erdverlegter Lagerbehälter aus Stahl der Korrosionskommissionfestgehalten (SGK C5).9.2 Trenntransformator für Tau<strong>ch</strong>pumpenTrenntransformatoren werden zur galvanis<strong>ch</strong>en Auftrennung von Tau<strong>ch</strong>pumpen eingesetzt,die eine bauli<strong>ch</strong>e Einheit mit kathodis<strong>ch</strong> ges<strong>ch</strong>ützten erdüberdeckten Tanksbilden. Es ist darauf zu a<strong>ch</strong>ten, dass keine leitende Verbindung zwis<strong>ch</strong>en demS<strong>ch</strong>utzleiter der Verteilanlage oder zwis<strong>ch</strong>en dem S<strong>ch</strong>utzpotenzialausglei<strong>ch</strong>sleiterund dem Tau<strong>ch</strong>pumpens<strong>ch</strong>utzleiter besteht.RCDMSL1-3PE-LeiterMPEPAGalvanis<strong>ch</strong>e AuftrennungPE: ErdungPA: Potenzialausglei<strong>ch</strong>M: Tau<strong>ch</strong>pumpeTank9.3 Isolierstücke in ProdukteleitungenIsolierstücke werden zur galvanis<strong>ch</strong>en Auftrennung eingebaut in Füll- und Entlüftungsleitungen,in Produkte- und Gaspendelleitungen.Grundsätzli<strong>ch</strong> sind in Produkteleitungen nur typengeprüfte Isolierstücke einzubauen.In der Ex-Zone 1 und 2 müssen die Isolierstücke zudem mit einer explosionssi<strong>ch</strong>erenFunkenstrecke ges<strong>ch</strong>ützt sein.10. Komponenten und BetriebsmittelAlle Komponenten und Betriebsmittel wie S<strong>ch</strong>alter, Leu<strong>ch</strong>ten, Ventile, Motoren usw.,die si<strong>ch</strong> in einer Ex-Zone befinden, müssen einer für diese Ex-Zone geeignetenZünds<strong>ch</strong>utzart entspre<strong>ch</strong>en und, falls vorhanden, entspre<strong>ch</strong>end den zugehörenden«Besonderen Bedingungen» installiert werden.In der Ex-Zone 1 dürfen nur Geräte der Kategorie 1G und 2G verwendet werden.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 13/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den TankstellenDie Kennzei<strong>ch</strong>nung auf dem Datens<strong>ch</strong>ild und die Bedingungen in den Instruktionensind zu bea<strong>ch</strong>ten:Zei<strong>ch</strong>en XZei<strong>ch</strong>en Umit zusätzli<strong>ch</strong>en Bedingungen für eine si<strong>ch</strong>ere Anwendungunvollständiges Betriebsmittel, kann für si<strong>ch</strong> allein ni<strong>ch</strong>t eingesetztwerden.10.1 Änderungen an explosionsges<strong>ch</strong>ützten BetriebsmittelnAn explosionsges<strong>ch</strong>ützten Betriebsmitteln dürfen keine Modifikationen vorgenommenwerden.10.2 Kabeleinführungen in KlemmenkastenIm Innern der Tanksäulen (Ex-Zone 1) und für die übrigen Installationen in Ex-Zonen1 und 2 werden hauptsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> Klemmenkasten der Zünds<strong>ch</strong>utzart «Erhöhte Si<strong>ch</strong>erheit»eingesetzt. Die Klemmenkasten sind sorgfältig zu vers<strong>ch</strong>liessen. Um den gefordertenMindests<strong>ch</strong>utzgrad IP 54 zu gewährleisten, sind Kabeleinführungen und Vers<strong>ch</strong>lusszapfeneinzusetzen, die für die entspre<strong>ch</strong>ende Zone geeignet sind. Die eingesetztenKlemmen haben der Bauart «Erhöhte Si<strong>ch</strong>erheit» zu entspre<strong>ch</strong>en.10.3 Motors<strong>ch</strong>utzMotoren in Ex-Zonen müssen gegen unzulässige Erwärmung und Funkenbildung ges<strong>ch</strong>ütztsein.a) In der Zone 1• im Anlauf;• bei Überlauf;• im Störfall (z.B. bei blockiertem Rotor und/oder bei Unterbre<strong>ch</strong>ung einesPolleiters).Dies gilt für Motoren im Dauer- und S<strong>ch</strong>altbetrieb sowie für drehzahlvariableMotoren bei Speisung mit Umri<strong>ch</strong>tern über den gesamten Drehzahlberei<strong>ch</strong>.Die Überstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung ist auf Einhaltung der t E -Zeit auszuri<strong>ch</strong>ten, dieni<strong>ch</strong>t übers<strong>ch</strong>ritten werden darf. Dazu sind folgende Daten notwendig:• Auslösekennlinie der Überstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung (z.B. thermis<strong>ch</strong>e Relais);• Kenndaten I A / I N und t E des Motors (gemäss Leistungss<strong>ch</strong>ild).Es sind nur geeignete Überstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen einzusetzen, wie z.B. Motors<strong>ch</strong>utzmit thermis<strong>ch</strong>er und magnetis<strong>ch</strong>er Abs<strong>ch</strong>altung.b) In der Zone 2• im Anlauf, nur für Motoren im S<strong>ch</strong>altbetrieb;• bei Überlast;• im Störfall (z.B. bei Unterbre<strong>ch</strong>ung eines Polleiters in der Ans<strong>ch</strong>lussleitung).Dies gilt für drehzahlvariable Motoren bei Speisung mit Umri<strong>ch</strong>tern über dengesamten Drehzahlberei<strong>ch</strong>.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 14/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen10.4 Fehlerstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung RCDFür freizügig verwendbare Steckdosenstromkreise bis 32 A muss eine Fehlerstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung(RCD) von max. 30 mA vorges<strong>ch</strong>altet sein.Bei Wärmekabeln und Heizeinri<strong>ch</strong>tungen muss eine Fehlerstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung(RCD) von max. 300 mA vorges<strong>ch</strong>altet werden.10.5 MagnetventileMagnetventile in Ex-Zonen müssen gegen unzulässige Erwärmung (z.B. infolge Windungss<strong>ch</strong>lusses)ges<strong>ch</strong>ützt werden. Sie sind entspre<strong>ch</strong>end der Aufs<strong>ch</strong>rift (max. 1,5-fa<strong>ch</strong>er Nennstrom) mit einer Gerätesi<strong>ch</strong>erung abzusi<strong>ch</strong>ern. Befindet si<strong>ch</strong> die Gerätesi<strong>ch</strong>erungin der Ex-Zone, hat sie einer genormten Zünds<strong>ch</strong>utzart zu entspre<strong>ch</strong>en.11. Kabelleitungen in Ex-Zonen11.1 Anforderung an KabelleitungenDie Kabelleitungen haben den zu erwartenden <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en, me<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en undthermis<strong>ch</strong>en Einflüssen standzuhalten. Ortsveränderli<strong>ch</strong>e Leitungen müssen zudemeinen verstärkten S<strong>ch</strong>utzmantel besitzen.Es dürfen nur elektris<strong>ch</strong>e Leitungen verlegt werden, die den in diesen Ex-Zonen befindli<strong>ch</strong>enAnlagen dienen. Ausgenommen sind Leitungen eigensi<strong>ch</strong>erer Stromkreiseund sol<strong>ch</strong>e, die in eine Fehlerstroms<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung einbezogen sind und am glei<strong>ch</strong>enHaupts<strong>ch</strong>alter anges<strong>ch</strong>lossen sind.Der minimale Quers<strong>ch</strong>nitt für ortsveränderli<strong>ch</strong>e Leitungen beträgt 1 mm 2 .11.2 Leitungsdur<strong>ch</strong>führungenEin ausrei<strong>ch</strong>end di<strong>ch</strong>ter Vers<strong>ch</strong>luss soll verhindern, dass eine explosionsfähige Atmosphärevon einem explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong> in einen ni<strong>ch</strong>texplosionsgefährdetenBerei<strong>ch</strong> oder in einen anderen Brandabs<strong>ch</strong>nitt gelangen kann. Die Anforderungenkönnen dur<strong>ch</strong> geeignete Kabelvers<strong>ch</strong>raubungen oder dur<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>ottung (Abdi<strong>ch</strong>tung)mit Sand erfüllt werden.12. S<strong>ch</strong>utzmassnahmen bei Arbeiten an elektris<strong>ch</strong>en AnlagenAn Anlagen in explosionsgefährdeten Berei<strong>ch</strong>en darf in der Regel erst na<strong>ch</strong> allpoligerTrennung eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> Neutralleiter gearbeitet werden. Ist dies ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong>, sindbesondere Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen zu treffen.Die Arbeiten in den Ex-Zonen sind mit einer Arbeitsbewilligung vom Anlagenbesitzerfreizugeben (Explosionsgefahr).Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 15/16


<strong>Weisung</strong> <strong>ESTI</strong> Nr. 606Si<strong>ch</strong>ere elektris<strong>ch</strong>e Installationen bei den Tankstellen13. Anlagendossier und DokumentationVor der Inbetriebnahme ist ein Explosionss<strong>ch</strong>utzdokument na<strong>ch</strong> Suva-Merkblatt 2153zu erstellen.Die Dokumentation soll beinhalten:• Installationspläne von:oooBlitzs<strong>ch</strong>utzsystemen;Erdleitungen und Verbindungspunkten;Potenzialverbindungen;• Ex-Zonenpläne;• Elektro-S<strong>ch</strong>altpläne;• Dokumentationen von Geräten, S<strong>ch</strong>alts<strong>ch</strong>ränken und Installationsplänen;• Messprotokolle der Kathodens<strong>ch</strong>utzanlage.Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 16/16

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