11.07.2015 Aufrufe

Protokoll der Einwohnergemeinde - Bellikon

Protokoll der Einwohnergemeinde - Bellikon

Protokoll der Einwohnergemeinde - Bellikon

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung<strong>Bellikon</strong>von Freitag, 24. November 2006, 20.00 Uhr, in <strong>der</strong> Turnhalle <strong>Bellikon</strong>__________________________________________________________________________Vorsitzen<strong>der</strong>:Gemein<strong>der</strong>äte:Hans Peter Kurth, GemeindeammannHans-Ulrich Tarnutzer, VizeammannMargreth Cueni, Gemein<strong>der</strong>ätinRolf Woodtli, Gemein<strong>der</strong>atEntschuldigt:Christian Heinzer, Gemein<strong>der</strong>at<strong>Protokoll</strong>:Nicole Baumann, GemeindeschreiberinStimmenzähler:Roland BüsserAlois KaufmannAnita KaufmannDieses <strong>Protokoll</strong> umfasst von bisGeschäfte:29 43Seiten:146 201M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 146


Feststellung <strong>der</strong> BeschlussfähigkeitStimmberechtigte laut Stimmregister 1’046Beschlussquorum, 1/5 <strong>der</strong> Stimmberechtigten (§ 30 Gemeindegesetz) 210Anwesende gemäss abgegebenen Stimmrechtsausweisen 90Da das Quorum von 210 nicht erreicht ist, unterstehen alle Beschlüsse, mit Ausnahme <strong>der</strong> Einbürgerung,dem fakultativen Referendum.TraktandenlisteDie Stimmberechtigten sind rechtzeitig und ordnungsgemäss zur <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlungeingeladen worden. Die Akten haben fristgerecht in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufgelegen.Heute ist folgende Traktandenliste zu behandeln:M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 147


1 Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlungvom 20. Juni 20061502 Orientierung über den Finanzplan 2007/2011 1513 Genehmigung des Vertrages zur Gewährleistung <strong>der</strong> lokalenSicherheit durch eine Regionalpolizeiorganisation unterFührung <strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>rohrdorf4 Mütter- und Väterberatung Bezirk Baden; Beitritt zum neuenGemeindeverband "Mütter- und Väterberatung BezirkBaden" mit Genehmigung <strong>der</strong> Satzungen5 Genehmigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen des Anstellungsreglementes<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> vom 24. November 19956 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Peric, Nicola,seine Ehefrau Peric geb. Blazevic, Ana, sowie die beidenKin<strong>der</strong> Zoran und Natasa, Staatsangehörige von Bosnienund Herzegowina, wohnhaft in 5454 <strong>Bellikon</strong>, Hasenbergstrasse227 Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr.86'000.00 inkl. MwSt. für den Ausbau <strong>der</strong> StrassenbeleuchtungVerbindungsstrasse Badenerstrasse K411 (ImMättli) bis Ortsteil Hausen1551591631671698 Kreditabrechnung "Ausbau Hasenbergstrasse" 1729 Kreditabrechnung "Erneuerung <strong>der</strong> Wasserleitung in <strong>der</strong>Hasenbergstrasse"10 Kreditabrechnung "Anpassung des Gehweges an <strong>der</strong> Haldenstrasse,Bereich Einmündung Hasenbergstrasse"11 Kreditabrechnung "Parallelleitung zum eingedolten Bachan <strong>der</strong> Hasenbergstrasse"12 Kreditabrechnung "Lan<strong>der</strong>werb Gemeindehaus und Erschliessungskosten"13 Kreditabrechnung "Konzeptstudie und WettbewerbskreditSanierung und Erweiterung Gemeindehaus"14 Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einem Steuerfussvon 95 %17417617818018218715 Verschiedenes und Umfrage 193M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 148


BegrüssungGemeindeammann Hans Peter Kurth begrüsst die Stimmberechtigten herzlich zur heutigen <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung.Ein beson<strong>der</strong>er Gruss gilt den Neuzuzügern und Jungbürgern, dieerstmals an einer <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung teilnehmen. Speziell begrüsst wird <strong>der</strong> anwesendeVertreter <strong>der</strong> Aargauer Zeitung, Herr Riner. Im Weiteren werden Familie Peric, welche sichum das Bürgerrecht <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> bewirbt, und Herr Edgar Keller, Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission,begrüsst. Gemein<strong>der</strong>at Christian Heinzer ist lei<strong>der</strong> arbeitsbedingt verhin<strong>der</strong>t undmuss sich entschuldigen.Seit <strong>der</strong> letzten <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung sind zwei Personen verstorben. Es sind dies:- Herr Josef Wy<strong>der</strong>- Frau Hedwig GloorDie Anwesenden erheben sich und gedenken <strong>der</strong> Verstorbenen mit einer Schweigeminute.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 149


Traktandum 129 24. November 20060.Allgemeine Verwaltung0.11.Legislative0.11.2. GemeindeversammlungenGenehmigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung vom20. Juni 2006Das <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung vom 20. Juni 2006 ist durch die Finanzkommissiongeprüft und für in Ordnung befunden worden.Referent:Gemeindeammann Hans Peter KurthDas <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung vom 20. Juni 2006 hat in <strong>der</strong> Gemeindekanzleizur Einsichtnahme aufgelegen.Das <strong>Protokoll</strong> ist durch die Finanzkommission geprüft und für in Ordnung befunden worden.DiskussionDie Diskussion wird nicht benützt.AntragDas <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung vom 20. Juni 2006 sei zu genehmigen.BeschlussDas <strong>Protokoll</strong> wird einstimmig genehmigt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 150


Traktandum 230 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.10. FinanzplanOrientierung über den Finanzplan 2007/2011Der Finanzplan lag in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei auf und konnte bei Bedarf bezogen werden. Bezüglichdes Finanzplanes beachte man auch die Ausführungen unter Traktandum „Voranschlag 2007“.An <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung erfolgt jeweils eine mündliche Erläuterung des Finanzplanes.Referent:Gemeindeammann Hans Peter KurthDer Finanzplan wird anhand von Folien und Grafiken detailliert vorgestellt.Der Gemein<strong>der</strong>at und die Finanzplanungskommission haben auch dieses Jahr den Finanzplan2007 – 2011 gemeinsam erarbeitet. Hier mussten viele Än<strong>der</strong>ungen und Mehrbelastungen <strong>der</strong>kommenden Jahre mitberücksichtigt werden. Der Finanzplan ist eine Projektion <strong>der</strong> künftigen Finanzentwicklungund daher wird darüber nicht abgestimmt. In den Jahren 2007 – 2011 rechnen wirmit einem mässigen Bevölkerungswachstum von aktuell 1'455 auf 1'515 Einwohner. Der Steuerfusssoll bei 95 % bleiben. Die Zuwachsrate <strong>der</strong> Steuern variiert, dies aufgrund <strong>der</strong> Abstimmungvom kommenden Wochenende, bei welcher über die Steuergesetzrevision abgestimmt wird. ImWeiteren ist die Entwicklung <strong>der</strong> Quellen- und Aktiensteuern dargestellt. Aufgrund <strong>der</strong> Steuergesetzrevisionwurde hier eine rückläufige Tendenz prognostiziert. Eine weitere Belastung für dieGemeindefinanzen ist das neue Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Ab 2008 wird <strong>der</strong>Kanton den 10-fachen Betrag in Rechnung stellen. Wir werden jährlich Fr. 100'000.00 und mehrdem Finanzausgleichsfonds abliefern müssen und dieses Geld fehlt dann <strong>der</strong> Gemeinde.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 151


Investitionsprogramm 2007 - 20112Finanzplan <strong>Einwohnergemeinde</strong> 2007-2011RahmenbedingungenJahr 2007 2008 2009 2010 2011Einwohnerzahl 1455 1470 1485 1500 1515Steuerfuss % 95 95 95 95 95Zuwachsrate Steuern % -- 2 3 0 0Quellen- und Aktiensteuern Fr. 135‘000 100‘000 70‘000 70‘000 70‘000Finanzausgleichsbeitrag Fr. -10‘000 -120‘000 -130‘000 -125‘000 -120‘000Zuwachsrate Aufwand % 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0Zinssatz Schulden % 3.0 3.0 3.5 3.5 3.5Wesentliche Abweichungen gegenüber Finanzplan 2006-2010:• Sanierung Aarg. Pensionskasse• Berücksichtigung Steuergesetzrevision• Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (ab 1.01.2006)Finanzplan <strong>Einwohnergemeinde</strong> 2007-2011 InvestitionsprogrammObjekt Code Total Sub. 2007 Sub. 2008 Sub. 2009 Sub. 2010 Sub. 2011 Sub. nach2011Landinformationssystem 1 27 27Neubau Doppel-Kin<strong>der</strong>gart. 1./. Subvention Kanton 1 -38 -38Sanierg. Ob. Hasenbergstr. 1 60 -215 60 -106 -109Totalrevision Zonenplan 1 45 40 5Sanierg. SchlosskurveK411 2 190 190Strassenbeleucht. Mättli-Ha 3 86 86Umbau Gemeindehaus 4 350 50 200 100Sanierung Schulhaus 2. Eta 4 765 350 100 315Wan<strong>der</strong>weg Widen-<strong>Bellikon</strong> 4 320 -50 140 180 -50Sanierg. Schützenstrasse 4 500 -250 190 250 150 -250Sanierg. Dorfstrasse 4 550 550Verb. Oberflächenwasser 4 1300 50 300 500 450Sanierung APK: Deckungsl. 2 816 816Sanierung APK; Besitzst. 4 120 120Altlasten Schiessanlage 4 280 280Sanierg. Trottoir K411 5 100Bauamt / Entsorgungsplatz p.m.Gemeindezentrum p.m.Friedhof- Erweiterung p.m.Realersatz Verkauf Parz296 FVTotal 5409 -553 993 -106 2161 1245 650 -250 450 -59Code: 0=Budgetkredit, Rahmenkredit 1= Projekt in Ausführung, Restkosten 2= beschlossen, Ausführung folgt3= beschlussreif, heutige GV 4= Kostenschätzung 5= pro memoriaM:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 152


2Finanzplan <strong>Einwohnergemeinde</strong> 2007 - 2011 Resultate<strong>Einwohnergemeinde</strong>InvestitionsprogrammnettoFinanzierungsfehlbetrag200788770420082‘1611‘88020091‘2451‘45520104004742011450633Abschreibungen- 130- 239- 251- 271Aufwand/ErtragFinanzvermögen- 520Zusätzl. Abschreibungen,Aufwandüberschuss- 175393493634542Finanzplan <strong>Einwohnergemeinde</strong> 2007-2011, KennzahlenVergleich von Steuern und Nettoaufwand40003900380037003600Belastbarkeitsquote35003400330032002007 2008 2009 2010 2011NettoaufwandSteuernBelastbarkeitsquote: Betrag, <strong>der</strong> für Zinsen und Abschreibungen zur Verfügung stehtM:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 153


2Finanzplan Eigenwirtschaftsbetriebe 2007-2011Wasserversorgung 2007 2008 2009 2010 2011 TotalErtrag 286 289 2923 294 294Aufwand 180 180 180 180 185Ertrags-/ Aufwandsüberschuss (in kl. Zinsen) 112 122 132 135 104InvestitionenNeue Quellfassung, Sanierung Reservoir (offen) 200 450 450 1’100Leitungen Remetschwil 600 600Anschlussgebühren -120 -95 -95 -80 -70 -460Neuverschuldung -232 -217 -27 835 276 635Abwasserentsorgung 2007 2008 2009 2010 2011 TotalErtrag 61 62 64 67 67Aufwand 177 177 179 181 182Ertrags- / Aufwandsüberschuss (inkl. Zinsen)-70 -64 -62 -65 -69InvestitionenVerb. Oberflächenwasser-Verhältnisse 200 200 100 500Sanierung ARA / Regenauffangbecken 100 p.m.Kanalfernsehenp.m.Anschlussgebühren -250 -147 -147 -160 -140 -844Neuverschuldung 180 83 115 105 29 14Abfallentsorgung 2007 2008 2009 2010 2011 TotalErtrag 151 155 156 158 158Aufwand 154 154 161 161 161Ertrags-/ Aufwandsüberschuss (inkl. Zinsen)-2 1 -5 -3 -3InvestitionenSanierung Entsorgungsplatz 40 40Neuverschuldung 42 1 5 3 3 123Aus diesen Ausführungen kann entnommen werden, dass ab 2008 die Finanzproblematik genauanalysiert werden muss.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 154


Traktandum 331 24. November 20061.Oeffentliche Sicherheit1.10.PolizeiwesenGenehmigung des Vertrages zur Gewährleistung <strong>der</strong> lokalen Sicherheitdurch eine Regionalpolizeiorganisation unter Führung <strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>rohrdorf1. AusgangslageMit <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Aargauer Stimmbürger vom 21. Mai 2006 zum kantonalen Polizeigesetzwird im Kanton Aargau eine neue polizeiliche Sicherheitsarchitektur eingeführt. Der Kanton Aargauhat im Rahmen <strong>der</strong> Reorganisation <strong>der</strong> Kantonspolizei bereits vor zwei Jahren damit begonnen,drei Polizeiregionen zu bilden. Die Region Ost mit Standort Baden soll in <strong>der</strong> zweiten Hälfte 2007den Betrieb aufnehmen. Der Kantonspolizeiposten in Nie<strong>der</strong>rohrdorf wird 2007 geschlossen.Das kantonale Polizeigesetz soll bereits am 1. Januar 2007 in Kraft treten, womit die Gemeindendie polizeiliche Grundversorgung entwe<strong>der</strong> selber anbieten müssen o<strong>der</strong> die entsprechenden Leistungenbei <strong>der</strong> Kantonspolizei einzukaufen haben.2. Das Polizeigesetz des Kantons AargauDie Gemeinden sind nach Massgabe von § 19 für die so genannte lokale Sicherheit auf dem Gemeindegebietzuständig. Diese umfasst die Gewährleistung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit, Ruhe undOrdnung, das Sicherstellen <strong>der</strong> dauernden Einsatzbereitschaft von Polizeikräften o<strong>der</strong> eines Pikettdienstes,die Überwachung und Kontrolle des ruhenden Strassenverkehrs auf dem ganzenGemeindegebiet sowie des fliessenden Strassenverkehrs auf allen Strassen innerorts und aufGemeindestrassen ausserorts sowie verwaltungspolizeiliche Aufgaben.Ferner schreibt das Gesetz vor, wie die Gemeinden diese Aufgaben wahrnehmen müssen. Es stehendazu drei Optionen offen: Entwe<strong>der</strong> mit eigenen Kräften, zusammen mit an<strong>der</strong>en Gemeindeno<strong>der</strong> durch Einkauf bei <strong>der</strong> Kantonspolizei. Private Sicherheitsdienste können nur noch beigezogenwerden, soweit es sich nicht um die Erfüllung hoheitlicher polizeilicher Aufgaben handelt.3. Regionalpolizei Rohrdorferberg- ReusstalDie Gemeinden <strong>der</strong> Regionalplanungsgruppe Rohrdorferberg-Reusstal, namentlich <strong>Bellikon</strong>, Birmenstorf,Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Nie<strong>der</strong>rohrdorf, Oberrohrdorf-Staretschwil, Remetschwil,Stetten, Tägerig und Wohlenschwil sind von diesen Neuerungen direkt betroffen, weilsie bisher über keine, nur über ungenügende o<strong>der</strong> nur über private eigene Polizeikräfte verfügen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 155


Der Regionalplanungsverband hat deshalb schon vor mehreren Jahren die Initiative ergriffen undeine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche nach einer Lösung für die künftige Gewährleistung <strong>der</strong> lokalenSicherheit suchen sollte. Diese Arbeitsgruppe musste ihre Arbeit mehrmals unterbrechen, weilsich die Beratungen über das entstehende Polizeigesetz beim Kanton immer wie<strong>der</strong> verzögerten.Als sich im Sommer 2005 endlich die Konturen des neuen Gesetzes abzeichneten, konnte die Arbeitsgruppeebenfalls an eine konkrete Umsetzung für die Gemeinden <strong>der</strong> Region gehen.Erste Abklärungen ergaben, dass die ganze Region in <strong>der</strong> Lage wäre, eine kompetente und kostengünstigeRegionalpolizei zu bilden und zu betreiben.Schon früh zeigte sich hingegen, dass die Option des Einkaufs <strong>der</strong> lokalen Sicherheit bei <strong>der</strong> Kantonspolizeifür die Gemeinden kostenmässig unattraktiv wäre. Dieser Eindruck wurde bestätigtdurch die konkreten Angebote, welche von <strong>der</strong> Kantonspolizei gestellt wurden. Im Weiteren hättendie Gemeinden auch keine Einflussnahme auf die Dienstleistungen des Kantons.Auch die beiden in <strong>der</strong> Nähe gelegenen städtischen Polizeikorps von Baden und Bremgarten signalisierten,dass sie kein Interesse hätten, ihre Dienstleistungen auf eine ganze zusätzliche Regionauszuweiten. Die Option mit den privaten Sicherheitsdiensten wurde vom kantonalen Gesetz verunmöglicht.Die Gemeinden kamen in <strong>der</strong> Folge zum Schluss, gemeinsam eine eigene Regionalpolizei aufzubauen.Die Gemeinde Birmenstorf entschied sich für einen Einkauf <strong>der</strong> Dienstleistung bei <strong>der</strong>Stadtpolizei Baden und die Gemeinde Künten für einen Einkauf bei <strong>der</strong> Stadtpolizei Bremgarten.Durch diesen Grundsatzbeschluss konnte die kritische Grösse für den Betrieb einer eigenen Regionalpolizeierfüllt werden.4. Standort Nie<strong>der</strong>rohrdorfIn Nie<strong>der</strong>rohrdorf ist heute <strong>der</strong> Posten <strong>der</strong> Kantonspolizei stationiert, welcher in etwa die gleicheRegion abdeckt wie die zukünftige Regionalpolizei. Durch das neue Polizeikonzept wird eine Ablösungvon <strong>der</strong> Kantonal- zur Regionalpolizei erfor<strong>der</strong>lich. Nie<strong>der</strong>rohrdorf bietet als Standort folgendeVorteile:• Die Grundinfrastruktur <strong>der</strong> Kantonspolizei (Büroräumlichkeiten) ist vorhanden und kann von <strong>der</strong>Regionalpolizei übernommen werden.• Nie<strong>der</strong>rohrdorf liegt sehr zentral im zukünftigen Einzugsgebiet <strong>der</strong> Regionalpolizei; dies ergibtkurze Wege für die Polizei und die Bevölkerung.5. GemeindevertragDer ausgehandelte Vertrag basiert auf folgenden Grundlagen:• Die Gemeinde Nie<strong>der</strong>rohrdorf führt eine Polizeiorganisation, welche als Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstalallen angeschlossenen Gemeinden die Dienstleistungen zur Gewährleistung<strong>der</strong> lokalen Sicherheit nach Polizeigesetz anbietet. Die Organisation umfasst mindestens800 Stellenprozente. Die Betriebsaufnahme erfolgt am 1. Juni 2007.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 156


• Die Regionalpolizei übernimmt sämtliche polizeiliche Aufgaben, welche den Gemeinden zufallen.• Die Vertragsgemeinden verfügen über folgende Mitbestimmungsmöglichkeiten:RePol-Kommission (alle Gemeinden)Budget, Stellenplan, Grundsätzliche FragenLeiten<strong>der</strong> Ausschuss (4 Gemeinden)Weisungen Dienstbetrieb, koordiniert die Bedürfnisse und stellt Einsatz <strong>der</strong> Mittel sicher, stelltAntrag bezüglich Personal• Die Regionalpolizei gewährt einen 24-Stunden-Einsatz und ist die Ansprechstelle <strong>der</strong> Bevölkerungfür Ruhe, Ordnung und Sicherheit.• Die Finanzierung erfolgt über einen Pro-Kopf-Beitrag sämtlicher Gemeinden.• Dieser Beitrag liegt angesichts <strong>der</strong> nicht sehr markanten Grössenunterschiede <strong>der</strong> beteiligtenGemeinden für alle Gemeinden gleich hoch und beträgt im Jahre 2007 Fr. 25.00 pro Einwohner/in.• Sämtliche (Bussen-) Einnahmen <strong>der</strong> Regionalpolizei fliessen in <strong>der</strong>en Rechnung ein.• Der Vertrag mit Nie<strong>der</strong>rohrdorf ist mit einer zweijährigen Frist kündbar, erstmals auf Ende2011.• Die Polizisten von Fislisbach und Mellingen werden, sofern sie das wünschen, in das neue Polizeikorpsübernommen.• Vertragsän<strong>der</strong>ungen können unter Vorbehalt von § 20 Abs. 2 lit. h des Gemeindegesetzes vonden Gemein<strong>der</strong>äten vorgenommen werden. Damit solche Vertragsän<strong>der</strong>ungen rechtskräftigwerden, müssen die zustimmenden Gemein<strong>der</strong>äte mindestens 2/3 <strong>der</strong> Bevölkerung sämtlicherVertragsgemeinden vertreten.Der Vertrag tritt nach Genehmigung durch die Gemeindeversammlungen auf den 1. Januar 2007in Kraft, falls die Gemeinden, die ihm zustimmen, mindestens 80 % <strong>der</strong> betroffenen Bevölkerungumfassen. Er gilt dann für die zustimmenden Gemeinden. Sollten die Gemeinden, welche demVertrag zustimmen, weniger als 80 % <strong>der</strong> Bevölkerung umfassen, gilt <strong>der</strong> Vertrag als nicht zustandegekommen.Der Vertrag konnte während <strong>der</strong> Aktenauflage zur <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung eingesehenund/o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei angefor<strong>der</strong>t werden. Er stand auch digital unterwww.bellikon.ch/aktuelles zur Verfügung.6. WürdigungDie Gemein<strong>der</strong>äte <strong>der</strong> betroffenen Gemeinden sind überzeugt, mit diesem Vorschlag eine faireund den regionalen Gegebenheiten bestens angepasste Lösung für die Gewährleistung <strong>der</strong> regionalenSicherheit nach gültigem Polizeigesetz gefunden zu haben. Sie empfehlen deshalb die Zustimmungzum Vertragswerk.Referent:Gemeindeammann Hans Peter KurthAm 21. Mai 2006 haben die aargauischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit überwältigendemMehr dem kantonalen Polizeigesetz zugestimmt. Damit sind ab 1. Januar 2007 die Gemeindenselbst für die Gewährleistung <strong>der</strong> polizeilichen Grundversorgung verantwortlich o<strong>der</strong> die Leistungensind bei <strong>der</strong> Kantonspolizei einzukaufen. Diese Massgabe umfasst die öffentliche Sicherheit,Ruhe und Ordnung, das Sicherstellen <strong>der</strong> dauernden Einsatzbereitschaft <strong>der</strong> Polizeikräfteo<strong>der</strong> des Pikettdienstes, die Überwachung und Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf dem gesamtenGemeindegebiet sowie dem fliessenden Strassenverkehr auf allen Strassen innerorts und aufGemeindestrassen ausserorts. Die Gemeinde kann diese Aufgaben in drei Varianten wahrnehmen:M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 157


- mit eigenen Kräften- zusammen mit an<strong>der</strong>en Gemeinden- Einkauf bei <strong>der</strong> KantonspolizeiDer private Sicherheitsdienst Sisec, <strong>der</strong> momentan in <strong>Bellikon</strong> tätig ist, wird künftig nur noch beschränktfür nicht hoheitliche polizeiliche Aufgaben einsetzbar sein. Daher müssen wir uns vombewährten System mit <strong>der</strong> Sisec mit <strong>der</strong> Zeit trennen.Gemäss Offerte kostet die Variante Einkauf Kantonspolizei Fr. 40.00 pro Einwohner und Jahr zuzüglichNebenkosten. Somit würden wir ca. Fr. 58'000.00 jährlich an die Kantonspolizei überweisen,ohne dass wir ein Mitspracherecht im Bereich <strong>der</strong> Prävention hätten.Seit drei Jahren besteht im Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanungsgruppe Rohrdorferberg-Reusstal eineArbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe wurde von unserem ehemaligen Gemeindeammann Dr. WalterHauenstein geleitet und konnte nun ihre Arbeit abschliessen. Für den Einsatz danken wir WalterHauenstein herzlich.Der Posten <strong>der</strong> Kantonspolizei ist heute in Nie<strong>der</strong>rohrdorf stationiert, welcher in etwa die gleicheRegion abdeckt wie die zukünftige Regionalpolizei. Durch das neue Polizeikonzept wird eine Ablösungvon <strong>der</strong> Kantonal- zur Regionalpolizei erfor<strong>der</strong>lich. Nie<strong>der</strong>rohrdorf bietet als Standort den Vorteil,dass die Grundinfrastruktur <strong>der</strong> Kantonspolizei (Büroräumlichkeiten) vorhanden ist und von <strong>der</strong>Regionalpolizei übernommen werden kann. Nie<strong>der</strong>rohrdorf liegt sehr zentral im zukünftigen Einzugsgebiet<strong>der</strong> Regionalpolizei; dies ergibt kurze Wege für die Polizei und die Bevölkerung.Mit dem Gemeindevertrag Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal können sämtliche Dienstleistungengemäss Polizeigesetz für die lokale Sicherheit gewährleistet werden. Es ist vorgesehen, mit800 Stellenprozenten, d.h. mit 8 Mann inkl. Kommandant, den 24 Std.-Betrieb aufrecht zu erhalten.Die Betriebsaufnahme sollte bis 1. Juli 2007 erfolgen und das Korps zu 50 % einsatzfähig sein. Wirmöchten die 50 %-Einsatzbereitschaft bereits per 1. Juni 2007 gewährleisten, damit dem Kantonkein zusätzliches Geld bezahlt werden muss. Jede angeschlossene Gemeinde bezahlt einengleich hohen Pro-Kopf-Beitrag. Dieser Beitrag beträgt im Jahr 2007 Fr. 25.00/Einwohner. SämtlicheBusseneinnahmen <strong>der</strong> Regionalpolizei ab 1. Juni 2006 fliessen in diesen Pool und senkendemzufolge unsere Belastungen.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDer vorliegende Vertrag zwischen den Gemeinden Nie<strong>der</strong>rohrdorf, <strong>Bellikon</strong>, Fislisbach, Mägenwil,Mellingen, Oberrohrdorf-Staretschwil, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil zur Gewährleistung<strong>der</strong> lokalen Sicherheit durch eine Regionalpolizeiorganisation unter Führung <strong>der</strong> GemeindeNie<strong>der</strong>rohrdorf sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig genehmigt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 158


Traktandum 432 24. November 20065.Soziale Wohlfahrt5.40.Jugendschutz5.40.2. Säuglingsfürsorge, Jugendfürsorge, Mütterberatung und Säuglingsfürsorgedes Bezirks BadenMütter- und Väterberatung Bezirk Baden; Beitritt zum neuen Gemeindeverband"Mütter- und Väterberatung Bezirk Baden" mit Genehmigung <strong>der</strong> Satzungen1. AusgangslageDie Mütter- und Väterberatung des Bezirks Baden (MVB) wird gemäss gelten<strong>der</strong> Vereinbarungvom 1. Januar 1996 gemeinsam von <strong>der</strong> Pro Juventute, Bezirk Baden, und den angeschlossenen26 <strong>Einwohnergemeinde</strong>n geführt. Sie hat den Auftrag, die Eltern eines Säuglings in Fragen zuPflege, Ernährung, Erziehung, Entwicklung des Kindes etc. zu beraten.Im Jahr 2003 kündigte die Stadt Baden diese Vereinbarung vorsorglich und for<strong>der</strong>te die MVB auf• die Trägerschaft zu überprüfen und eine neue Trägerschaft zu bilden• für die Stadt Baden die Beratungstätigkeit auf ein- bis fünfjährige Kin<strong>der</strong> auszudehnen• einen Vorschlag für ein neues, stärker leistungsorientiertes Finanzierungsmodell zu erarbeiten• die Leistungsvereinbarung anzupassenDie Stadt Baden erklärte sich bereit, an <strong>der</strong> Erarbeitung dieser Grundlagen mitzuwirken und dieKündigung zu sistieren, bis die Fragen <strong>der</strong> Trägerschaft und <strong>der</strong> künftigen Finanzierung geklärtsind.Die Pro Juventute beschloss an <strong>der</strong> Bezirkskonferenz 2004, sich aus <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong> MVBzurück zu ziehen, sobald eine neue Trägerschaft gebildet ist.Der Vorstand <strong>der</strong> MVB, <strong>der</strong> sich aus Vertretern <strong>der</strong> Gemeinden und einer Vertreterin <strong>der</strong> Pro Juventutezusammensetzt, bildete für die Erarbeitung <strong>der</strong> Grundlagen ein Projektteam und eine Begleitkommission.Die Begleitkommission schlug im Oktober 2004 vor, dass die MVB zwecks Abklärungenfür einen Zusammenschluss den Kontakt mit an<strong>der</strong>en Institutionen suchen solle. In <strong>der</strong>Folge fanden Gespräche mit <strong>der</strong> Amtsvormundschaft des Bezirks Baden (AVS) und <strong>der</strong> JugendundFamilienberatung des Bezirks Baden (JFB) statt. Man einigte sich darauf, Abklärungen für einenmöglichen Zusammenschluss <strong>der</strong> drei Gemeindeverbände zu treffen. Die Delegiertenversammlungen<strong>der</strong> JFB und AVS bewilligten am 31. August 2005 einen entsprechenden Projektkredit.Im Herbst 2005 kamen die Vorstände <strong>der</strong> AVS und <strong>der</strong> JFB zum Schluss, dass ein Zusammenschlusszu einem Sozialverband mehr Nach- als Vorteile bringe, weshalb sie sich aus demProjekt zurückzogen.Die Begleitkommission schlug daraufhin vor, die MVB als eigenen Gemeindeverband weiter zuführen. Die Delegiertenversammlung stimmte diesem Vorschlag und den diesbezüglich ausgearbeitetenSatzungen am 7. Juni 2006 zu unter <strong>der</strong> Bedingung, dass das Projekt Sozialverband weitergeführt werden müsste, wenn die Delegierten <strong>der</strong> JFB und AVS an ihren Delegiertenversammlungenvom 16. August 2006 doch noch an dem Projekt festhalten möchten. Dies war nicht <strong>der</strong>Fall.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 159


2. OrganisationAls Organe des Gemeindeverbandes sind vorgesehen:• Abgeordnetenversammlung• Vorstand• KontrollstelleDie Abgeordnetenversammlung ist das oberste Organ des Gemeindeverbandes. Sie besteht ausVertretern <strong>der</strong> Verbandsgemeinden. Der Vorstand besteht aus fünf o<strong>der</strong> sieben Mitglie<strong>der</strong>n. DieMehrheit <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> wird aus dem Kreis <strong>der</strong> Abgeordneten gewählt. Mindestens einSitz im Vorstand wird mit einer Fachperson aus dem Sozial- und Gesundheitswesen besetzt, dieaber nicht Angestellte des Verbandes ist. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kontrollstelle dürfen we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abgeordnetenversammlungnoch dem Vorstand angehören.3. DienstleistungenDie Dienstleistungen <strong>der</strong> MVB haben die Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung bei Säuglingenund Kleinkin<strong>der</strong>n bis zum Alter von fünf Jahren zum Ziel. Das Angebot ist freiwillig, grundsätzlichunentgeltlich und steht allen Familien und werdenden Eltern offen. Die Kerndienstleistungen umfassenfolgendes:• Pflegeberatung• Ernährungsberatung• Stillberatung• Entwicklungsberatung• Erziehungsberatung• Psychosoziale Beratung4. FinanzierungBis anhin wurden die Kosten <strong>der</strong> MVB nach Abzug des Staatsbeitrages von den <strong>Einwohnergemeinde</strong>nbeglichen. Sie haben die anfallenden Kosten nach Massgabe ihrer Bevölkerungszahlenper 31. Dezember des Budgetvorjahres getragen.Das neue Finanzierungsmodell beruht neu auf zwei Hauptsäulen:- Betriebsbeitrag <strong>der</strong> Gemeinden, Betrag auf <strong>der</strong> Basis pro Einwohner (Deckung von ca. 40 % desBetriebsaufwandes)- Leistungsbezogene Abgeltung <strong>der</strong> Gemeinden, Zahlungen für die in den Gemeinden erbrachtenBeratungsleistungen, Berechnung <strong>der</strong> Kosten pro Beratungsstunde (Deckung von ca. 60 % desBetriebsaufwandes)- Freiwilliger Unkostenbeitrag <strong>der</strong> Leistungsbezüger (symbolische finanzielle Mitbeteiligung an denBeratungskosten)M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 160


Der freiwillige Unkostenbeitrag sollte je nach Kapazität zwischen Fr. 20.00, Fr. 50.00 und Fr. 70.00betragen. Für Leistungen, die nicht mehr zum Grundbedarf gehören, sollen die Leistungsbezügerin Zukunft einen sozialverträglichen Beitrag bezahlen.Für die Berechnung <strong>der</strong> leistungsbezogenen Abgeltung pro Gemeinde wird ein System mit Taxpunktenund Taxpunkt-Werten festgelegt, da nicht alle Beratungsleistungen den gleichen zeitlichenAufwand bedeuten (Telefonberatung, Hausbesuche etc.).Die Gemeinden bezahlen Akontobeiträge an die MVB, welche auf <strong>der</strong> Basis des letzten Rechnungsjahreserhoben werden. Nach Ablauf des Rechnungsjahres werden die effektiven Beiträge<strong>der</strong> einzelnen Gemeinden ermittelt und eine definitive Abrechnung erstellt. Die Differenz zwischenden Budgetbeiträgen und den effektiven Gemeindebeiträgen wird im Folgejahr gutgeschrieben o-<strong>der</strong> belastet und mit dem neuen Budget-Gemeindebeitrag verrechnet.Im Jahr 2006 wurden im Budget <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> Fr. 8'000.00 als Entschädigung an dieMVB vorgesehen. Im Jahr 2007 ist mit Kosten von rund Fr. 8'200.00 zu rechnen.5. TerminplanDer Start des Gemeindeverbandes ist auf den 1. Januar 2007 vorgesehen.Die Satzungen inkl. Beilagen konnten während <strong>der</strong> Aktenauflage zur <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlungeingesehen und/o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei angefor<strong>der</strong>t werden. Sie standen auchdigital unter www.bellikon.ch/aktuelles zur Verfügung.Referentin:Gemein<strong>der</strong>ätin Margreth Cueni1996 wurde die Mütter- und Väterberatungsstelle gegründet. Zur Trägerschaft gehören die Pro Juventuteund die <strong>Einwohnergemeinde</strong>n des Bezirks Baden. Im Jahr 2003 musste auf Druck <strong>der</strong>Stadt Baden die Trägerschaft überprüft werden. Die Stadt Baden kündigte vorsorglich den Vertragund machte Auflagen für eine weitere Mitgliedschaft. Einerseits sollte die Trägerschaft an<strong>der</strong>s organisiert,die Finanzierung überprüft, Leistungen für Kin<strong>der</strong> (1 – 5 Jahre) ausgebaut und die Leistungsvereinbarungenangepasst werden. Die Trägerschaft nahm sich <strong>der</strong> Erarbeitung dieserGrundlagen an und erreichte, dass die Stadt Baden ihre Kündigung sistierte. Im Jahr 2004 verkündetePro Juventute, dass sie sich nach <strong>der</strong> Bildung einer neuen Trägerschaft zurückziehen werde.Im Jahr 2004 wurde eine Projektgruppe gebildet. Es entstand die Idee, die verschiedenen Beratungsstellenwie Jugend- und Familienberatung und Amtsvormundschaft zusammenzuschliessenund einen Sozialverband zu gründen. Da alle angeschlossenen Gemeinden bereits an diesen Beratungsstellenbeteiligt sind, würde dies Sinn machen. Dieses Projekt wurde in Angriff genommen.Im Jahr 2005 kamen die AVS und JFB zum Schluss, dass ein Zusammenschluss zu einem Sozialverbandmehr Nach- als Vorteile bringe, weshalb sie sich aus dem Projekt zurückzogen.Daraufhin schlug die Begleitkommission vor, einen eigenen Gemeindeverband für die Mütter- undVäterberatung zu gründen. Die Delegiertenversammlung stimmte diesem Vorschlag zu unter <strong>der</strong>Bedingung, dass das Projekt Sozialverband weiter geführt werde, falls die Delegierten <strong>der</strong> JFB undAVS doch noch an dem Projekt festhalten möchten. Dies wurde jedoch von den Delegiertenversammlungenabgelehnt.Zusammenfassend kann die Gründung dieses Gemeindeverbandes wie folgt begründet werden:M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 161


- Die Trägerschaft <strong>der</strong> Mütter- und Väterberatung ist seit dem Rückzug <strong>der</strong> Pro Juventute unklar- Ohne Trägerschaft und Verband besteht eine Rechtsunsicherheit- Eine gemeinsame Lösung mit JFB und AVS (Sozialverband) ist vorläufig gescheitertDie Organisation des Gemeindeverbandes Mütter- und Väterberatung sieht wie folgt aus:- Abgeordnetenversammlung (Vertretungen je Trägergemeinden)- Vorstand (5 – 7)- KontrollstelleDas neue Finanzierungsmodel sieht wie folgt aus:- Betriebsbeitrag auf Basis Einwohnerzahl (ca. 40 % des Betriebsaufwandes)- Leistungsbezogene Verrechnung (ca. 60 % des Betriebsaufwandes)- Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Leistungsbeziehenden einen freiwilligen Unkostenbeitrag bezahlen(je nach finanzieller Situation zwischen Fr. 20.00 – Fr. 70.00 pro Beratung).Die Gemeinde <strong>Bellikon</strong> hat im Jahr 2006 Fr. 8'000.00 an die Mütter- und Väterberatung bezahlt. ImJahr 2007 ist mit Kosten von Fr. 8'200.00 zu rechnen. Es kann somit davon ausgegangen werden,dass sich die Kosten im gleichen Rahmen wie bis anhin bewegen. Der Verband mit den dazugehörigenSatzungen soll per 1. Januar 2007 in Kraft treten.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDem Beitritt zum Gemeindeverband „Mütter- und Väterberatung Bezirk Baden„ sei zuzustimmenund die entsprechenden Satzungen seien zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig angenommen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 162


Traktandum 533 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.92.Gemeindepersonal9.92.0. Gesetze, Verordnungen, Weisungen, Kreisschreiben, Reglemente etc.Genehmigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen des Anstellungsreglementes <strong>der</strong> Gemeinde<strong>Bellikon</strong> vom 24. November 19951. AusgangslageDas geltende Anstellungsreglement <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> wurde am 24. November 1995 von <strong>der</strong>Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung genehmigt. Das Reglement entspricht in einigenTeilen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Vorgaben. Der Gemein<strong>der</strong>at hat daher dasReglement überarbeitet und anschliessend dem Personal <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> die Möglichkeitgegeben, sich zu den vorgesehenen Anpassungen zu äussern.Anpassungen des Anstellungsreglementes unterstehen gemäss geltendem Gemeindegesetz <strong>der</strong>Genehmigung durch die Gemeindeversammlung. Momentan beziehen noch zwei Stundenlohnbezügerbei <strong>der</strong> Ortsbürgergemeinde Lohn, für die das Reglement Geltung hat. Der Gemein<strong>der</strong>atschlägt daher <strong>der</strong> Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2006, welche im Anschlussan die <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung stattfindet, vor, die Anwendung des 1995 genehmigtenReglementes aufzuheben und künftig für Anstellungen durch die Ortsbürgergemeindedas von <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung verabschiedete Anstellungsreglement anzuwenden.Somit entfällt künftig eine Genehmigung des Anstellungsreglementes durch die Ortsbürgergemeindeversammlung.2. Begründung zu den vorgeschlagenen Anpassungen§ 1, 2, 9, 11, 12, 13, 20Mit <strong>der</strong> Anpassung diverser Gesetze konnten die Anstellungsverhältnisse alle mit Verträgen geregeltwerden. Es werden keine Beamten mehr in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> beschäftigt, die auf Amtsdauergewählt werden müssen.§ 1 und 3 Geltungsbereich/AngestellteMit einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über die Unfallversicherung hat <strong>der</strong> Bundesrat die Stellung <strong>der</strong>Teilzeiterwerbstätigen in <strong>der</strong> obligatorischen Versicherung von Nichtberufsunfällen verbessert. Seit1. Januar 2000 sind Arbeitnehmer/ innen, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeberbeschäftigt sind, obligatorisch nicht nur gegen Berufsunfälle, son<strong>der</strong>n auch gegen Nichtberufsunfälleversichert. Bisher waren 12 Stunden pro Woche die Grenze.§ 4, 12 Son<strong>der</strong>fälle/Beendigung des AnstellungsverhältnissesDie Aargauer Stimmberechtigten haben dem 3. Paket des Projekts Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden (GAT III), für das die Fe<strong>der</strong>führung beim Departement Volkswirtschaft und Inneresliegt, am 5. Juni 2005 zugestimmt. Die Rechtsän<strong>der</strong>ungen sind auf den 1. Januar 2006 in Krafttreten. Mit Umsetzung des GAT III fallen die Lohnkosten in den Bereichen Personalaufwand <strong>der</strong>Volksschule, Kin<strong>der</strong>garten und Schulleitungen ab 01. Januar 2006 für die Gemeinden weg. JedeGemeinde muss sich am Pauschalen Personalaufwand beteiligen, anhand <strong>der</strong> Stellenpensen desjeweiligen Schulortes.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 163


§ 8 Abs. 2 vorgesetzte BehördeKann weggelassen werden, da die Lehrkräfte des Kin<strong>der</strong>gartens und <strong>der</strong> Volksschule sowie dieSchulleitung nicht diesem Reglement unterstellt sind (siehe dazu auch § 4 Abs. 1).§ 24 BesoldungsanpassungenBis dato war im Anstellungsreglement nicht explizit festgehalten, dass eine generelle Lohnanpassung,die üblicherweise die jährliche Teuerung umfasst, auch zu einer entsprechenden Erhöhung<strong>der</strong> Gehaltsbän<strong>der</strong> führt. Dies wurde mit Einfügung dieses Textes nachgeholt. Wenn die Gehaltsbän<strong>der</strong>nicht <strong>der</strong> Teuerung angepasst würden, käme das Personal nach einigen Jahren automatischan die Obergrenze des Lohnbandes, und es könnte keine individuelle Besoldungsanpassungmehr erfolgen. Dies ist nicht im Sinne des Arbeitgebers.§ 27 Kin<strong>der</strong>zulagen, FamilienzulagenDie Familienzulage wurde durch Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss vom 22. Dezember 1997 aufgehoben ab1998, analog <strong>der</strong> Regelung des Staates. Zur gesetzlichen Kin<strong>der</strong>zulage soll ein zusätzlicher Beitragvon Fr. 30.00 pro Monat und Kind entrichtet werden.§ 28 TreueprämieIm Reglement wird nicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitmitarbeitenden unterschieden. Dies sollteim Sinne einer gerechten Verteilung nachgeholt werden. Die Treueprämie für 15 Anstellungsjahresoll von Fr. 4'000.-- auf Fr. 4'500.-- erhöht werden.§ 30 ÜberzeitarbeitGemäss <strong>der</strong> heute geltenden Regelung steht dem handwerklich tätigen Personal keine Überzeitentschädigungzu. Auf Ersuchen <strong>der</strong> betroffenen Mitarbeitenden wurde diese Regelung einer Ü-berprüfung unterzogen, da sie nicht zu befriedigen vermag. Einsätze in <strong>der</strong> Nacht, an Sonn- undFeiertagen fallen sehr unregelmässig aus. Mit <strong>der</strong> vorliegenden Neuregelung soll diesen zusätzlichzur normalen Arbeitszeit zu leistenden Einsätzen Rechnung getragen werden.Des Weiteren bestand für den vom Personal zu leistenden Pikettdienst (z.Bsp. Bauamt, Schneeräumung,Bestattungswesen) bis dato keine Regelung. Mit dem neu vorgesehenen Passus wird<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at ermächtigt, den Umfang und die Ansätze festzulegen.§ 31 beson<strong>der</strong>e Entschädigungen, SpesenDer Gemein<strong>der</strong>at hat in Anwendung von § 17 am 6. Oktober 2004 ein Arbeitszeitreglement erlassen,welches detaillierte Bestimmungen zur Sitzungsregelung enthält. Bei vierstündigen o<strong>der</strong> nochlänger dauernden Sitzungen des Gemein<strong>der</strong>ates am Montagabend fallen <strong>der</strong> Gemeindeschreiberinund Stv. regelmässig viel Überzeit an, die kaum kompensiert werden können. Durch die vorgeschlageneHandhabung kann <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at bei Bedarf anstelle <strong>der</strong> Anrechnung als Arbeitszeitauch die Auszahlung eines Sitzungsgeldes beschliessen. So wird die nötige Flexibilität gewahrt.§ 46 Inkraftsetzung, Aufhebung bisherigen RechtsAbsatz 2 kann gestrichen werden. Der Inhalt ist nicht mehr relevant.Das Anstellungsreglement mit den vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen konnte während <strong>der</strong> Aktenauflagezur <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung eingesehen und/o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei angefor<strong>der</strong>twerden. Es stand auch digital unter www.bellikon.ch/aktuelles zur Verfügung.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 164


Referent:Gemeindeammann Hans Peter KurthDas bestehende Regelement ist 11 Jahre alt und infolge verschiedener Gesetzesän<strong>der</strong>ungen anzupassen.Gemäss Gemeindegesetz müssen Anpassungen des Anstellungsreglementes für Gemeindepersonal<strong>der</strong> Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.Die §§ 1, 2, 9, 11, 12, 13 und 20 müssen gestrichen werden. Es werden keine Beamten mehr beschäftigtund daher ist keine Wahl auf Amtsdauer mehr möglich.§§ 1 und 3Seit Januar 2000 sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche mindestens 8 Wochenstundenbeim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälleversichert. Im alten Reglement waren 12 Wochenstunden die Grenze.§§ 4 und 12Im 3. Paket <strong>der</strong> Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden (GAT III) wurde <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Lohnkostenin den Bereichen Personalaufwand <strong>der</strong> Volksschule, Kin<strong>der</strong>garten und Schulleitung für die Gemeindenbeschlossen. Jede Gemeinde muss sich jedoch am pauschalen Personalaufwand beteiligenanhand <strong>der</strong> Stellenpensen des jeweiligen Schulortes.§ 8 Abs. 2Entfällt, da die Lehrkräfte des Kin<strong>der</strong>gartens und <strong>der</strong> Volksschule sowie die Schulleitung nichtmehr von <strong>der</strong> Gemeinde angestellt sind. Die Anstellung erfolgt zwar über die Schulpflege, die Lehrerschaftwird aber vom Kanton besoldet.§ 24Bis dato war im Anstellungsreglement nicht explizit festgehalten, dass eine generelle Lohnanpassung,die üblicherweise die jährliche Teuerung umfasst, auch zu einer entsprechenden Erhöhung<strong>der</strong> Gehaltsbän<strong>der</strong> führt. Mit dieser Anpassung werden mit <strong>der</strong> gesprochenen Teuerung automatischdie Lohnbän<strong>der</strong> angepasst.§ 27Die Familienzulagen wurden am 22. Dezember 1997 aufgehoben, analog <strong>der</strong> Regelung des Staates.Zur gesetzlichen Kin<strong>der</strong>zulage soll zusätzlich ein Beitrag von Fr. 30.00/Monat und Kind ausgerichtetwerden. Dieses Wochenende findet die eidg. Abstimmung zur Kin<strong>der</strong>zulage statt, die eine Mindest-Kin<strong>der</strong>zulagevon Fr. 200.00 vorsieht. <strong>Bellikon</strong> will als familienfreundlicher Arbeitgeber einenSchritt weitergehen.§ 28Neu wird im Reglement zwischen Teilzeit- und Vollzeitmitarbeitenden unterschieden. Die bisherigenTreueprämien von 5 und 10 Jahren entsprechen gemäss einer Umfrage bei den umliegendenGemeinden <strong>der</strong> Regel. Bei <strong>der</strong> Treueprämie von 15 Jahren soll <strong>der</strong> Betrag von Fr. 4'000.00 aufFr. 4'500.00 erhöht werden.§ 30Im heutigen Reglement steht dem handwerklichen Personal <strong>der</strong> Gemeinde keine Überzeitentschädigungzu. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e den Bauamtsangestellten und seinen Stellvertreter (Schulhauswart).Einsätze in <strong>der</strong> Nacht, an Sonn- und Feiertagen fallen sehr unregelmässig aus. Mit <strong>der</strong>neuen Regelung soll den Zusatzeinsätzen Rechnung getragen werden. Auch <strong>der</strong> Pikettdienst warbis anhin nicht geregelt und nicht entschädigt. Mit dem neuen Reglement wird <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atermächtigt, den Umfang und die Ansätze festzulegen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 165


§ 31Der Gemein<strong>der</strong>at hat im Oktober 2004 ein Arbeitzeitreglement erlassen, in welchem die Arbeitzeitdes Gemeindepersonals geregelt wird. Bei <strong>der</strong> Sitzungsregelung besteht noch Handlungsbedarf,da bei mehrstündigen Sitzungen des Gemein<strong>der</strong>ates viel Überzeit anfällt und kaum kompensiertwerden kann. Mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen Handhabung kann <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at bei Bedarf anstelle einerArbeitszeitanrechnung die Auszahlung eines Sitzungsgeldes beschliessen.§ 46Absatz 2 ist nicht mehr relevant und kann somit gestrichen werden.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.Das Personal und <strong>der</strong>en Angehörige treten gemäss § 25 des Gemeindegesetzes in den Ausstand.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDie Än<strong>der</strong>ungen des Anstellungsreglementes <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> vom 24. November 1995 seienzu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig angenommen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 166


Traktandum 634 24. November 20061.Oeffentliche Sicherheit1.02.Bürgerrecht1.02.2. Einbürgerungen, BürgerrechtsentlassungenZusicherung des Gemeindebürgerrechts an Peric, Nicola, seine EhefrauPeric geb. Blazevic, Ana, sowie die beiden Kin<strong>der</strong> Zoran und Natasa,Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, wohnhaft in 5454 <strong>Bellikon</strong>,Hasenbergstrasse 22Es bewerben sich um die Einbürgerung in <strong>der</strong> Schweiz, im Kanton Aargau und um Erteilung desGemeindebürgerrechts <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong>:Peric, Nikola, geb. 17.12.1954,seine EhefrauPeric geb. Blazevic, Ana, geb. 25.01.1964,sowie die beiden Kin<strong>der</strong>Peric, Zoran, geb. 21.10.1990 undPeric, Natasa, geb. 20.03.1993,Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina,wohnhaft in 5454 <strong>Bellikon</strong>, Hasenbergstrasse22.Das Ehepaar Peric wohnt seit über 20 bzw. 25 Jahren in <strong>der</strong> Schweiz. Die beiden Kin<strong>der</strong> sind in<strong>der</strong> Schweiz geboren. Die Familie zog am 1. November 1985 nach <strong>Bellikon</strong> und bewohnt hier eineWohnung an <strong>der</strong> Hasenbergstrasse 22.Herr Peric arbeitet seit 1985 bei <strong>der</strong> Rehaklinik in <strong>Bellikon</strong> im Hausdienst. Auch Frau Peric ist seit1993 als Raumpflegerin in Teilzeit bei <strong>der</strong> Rehaklinik angestellt. Beide werden als zuverlässig undpflichtbewusst bezeichnet und sind bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr beliebt. Der SohnZoran besucht das 10. Schuljahr in Turgi. Die Tochter Natasa besucht die 2. Real. Familie Pericwidmet sich in ihrer Freizeit gerne ihrem Familiengarten, die Kin<strong>der</strong> spielen Unihockey bzw. Basketball.Der Gemein<strong>der</strong>at hat die nötigen Erhebungen getroffen und es war nichts Nachteiliges über FamiliePeric zu vernehmen. Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind erfüllt.Der Gemein<strong>der</strong>at konnte sich in einem persönlichen Gespräch mit Familie Peric vergewissern,dass die Gesuchsteller mit den hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertrautund assimiliert sind. Herr und Frau Peric sprechen Hochdeutsch, die beiden Kin<strong>der</strong> bestensSchweizerdeutsch. Es sprechen keine Gründe gegen eine Einbürgerung.Der Gemein<strong>der</strong>at befürwortet diese Einbürgerung und hat die Einbürgerungsgebühr gestützt auf§ 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Gebühren für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts vom 16.November 2005 auf Fr. 2'000.00 festgesetzt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 167


Referent:Gemeindeammann Hans Peter KurthDas Ehepaar wohnt seit über 20 Jahren in <strong>der</strong> Schweiz. Die beiden Kin<strong>der</strong> sind in <strong>der</strong> Schweiz geborenund besuchen hier die Schulen. Der Gemein<strong>der</strong>at hat sämtliche Erhebungen getroffen undnichts Nachteiliges über Familie Peric vernommen. In einem persönlichen Gespräch konnte er sichvergewissern, dass alle Familienangehörigen schweizerdeutsch verstehen, mit den hiesigen Lebensgewohnheitenvertraut sind und ins Dorfleben integriert sind. Der Gemein<strong>der</strong>at empfiehlt dieZustimmung dieses Einbürgerungsgesuches.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.Familie Peric verlässt für die Abstimmung das Gemeindeversammlungslokal.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesNikola und Ana Peric sowie den beiden Kin<strong>der</strong>n Zoran und Natasa sei das Bürgerrecht <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong><strong>Bellikon</strong> zuzusichern.BeschlussDem Antrag wird mit grosser Mehrheit bei 3 Gegenstimmen zugestimmt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 168


Traktandum 735 24. November 20066.Verkehr6.00.Strassen6.00.5. StrassenbeleuchtungGenehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 86'000.00 inkl. MwSt.für den Ausbau <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung Verbindungsstrasse BadenerstrasseK411 (Im Mättli) bis Ortsteil Hausen1. AusgangslageVerschiedene Einwohner aus dem Ortsteil Hausen haben im letzten Jahr beim Gemein<strong>der</strong>at umErstellung einer Beleuchtung entlang <strong>der</strong> Verbindungsstrasse Dorfteil Hausen bis zur Bushaltestelle„Abzweigung Hausen“ an <strong>der</strong> Kantonsstrasse ersucht. Dies insbeson<strong>der</strong>e darum, weil für vieleKin<strong>der</strong> seit <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Oberstufenschule nach Rohrdorf und Fislisbach sowie durch daskontinuierliche Wachstum des Dorfteils Hausen die Bushaltestelle „Abzweigung Hausen“ zu einemwichtigen Bestandteil geworden ist.Der Gemein<strong>der</strong>at hat daraufhin die Elektra Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen beauftragt, für die Erstellungeiner entsprechenden Strassenbeleuchtung einen Kostenvoranschlag einzureichen.2. ProjektDas von <strong>der</strong> Elektra Genossenschaft in Zusammenarbeit mit einem Ingenieur- und Planungsbüroerarbeitete Projekt sieht vor, 12 Strassenbeleuchtungskandelaber mit einer Lichtpunkthöhe zwischen5 m und 6 m zu montieren. Die Linienführung ist von <strong>der</strong> Kantonsstrasse bis Hausen entlang<strong>der</strong> linken Strassenseite vorgesehen, weil die Erstellung des Leitungsnetzes auf <strong>der</strong> rechtenSeite das Öffnen des Belags notwendig machen würde und somit doppelte Kosten anfallen würden.Der Standort <strong>der</strong> Kandelaber ist auf <strong>der</strong> rechten Strassenseite projektiert, da auf <strong>der</strong> linkenSeite die Landwirtschaft in unverhältnismässigem Rahmen behin<strong>der</strong>t würde.Für das Verlegen des Leitungsnetzes und das Aufstellen <strong>der</strong> Beleuchtungskandelaber wird Privateigentumbeansprucht. Die diesbezüglichen Verhandlungen haben stattgefunden. Es konnte mitallen betroffenen Eigentümern eine Einigung erzielt werden.3. KostenBauarbeiten inkl. Kabelgräben Fr. 28’010.00Fundamente Fr. 3'840.00Kabelschutz Fr. 6'240.00Wie<strong>der</strong>instandstellungsarbeiten/Strassenbelag Fr. 3'975.00Verkabelungen Fr. 9'660.00LeuchtstellenFr. 13'800.00Unvorhergesehenes/Projekt und Bauleitung/Entschädigungen Fr. 13'975.00Mehrwertsteuer 7,6 % Fr. 6'042.00Total inkl. MwSt. gerundet Fr. 86’000.00M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 169


Gemäss Konzessionsvertrag zwischen <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Bellikon</strong> und <strong>der</strong>Elektra Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen vom 19. Juni 1995 gehen die Erstellungskosten zu Lasten<strong>der</strong> Gemeinde.Die Projektunterlagen konnten während <strong>der</strong> Auflagefrist bei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei eingesehen werden.7Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 86‘000.00 inkl. Mwst fürden Ausbau <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung Verbindungsstrasse BadenerstrasseK411 (Im Mättli) bis Ortsteil Hausen2. Das ProjektK411BushaltestelleOrtsteilHausenM:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 170


Referent:Gemeindeammann Hans Peter KurthEs wurde ein Antrag zuhanden des Gemein<strong>der</strong>ates gestellt, dass die Verbindungsstrasse von <strong>der</strong>Bushaltestelle „Im Mättli“ bis zum Ortsteil Hausen beleuchtet wird. Der Antrag erfolgte insbeson<strong>der</strong>edeshalb, da die Oberstufenschule nach Rohrdorf und Fislisbach ausgelagert wurde und die Verbindungsstrasseein wichtiger Bestandteil des Schulweges geworden ist. Hausen hat sich bevölkerungsmässigsehr stark entwickelt. In diesem Ortsteil wohnen aktuell rund 250 Personen, davonrund 63 Jugendliche, welche auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind.Der Gemein<strong>der</strong>at erteilte daraufhin <strong>der</strong> Elektra-Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen den Auftrag, einStrassenbeleuchtungsprojekt zu erarbeiten und einen Kostenvoranschlag einzureichen. Das Projektdes Ingenieurbüros Kern, Spreitenbach, sieht vor, dass die Beleuchtungskandelaber von <strong>der</strong>Kantonsstrasse Richtung Ortsteil Hausen auf <strong>der</strong> rechten Strassenseite angebracht werden. DieWaldseite wurde gewählt, damit die Bewirtschaftung des angrenzenden Landwirtschaftslandesnicht beeinträchtigt wird. Aus Kostengründen werden die Stromkabel entlang des Landwirtschaftslandesauf <strong>der</strong> linken Seite verlaufen, da auf <strong>der</strong> rechten Seite das Öffnen des Belags notwendiggewesen wäre und dies unverhältnismässige Kosten verursacht hätte. Die Elektra-Genossenschafthat mit sämtlichen betroffenen Landeigentümern Vorgespräche geführt und die entsprechendenZustimmungen erhalten. Die Kosten dieses Projektes sind dem Antrag zu entnehmen.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDer Verpflichtungskredit von Fr. 86'000.00 inkl. MwSt. für den Ausbau <strong>der</strong> StrassenbeleuchtungVerbindungsstrasse Badenerstrasse K411 (Im Mättli) bis Ortsteil Hausen sei zu genehmigen.BeschlussDem Antrag wird mit grosser Mehrheit bei 3 Gegenstimmen zugestimmt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 171


Traktandum 8 a36 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.8. Voranschläge, Gemein<strong>der</strong>echnungen, Gemeindefinanzstatistik, Kreditabrechnungen,KassarevisionenKreditabrechnung "Ausbau Hasenbergstrasse"Die <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung bewilligte am 29. November 2002 einen Verpflichtungskreditvon Fr. 500'000.00 für den Ausbau <strong>der</strong> Hasenbergstrasse, Teilstück Haldenstrasse bis Dorfstrasse.Dieses Projekt konnte nach diversen erfolglosen Anläufen nun erfolgreich zum Abschluss gebrachtwerden.Gemäss Abrechnung betragen die Bruttoanlagekosten Fr. 412'695.25. Die Kreditabrechnungschliesst demzufolge mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 87'304.75 ab.Nach Abzug <strong>der</strong> geleisteten Perimeterbeiträge von Fr. 112'261.00 belaufen sich die Nettoinvestitionenauf Fr. 300'434.25.Die Kreditunterschreitung resultiert aus einer kostengünstigen Arbeitsvergabe. Vom Zeitpunkt <strong>der</strong>Krediterteilung bis zur Bauausführung sind die Preise im Baugewerbe stark zusammengefallen.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende Titelblatt <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 172


VerpflichtungskreditObjektKreditabrechnungFr. 500'000.00Ausbau HasenbergstrasseBeschluss Gemeindeversammlung vom 29. November 20021 BruttoanlagekostenAktivierung auf Konto 1.1141.02 2002 Fr. 11'522.002003 Fr. 43'622.252004 Fr. 310'855.902005 Fr. 20'205.702006 Fr. 26'489.40Fr.412'695.25Total BruttoanlagekostenFr.412'695.252 KreditvergleichVerpflichtungskreditFr.500'000.00+ ausgewiesene Teuerung Fr.0.00KreditunterschreitungFr.Fr.500'000.00-87'304.753 EinnahmenPassivierung auf Konto 1.2289.03 2005 Fr. 5'933.60Ausstehende Perimeterbeiträge:2006 Fr. 106'327.40Fr.112'261.00Effektive EinnahmenFr.112'261.004 NettoinvestitionBruttoanlagekosten ohne bezogene VorsteuernEffektive EinnahmenNettoinvestitionFr.Fr.Fr.412'695.25112'261.00300'434.25M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 173


Traktandum 8 b37 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.8. Voranschläge, Gemein<strong>der</strong>echnungen, Gemeindefinanzstatistik, Kreditabrechnungen,KassarevisionenKreditabrechnung "Erneuerung <strong>der</strong> Wasserleitung in <strong>der</strong> Hasenbergstrasse"Die <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung bewilligte am 17. Juni 2003 einen Verpflichtungskredit vonFr. 95’000.00 für die Erneuerung <strong>der</strong> bestehenden Wasserleitung in <strong>der</strong> Hasenbergstrasse, AbschnittDorfstrasse bis Haldenstrasse. Um eine allfällige Sanierung nach <strong>der</strong> Instandstellung <strong>der</strong>Hasenbergstrasse zu vermeiden, wurde <strong>der</strong> Ersatz <strong>der</strong> Leitung im Zuge <strong>der</strong> Strassensanierungausgeführt.Gemäss Abrechnung betragen die Bruttoanlagekosten Fr. 91'850.45. Die Kreditabrechnungschliesst demzufolge mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 3'149.55 ab.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende Titelblatt <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 174


VerpflichtungskreditObjektKreditabrechnungFr. 95'000.00Wasserleitung HasenbergstrasseBeschluss Gemeindeversammlung vom 17. Juni 20031 BruttoanlagekostenAktivierung auf Konto 1.1280.08 2003 Fr. 6'963.25Zuzüglich bezogene VorsteuernTotal Bruttoanlagekosten2004 Fr. 80'181.402005 Fr. 543.252006 Fr. -2'325.00Fr.Fr.Fr.85'362.906'487.5591'850.452 KreditvergleichVerpflichtungskreditFr.95'000.00+ ausgewiesene Teuerung Fr.0.00KreditunterschreitungFr.Fr.95'000.00-3'149.553 EinnahmenPassivierung auf Konto Fr.0.00Abzüglich Vorsteuerabzugskürzung Fr.0.00Ausstehende Subventionen:- zugesicherter Bundesbeitrag- zugesicherter KantonsbeitragAbzüglich mutmassliche Vorsteuerabzugskürzung Fr.0.00Mutmassliche Einnahmen Fr.0.004 NettoinvestitionBruttoanlagekosten ohne bezogene VorsteuernFr.85'362.90Mutmassliche Einnahmen Fr.0.00NettoinvestitionFr.85'362.90M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 175


Traktandum 8 c38 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.8. Voranschläge, Gemein<strong>der</strong>echnungen, Gemeindefinanzstatistik, Kreditabrechnungen,KassarevisionenKreditabrechnung "Anpassung des Gehweges an <strong>der</strong> Haldenstrasse, BereichEinmündung Hasenbergstrasse"Die <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung bewilligte am 17. Juni 2003 einen Verpflichtungskredit vonFr. 85’000.00 für die Anpassung des Gehweges an <strong>der</strong> Haldenstrasse im Bereich <strong>der</strong> EinmündungHasenbergstrasse. Die Ausführung dieses Projektes erfolgte im Zeitpunkt <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Hasenbergstrasse.Gemäss Abrechnung betragen die Bruttoanlagekosten Fr. 75'952.10. Die Kreditabrechnungschliesst demzufolge mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 9'047.90 ab.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende Titelblatt <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 176


VerpflichtungskreditObjektKreditabrechnungFr. 85'000.00Anpassung Gehweg HaldenstrasseBeschluss Gemeindeversammlung vom 17. Juni 20031 BruttoanlagekostenAktivierung auf Konto 1.1141.10 2003 Fr. 8'864.652004 Fr. 63'935.302005 Fr. 3'152.15Fr.75'952.10Total BruttoanlagekostenFr.75'952.102 KreditvergleichVerpflichtungskreditFr.85'000.00+ ausgewiesene Teuerung Fr.0.00KreditunterschreitungFr.Fr.85'000.00-9'047.903 EinnahmenPassivierung auf Konto Fr.0.00Ausstehende Subventionen:keine Fr.0.00Effektive Einnahmen Fr.0.00Fr.0.004 NettoinvestitionBruttoanlagekosten ohne bezogene VorsteuernFr.75'952.10Effektive Einnahmen Fr.0.00NettoinvestitionFr.75'952.10M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 177


Traktandum 8 d39 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.8. Voranschläge, Gemein<strong>der</strong>echnungen, Gemeindefinanzstatistik, Kreditabrechnungen,KassarevisionenKreditabrechnung "Parallelleitung zum eingedolten Bach an <strong>der</strong> Hasenbergstrasse"Die <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung bewilligte am 28. November 2003 einen Projektierungskreditvon Fr. 20'000.00 für eine Parallelleitung zum eingedolten Bach an <strong>der</strong> Hasenbergstrasse. Derbewilligte Projektierungskredit diente dazu, Abklärungen zum Bau eines Entlastungskanals in <strong>der</strong>Hasenbergstrasse prüfen zu können. Es war geplant, die Abflusskapazität <strong>der</strong> Leitungen zu vergrössernund insbeson<strong>der</strong>e damit die kritischen Krümmungen und Einmündungen von Drainageleitungenzu entlasten. Da die geplante Parallelleitung hauptsächlich <strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> Kanalisationdienen sollte, wurde <strong>der</strong> Planungskredit <strong>der</strong> Rechnung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung (eigener Rechnungskreis)belastet.Gemäss Abrechnung betragen die Bruttoanlagekosten Fr. 48'680.30. Die Kreditabrechnungschliesst demzufolge mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 28'680.30 o<strong>der</strong> 143.40 % ab.Nach Abzug <strong>der</strong> bezogenen Vorsteuern von Fr. 3'438.45 belaufen sich die Nettoinvestitionen aufFr. 45'241.85.Die Kreditüberschreitung resultiert aus folgenden Gründen:Im Rahmen <strong>der</strong> Projektierungsarbeiten wurden drei Varianten geprüft:• Bau eines offenen Bachs durch das landwirtschaftliche Gebiet südlich <strong>der</strong> Siedlung und unterhalb<strong>der</strong> Kantonsstrasse• Bau einer Leitung durch das Kulturland südlich <strong>der</strong> Siedlung und unterhalb <strong>der</strong> Kantonsstrasse• Bau einer Leitung in <strong>der</strong> HasenbergstrasseDer Gemein<strong>der</strong>at gab <strong>der</strong> Variante „Leitung in <strong>der</strong> Hasenbergstrasse“ klar den Vorzug. Zum Zeitpunkt<strong>der</strong> Genehmigung des Projektierungskredits war das Hochwasserschutzkonzept in <strong>der</strong> heutevorliegenden Form noch nicht vorhanden. Bei Aufnahme <strong>der</strong> Projektierungsarbeiten im Jahr 2005war das Hochwasserschutzkonzept so weit fortgeschritten, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at das Konzeptvorsorglich in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen wollte. Der Fahrbach ist als staatlichesGewässer eingetragen. Entsprechend wurden verschiedene Varianten geprüft, um Subventionenzu erhalten.Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes waren zusätzliche Überlegungen angestellt worden,welche dazu führten, dass ab Kontrollschacht beim „Stengeleblock“ – für den allenfalls zu einemspäteren Zeitpunkt folgenden Anschluss eines Rückhaltebeckens gemäss Hochwasserschutzkonzept– mit DN 700 ein grösseres Kaliber verwendet wird. Das Hochwasserschutzkonzept sieht zudemeinen Neubau <strong>der</strong> Leitung „Im Neuacher“ vor, was zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Genehmigung des Projektierungskreditsnoch kein Thema war. Der Neubau dieser Leitung wurde in die weitere Planungebenfalls mit einbezogen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 178


Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Arbeiten beschloss <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at jedoch aus Kostengründen, denNeubau <strong>der</strong> Leitung „Im Neuacher“ zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge zu fassen.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende Titelblatt <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.VerpflichtungskreditObjektKreditabrechnungFr. 20'000.00Parallel-Leitung Bach HasenbergstrasseBeschluss Gemeindeversammlung vom 28. November 20031 BruttoanlagekostenAktivierung auf Konto 1.1284.04 2005 Fr. 35'988.15Zuzüglich bezogene VorsteuernTotal Bruttoanlagekosten2006 Fr. 9'253.70Fr.Fr.Fr.45'241.853'438.4548'680.302 KreditvergleichVerpflichtungskreditFr.20'000.00+ ausgewiesene Teuerung Fr.0.00KreditüberschreitungFr.Fr.20'000.0028'680.303 EinnahmenPassivierung auf Konto Fr.0.00Abzüglich Vorsteuerabzugskürzung Fr.0.00Ausstehende Subventionen:- zugesicherter Bundesbeitrag- zugesicherter KantonsbeitragAbzüglich mutmassliche Vorsteuerabzugskürzung Fr.0.00Mutmassliche Einnahmen Fr.0.004 NettoinvestitionBruttoanlagekosten ohne bezogene VorsteuernFr.45'241.85Mutmassliche Einnahmen Fr.0.00NettoinvestitionFr.45'241.85M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 179


Traktandum 8 e40 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.8. Voranschläge, Gemein<strong>der</strong>echnungen, Gemeindefinanzstatistik, Kreditabrechnungen,KassarevisionenKreditabrechnung "Lan<strong>der</strong>werb Gemeindehaus und Erschliessungskosten"Die <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung bewilligte am 17. Juni 2003 einen Verpflichtungskredit vonFr. 490’000.00 für den Lan<strong>der</strong>werb hinter dem Gemeindehaus sowie die Erschliessung von <strong>der</strong>Hasenbergstrasse. Es war geplant, auf diesem Land einen Erweiterungsbau des Gemeindehauseszu erstellen. An <strong>der</strong> Referendumsabstimmung vom 25. September 2005 wurde dieses Projekt abgelehnt.Gemäss Abrechnung betragen die Bruttoanlagekosten Fr. 498'664.05. Die Kreditabrechnungschliesst demzufolge mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 8'664.05 ab.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende Titelblatt <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 180


VerpflichtungskreditObjektKreditabrechnungFr. 490'000.00Lan<strong>der</strong>werb GemeindehausBeschluss Gemeindeversammlung vom 17. Juni 20031 BruttoanlagekostenAktivierung auf Konto 1.1140.01 2003 Fr. 456'916.452004 Fr. 1'160.952005 Fr. 40'586.65Fr.498'664.05Total BruttoanlagekostenFr.498'664.052 KreditvergleichVerpflichtungskreditFr.490'000.00+ ausgewiesene Teuerung Fr.0.00KreditüberschreitungFr.Fr.490'000.008'664.053 EinnahmenPassivierung auf Konto Fr.0.00Ausstehende Subventionen:keine Fr.0.00Effektive Einnahmen Fr.0.00Fr.0.004 NettoinvestitionBruttoanlagekostenFr.498'664.05Effektive Einnahmen Fr.0.00NettoinvestitionFr.498'664.05M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 181


Traktandum 8 f41 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.8. Voranschläge, Gemein<strong>der</strong>echnungen, Gemeindefinanzstatistik, Kreditabrechnungen,KassarevisionenKreditabrechnung "Konzeptstudie und Wettbewerbskredit Sanierung undErweiterung Gemeindehaus"Die <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung bewilligte am 30. November 2001 einen Projektierungskreditvon Fr. 20’000.00 für die Erarbeitung eines Gemeindehauserweiterungskonzeptes sowie am 17.Juni 2003 einen Kredit von Fr. 100'000.00 zur Durchführung eines Projektwettbewerbes zur Umsetzungdes Erweiterungskonzeptes.Gemäss Abrechnung betragen die Bruttoanlagekosten Fr. 172'344.70. Die Kreditabrechnungschliesst demzufolge mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 52'344.70 ab. Die Kreditüberschreitungresultiert aus folgenden Gründen:• Bei <strong>der</strong> Projektierung wurde nebst dem Berater-Architekten auch ein Büroplaner für die Konzeptphasehinzugezogen.• Die Submissionsbeschwerde eines nicht berücksichtigten Architekturbüros verursachte Anwaltskostenund zusätzliche Kommissionssitzungen.• Bei <strong>der</strong> Jurierung <strong>der</strong> eingereichten Wettbewerbs-Projekte wurden zwei Architekturbüros in dieengere Wahl genommen und zu einer 2. Runde eingeladen.• Damit ein optimaler Terminablauf gewährleistet war, entschied <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, gewisse Vorleistungenfür die Projektierungsphase in Auftrag zu geben.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende Titelblatt <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 182


VerpflichtungskreditObjektKreditabrechnungFr. 120'000.00Sanierung und Erweiterung GemeindehausBeschluss Fr. 20'000 / Projektierungskredit / Gde.V. vom 30.11.20011 BruttoanlagekostenFr. 100'000 / Wettbewerbskredit / Gde.V. vom 17.06.2003Aktivierung auf Konto 1.1143.03 2002 Fr. 23'699.152003 Fr. 38'560.352004 Fr. 94'197.802005 Fr. 15'887.40Fr.172'344.70Total BruttoanlagekostenFr.172'344.702 KreditvergleichVerpflichtungskreditFr.120'000.00+ ausgewiesene Teuerung Fr. 0.00KreditüberschreitungFr.Fr.120'000.0052'344.703 EinnahmenPassivierung auf Konto Fr. 0.00Ausstehende Subventionen:Fr.0.00- Fr. 0.00Mutmassliche Einnahmen Fr. 0.004 NettoinvestitionBruttoanlagekostenFr.172'344.70Mutmassliche Einnahmen Fr. 0.00Fr.172'344.70M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 183


Referent:Gemeindeammann Hans Peter Kurth• Die Kreditabrechnung „Ausbau Hasenbergstrasse“ schliesst mit einer erfreulichen Kreditunterschreitungvon rund Fr. 87'304.75 ab. Grund für dieses sehr gute Ergebnis ist ein kostengünstigesSubmissionsverfahren, da vom Zeitpunkt <strong>der</strong> Krediterteilung bis zur Bauausführung diePreise im Baugewerbe massiv gesunken sind.• Die Kreditabrechnung „Erneuerung <strong>der</strong> Wasserleitung in <strong>der</strong> Hasenbergstrasse“ schliesstebenfalls mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 3'149.55 ab und liegt somit im Rahmen desbudgetierten Kredites.• Auch die Kreditabrechnung „Anpassung des Gehweges an <strong>der</strong> Haldenstrasse, Bereich EinmündungHasenbergstrasse“ schliesst mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 9'047.90 ab.Auch hier konnte von einer günstigen Preisentwicklung profitiert werden.• Bei <strong>der</strong> Kreditabrechnung „Parallelleitung zum eingedolten Bach an <strong>der</strong> Hasenbergstrasse“wird eine Überschreitung von Fr. 26'680.30 ausgewiesen. Die Gründe für diese Kreditüberschreitungliegen darin, dass <strong>der</strong> Kanton diesen Bach als öffentliches Gewässer bezeichnetund demzufolge drei Varianten im Rahmen <strong>der</strong> Projektierungsarbeiten geprüft werden mussten:1. Umleitung durch das Landwirtschaftland2. Umleitung entlang <strong>der</strong> Kantonsstrasse3. Bau einer Leitung in <strong>der</strong> HasenbergstrasseDer Gemein<strong>der</strong>at entschied sich für Variante 3. Gleichzeitig wurde das Hochwasserschutzkonzeptin die Planungsarbeiten einbezogen, um dem geplanten Auffangbecken im Bereich„Rotenstein“ mit einer vergrösserten Leitung die erfor<strong>der</strong>liche Abflusskapazität zu ermöglichen.Diese Projektierungskosten wurden vorsorglich mitberücksichtigt.• Bei <strong>der</strong> Kreditabrechnung „Lan<strong>der</strong>werb Gemeindehaus und Erschliessungskosten“ liegt eineKreditüberschreitung von Fr. 8'664.05 vor. Aufgrund <strong>der</strong> Kredithöhe von Fr. 499'000.00 kannaber trotzdem von einer ausgeglichenen Abrechnung gesprochen werden. Die Überschreitungist auf eine leichte Verteuerung bei <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Erschliessungsarbeiten zurückzuführen.• Die Kreditabrechnung „Konzeptstudie und Wettbewerbskredit Sanierung und ErweiterungGemeindehaus“ schliesst mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 52'344.00. Der Gemein<strong>der</strong>athat sich an die Vorgaben des bewilligten Kredites zu halten. Es kann aber vorkommen, dassim Sinne eines guten Projektes das Optimum vorgeschlagen werden möchte und eine Kostentransparenzvorzuweisen ist. Daher ist es bei dieser Abrechnung zu einer grossen Kreditüberschreitunggekommen. Insgesamt waren ein Projektierungskredit von Fr. 20'000.00 und einKonzeptkredit in <strong>der</strong> Höhe von Fr. 100'000.00 gesprochen. Die Kostenüberschreitung wirddamit begründet, dass zusätzlich ein Büroplaner beigezogen wurde. Eine Submissionsbeschwerdeverursachte zusätzliche Anwaltskosten, zwei Wettbewerbsprojekte wurden zu einer2. Runde eingeladen und im Sinne einer Optimierung des Ablaufs wurden Vorleistungen inAuftrag gegeben.DiskussionPeter Specht: Wie hoch sind die Anwaltskosten?Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Die Anwaltskosten betrugen rund Fr. 2'500.00.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 184


Edgar Keller, Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission: Die Finanzkommission hat die sechs Kreditabrechnungengeprüft. Die Verbuchung <strong>der</strong> Investitionsausgaben ist korrekt erfolgt und die von <strong>der</strong>Gemeindeversammlung beschlossenen Leistungen wurden ausgeführt. Die Kreditunterschreitungenbzw. -überschreitungen sind ausreichend begründet.Der Vorsitz bei den Abstimmungen wird vom Präsidenten <strong>der</strong> Finanzkommission geführt.AbstimmungAntrag Traktandum 8 aDie Kreditabrechnung „Ausbau Hasenbergstrasse“ sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig genehmigt.Antrag Traktandum 8 bDie Kreditabrechnung „Erneuerung <strong>der</strong> Wasserleitung in <strong>der</strong> Hasenbergstrasse“ sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig genehmigt.Antrag Traktandum 8 cDie Kreditabrechnung „Anpassung des Gehweges an <strong>der</strong> Haldenstrasse, Bereich EinmündungHasenbergstrasse“ sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig genehmigt.Antrag Traktandum 8 dDie Kreditabrechnung „Parallelleitung zum eingedolten Bach an <strong>der</strong> Hasenbergstrasse“ sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird mit grosser Mehrheit bei zwei Gegenstimmen genehmigt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 185


Antrag Traktandum 8 eDie Kreditabrechnung „Lan<strong>der</strong>werb Gemeindehaus und Erschliessungskosten“ sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig genehmigt.Antrag Traktandum 8 fDie Kreditabrechnung „Konzeptstudie und Wettbewerbskredit Sanierung und Erweiterung Gemeindehaus“sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird mit grosser Mehrheit bei 13 Gegenstimmen genehmigt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 186


Traktandum 942 24. November 20069.Finanzen und Steuern9.40.Finanzwesen9.40.8. Voranschläge, Gemein<strong>der</strong>echnungen, Gemeindefinanzstatistik, Kreditabrechnungen,KassarevisionenGenehmigung des Voranschlages 2007 mit einem Steuerfuss von 95 %Der Gemein<strong>der</strong>at hat den Voranschlag 2007 beraten und ihn den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Finanzkommissionzur Stellungnahme zugestellt. Die Finanzkommission hat vom vorliegenden VoranschlagKenntnis genommen. Diesbezüglich wird auf die separate Stellungnahme <strong>der</strong> Finanzkommissionverwiesen. An einer gemeinsamen Sitzung wurden Unklarheiten und Fragen beantwortet.Die laufenden Ausgaben und die künftigen Investitionen können mit einem Steuerfuss von 95 %(vorher 97 %) finanziert werden.Referent:Gemeindeammann Hans Peter KurthDer Voranschlag wird anhand von Folien erläutert:Vergleich Voranschlag 2006/20079Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Sachabteilung Voranschlag 2006 Voranschlag 2007Aufwand Ertrag Aufwand ErtragAllgemeine Verwaltung 866’550 135’840 909’230 133’140Öffentliche Sicherheit 324’800 98’900 337’000 102’600Bildung 1'611’530 18’900 1'569’880 0Kultur, Freizeit 59’090 14’100 67’590 14’300Gesundheit 285’700 0 280’200 0Soziale Wohlfahrt 235’880 30’000 240’230 33’000Verkehr 262’000 720 306’000 720Umwelt, Raumordnung 662’470 617’820 656’050 616’700Volkswirtschaft 73’200 49’100 110’300 49’100Finanzen, Steuern 567’650 3'987’550 411’510 3'938’430Aufwand- bzw. Ertrags-4’060 4’060überschuss)Total 4'952’930 4'952’930 4'887’990 4'887’990Allg. Verwaltung: Nationalratswahlen, EDV-Sicherheitsschrank, Unterhaltsarbeiten GemeindehausÖffentl. Sicherheit: Honorare Rechtsberatung, Sold Feuerwehr, Regionalpolizei + SisecBildung:Besoldungsanteile(GAT III), Schulgel<strong>der</strong> REGOS, Berufschulen, Son<strong>der</strong>schulungGesundheit: mutmasslich etwas niedrigere Beiträge an Spitäler und KrankenpflegeSoziale Wohlfahrt: Neu: Gemeindeanteile für Tagesson<strong>der</strong>schulen unter Soziale WohlfahrtVerkehr:Kurvenverbreiterung Sennhof-/Remetschwilerstrasse, Beiträge an KantonsstrasseUmwelt, Raumplang: Unterhalt Abwasserbeseitigung, Abfallbewirtschaftung, HochwasserschutzVolkswirtschaft: Unterhalt Feldwegunterhalt und Drainagen, Stele beim GemeidehausFinanzen, Steuern: niedrigerer Steuerertrag durch Senkung Steuerfuss um 2% auf neu 95%, Beitragan Finanzausgleich, tieferer Kapitaldienst, ordentliche AbschreibungenM:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 187


Vergleich Eigenwirtschaftsbetriebe 2006/20079Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Wasserversorgung Voranschlag 2006 Voranschlag 2007Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag177’000 295’020 179’500 285’200Aufwand- bzw.Ertragsüberschuss) 1)118’020 105’7002005 resultierte ein Ertragsüberschuss von Fr. 128‘185.15Abwasserbeseitigung Voranschlag 2006 Voranschlag 2007Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag169’500 121’340 177’700 61’700Aufwand- bzw.Ertragsüberschuss) 1)85’600 116’0002005 resultierte ein Aufwandüberschuss von Fr. 95‘711.85Abfallbewirtschaftung Voranschlag 2006 Voranschlag 2007Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag153’300 150’280 153’800 151’680Aufwand- bzw.Ertragsüberschuss) 1)3’020 2’1202005 resultierte ein Ertragsüberschuss von Fr. 13‘577.85Glie<strong>der</strong>ung Aufwandsstruktur9Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Aufwand Laufende Rechnung Voranschlag 2007Volkswirtschaft2%Finanzen, Steuern8%Allgemeine Verwaltung19%Umwelt, Raumordnung13%Verkehr6%Öffentliche Sicherheit7%Soziale Wohlfahrt5%Gesundheit6%Kultur, Freizeit1%Bildung33%M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 188


Vergleich Nettoaufwand pro Einwohner mit Nachbargemeinden9Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Nettoaufwand pro Einwohner3'0002'5002'0001'5001'0005000<strong>Bellikon</strong> Künten Nie<strong>der</strong>rohrdorf Oberrohrdorf Remetschwil StettenEs handelt sich um eine Momentaufnahme.Glie<strong>der</strong>ung Ertragsstruktur9Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Ertrag Laufende Rechnung Voranschlag 2007Allgemeine Verwaltung3%Bildung0%Quellensteuern1%Aktiensteuern2%Son<strong>der</strong>steuern0%Öffentliche Sicherheit2%Kultur, Freizeit0%Gesundheit0%Soziale Wohlfahrt1%Verkehr0%Umwelt, Raumordnung13%Volkswirtschaft1%Finanzen ohne Steuern4%Ordentliche Steuern73%Rund 73 % des Ertrages kommt aus den ordentlichen Steuereinnahmen, somit ist <strong>Bellikon</strong> sehrvon den Einwohnern abhängig. Im Hinblick auf die kommende Steuergesetzrevision muss nicht mitallzu hohen Einbussen bei den Aktiensteuern gerechnet werden, da diese mit lediglich 2 % veranschlagtsind.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 189


Vergleich Steuerertrag 100 % pro Einwohner9Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Steuerertrag 100 % pro Einwohner4'0003'5003'0002'5002'0001'5001'0005000<strong>Bellikon</strong> Künten Nie<strong>der</strong>rohrdorf Oberrohrdorf Remetschwil StettenInvestitionen 20079Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Investitionen 2007<strong>Einwohnergemeinde</strong>Einnahmen AusgabenInvestitionen 2007 474’000Investitionseinnahmen 138’000Abschreibungen,175’200ErtragsüberschussFinanzierungsfehlbetrag 160’800Software-ErneuerungSpielplatz altes SchulhausMauer BändelacherInvestitionen 2007 Wasserversorgung, Abwasser, AbfallbeseitigungEinn. Ausg. Einn. Ausg. Einn. Ausg.Investitionen 2007 0 0 40000Investitionseinnahmen 120’000 250’000 0Vorsch.abtragung/ Ertrags-0116’000 2’120/Aufwandüberschuss105’700Finanzierungsüberschuss/ - 225’700 134’00042’120fehlbetrag (-)Art <strong>der</strong> InvestitionenSanierungEntsorgungsplatzDie Software <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung muss erneuert werden, da <strong>der</strong> Support auf Mitte nächstenJahres gekündigt wurde. Dadurch sind wir gezwungen, die Software zu erneuern o<strong>der</strong> einen neuenSoftwarelieferanten auszuwählen.Im Weiteren sind eine Sanierung und die Anpassung <strong>der</strong> Sicherheitsvorkehrungen beim Spielplatzdes alten Schulhauses vorgesehen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 190


Mit <strong>der</strong> Renovation/Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Mauer „Im Bändelacher“ leisten wir einen wertvollen Beitragan unsere Umwelt und den Naturschutz im Rahmen einer Nettoinvestition von Fr. 15'000.00.Von den Gesamtinvestitionen von Fr. 47'000.00 tragen Bund, Kanton und Naturschutzorganisationenrund Fr. 32'000.00. Die Subventionen wurden bereits zugesichert und <strong>der</strong> grösste Teil <strong>der</strong> Arbeitenwird durch die Zivilschutzorganisation ausgeführt.Bei den Investitionen <strong>der</strong> Wasserversorgung, Abwasser und Abfallbeseitigung ist die Sanierungdes Entsorgungsplatzes vorgesehen.Entwicklung des Steuerfusses9Genehmigung des Voranschlages 2007 mit einemSteuerfuss von 95%Entwicklung Steuerfuss11511010510095901985 1990 1995 2000 2005 2010Der Steuerfuss liegt auf einem Tiefstand wie vor 20 Jahren. Mit einer sorgfältigen Ausgaben- undInvestitionspolitik des Gemein<strong>der</strong>ates, <strong>der</strong> Finanzkommission sowie den Stimmbürgerinnen undStimmbürgern konnte in den letzten 14 Jahren <strong>der</strong> Steuerfuss von 112 % systematisch nach untenangepasst werden. Mit dem Voranschlag 2007 konnte das Steuerfussniveau von 1985 mit 95 %wie<strong>der</strong> erreicht werden. Dies trotz zahlreicher Mehrbelastungen seitens Bund und Kanton.Der ausgewogene Voranschlag erlaubt, dass die laufenden Ausgaben und die künftigen Investitionennoch mit einem reduzierten Steuerfuss von 95 % (vorher 97 %) finanziert werden können. Dieauf die Gemeinden zukommenden Belastungen werden <strong>der</strong> sinkenden Steuerfussentwicklung einabruptes Ende setzen.Die Finanzkommission hat vom vorliegenden Voranschlag positiv Kenntnis genommen. Diesbezüglichwird auf die separate Stellungnahme <strong>der</strong> Finanzkommission verwiesen.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 191


Edgar Keller, Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission: Die Finanzkommission hat den Voranschlag anzwei Halbtages- und einer Abendsitzung geprüft. An einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gemein<strong>der</strong>atwurden unklare Positionen besprochen. Die Finanzkommission empfiehlt <strong>der</strong> Versammlung,den Voranschlag 2007 mit einem Steuerfuss von 95 % und einem Ertragsüberschuss von ca.Fr. 175'200.00 zur Genehmigung.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDer Voranschlag 2007 mit einem Steuerfuss von 95 % sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig angenommen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 192


Eine zukunftsgerichtete Schule und vielseitige Möglichkeiten zur Gestaltung <strong>der</strong> Freizeit sind wichtigeStützen unseres Dorflebens. Aktive Vereine stärken die Gemeinschaft und tragen viel zumWohlbefinden bei. Mit „Orten <strong>der</strong> Begegnung“ wollen wir den persönlichen Kontakt zusätzlich för<strong>der</strong>n.Ein gut ausgebauter öffentlicher Verkehr erschliesst <strong>Bellikon</strong> mit <strong>der</strong> Umgebung.Wir unterstützen die ansässigen Betriebe und pflegen mit <strong>der</strong> Rehaklinik <strong>Bellikon</strong> vielseitige Beziehungen.Gesunde Finanzen stärken unsere Eigenständigkeit und schaffen Vorteile im Steuerwettbewerb.Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner von <strong>Bellikon</strong> herzlich ein, den Gemein<strong>der</strong>at in <strong>der</strong>geplanten Politik aktiv zu unterstützen.Sämtliche Haushaltungen werden anfangs nächster Woche mit <strong>der</strong> provisorisch gestalteten Broschürebedient.Legislaturziele 2007 – 2010Basierend auf dem Leitbild hat sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at für die nächsten vier Jahre Ziele vorgegeben,an denen nebst den ordentlichen Geschäften weitergearbeitet werden soll. Es freut mich, ihnen dieLegislaturziele für die Gemeinde <strong>Bellikon</strong> vorstellen zu dürfen:LegislaturzieleEntwicklung <strong>der</strong> Gemeinde- Fertigstellen und Verabschiedung Zonenplanrevision- Profilierung <strong>der</strong> Gemeinde als attraktiverWohnortWirtschaft und Landwirtschaft- Wir setzen uns für den Erhalt <strong>der</strong> GrundversorgungeinVersorgung und Entsorgung- Verbesserung Infrastruktur Entsorgungsplatz- Optimierung <strong>der</strong> AbfallbewirtschaftungVerkehr- Aktive Unterstützung <strong>der</strong> Aktionen gegenden Fluglärm- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit- Umsetzung Wan<strong>der</strong>weg <strong>Bellikon</strong> - WidenUmwelt- Sicherstellen einer geeigneten Bewirtschaftungdes WaldesSoziales- Erarbeiten eines Altersleitbildes- Alters- und behin<strong>der</strong>tengerechte Ausgestaltung<strong>der</strong> öffentlichen BautenGesundheit- Unterstützende Massnahmen zur Suchtpräventionvon JugendlichenBildung- Optimierung des Transportes zur KreisschuleFreizeit- Dorffeste 2008 und 2014 initiierenPlanung und Bau- Umbau Gemeindehaus- Verbesserung <strong>der</strong> Entwässerungssysteme- Verabschiedung HochwasserschutzkonzeptM:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 194


Verwaltung- Optimierung <strong>der</strong> verwaltungsinternen Strukturenund Arbeitsabläufe- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit denNachbargemeindenÖffentliche Sicherheit- Einführung RePol und Prüfen von weiterenpräventiven Massnahmen für die öffentlicheSicherheitFinanzen- Sicherstellen einer verantwortungsbewusstenInvestitions- und FinanzpolitikZusammenarbeit in <strong>der</strong> Gemeinde und<strong>der</strong> Region- Regionale Zusammenarbeit prüfen und för<strong>der</strong>nUrs Kaufmann, sportlicher Einwohner von <strong>Bellikon</strong>Sie alle können sich erinnern, im Februar durften wir den Bronzemedaillengewinner Gregor Stählifeiern. Wir haben aber noch weitere sportliche Einwohner unter uns. Mit Urs Kaufmann haben wireinen Schweizermeister im ausgewogenen Fahren (d.h. eine Distanz in einer genau festgelegtenZeit zurückzulegen) und dazu gratulieren wir ihm ganz herzlich.VeranstaltungenAm 16. Dezember 2006 findet wie<strong>der</strong>um beim alten Schulhaus <strong>der</strong> Christbaumverkauf statt.Der Museumsverein veranstaltet wie<strong>der</strong>um einen Neujahrsapéro, und zwar am 2. Januar 2007.10. Mai 2007: Seniorenausflug02. Juni 2007: Neuzuzügertag15. Juni 2007: Ortsbürgergemeindeversammlung19. Juni 2007: <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung23. November 2007: Einwohner- und OrtsbürgergemeindeversammlungFluglärmElena Mango, Vertreterin des Bürgerkomitees gegen den Fluglärm: Wie gehört, ist die Erhaltung<strong>der</strong> Wohnqualität eines <strong>der</strong> Legislaturziele unserer Gemeinde. Dazu gehört natürlich das neuePhänomen „Fluglärm“.Rückblick:Am 14. April 2005 erfolgte die Aufhebung <strong>der</strong> einen Abflugroute nach Westen und damit Konzentration<strong>der</strong> Routen über <strong>Bellikon</strong>. Dies führte zu einer übermässigen Beschallung über dem Dorf imAbstand von ca. 2 Minuten. Im Weiteren wurde <strong>der</strong> Navigationspunkt BREGO um 700 m RichtungDorfzentrum <strong>Bellikon</strong> verschoben und die minimale Überflughöhe wurde um 1000 Fuss gesenkt,d.h. um ca. 300 m. Dies bedeutet, dass die Navigationsroute direkt über die Rehaklinik <strong>Bellikon</strong>führt. In <strong>der</strong> Rehabilitationsklinik halten sich Patienten durchschnittlich 40,5 Tage im Jahr auf. Insbeson<strong>der</strong>eist die Klinik auf die traumatologische Behandlung von Patienten ausgerichtet, d.h. diePatienten benötigen absolute Ruhe.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 195


Die Konzentration <strong>der</strong> Überflüge über <strong>Bellikon</strong> bedeutet, dass bis 80'000 Überflüge im Jahr stattfinden.Dies ist eine Verdoppelung <strong>der</strong> Abflüge über <strong>Bellikon</strong>. Auswirkungen davon sind, dass sichmehr drehende Flugzeuge mit Ziel Osten und Süden, aber auch Norden, über uns bewegen. Diegesamte Lärmbelastung hat wesentlich mit <strong>der</strong> Senkung <strong>der</strong> Überflughöhe zu tun. Diese misslicheSituation führte zu einer grossen Unzufriedenheit in <strong>der</strong> Bevölkerung. Am 8. November 2005 organisierte<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>Bellikon</strong> zum Thema Fluglärm eine Veranstaltung in <strong>der</strong> Turnhalle. KurzeZeit später gründete sich das Bürgerkomitee <strong>Bellikon</strong>, welches aus 13 Einwohnerinnen und Einwohnernaus <strong>Bellikon</strong> besteht und sich für die Verbesserung <strong>der</strong> heutigen Situation bezüglichFlugbewegungen über <strong>Bellikon</strong> einsetzt. Die Mitglie<strong>der</strong> setzen sich ehrenamtlich für eine Verteilungdes Fluglärmes ein. Das Bürgerkomitee wird in seinen Aktivitäten vom Gemein<strong>der</strong>at unterstütztund durch dessen Aktivitäten ergänzt. Die Anliegen des Bürgerkomitees sind:- Keine Bündelung <strong>der</strong> Überflüge über <strong>Bellikon</strong>, son<strong>der</strong>n auf eine Entflechtung hinzuarbeiten- Optimierung <strong>der</strong> Steigflugprofile- Keine Ost- und Südabflüge über Rohrdorferberg/Mutschellen- Rückverlegung des Navigationspunktes BREGO (Status vor 1998)Die bisherigen Aktivitäten des Bürgerkomitees:- 14. Juni 2006: Unique erläutert dem Bürgerkomitee die Lärmmessungen in <strong>Bellikon</strong>.- 15. Juni 2006: Vorsprache beim Amt für Verkehr und Umwelt Aarau, unter Anwesenheit vonRegierungsrat Peter C. Beyeler. Hier konnte das Bürgerkomitee zusammen mit <strong>der</strong> IG BREGOseine Standpunkte erläutern.- 4. August 2006: Empfang beim BAZL, Herrn Cron, dank dem Engagement des Gemein<strong>der</strong>ates<strong>Bellikon</strong>Das Bürgerkomitee konnte bei strategisch wichtigen Stellen seine Anliegen platzieren.Ausserdem wurden diverse Briefe an Unique, BAZL, Amt für Verkehr und Umwelt Aarau und verschiedeneeidgenössische und kantonale Politiker sowie an die Rehaklinik <strong>Bellikon</strong> und die SUVALuzern verschickt. Ebenfalls wurden Leserbriefe in Zeitungen in den Kantonen Aargau und Zürichaufgegeben. Damit soll Druck auf Politiker und Ämter ausgeübt werden.Das Bürgerkomitee hat sich Gehör verschafft und in <strong>der</strong> Öffentlichkeit und den verschiedenen Stellenseine Anliegen bekannt gemacht. Dies mag alles nach wenig klingen, doch nur durch stetigePräsenz kann man ins Bewusstsein eindringen nach dem Motto: steter Tropfen höhlt den Stein. Inweiteren Schritten wollen wir unsere Anliegen immer wie<strong>der</strong> und überall einbringen. Wir haben esin <strong>der</strong> Hand, an den National- und Stän<strong>der</strong>atswahlen 2007 jene Politiker und Politikerinnen zu wählen,welche unsere Anliegen vertreten.Die Bevölkerung kann die Anliegen aktiv unterstützen durch- einen Beitritt in die IG-BREGO- Leserbriefe verfassen- Lärmtelefon Flughafen anrufenBis Mitte 2007 ist das Betriebsregelement provisorisch was bedeutet:- das heutige Abflug- und auch Anflugregime befindet sich in einer Art „Testlauf“. Dies wie<strong>der</strong>umheisst, dass jetzt <strong>der</strong> Zeitpunkt ist, Einfluss darauf zu nehmen, mit unseren Anliegen.- Wir müssen auf unsere Anliegen weiterhin aufmerksam machen, und dazu brauchen wir ihre Unterstützungliebe Einwohner/Innen von <strong>Bellikon</strong>.- Jetzt werden die Weichen gestellt für das definitive Flugreglement - Jetzt können wir noch etwasän<strong>der</strong>n, gegen Ende nächsten Jahres ist es dann zu spät.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 196


Hans Peter Kurth, Gemeindeammann: Wie Frau Mango erläutert hat, wurden unsere Anliegen anallen relevanten Stellen platziert, die Problematik wurde sowohl im SIL-Prozess wie auch mit zweiFor<strong>der</strong>ungen in den Katalog <strong>der</strong> Kantonsregierung aufgenommen. Auch das BAZL hat zur Kenntnisgenommen, dass hier eine Rehaklinik steht.Elektra-Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-HausenPeter Specht, Präsident Elektra-Genossenschaft: Sie werden täglich mit allen möglichen Informationenzum Thema Strom, Fernsehen und Telefonie bombardiert. Zur Klärung <strong>der</strong> Situation in <strong>Bellikon</strong>möchte ich darauf hinweisen, dass die Elektra-Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen ihr Anbieterfür Strom, Kabelfernsehen und Internet ist.StromversorgungWir halten das Netz mit den verfügbaren Mitteln in einwandfreiem Zustand, damit ist die Versorgungssicherheitheute und in <strong>der</strong> Zukunft gewährleistet.zwei Beispiele:nächste Woche wird <strong>der</strong> Trafo in Hausen ersetzt.Anfangs 2007 wird das Netz im Gebiet Hasenbergstrasse/Rotenstein saniertKabelfernsehen- Unser Netz ist seit dem Jahr 2000 eines <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nsten Breitbandnetze.- Seit Mai 2005 empfangen wir die Radio- und Fernsehsignale von <strong>der</strong> GIB-SolutionsAG/Uitikon. Abschaltungen à la Cablecom kennen wir nicht!- Das mo<strong>der</strong>ne Breitbandnetz erlaubt uns alle analogen Programme weiterhin anzubieten unddiese auch gleichzeitig in digitaler Form zu verbreiten.- Dies alles immer noch zum günstigen Preis von CHF 14.50/Mt/WE.- Das kostenpflichtige TELECLUB-Angebot ist ebenfalls verfügbar.- Beachten Sie bitte, alles was die Konkurrenz heute mit grossem Aufwand anpreist, ist für Siein <strong>Bellikon</strong> bereits seit Mai 2005 verfügbar.- Einzige Ausnahme ist das so genannte Video-On-Demand, das sind frei abrufbare Filme ausdem Netz.Internet-express via flashcable- Eine weitere Dienstleistung als Mehrwert auf dem Kabelfernseh-Netz ist unser unschlagbarerInternetzugang via flashcable.- In Kürze können Sie zudem von einem kostengünstigen Telefon-Angebot profitieren.UmfrageJosef Monn: Nächstes Jahr kann das 250-Jahr-Jubiläum des Dorfbrunnens gefeiert werden. Bitteerläutern sie, wo <strong>der</strong> entsprechende Budgetbetrag für die Restaurierung enthalten ist. Ausserdemsollte ein Datum fixiert werden.Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Im Konto Wasserversorgung Unterhalt sind Fr. 15'000.00 fürdie Sanierung des Dorfbrunnens enthalten. Eine Terminfestlegung ist im Moment noch nicht möglich,da zuerst die Budgetgenehmigung abgewartet und <strong>der</strong> Brunnen noch saniert werden muss.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 197


Josef Monn: Wie ist <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Planung für den Fussweg Widen?Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Ich bin <strong>der</strong> dritte Gemeindeammann, welcher sich mit dieserThematik auseinan<strong>der</strong>setzt. Mein Ziel ist es, dieses Projekt zu realisieren o<strong>der</strong> zu beerdigen. DerGemein<strong>der</strong>at hat verschiedenste Varianten geprüft und mit den Eigentümern viele Gespräche geführt,es konnte jedoch keine Lösung gefunden werden. Für den Fussweg wurde ein Enteignungsverfahreneingeleitet. Wir haben ein Projekt für die Umsetzung des Weges ausarbeiten lassen. Paralleldazu läuft ein Projekt für die Entwässerung dieser Zone. Das Gebiet Widen, aber auch dieLiegenschaft Schär, sind bei starken Nie<strong>der</strong>schlägen immer wie<strong>der</strong> von Oberflächenwasser bedroht,welches nicht mehr versickern kann und unkontrolliert Richtung Kantonsstrasse läuft. Zusammenmit <strong>der</strong> Gemeinde Widen wurde ein Entwässerungsprojekt ausgearbeitet, dies unter Mitwirkungdes Kantons. Im Laufe des Dezembers werden die betroffenen Landeigentümer (ErbengemeinschaftFischer und Familie Schär) zur Vorstellung dieses Projektes eingeladen. Gemäss Investitionsprogrammbeträgt <strong>der</strong> Kostenanteil von <strong>Bellikon</strong> für den Fussweg und das Entwässerungsprojektrund Fr. 320'000.00 abzüglich Kantonssubventionen, sofern das Entwässerungsprojektin dessen Sinn umgesetzt werden kann.Anton Monn: Wer bezahlt die laufenden Projektierungskosten dieser Arbeit?Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Der Gemein<strong>der</strong>at hat die Arbeiten im Rahmen <strong>der</strong> Budgetkompetenzenin Auftrag gegeben. Die Gesamtkosten werden halbiert, ½ bezahlt <strong>Bellikon</strong> und ½Widen.Thomas Schär: Sind das sämtliche angefallenen Kosten?Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Vorwiegend sind Kosten für Sitzungsstunden, Abklärungenetc. entstanden. Bereits im Jahr 2003 wurden Vorstudien erstellt und auf diese konnten wir zurückgreifen.Wir mussten nur noch die Projektierung des Fussweges in Auftrag geben. Der definitivePlan mit den korrekten Massangaben basiert aus <strong>der</strong> Studie von 2003.Thomas Schär: Waren die Kosten im Jahr 2002 nicht wesentlich höher?Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Dies entzieht sich meiner Kenntnis. Wir können dies jedochheraussuchen.Johann „Hans“ Steger: Diese Abwasserproblematik betrifft die Gemeinde Widen und nicht <strong>Bellikon</strong>.Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Im Jahr 2003 hat das Ingenieurbüro Goeseli und Minikus einenkompletten Entwässerungsplan dieses Gebietes erstellt. Dort wurde ganz klar aufgezeigt,dass 1/3 des Oberflächenwassers von <strong>Bellikon</strong> und 2/3 von Widen kommt. Das ganze Projekt wirdauch mit diesem Schlüssel geteilt. Widen bezahlt 2/3 und <strong>Bellikon</strong> 1/3, dies ist eine faire Lösung.Thomas Schär: Die Siegfriedkarte aus dem Jahr 1940 belegt, dass dieser Bach 10 m neben <strong>der</strong>Grenze lag. Nach <strong>der</strong> Güterregulierung wurde eine Leitung <strong>der</strong> Grenze entlang gezogen. Dahermuss <strong>der</strong> alte Bachverlauf berücksichtigt werden.Gemeindeammann Hans Peter Kurth: Beim Bach handelt es sich um ein öffentliches Gewässerund daher ist <strong>der</strong> Kanton in dieses Projekt involviert und gibt uns vor, was wir machen können unddürfen.M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 198


Gemeindeammann Hans Peter Kurth dankt den Anwesenden herzlich für die Teilnahme an <strong>der</strong><strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung, wünscht allen eine schöne besinnliche Adventszeit und allesGute zum bevorstehenden Jahreswechsel.Schluss: 22.05 UhrFür getreues <strong>Protokoll</strong>:NAMENS DES GEMEINDERATESDer Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin:M:\Gemein<strong>der</strong>at\Gemeindeversammlung\<strong>Protokoll</strong>\<strong>Einwohnergemeinde</strong>\<strong>Protokoll</strong>verwaltung\<strong>Protokoll</strong>\P_2006-11-24.doc 199

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!