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Titelblatt Protokoll der Einwohner-GV - Bellikon

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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004, 20.00 Uhr, in <strong>der</strong> Turnhalle__________________________________________________________________________Vorsitzen<strong>der</strong>:Gemein<strong>der</strong>äte:<strong>Protokoll</strong>:Stimmenzähler:Walter Hauenstein, GemeindeammannHermann Kaufmann, VizeammannElsbeth Specht, Gemein<strong>der</strong>ätinUlrich Baumann, Gemein<strong>der</strong>atHans-Ulrich Tarnutzer, Gemein<strong>der</strong>atNicole Baumann, GemeindeschreiberinWisi KaufmannRoland BüsserAnita KaufmannCornelia TarnutzerBegrüssungGemeindeammann Walter Hauenstein begrüsst die Stimmberechtigten herzlich zur heutigen<strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung. Ein beson<strong>der</strong>er Gruss gilt den Neuzuzügern und Jungbürgern,die erstmals an einer <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung teilnehmen. Speziell begrüsstwird <strong>der</strong> anwesende Vertreter <strong>der</strong> Presse, Herr Huber (Aargauer Zeitung). Als Gäste begrüsst<strong>der</strong> Gemeindeammann Herrn Eduard Jericke, Firma ReLIS, die Finanzverwalterin Monika Vegezziund den Kreisförster Peter Muntwyler.Seit <strong>der</strong> letzten <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung ist lei<strong>der</strong> eine Person verstorben. Es ist dies:- Frau Dora KellerDie Anwesenden erheben sich und gedenken <strong>der</strong> Verstorbenen mit einer Schweigeminute.T:\HOMEPAGE BELLIKON\NOV2004.DOC302


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Feststellung <strong>der</strong> BeschlussfähigkeitStimmberechtigte laut Stimmregister 1’032Beschlussquorum, 1/5 <strong>der</strong> Stimmberechtigten (§ 30 Gemeindegesetz) 207Anwesende gemäss abgegebenen Stimmrechtsausweisen 78Da das Quorum von 207 nicht erreicht ist, werden die Beschlüsse 1, 3 - 4 und 6 – 12 dem fakultativenReferendum unterstehen. Der Beschluss 5 untersteht dem obligatorischen Referendum.Über den Finanzplan wird keine Abstimmung geführt.TraktandenlisteDie Stimmberechtigten sind rechtzeitig und ordnungsgemäss zur <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlungeingeladen worden. Die Akten haben fristgerecht in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei zur Einsichtnahmeaufgelegen.Heute ist folgende Traktandenliste zu behandeln:1. Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 22. Juni 20042. Orientierung über den Finanzplan 2005/20093. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 35'000.-- inkl. MwSt. für die Einführung<strong>der</strong> integrierten Informatik an <strong>der</strong> Schule <strong>Bellikon</strong> (2. Tranche)4. Genehmigung des Projektes „Einführung einer Schulleitung“ an <strong>der</strong> Schule <strong>Bellikon</strong> auf dasSchuljahr 2005/20065. Genehmigung <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Gemeindeordnung6. Genehmigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzungen des Regionalplanungsverbandes (Repla) Rohrdorferberg7. Regionale Klärschlammentsorgung Reusstal; Genehmigung eines Verpflichtungskreditesvon Fr. 74'000.-- inkl. MwSt. zur Sicherung des Mitbenützungsrechtes an <strong>der</strong> Entwässerungs-und Schlammtrocknungsanlage bei <strong>der</strong> Abwasserreinigungsanlage Mellingen8. Genehmigung <strong>der</strong> Ergänzung und Neuformulierung von § 4 <strong>der</strong> Satzungen des AbwasserverbandesKünten/<strong>Bellikon</strong>9. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 308'400.-- exkl. MwSt. für dieErstellung des Landinformationssystems (LIS) in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong>303


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________10. a) Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 530'000.-- für die Erschliessung<strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296 (beim Kin<strong>der</strong>garten)b) Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 215'000.-- für die Sanierung<strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse, Abschnitt Paradiesstrasse bis Wegparzelle Nr. 297c) Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 105'000.-- für die Erneuerungund Verlegung <strong>der</strong> Wasserleitung auf <strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296 (beim Kin<strong>der</strong>garten)in die Obere Hasenbergstrasse11. Genehmigung diverser Kreditabrechnungen:a) Erneuerung und Erweiterung Strassenbeleuchtung Kantonsstrasse K 411b) Sanierung <strong>der</strong> Abwasserleitung in <strong>der</strong> Kantonsstrasse K 411, Abschnitt Schlosskurvec) Sanierung Kanalisationsnetz12. Genehmigung des Voranschlages 2005 mit einem Steuerfuss von 102 %13. Verschiedenes und UmfrageEine Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Traktandenliste wird nicht verlangt.304


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 1Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 22. Juni 2004___________________________________________________________________________Das <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 22. Juni 2004 ist durch die Finanzkommissiongeprüft und für in Ordnung befunden worden.Referent:Gemeindeammann Walter HauensteinDas <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 22. Juni 2004 hat in <strong>der</strong> Gemeindekanzleizur Einsichtnahme aufgelegen.DiskussionDie Diskussion wird nicht benützt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDas <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 22. Juni 2004 sei zu genehmigen.BeschlussDas <strong>Protokoll</strong> wird einstimmig genehmigt.305


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 2Orientierung über den Finanzplan 2005/2009____________________________________________________________________________Der Finanzplan hat in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei aufgelegen und konnte bei Bedarf bezogen werden.Bezüglich des Finanzplanes beachte man auch die Ausführungen unter Traktandum 12 (Voranschlag2005).An <strong>der</strong> Orientierungsveranstaltung und an <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung erfolgt jeweilseine mündliche Erläuterung des Finanzplanes.Referent:Gemeindeammann Walter HauensteinDer Finanzplan wird anhand von Folien und Grafiken detailliert vorgestellt.Über folgende Investitionen wird heute beschlossen:• Schule ins Internet, 2. Tranche• Landinformationssystem LIS• Sanierung obere HasenbergstrasseIm laufenden Budget sind Investitionen für die EDV-Erneuerung auf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltungund die Anschaffung eines Kleinlasters für das Bauamt vorgesehen.Folgende Investitionen sind in den nächsten Jahren vorgesehen:• Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses: Der Projektierungskredit soll 2005 zurAbstimmung gelangen• Revision des Zonenplans• Sanierung Schützenstrasse: Ausführung im Jahr 2009 geplant• Verbesserung Oberflächenabflussverhältnis: Noch nicht im Detail geplant, vorgesehen inden Jahren 2006 - 2008• Sanierung Trottoir K411• Altlastensanierung Schützenhaus resp. Scheibenstand• Schutzraumausrüstung• FriedhoferweiterungDies sind die wesentlichen Investitionsvorhaben, welche im Finanzplan enthalten sind. DieSchulden <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> von Fr. 3'100'000.00 per 2005 werden Ende 2007 aufFr. 6'080'000.00 ansteigen und ab 2008 wie<strong>der</strong> sinken. Dies als Folge <strong>der</strong> vorgesehenen Investitionenbeim Gemeindehaus und unter Berücksichtigung des geplanten Landverkaufs beimKin<strong>der</strong>garten. Es ist möglich, mit dem vorgesehenen Steuerfuss von 102 % in den Jahren2005/06 zusätzliche Abschreibungen zu tätigen. Einzig im Jahr 2007 wird ein Aufwandüberschusserwartet, anschliessend wird wie<strong>der</strong> ein Ertragsüberschuss resultieren. Mittelfristig istdeshalb eine Diskussion über den Steuerfuss angebracht. Die Neuverschuldung nimmt natürlichzu, vor allem infolge <strong>der</strong> Gemeindehauserweiterung und wird anschliessend wie<strong>der</strong> entsprechendabnehmen.306


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Anhand einer Grafik wird die Belastbarkeitsquote aufgezeigt. Die Differenz zwischen Steuer undNettoaufwand ist gemäss Finanzplan immer positiv. Die Verschuldungsgrenze ist ein Kennwertfür die maximale Verschuldung einer Gemeinde. Sie liegt zum Zeitpunkt <strong>der</strong> höchsten Verschuldung(6,08 Mio Fr.) bei über 10 Mio. Fr.Die Finanzpläne <strong>der</strong> Eigenwirtschaftsbetriebe sehen wie folgt aus:• Wasserversorgung: Es wird mit einem ungefähr gleich bleibenden Ertragsüberschuss gerechnet.Als Investitionen sind im Jahr 2005 ein Beitrag an die Leitung <strong>der</strong> oberen Hasenbergstrassemit Fr. 105'000.00 sowie 1/3 Anteil am Kleinlaster (Aufteilung auf <strong>Einwohner</strong>gemeinde,Wasserversorgung und Abfallentsorgung) vorgesehen. An die Erneuerung <strong>der</strong>Steuerung <strong>der</strong> Wasserversorgung wird vom Versicherungsamt ein Zuschuss von Fr.4'000.00 vorgesehen. Mit einer Neuverschuldung in <strong>der</strong> Wasserversorgung muss erst beieiner Sanierung <strong>der</strong> Leitung in <strong>der</strong> Hauptstrasse gerechnet werden.• Abwasserbeseitigung: Hier werden immer Aufwandüberschüsse budgetiert. Dies ist bewusstso, da diese Kasse ein sehr grosses Vermögen aufweist, das abgetragen werden sollte. AlsInvestitionen sind die Parallelleitung an <strong>der</strong> Hasenbergstrasse von Fr. 200'000.00, ein Beitragan die Klärschlammentsorgung in Mellingen von Fr. 75'000.00 und 1/3 Anteil des Kleinlastersvon Fr. 20'000.00 vorgesehen. Bei Einnahmen aus den Anschlussgebühren von Fr.50'000.00 ergibt sich somit für das Jahr 2005 eine Neuverschuldung von Fr. 294'000.00.• Abfallentsorgung: Diese weist ein mehr o<strong>der</strong> weniger ausgeglichenes Budget auf. Bei <strong>der</strong>Beschaffung neuer Abfallsäcke resultiert jeweils ein kleines Defizit. Eventuell sind die Gebühreneinmal anzupassen. Solange sich die Fehlbeträge jedoch in diesem kleinen Rahmenbewegen, sind keine Än<strong>der</strong>ungen bei den Gebühen angebracht.DiskussionDie Diskussion wird nicht benützt.307


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 3Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 35'000.-- inkl. MwSt. für die Einführung<strong>der</strong> integrierten Informatik an <strong>der</strong> Schule <strong>Bellikon</strong> (2. Tranche)____________________________________________________________________________AusgangslageDer Souverän hat an <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 28. November 2003 dem Antragfür ein Kreditbegehren von Fr. 50'000.-- für die Einführung <strong>der</strong> 1. Etappe <strong>der</strong> integriertenInformatik an <strong>der</strong> Schule <strong>Bellikon</strong> zugestimmt.Mit <strong>der</strong> Verwirklichung <strong>der</strong> 1. Etappe wurde anfangs 2004 begonnen. Die Schulzimmer wurdenmit einem Netzwerk, welches gleich zu Beginn <strong>der</strong> 1. Etappe erstellt werden musste, untereinan<strong>der</strong>verbunden. Die erste Etappe umfasste die Erstellung des Netzwerkes, die Anschaffungvon 11 Computern mit Flachbildschirmen, Software, Server, Drucker und Möbel, sowie die Ausführung<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Installationen.Nun geht es darum, die Kosten für die 2. Etappe zu genehmigen. Diese ist für das Jahr 2005vorgesehen und umfasst die Anschaffung von 11 Pcs inkl. Bildschirmen, 3 Notebooks, Druckersowie Anwen<strong>der</strong>software und Kleinmaterial.Am 30. Mai 2001 hat <strong>der</strong> Regierungsrat des Kantons Aargau dem Konzept für die Einführung<strong>der</strong> integrierten Informatik an <strong>der</strong> Volksschule des Kantons Aargau zugestimmt. Das Departementfür Bildung, Kultur und Sport hat den Auftrag, das Konzept bis im Jahr 2006 zu realisieren.Es ist nun an den Schulen, das Konzept planmässig einzuführen.Zielsetzung für die VolksschuleDie Informationstechnologien sollen an <strong>der</strong> Primarschule für Schülerinnen und Schüler wie auchfür Lehrpersonen als didaktische Hilfsmittel eingesetzt werden. Es geht an <strong>der</strong> Primarschulenicht darum, eine Informatikgrundausbildung zu vermitteln.Mit dem Einsatz des Computers an <strong>der</strong> Volksschule sollen nebst den Zielen im Lehrplan auchfolgende Punkte berücksichtigt werden: angstfreier Umgang mit dem Computer, korrektes Startenund Abschalten eines Computers, regelmässiges Arbeiten mit diversen Lernprogrammen,erste Erfahrungen mit einem Textverarbeitungsprogramm und einfachen Grafiken, Erfahrungenim Beschaffen von Informationen über CDs und das Internet.Integriert werden alle Schüler <strong>der</strong> 1. bis 5. Klasse sowie bis zum Beginn <strong>der</strong> REGOS im Jahre2005 auch die in unserer Gemeinde geführte Klasse <strong>der</strong> Realschule.308


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Das Ziel <strong>der</strong> Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) an <strong>der</strong>Volksschule ist, eine einheitliche, stufengerechte und pädagogisch sinnvolle Integration an <strong>der</strong>Primarschule zu gewährleisten. Es sollen alle Volksschülerinnen und Volksschüler die Möglichkeitenhaben, Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht einzusetzen.Jede Lehrperson soll mit <strong>der</strong> neuen Infrastruktur umgehen und sie gezielt im Unterricht einsetzenkönnen.FinanzierungIm Jahr 2003 ist man von gesamthaften Kosten von Fr. 100'000.-- ausgegangen, womit die2. Etappe nochmals Fr. 50'000.-- gekostet hätte. Im Finanzplan 2004 und 2005 wurden jeFr. 50'000.-- vorgesehen.Gemäss den aktuellen Berechnungen reduziert sich gemäss <strong>der</strong> nachfolgenden Zusammenstellungdie 2. Tranche von Fr. 50'000.-- auf Fr. 35'000.-- (inkl. MwSt.).10 PCs, inkl. TFT-Bildschirm Fr. 13'000.--1 PCV, inkl. TFT- Bildschirm für Schulleitung Fr. 2'000.--Drucker + 1 Multifunktionsgerät Fr. 2'000.--PC-Support Fr. 3'500.--Kleinmaterial (Kabel, Lizenzen, Zubehör) Fr. 2'000.--3 Notebooks Fr. 5'000.--Anwen<strong>der</strong>software Fr. 7'500.--Total inkl. MwSt. Fr. 35'000.--Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Informatik entstehen zusätzlich jährlich wie<strong>der</strong>kehrendeKosten von zirka Fr. 5'000.-- bis Fr. 10'000.--.Referentin:Gemein<strong>der</strong>ätin Elsbeth SpechtGenau vor einem Jahr hat die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>der</strong> 1. Tranche für einen Verpflichtungskreditvon Fr. 50'000.00 für die Einführung <strong>der</strong> integrierten Informatik an <strong>der</strong> Schule<strong>Bellikon</strong> zugestimmt. Die gesamte Schule ist inzwischen vernetzt. Im Finanzplan waren eigentlich2 Tranchen à Fr. 50'000.00 vorgesehen. Gemäss Berechnungen <strong>der</strong> eingesetzten Kommissionreduzieren sich die Kosten <strong>der</strong> 2. Tranche auf Fr. 35'000.00. Der Antrag beinhaltet die Anschaffungvon PCs, Notebooks, Druckern und Anwendungssoftware. Die Kommission hat dieKosten berechnet und eine entsprechende Aufstellung vorgelegt. Für die Beantwortung allfälligerFragen steht Herr Josef Karpf, Kommissionsmitglied, gerne zur Verfügung.309


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________DiskussionDie Diskussion wird nicht benützt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDer Verpflichtungskredit von brutto Fr. 35'000.00 inkl. MwSt. für die Einführung <strong>der</strong> 2. Etappe<strong>der</strong> integrierten Informatik an <strong>der</strong> Schule <strong>Bellikon</strong> sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird einstimmig genehmigt.310


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 4Genehmigung des Projektes „Einführung einer Schulleitung“ an <strong>der</strong> Schule <strong>Bellikon</strong> aufdas Schuljahr 2005/20061. AusgangslageIm Sinne einer Reorganisation hat <strong>der</strong> Grosse Rat die flächendeckende Einführung von Schulleitungenbeschlossen. Das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL), welches vomVolk anlässlich <strong>der</strong> Abstimmung vom 18. Mai 2003 gutgeheissen worden ist, verpflichtet dieGemeinden zur Einrichtung von Schulleitungen. Mit dem neuen Gesetz kommen wesentlicherweiterte Aufgaben auf die Schulpflegen zu. Die Schulpflege wird auch zur Arbeitgeberin <strong>der</strong>Lehrpersonen und trägt die politische Verantwortung für die Schule als Ganzes. Die Anfor<strong>der</strong>ungenan die Mitglie<strong>der</strong> dieser Milizbehörde erhöhen sich dadurch zusätzlich.Rektorat und Sekretariat sind hauptsächlich für die organisatorischen und administrativen Arbeiten,für die Verwaltung <strong>der</strong> Schule zuständig. Das Rektorat wird immer wie<strong>der</strong> mit Problemenund Anfragen konfrontiert, zu <strong>der</strong>en Lösung und Umsetzung ihm die notwendigen Kompetenzenfehlen. Im Weiteren fehlen die zeitlichen Ressourcen, um sich mit pädagogischen Fragen auseinan<strong>der</strong>setzenzu können.Das Arbeitsfeld <strong>der</strong> Lehrpersonen ist zunehmend komplexer geworden. Sie werden vermehrtmit Aufgaben konfrontiert, die sie nicht mehr alleine lösen können.Mit einer kompetenten und professionellen Führung soll erreicht werden, dass sich die Schulepermanent weiter entwickelt, Abläufe optimiert und Ressourcen besser genutzt werden. Denneine gut geführte Schule schafft Vertrauen und Verständnis in <strong>der</strong> Bevölkerung. Sie trägt zurAttraktivität des Ortes bei und för<strong>der</strong>t die Standortentwicklung.Die Schulpflege hat einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> Lehrerschaft,<strong>der</strong> Schulpflege und des Gemein<strong>der</strong>ates den Auftrag zur Ausarbeitung eines Konzepteserteilt.Die Einführung <strong>der</strong> Schulleitung bedeutet nicht nur eine Neuverteilung <strong>der</strong> bisherigen Aufgabeninnerhalb <strong>der</strong> Schule. Es kommen neue Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Personalführung und Qualitätssicherungauf die Schule zu, die bisher nur unvollständig durch Schulpflege, Rektorat undInspektorat wahrgenommen werden konnten.Durch die Schaffung einer Schulleitung werden die Lehrpersonen von administrativen und organisatorischenAufgaben entlastet und können sich wie<strong>der</strong> vermehrt auf das Unterrichten konzentrieren.Bei auftretenden Problemen ist die Schulleitung für eine professionelle Unterstützungverantwortlich. Ebenso wird die Schulpflege von alltäglichen Führungsaufgaben entlastetund kann sich <strong>der</strong> mittel- und langfristigen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Schule widmen. Eltern undBehörden erhalten dadurch eine offizielle Ansprechperson für schulische Anliegen und Fragen.311


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Schulpflege Arbeitgeberfunktion hat undzuständig für die Anstellung <strong>der</strong> Schulleitungsperson ist sowie für die Auflösung <strong>der</strong> Anstellungsverhältnisse<strong>der</strong> Lehrpersonen. Ihr obliegt somit die strategische Führung <strong>der</strong> Schule.Der Schulleitung obliegen die Führung des lokalen Qualitätsmanagements, Organisation undAdministration des Schulbetriebs, Information und Kommunikation sowie Personalführung.Somit ist die Schulleitung für die operative Leitung <strong>der</strong> Schule zuständig. Die Stelle <strong>der</strong> Schulleitungwird öffentlich ausgeschrieben.2. StellenumfangDie Schule <strong>Bellikon</strong> betreibt insgesamt 7 Abteilungen, welche sich in 2 Kin<strong>der</strong>gartenabteilungenund 5 Primarschulabteilungen glie<strong>der</strong>t. Die empfohlenen Stellenprozente des BKS für eineSchulleitung dieser Grösse betragen 47 %. Für die Administration werden zusätzlich rund 12 %benötigt, was einer Aufstockung des Sekretariates von 20 auf 32 % entspricht.3. Finanzbedarf3.1 GrundsätzlichesDie Mehrkosten für die Schulleitung trägt die Gemeinde. Der Kanton beteiligt sich anden Lohnkosten für die Schulleitung im Umfang <strong>der</strong> heutigen Rektoratsentschädigung.Die mittel- und längerfristige Aufteilung <strong>der</strong> Schulleitungskosten zwischen Kantonund Gemeinden wird im Rahmen des Projektes Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden, Paket III, entschieden.Die Schulleitungsprozente werden unterteilt in Prozente für die Führungsaufgabenund einen administrativen Pool. Der Kanton empfiehlt drei verschiedene Lohnbandbreiten.Für die Schule <strong>Bellikon</strong> wurde die tiefste gewählt und innerhalb dieser Lohnbandbreite<strong>der</strong> Mittelwert. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:Salär - Führungsaufgabenals Richtgrösse 100 % Fr. 110'200.00 (mittlerer Wert)Lohnkosten 47 % Fr. 51'794.00Sozialleistungen 15 % Fr. 7'769.00Führungsaufgaben Total Fr. 59'600.00Salär - SchuladministrationRichtwert 100 % Fr. 76’500.00Lohnkosten 12 % Fr. 9’180.00Sozialleistungen 15 % Fr. 1’380.00Administration Total Fr. 10’560.00312


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Salär Schulleitung (Führungsaufgaben und Schuladministration)Führungsaufgaben 47 % Fr. 59'600.00Schuladministration 12 % Fr. 10'560.00Büromaterial Fr. 3'000.00Schulleitung Total 59 % Fr. 73'160.00==================3.2 Kosten SchulpflegeDurch die Einführung <strong>der</strong> Schulleitung wird die Schulpflege entlastet, an<strong>der</strong>erseitswerden ihr neue Funktionen zugeteilt und die Verantwortung erhöht sich massiv (Arbeitgeberfunktion).Die Schulpflege soll daher auch weiterhin aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n bestehen,um eine breit abgestützte Meinungsbildung zu ermöglichen. Die bisherigeEntschädigung pro Schulpflegemitglied entspricht in etwa <strong>der</strong>jenigen in <strong>der</strong> RegionRohrdorferberg und soll beibehalten werden. Eine Reduktion würde dieses Amt nichtattraktiver machen. Im Jahr 2006 soll die Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Schulpflege überprüftwerden.3.3 KantonsbeiträgeDer Kanton beteiligt sich in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> bisherigen Rektoratsentschädigung von zweiEntlastungslektionen pro Woche an <strong>der</strong> Schulleitung. Dies entspricht einem Pensumvon 7.62 Stellenprozenten.3.4 GemeindebeiträgeDie Gemeinde hat bis anhin eine Rektoratsentschädigung von Fr. 1'560.00 ausgerichtet.Diese entfällt nach Einführung <strong>der</strong> Schulleitung.4. FinanzierungDas Sekretariat wird um 12 % auf 32 % aufgestockt.Zusätzliche Kosten durch Einführung <strong>der</strong> SchulleitungFührungsaufgaben 47 % Fr. 59'600.00 (inkl. Sozialleistungen)Administration 12 % Fr. 10'560.00 (inkl. Sozialleistungen)Büromaterial Fr. 3'000.00 (Annahme)./. Rektoratsentschädigung Kanton Fr. - 4’570.00Total Fr. 68'590.00313


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Wegfallende Kosten durch Einführung <strong>der</strong> Schulleitung./. Rektoratsentschädigung Gemeinde Fr. - 1'560.00./. Schulämter Lehrpersonen Fr. - 1'400.00./. Aufhebung Kin<strong>der</strong>gartenkommission Fr. - 430.00 SpesenFr. - 2'940.00 Sitzungsgel<strong>der</strong>Total Fr. - 6'330.00Total jährliche Mehrkosten für Qualitätsgewinn Fr. 62'260.00Total Mehrkosten im Einführungsjahr 2005(August bis Dezember) Fr. 26'000.005. RealisierungIn <strong>Bellikon</strong> soll die Schulleitung mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 ihre Arbeit aufnehmen.Das komplette Konzept konnte vor <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung zusammen mit denUnterlagen des Kantons bei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei eingesehen o<strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>t werden.Referentin:Gemein<strong>der</strong>ätin Elsbeth SpechtDie Schule ist eine ewige Baustelle und Baustellen kosten bekanntlich Geld. Mit dem Gesetzüber die Anstellung von Lehrpersonen (GAL), welches am 18. Mai 2003 vom Volk angenommenwurde, wird die Gemeinde verpflichtet, eine Schulleitung einzuführen. „Schule vor Ort“, mit diesemBegriff gibt <strong>der</strong> Kanton den Gemeinden eine grössere Autonomie, verpflichtet diese aberauch zur Kostenübernahme. Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Schulleitung werden die Aufgaben <strong>der</strong>Schule klar getrennt. Ab 1. Januar 2005 obliegen <strong>der</strong> Schulpflege die strategische Führung undneu Arbeitgeberfunktionen.Die Schulleitung besteht aus einem/einer Schulleiter/in und dem Sekretariat, welche die operativeFührung übernehmen. Bis heute verfügt die Schule über einen Rektor und ein Sekretariat.Warum soll das geän<strong>der</strong>t werden? Man stellte fest, dass die Rektorate immer wie<strong>der</strong> mit Problemenund Anfragen konfrontiert wurden, für <strong>der</strong>en Lösung dem Rektor die Kompetenzen fehlten.Diese Kompetenzen sollen dem Schulleiter/<strong>der</strong> Schulleiterin übertragen werden. Die Schulpflegewird von den administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet, erhält aber eineebenso aufwändige grosse Aufgabe, nämlich die Arbeitgeberfunktion für alle Lehrpersonen.314


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Für die Umsetzung dieses Gesetzes wurde eine Arbeitgruppe gebildet. Diese Arbeitgruppe befasstesich mit dem Aufbau dieser neuen Organisation. Unter <strong>der</strong> fachkundigen Beratung vonHerrn Peter Vecchi und Frau Ruth Gratwohl wurde ein Konzept erarbeitet. In diesem Zusammenhangmöchte ich den Rektor <strong>der</strong> Schule, Herrn Benno Gadient, entschuldigen, da er infolgeKirchenchorprobe verhin<strong>der</strong>t ist.Natürlich wurde auch die finanzielle Situation geprüft. Seitens des Kantons wird empfohlen,dass an einer Schule mit 7 Abteilungen eine Schulleitung von 47 % und ein Sekretariat von12 % bestellt werden soll. Dies heisst, dass die Schulleitung in <strong>Bellikon</strong> ca. 2 - 3 Tage in <strong>der</strong>Woche tätig ist. Die Schulleitung übernimmt die Funktion <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkommission, alleSchulämterfunktionen, alle Rektoratsaufgaben sowie die pädagogischen Aufgaben. Alle Lehrerwerden von den administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet und können sichendlich wie<strong>der</strong> ihrer Kernaufgabe, dem Schulunterricht, widmen. Auch wird die Schulleitungeinen Teil <strong>der</strong> Schulpflegeaufgaben übernehmen.Die Arbeitsgruppe ging davon aus, dass <strong>Bellikon</strong> die vorgegebenen Stellenprozente nicht benötigt.Aufgrund <strong>der</strong> Stundenberechnungen des Schulleiters im Funktionendiagramm kamen wirjedoch schnell zum Schluss, dass die vorgesehenen 47 % für den Schulleiter und die 12 % fürdas Sekretariat benötigt werden. Es ist nicht sinnvoll, dass ein Schulleiter etliche Stunden amComputer sitzt, diese Arbeiten können gut durch das Sekretariat übernommen werden. So kamdie Arbeitsgruppe zurück auf die Vorgaben des Kantons mit einem Stellenpensum von 47 % fürden Schulleiter und 12 % für das Sekretariat.DiskussionWerner Meier: Ich bin mit <strong>der</strong> Einführung einer Schulleitung einverstanden, für mich sind dieErläuterungen jedoch nicht transparent. Es geht nicht daraus hervor, wie man auf diese Zahlenkommt. Dazu habe ich drei Fragen, welche ich an Herrn Markus Ammann richten möchte. Nachwelchem Modell soll <strong>der</strong> Schulleiter angestellt werden? Meiner Ansicht nach wäre eine Möglichkeit,einen externen Schulleiter anzustellen. Die an<strong>der</strong>e Möglichkeit wäre, eine Person anzustellen,welche gleichzeitig als Lehrkraft an <strong>der</strong> Schule tätig ist. Die 2. Möglichkeit hätte den Vorteil,dass ev. weniger Zeitaufwand benötigt würde.Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dasszum jetzigen Zeitpunkt ein Schulleiter von aussen angestellt werden soll.Werner Meier: Gemäss Erläuterungen werden 47 Stellenprozente benötigt. Ich habe aber nirgendseine Aufstellung über die Vorgabe des Kantons gefunden.Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Der Kanton hat eine breit abgestützte Studie erstellt.Die Arbeitsgruppe hat aufgrund des Funktionendiagrammes selber eine Aufstellung vorgenommen.Man kann die Angelegenheit auch so begründen, dass 5 Schulpflegemitglie<strong>der</strong> jährlich ca.300 Stunden aufwenden. Wenn man annimmt, dass die Schulpflege von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Stundenentlastet wird, und ein Schulleiter die Arbeiten effizient erledigen kann, benötigt man schon eine30 %-Stelle nur für die Arbeiten <strong>der</strong> Schulpflege. Dazu rechnen muss man auch die pädagogischenFührungsaufgaben, das Unterhalten und Entwickeln von Qualitätskonzepten. Dies benötigtviel Zeit. Man muss sich bewusst sein, dass <strong>der</strong> Aufwand auch an einer relativ kleinenSchule gross ist.315


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Werner Meier: Gemäss ihren Ausführungen ist das Pensum stark abhängig von den jeweiligenAufgaben <strong>der</strong> Schulleitung. Aufgrund dieser Aussage und des fehlenden Pflichtenheftes habeich mit dieser Aussage Mühe.Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Die Arbeitsgruppe hat ein Pflichtenheft erarbeitet, diesbildet jedoch keinen Bestandteil des Konzeptes. Das Konzept beinhaltet eine allgemeine Beschreibung<strong>der</strong> Aufgabenteilung. Die detaillierte Beschreibung <strong>der</strong> Schulleiteraufgaben ist ausdem Funktionendiagramm ersichtlich.Werner Meier. Vor drei Jahren wurden 20 % für das Sekretariat bewilligt, angefangen hat manmit 10 % und dann auf 20 % aufgestockt. Was beinhalten diese zusätzlichen 12 % bei <strong>der</strong> Sekretariatsstelle?Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Dies beinhaltet sämtliche zusätzlichen Aufgaben. Darunterfallen auch sämtliche Personalaufgaben wie beispielsweise die Ausarbeitung von Verträgen.Dies muss künftig über das Sekretariat erfolgen.Werner Meier: Die Antwort genügt mir nur halbwegs. Ob die Sekretariatsstelle von total 32 %für den Schulleiter o<strong>der</strong> die Schulpflege arbeitet, muss wohl intern geregelt werden. Ich nehmean, dass die Schulpflege an<strong>der</strong>e Aufgaben übernimmt und an den Sitzungen kein <strong>Protokoll</strong>führermehr anwesend sein muss, da keine Urlaubsgesuche etc. zu bewilligen sind.Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Die Schulpflege wird weiterhin sämtliche Laufbahnentscheidefür die Schüler fällen. Das Geschäft wird natürlich durch den Schulleiter vorbereitet,den Entscheid fällt jedoch die Schulpflege.Werner Meier: Ich bin <strong>der</strong> Meinung, dass die vorgesehenen Stellenprozente hoch angesetztwurden. Gemäss Zeitungsartikel <strong>der</strong> letzten zwei Wochen befassen sich drei weitere Gemeindenmit diesem Thema. <strong>Bellikon</strong> hat gemäss Schulstatistik 116 Schüler. Die Gemeinde Mägenwilhat 178 Schüler und beantragt 40 % Schulleiter und 25 % Sekretariat. Hausen b. Brugg hat224 Schüler, beantragt 50 % Schulleiter und 20 % Sekretariat. Stetten kann nicht ganz verglichenwerden, da neben 171 Primarschülern auch noch die Oberstufe hinzukommt. Es könnenzwei Gemeinden mit ca. 180 - 200 Schüler zum Vergleich herbeigezogen werden. Meiner Ansichtnach sind wir etwas hoch.Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Die Arbeitsgruppe hat Kontakt zu an<strong>der</strong>en Gemeinden.Vielfach hören wir die Aussage, dass <strong>der</strong> Schulleiter völlig überlastet ist. Bei <strong>der</strong> GemeindeBirmenstorf ist dies zum Beispiel <strong>der</strong> Fall. Ich finde es nicht sinnvoll, wenn sich die Schulleitungmit Sekretariatsarbeiten befassen muss.Werner Meier: Wurde auch schon die Überlegung gemacht, ob ein an<strong>der</strong>er Aufwand wegfällt,ob unter Umständen das Sekretariat durch den Schulleiter geführt werden kann?316


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Im Detail wurden noch keine Abklärungen gemacht. Eswird Sache des Schulleiters sein, die Aufgabenteilung zwischen Schulleitung und Sekretariatvorzunehmen. Die Schulpflege wird sich im Laufe des nächsten Jahres Gedanken machen, wiedie künftige Schulpflegearbeit aussehen wird. Das Problem ist, dass die Schulpflege bis anhinkeine Zeit hatte, sich mit den neuen Aufgaben, welche auf sie zukommen, zu befassen. Dieseneuen Aufgaben umfassen die strategische Führung <strong>der</strong> Schule, pädagogische Weiterbildung.Dazu müssen Dokumente erarbeitet werden. Ich bin überzeugt, dass dieses Konzept richtig ist.Anton Monn: Ich schliesse mich <strong>der</strong> Meinung von Werner Meier an. Mägenwil weist bei 180Schülern zusätzliche Kosten von Fr. 45'000.00 aus. <strong>Bellikon</strong> hat 116 Schüler und weistFr. 62'000.00 aus. Hier kann etwas nicht stimmen. Ich würde deshalb beantragen, die Mehrkostenauf Fr. 50'000.00 zu beschränken und im nächsten Jahr soll wie<strong>der</strong> darüber diskutiert werden.Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Wir sind <strong>der</strong> Meinung, dass dies ein gutes Modell ist.Julia Kirk: Ich habe Mühe, wenn bei <strong>der</strong> Bildung gespart wird. Die Bewältigung <strong>der</strong> Schulaufgabenist ein grosser Aufwand. Die Anzahl <strong>der</strong> Schüler macht keinen grossen Unterschied. DerBetrieb macht die Arbeitsmenge aus. Ich vertraue den Überlegungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe undunterstütze den Antrag.Rosemarie Schulthess: Ich war auch einmal in <strong>der</strong> Schulpflege. Damals war <strong>der</strong> Aufwand bereitsgross und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser nun kleiner geworden ist.René Egger: Hat man bei bereits tätigen Schulleitern schon einmal nachgefragt, wie es läuft?Bis jetzt hat man nur von Zahlen gesprochen.Werner Meier: Die Gemeinde Mägenwil hat noch keinen Schulleiter. Es gibt praktisch noch keineGemeinde, die bereits einen Schulleiter angestellt hat. Zum Votum von Frau Kirk möchte ichnoch sagen, dass ich als Schulpfleger 12 Jahre lang das Budget erstellt habe und um kleineBeträge kämpfen musste, da wenig Geld zur Verfügung stand. Wenn diese Fr. 12'000.00 hiereingespart werden könnten, gäbe es die Möglichkeit, das Geld bei einem an<strong>der</strong>en Posten zuverwenden.Markus Ammann, Schulpflegepräsident: Das ist eine Frage <strong>der</strong> Priorität. Wichtig ist im Momentdie Qualitätsentwicklung <strong>der</strong> Schule. Dazu ist eine Schulleitung nötig. Die Infrastruktur <strong>der</strong>Schule ist gut.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Rückfrage an Herrn Anton Monn. Handelt es sich beimVotum „Beschränkung <strong>der</strong> Zusatzkosten für Schulleiter und Sekretariat auf Fr. 50'000.00“ umeinen Antrag?Anton Monn: Ja, das ist ein Antrag.Peter Specht: Eine Reduktion <strong>der</strong> Zusatzkosten in <strong>der</strong> Startphase macht keinen Sinn. Geradeam Anfang kostet es viel Geld.Hans Ulrich Kern: Ich bin gleicher Meinung.317


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Walter Wehrli: Ich bin nicht <strong>der</strong> Meinung, dass es einfacher ist, wenn man mit höheren Kostenbeginnt.Peter Specht: Wie hoch sind die Gesamtkosten <strong>der</strong> Schule?Gemeindeammann Walter Hauenstein. Die Bildung kostet Fr. 1,2 Mio.Hans Peter Kurth, Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission: Bei diesem Antrag wird nicht über Geld,son<strong>der</strong>n über Stellenprozente abgestimmt. Man müsste einen Antrag über die zu än<strong>der</strong>nden %stellen.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Wir können einen Än<strong>der</strong>ungsantrag entgegennehmen,<strong>der</strong> den Stellenprozenten im Rahmen einer Lohnsumme von Fr. 50'000.00 entspricht. HerrMonn können sie den Antrag umformulieren über die Stellenprozente?Anton Monn: Mein Antrag lautet 40 % für die Schulleitung und 25 % für das Sekretariat.AbstimmungAntrag von Josef MonnDie Schulleitung soll auf 40 Stellenprozente und die Erhöhung des Sekretariates auf 5 Stellenprozentebeschränkt werden.Der Antrag wird mit 19 Ja-Stimmen zu 52 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt.Antrag des Gemein<strong>der</strong>atesDie Einführung einer Schulleitung an <strong>der</strong> Schule <strong>Bellikon</strong> auf Beginn des Schuljahres2005/2006 sei zu genehmigen und die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Stellenprozente von 47 % für dieSchulleitung und zusätzlich 12 % für das Schulsekretariat seien zu bewilligen.BeschlussDem Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird mit 60 Ja-Stimmen zu 16 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungenzugestimmt.318


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 5Genehmigung <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> GemeindeordnungGemäss den Vorgaben des Gesetzes über die <strong>Einwohner</strong>gemeinden (Gemeindegesetz) vom19. Dezember 1978 bestimmen die Gemeinden ihre Organisation im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichenVorschriften durch die Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung wird durch die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlungbeschlossen und unterliegt dem obligatorischen Referendum. Zudem bedarfsie zur Gültigkeit <strong>der</strong> aufsichtsrechtlichen Zustimmung des Departementes des Innern.Die seit 01. Januar 2000 gültige Gemeindeordnung muss in folgenden Punkten geringfügig angepasstwerden:Aufnahme <strong>der</strong> Kreisschulpflege in die GemeindeordnungDie <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung hat im Winter 2002 den Beitritt zur Kreisschule OberstufeRohrdorferberg-Fislisbach beschlossen und die Satzungen genehmigt. Gemäss § 17 <strong>der</strong> Satzungendes Gemeindeverbandes setzt sich die Kreisschulpflege aus je einem Mitglied <strong>der</strong> Verbandsgemeindenzusammen. Die Stimmberechtigten je<strong>der</strong> Verbandsgemeinde wählen ihr Mitglied<strong>der</strong> Kreisschulpflege an <strong>der</strong> Urne. Die Kreisschulpflege ist in <strong>der</strong> Gemeindeordnung nochnicht erwähnt, ebenso wenig das Wahlverfahren. Daher drängt sich eine Anpassung <strong>der</strong> Gemeindeordnungauf.Anpassung <strong>der</strong> Ersatzmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SteuerkommissionDurch das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene neue Steuergesetz hat die Gemeinde nur nochein Ersatzmitglied für die Steuerkommission zu wählen (§ 164 Abs. 2 Steuergesetz). Aus diesemGrund muss die bisherige Regelung, welche die Wahl von drei Ersatzmitglie<strong>der</strong>n für dieSteuerkommission vorsieht, in <strong>der</strong> Gemeindeordnung angepasst werden.Somit drängen sich folgende Än<strong>der</strong>ungen (fett gedruckt) <strong>der</strong> Gemeindeordnung auf:„……………I. Behörden und Kommissionen1. Der Gemein<strong>der</strong>at besteht aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n.2. Der Schulpflege gehören fünf Mitglie<strong>der</strong> an.3. Die Finanzkommission besteht aus drei Mitglie<strong>der</strong>n.4. In das Wahlbüro (Stimmenzähler) sind zwei Mitglie<strong>der</strong> und zwei Ersatzmitglie<strong>der</strong>zu wählen.5. In die Steuerkommission sind drei Mitglie<strong>der</strong> und drei ein Ersatzmitglie<strong>der</strong> zu wählen.6. Die Anzahl Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreisschulpflege wird durch die Satzungen des VerbandesKreisschule Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach bestimmt.6.7. Zur Behandlung beson<strong>der</strong>er Aufgaben kann <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at Kommissionen mitberaten<strong>der</strong> Funktion bestellen.319


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________II.Durchführung <strong>der</strong> Wahlen1. Die Wahlen gemäss den vorstehenden Ziffern 1 bis 5 werden an <strong>der</strong> Urne durchgeführt.2. Die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreisschulpflege richtet sich nach den Satzungen desVerbandes Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach.2.3. Die Wahl gemäss <strong>der</strong> vorstehenden Ziffer 6 7 und die Wahl von Abgeordneten in Gemeindeverbändeerfolgt durch den Gemein<strong>der</strong>at.………………“Da für die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeindeordnung ein relativ aufwendiges Genehmigungsverfahrennotwendig ist, prüfte <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, ob allenfalls weitere Punkte zu revidieren sind. Ein Vergleich<strong>der</strong> Belliker Gemeindeordnung mit denjenigen von benachbarten Gemeinden zeigteaber, dass sich keine grundsätzlichen Än<strong>der</strong>ungen aufdrängen, zumal sich die bisherige Gemeindeordnungbewährt hat. Mit Ausnahme <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> Kreisschulpflege sowie <strong>der</strong> Anpassung<strong>der</strong> Ersatzmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Steuerkommission kann die bisherige Gemeindeordnung inhaltlichunverän<strong>der</strong>t übernommen werden.Der Entwurf <strong>der</strong> angepassten Gemeindeordnung wurde vom Departement des Innern vorgeprüftund für in Ordnung befunden.Die aktuell gültige Gemeindeordnung konnte während <strong>der</strong> Aktenauflage bei <strong>der</strong> Gemeindekanzleieingesehen o<strong>der</strong> unter www.bellikon.ch heruntergeladen werden.Da es sich bei <strong>der</strong> Gemeindeordnung um die Verfassung einer Gemeinde handelt, ist das obligatorischeReferendum, d.h. eine Urnenabstimmung, durchzuführen.Referent:Gemeindeammann Walter HauensteinDie gültige Gemeindeordnung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> muss in zwei Punkten angepasst werden.Aufnahme <strong>der</strong> Kreisschule in die Gemeindeordnung:Durch den Beitritt zur Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach sind neu die Kreisschulpflegerin <strong>der</strong> Gemeinde zu wählen. Die Anzahl und Wahl obliegt den Gemeinden. Dies muss in<strong>der</strong> Gemeindeordnung festgelegt werden. Es ist vorgesehen, dass die Verbandsgemeinden ihrMitglied <strong>der</strong> Kreisschulpflege gemäss Satzungen wählen.Anpassung <strong>der</strong> Ersatzmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SteuerkommissionSeit Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes ist nur noch 1 Ersatzmitglied für die Steuerkommissionzu wählen. Aus diesem Grund ist die bisherige Regelung, welche die Wahl von dreiErsatzmitglie<strong>der</strong>n vorsieht, in <strong>der</strong> Gemeindeordnung anzupassen.Dies sind formale Än<strong>der</strong>ungen welche in Tat und Wahrheit längst umgesetzt wurden. DieseÄn<strong>der</strong>ungen unterliegen dem obligatorischen Referendum.320


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________DiskussionDie Diskussion wird nicht benützt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDie Anpassungen in <strong>der</strong> Gemeindeordnung seien zu genehmigen.BeschlussDie Anpassungen in <strong>der</strong> Gemeindordnung werden einstimmig genehmigt.321


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 6Regionalplanungsverband Rohrdorferberg-Reusstal; Genehmigung <strong>der</strong> revidierten Satzungen____________________________________________________________________________Antrag des Repla Vorstandes an die VerbandsgemeindenGestützt auf den Beschluss <strong>der</strong> Abgeordnetenversammlung vom 24. April 2003 wurden dieSatzungen des Regionalplanungsverbandes Rohrdorferberg-Reusstal (Repla) gesamthaft überprüftund überarbeitet. Der Vorstand <strong>der</strong> Repla, in welchem alle Gemein<strong>der</strong>äte vertreten sind,hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2004 einstimmig beschlossen, die vorliegende Revision denVerbandsgemeinden zum Beschluss vorzulegen. Die Satzungen wurden durch die Baudirektionsowie die Gemeindeabteilung des Kantons geprüft und die entsprechende Stellungnahme wurdeberücksichtigt. Über die neuen Satzungen ist in allen Verbandsgemeinden an den <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlungenBeschluss zu fassen. Es sind dies die <strong>Einwohner</strong>gemeinden <strong>Bellikon</strong>,Birmenstorf, Eggenwil, Fischbach-Göslikon, Fislisbach, Künten, Mägenwil, Mellingen, Nie<strong>der</strong>rohrdorf,Nie<strong>der</strong>wil, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil.Die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzungen1. Anpassungen an das kantonale Baugesetz vom 19. Januar 1993Das 1993 eingeführte neue kantonale Baugesetz hat die Aufgaben <strong>der</strong> Regionalplanungsverbändeneu umschrieben. Die Erarbeitung von Regionalplänen ist entfallen. Die Bedeutung <strong>der</strong>Replas in <strong>der</strong> überkommunalen Zusammenarbeit in verschiedensten Fragen hat jedoch zugenommen.Der Zweck und die Aufgaben sind in § 2 entsprechend neu beschrieben worden.2. Nachführung <strong>der</strong> MitgliedsgemeindenUnter § 3 sind die aktuellen Mitgliedsgemeinden aufgeführt, welche nun auch über die revidiertenSatzungen beschliessen.3. Formelle Einführung <strong>der</strong> seit 1999 als Testphase praktizierten NeuorganisationSeit 1999 wird die Repla durch einen Vorstand geführt, in welchem alle Mitgliedsgemeinden miteinem Gemein<strong>der</strong>at vertreten sind. Der Vorstand wählt eine dreiköpfige Geschäftsleitung, welchedurch den Regionalplaner und das Sekretariat unterstützt werden. Diese neue Organisationhat sich nach Einschätzung des Vorstandes sehr bewährt und soll nun definitiv eingeführt werden,vgl. § 4 ff. Aufgrund <strong>der</strong> neuen Organisation mit Vertretung aller Gemeinden kann heuteauf die Abgeordnetenversammlung verzichtet werden. Diese wird daher als Organ gestrichenund ihre Kompetenzen dem Vorstand übertragen, welcher auch für die regelmässige Information<strong>der</strong> Bevölkerung zuständig ist.322


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________4. Verschiedene formelle AnpassungenGestützt auf die übergeordnete Gesetzgebung und aktuelle Mustervorlagen des Kantons konntenverschiedene formelle und redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden.Die Synopse (Gegenüberstellung <strong>der</strong> alten und neuen Satzungen) konnte während <strong>der</strong> Aktenauflagebei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei bezogen werden.Referent:Gemein<strong>der</strong>at Ueli TarnutzerAufgrund des neuen Kant. Baugesetzes mussten die Satzungen des RegionalplanungsverbandesRohrdorferberg-Reusstal überarbeitet werden. Die Satzungen wurden durch die Baudirektionüberprüft. Am 29. Juni 2004 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> Repla beschlossen, die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzungen<strong>der</strong> Gemeindeversammlung zu beantragen.Die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzungen:Die Erarbeitung von Regionalplänen entfällt. Dafür hat die Bedeutung <strong>der</strong> Replas in <strong>der</strong> überkommunalenZusammenarbeit in verschiedensten Fragen stark zugenommen. Hauptaufgabedabei ist die Übernahme <strong>der</strong> Koordination in <strong>der</strong> kommunalen Planung <strong>der</strong> Gemeinden. Im Weiterenkönnen die Gemeinden kommunale Aufgaben <strong>der</strong> Repla übertragen (Schiesswesen, HaltestelleMellingen, Siedlung und Verkehr Anschluss N20, Reusswan<strong>der</strong>weg, Agglo-Programm).Ausserdem unterstützt die Repla die Gemeinde bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben wie z.Bsp.Vernehmlassungen zu schreiben. Neu ist jede Gemeinde im Vorstand vertreten und kann dadurchdie Interessen besser wahrnehmen. Aufgrund dieser Neuorganisation kann auf die Abgeordnetenversammlungverzichtet werden. Ebenfalls wird eine Geschäftsstelle geschaffen, welchedie Geschäfte für den Vorstand vorbereitet. Gestützt auf die übergeordnete Gesetzgebungund aktuelle Mustervorlagen des Kantons konnten verschiedene formelle Än<strong>der</strong>ungen vorgenommenwerden.DiskussionDie Diskussion wird nicht benützt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDie revidierten Satzungen des Regionalplanungsverbandes Rohrdorferberg-Reusstal seien zugenehmigen.323


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________BeschlussDem Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird einstimmig zugestimmt.324


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 7Regionale Klärschlammentsorgung Reusstal; Genehmigung eines Verpflichtungskreditesvon Fr. 74'000.-- inkl. MwSt. zur Sicherung des Mitbenützungsrechtes an <strong>der</strong> Entwässerungs-und Schlammtrocknungsanlage bei <strong>der</strong> Abwasserreinigungsanlage Mellingen____________________________________________________________________________1. Ausgangslage und VorabklärungenBisher verwerteten die Kläranlagen im Reusstal den anfallenden Klärschlamm fast durchwegsals Dünger in <strong>der</strong> Landwirtschaft. Der Bund hat den Einsatz von Klärschlamm in <strong>der</strong> Landwirtschaftper 30. September 2006 verboten. Künftig steht damit für die Klärschlammentsorgungnur <strong>der</strong> Weg in die Verbrennung offen.Die Abwasserverbände Bremgarten-Mutschellen und Region Mellingen untersuchten möglicheEntsorgungsvarianten für den Klärschlamm. Bei <strong>der</strong> wirtschaftlichsten Lösung ist <strong>der</strong> Klärschlammvor <strong>der</strong> Verbrennung zuerst zu entwässern und anschliessend in einer gemeinsamenTrocknungsanlage zu trocknen.Der Schlamm aus den ARA’s Kelleramt, Fischbach-Göslikon, Oberrüti, Sins und Ottenbachwird in Bremgarten entwässert und zur Trocknung und Entsorgung an die ARAMellingen geliefert. Die ARA Mellingen übernimmt aus den ARA’s Sulz (AbwasserverbandKünten/<strong>Bellikon</strong>), Stetten und <strong>der</strong> Gemeinde Birrhard den Klärschlamm zur Entwässerung,Trocknung und Entsorgung. Der Trockenklärschlamm wird als Brennstoffan die Zementindustrie geliefert. Die Zusammenarbeit ist in Verträgen geregelt.Durch die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Reusstaler Kläranlagen können die Entwässerungs- undTrocknungseinrichtungen optimal ausgelastet werden, was allen Beteiligten wirtschaftlicheVorteile bringt.2. SchlammtrocknungsanlageUm diese neue Aufgabe erfüllen zu können, sind in Mellingen Investitionen notwendig. Geplantist ein Trocknungsverfahren mit Nie<strong>der</strong>temperatur-Bandtrockner mit einer Trocknungstemperaturvon ca. 50 ° C für Umluft- und Frischluftbetrieb. Im geklärten Abwasser <strong>der</strong> ARA Mellingensteht genügend Abwärme für den Betrieb <strong>der</strong> Trocknungsanlage mittels Wärmepumpe zur Verfügung.Mit <strong>der</strong> Wärmepumpenanlage können 250'000 bis 300'000 l Erdöl eingespart werden.Die Abwärmenutzung ergibt langfristig niedrigere Betriebskosten als die Trocknung mittelsHeizöl und wird durch den Bund geför<strong>der</strong>t. Technische Grundlagen:Total anfallende Schlammmenge pro Jahr Heute Ausbauzielentwässert auf 30 bis 33 % 3'700 m 3 4'500 m 3Trockensubstanz (TS) in Tonnen 1'100 t TS 1'350 t TS325


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________2.1 InvestitionskostenAufgrund <strong>der</strong> vorliegenden Richtangebote beträgt <strong>der</strong> Kostenvoranschlag für die InvestitionskostenFr. 3'150'000.-- inkl. MWSt.2.2 Beteiligungsvarianten und InvestitionskostenverteilerDie Investition für die Trocknungsanlage wird vorfinanziert durch den Abwasserverband RegionMellingen. Die Vertragspartner beteiligen sich durch Einkauf in die Investition o<strong>der</strong> mit Annuitätsanteilpro Tonne TS.Abwasserverbände und Gemeinden haben die Projektierungskosten übernommen und sich ineiner Absichtserklärung für die Beteiligung an <strong>der</strong> regionalen Trocknungsanlage Mellingen ausgesprochen.Die Verträge treten in Kraft nach den rechtskräftigen Beschlüssen <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlungen<strong>der</strong> ARA-Verbandsgemeinden. Die Investitionskosten betragen:Abwasserverband/GemeindeTrockensubstanz: Optiont TS/JahrInvestitionsanteilin %Trocknungsanlagein Fr.Bremgarten-Mutschellen 360 26.67 840'105.00Fischbach-Göslikon-66 4.89 154'035.00Nie<strong>der</strong>wilKelleramt 132 9.78 308'070.00Ottenbach-Jonen 84 6.22 195'930.00Oberrüti-Dietwil 48 3.56 112'140.00Sins-Auw-Abtwil 126 9.33 293'895.00Birrhard 24 1.78 56'070.00Region Mellingen 406 30.07 947'205.00Stetten-Remetschwil-56 4.14 130'410.00Nie<strong>der</strong>wilKünten-<strong>Bellikon</strong> 48 3.56 112'140.00Total TrocknungsanlageARA Mellingen1'350 100.000 3'150'000.00Für die endgültige Kostenverteilung sind die effektiv abgerechneten Baukosten nach Bauabrechnungund <strong>der</strong> dannzumalige Verteiler <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gleichwerte massgebend. Der Nettoinvestitionsbetragwird im Mai 2005 zur Zahlung an den Abwasserverband Region Mellingen fällig.326


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________2.3 BetriebskostenDas Budget für die jährlichen Betriebskosten für die Schlammtrocknung bei 1'350 t TSpro Jahr sieht wie folgt aus:Personalkosten, Elektrische Energie, Verbrauchsmaterial und UnterhaltFr. 231'000.00Transport und Verbrennungskosten in <strong>der</strong> Zementindustrie Fr. 189'000.00Total Betriebskosten Trocknung und Entsorgung pro Jahr Fr. 420'000.00Mit jährlich 1'350 Tonnen TS betragen die Betriebskosten inkl. Entsorgung Fr. 311.- pro TonneTS. Dies ergibt für die ARA Künten/<strong>Bellikon</strong> Fr. 14'928.--, womit auf die Gemeinde <strong>Bellikon</strong> somitFr. 7’464.-- (1/2) entfallen.3. EntwässerungsanlageBei <strong>der</strong> ARA Mellingen wird eine Entwässerungsanlage mit einem Dekanter eingebaut. Mit dieserAnlage wird <strong>der</strong> Faulschlamm von den Kläranlagen ARA-Mellingen, ARA-Stetten, ARA-Sulz(Abwasserverband Künten/<strong>Bellikon</strong>) und ARA-Birrhard entwässert und anschliessend in <strong>der</strong>Trocknungsanlage getrocknet.3.1 InvestitionskostenDie Investitionskosten für diese Entwässerungsanlage betragen Fr. 385'000.00 inkl. MWST. DieInvestitionsanteile <strong>der</strong> beteiligten Abwasserverbände betragen:Abwasserverbände t TS/Jahr Investitionsanteilin %BetragRegion Mellingen 406 76.03 Fr. 292'715.00Stetten-Remetschwil-56 10.49 Fr. 40'375.00Nie<strong>der</strong>wilKünten-<strong>Bellikon</strong> 48 8.99 Fr. 34'607.00Birrhard 24 4.49 Fr. 17'303.00Total EntwässerungsanlageARA Mellingen534 100.000 Fr. 385'000.00327


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________3.2 BetriebskostenaufteilungDie effektiv anfallenden Betriebskosten für das Entwässern und Trocknen werden nach denangelieferten Schlammfrachten und entsprechend ihrer Optionsmenge auf die Partner aufgeteilt.Die Transportkosten für den Dickschlamm trägt die anliefernde Kläranlage. Die Details sindin den Verträgen mit den Partnern geregelt. Mit diesen Verträgen steht den Partnern eine Optionfür die Entwässerung, Trocknung und Entsorgung in t TS pro Jahr zu. Die Betriebskosten fürdas Entwässern werden nach dem effektiven Aufwand verrechnet. Sie betragen in etwa Fr.234.00 pro Tonne TS. Dies ergibt für die ARA Künten/<strong>Bellikon</strong> Fr. 11’232.--, womit auf die Gemeinde<strong>Bellikon</strong> somit Fr. 5’616.-- (1/2) entfallen.4. Terminplanung• Gemeindeversammlungen 2004 Beschluss über Kapitalbeteiligung <strong>der</strong> Verbandsgemeinden• Frühjahr 2006 Inbetriebnahme, Betriebsoptimierung Trocknungsanlage5. Antrag an die Verbandsgemeinden Abwasserverband Künten-<strong>Bellikon</strong>Mit <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> Trocknungsanlage bei <strong>der</strong> ARA Mellingen ist eine wirtschaftlicheEntsorgung des Klärschlammes entsprechend den neuen gesetzlichen Vorschriften des Bundesfür die Region Reusstal langfristig sichergestellt.Der Vorstand des Abwasserverbandes Künten-<strong>Bellikon</strong> beantragt den Verbandsgemeindendem beschriebenen Schlammentsorgungskonzept und <strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kläranlagen imReusstal zuzustimmen und den Kredit für den Investitionsanteil für die Entwässerungs- undTrocknungsanlage bei <strong>der</strong> ARA Mellingen zu beschliessen.Der gesamte Kostenanteil des Abwasserverbandes Künten-<strong>Bellikon</strong> beträgt:Schlammtrocknungsanlage Fr. 112'140.00Entwässerungsanlage Fr. 34'607.00Total Fr. 146'747.00Der Anteil <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> beträgt nach gültigem Verteilschlüssel 50 % o<strong>der</strong>Fr. 73'373.50 bzw. gerundet Fr. 74'000.00.Der technische Bericht des Ingenieurbüros, das Projekt und <strong>der</strong> Kostenvoranschlag für dieTrocknungsanlage sowie <strong>der</strong> Vertragsentwurf für die regionale Zusammenarbeit lagen bei <strong>der</strong>Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.328


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Referent:Gemein<strong>der</strong>at Ueli BaumannAusgangslage und Vorabklärungen:Der Bund hat den Einsatz von Klärschlamm per 30. September 2006 verboten. Die wirtschaftlichsteLösung ist, den Klärschlamm vor <strong>der</strong> Verbrennung zu trocknen. Die ARA Mellingenübernimmt aus den ARA’s Sulz (Abwasserverband Künten/<strong>Bellikon</strong>), Stetten und <strong>der</strong> GemeindeBirrhard den Klärschlamm zur Entwässerung, Trocknung und Entsorgung. Der Trockenklärschlammwird als Brennstoff an die Zementindustrie geliefert. Die Zusammenarbeit ist in Verträgengeregelt.SchlammtrocknungsanlageAufgrund von Richtangeboten beträgt <strong>der</strong> Kostenvoranschlag für diese InvestitionFr. 3'150'000.00, basierend auf einer heutigen Annahme von entwässertem Trockenschlammvon 3'700 m3. Dies entspricht 1'350 t Trockenschlamm. Auf die ARA Künten/<strong>Bellikon</strong> entfallen48 t. Der prozentuale Anteil beträgt somit 3.56 %. Der Nettoinvestitionsbeitrag wird im Mai 2005zur Zahlung fällig.Das Budget für die jährlichen Betriebskosten für die Schlammtrocknung bei 1'350 t rechnet miteinem Aufwand von Fr. 420'000.00. Dies ergibt für die ARA Künten/<strong>Bellikon</strong> Fr. 14'928.00, somitentfallen auf die Gemeinde <strong>Bellikon</strong> Fr. 7’464.00.EntwässerungsanlageDie Investitionskosten für die Entwässerungsanlage betragen Fr. 385'000.00 und ergeben für<strong>Bellikon</strong> einen Anteil von Fr. 17'303.00. Auch dieser Betrag wird im Mai 2005 zur Zahlung fällig.Die jährlichen Betriebskosten für die Entwässerung belaufen sich für <strong>Bellikon</strong> auf Fr. 5'616.00.Termine und AblaufDie heutige <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung hat über die Kapitalbeteiligung <strong>der</strong> Verbandsgemeindenzu beschliessen. Die Inbetriebnahme ist auf Frühjahr 2006 vorgesehen.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.329


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesBewilligung eines indexierten Verpflichtungskredites von Fr. 74'000.00 inkl. MwSt. (zuzüglichallfälliger Teuerung, Kostenstand März 2004) als Anteil <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> (50 %) zur Sicherungdes Mitbenützungsrechtes an <strong>der</strong> Entwässerungsanlage und <strong>der</strong> Schlammtrocknungsanlagebei <strong>der</strong> ARA Mellingen.BeschlussDem Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird einstimmig zugestimmt.330


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 8Abwasserverband Künten/<strong>Bellikon</strong>; Genehmigung <strong>der</strong> Ergänzung und Neuformulierungvon § 4 <strong>der</strong> SatzungenAusgangslageGemäss § 4 Abs. 3 <strong>der</strong> Satzungen des Abwasserverbandes aus dem Jahr 1985 muss für denUnterhalt und die jährliche Reinigung des Hauptkanals von Sulz bis zur <strong>Bellikon</strong>erstrasse (Einleitung<strong>Bellikon</strong>) die Gemeinde Künten alleine aufkommen.Die Satzungen aus dem Jahr 1985 wurden gegenüber den Satzungen aus dem Jahr 1972diesbezüglich zu Ungunsten <strong>der</strong> Gemeinde Künten geän<strong>der</strong>t. Trotzdem wurden diese Arbeitenin den letzten 30 Jahren immer durch den Verband ausgeführt und bezahlt.Beabsichtigte AnpassungDer Vorstand des Abwasserverbandes Künten/<strong>Bellikon</strong> ist unbestritten <strong>der</strong> Ansicht, dass dieReinigung und <strong>der</strong> Unterhalt weiterhin zu Lasten des Verbandes ausgeführt werden sollten. Zudiesem Zweck müssen jedoch die Satzungen angepasst resp. ergänzt werden. Es ist vorgesehen,zum § 4 einen zusätzlichen Absatz 5 einzufügen, welcher wie folgt lautet:„Als Hauptsammelkanal wird die Leitung ab Abwassereinleitung <strong>Bellikon</strong> (<strong>Bellikon</strong>erstrasse) biszur ARA Sulz bezeichnet. Die Unterhalts- und Reinigungskosten dieser gemeinsam benütztenLeitung (ohne Regenentlastung) gehen zu Lasten des Verbandes.“Gemäss § 27 <strong>der</strong> Satzungen des Abwasserverbandes können die Satzungen auf Vorschlag desVorstandes mit Beschluss <strong>der</strong> Gemeindeversammlung <strong>der</strong> Verbandsgemeinden ganz o<strong>der</strong> teilweisegeän<strong>der</strong>t werden. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzungen bedürfen <strong>der</strong> Genehmigung des Regierungsrates.Die Vorprüfung beim Departement des Innern hat ergeben, dass die geplante Än<strong>der</strong>ung materiellkorrekt ist. Hingegen wird empfohlen, für den Paragrafen 4 grundsätzlich eine neue Formulierungvorzunehmen.331


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________AltNeu§ 4 Eigentumsverhältnisse § 4 Eigentumsverhältnisse, Unterhalt1) Die ARA mit Umgelände und allen Werkanlagensteht im Eigentum des Verban-Werkanlagen steht im Eigentum des1) Die ARA mit Umgelände und allendes.Verbandes.2) Die Kanalisationsleitungen sind im Eigentumjener Gemeinden, auf <strong>der</strong>en Gemeindegebietsie liegen (s. Abs. 4). BeiErstellung neuer Leitungen, die im Interessevon mehreren Gemeinden liegen,regeln die betroffenen Gemeinden dieKostenverteilung nach Vorteil.3) Die Gemeinden sorgen für den Unterhaltund einen reibungslosen Betrieb ihrer Anlagen.4) Die Leitungen bis zur <strong>Bellikon</strong>erstrasse(Einmündung) und das Regenüberlaufbeckenselber sind im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeinde<strong>Bellikon</strong>. Die BetriebsundWartungskosten <strong>der</strong> Leitungen wieauch des Regenüberlaufbeckens, welchesauf dem Gemeindegebiet Küntensteht, gehen vollumfänglich zu Lasten <strong>der</strong>Gemeinde <strong>Bellikon</strong>.2) Die Kanalisationsleitungen sind Eigentumjener Gemeinden, auf <strong>der</strong>enGemeindegebiet sie liegen. Davonausgenommen sind die Leitungen biszur <strong>Bellikon</strong>erstrasse (Einmündung)und das Regenüberlaufbecken, welcheim Eigentum <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeinde<strong>Bellikon</strong> stehen.3) Bei Erstellung neuer Leitungen, die imInteresse von mehreren Gemeindenliegen, regeln die betroffenen Gemeindendie Kostenverteilung nachVorteil.4) Die Gemeinden sorgen für den Unterhaltund einen reibungslosen Betriebihrer Anlage. Betriebs- und Wartungskosten<strong>der</strong> Leitungen bis zur <strong>Bellikon</strong>erstrasseund des Regenüberlaufbeckensgehen vollumfänglich zuLasten <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeinde <strong>Bellikon</strong>.5) Als Hauptsammelkanal wird die Leitungab Abwassereinleitung <strong>Bellikon</strong>(<strong>Bellikon</strong>erstrasse) bis zur ARA Sulzbezeichnet. Unterhalts- und Reinigungskostendieser gemeinsam benütztenLeitung (ohne Regenentlastung)gehen zu Lasten des Verbandes.Die Gemein<strong>der</strong>äte Künten und <strong>Bellikon</strong> unterstützen die vom Abwasserverband vorgeschlageneErgänzung <strong>der</strong> Satzungen und beantragen die Genehmigung.332


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Gemeindeammann Walter Hauenstein: Im Vorfeld <strong>der</strong> letzten <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlungzum Thema Sanierung Regenauslass an <strong>der</strong> Abwassersammelleitung in Künten hat ein ehemaligerGemein<strong>der</strong>at von <strong>Bellikon</strong> informiert, dass er bei den damaligen Verhandlungen des Abwasserverbandesdabei gewesen war und <strong>der</strong> Meinung ist, dass die Gemeinde <strong>Bellikon</strong> keineZahlungspflicht an dieser Investition habe. Damals wurde vereinbart, dass die Gemeinde <strong>Bellikon</strong>das Recht erhalte, ihren Abwasseranteil in diese Sammelleitung zu leiten. Diese Meinungstützte sich auf das <strong>Protokoll</strong>, welches dem ehemaligen Gemein<strong>der</strong>at zur Verfügung stand. DerGemein<strong>der</strong>at <strong>Bellikon</strong> hat damals keine entsprechenden Hinweise im Archiv gefunden. Aufgrunddieser Tatsache wurde das Traktandum <strong>der</strong> damaligen <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlunggestrichen und zugesichert, dass diese Angelegenheit abgeklärt wird.In <strong>der</strong> Zwischenzeit wurde die Sache in <strong>Bellikon</strong> und Künten abgeklärt. Lei<strong>der</strong> konnte keineKlarheit geschaffen werden. Daraufhin haben wir zusammen mit <strong>der</strong> Gemeinde Künten beschlossen,die Interpretation des Sachverhaltes durch den ehemaligen Gemein<strong>der</strong>at zu übernehmen,nämlich dass die Gemeinde Künten alleine für die Investitionen an dieser Sammelleitungzuständig sei. Das damalige Traktandum über die Investition wurde somit hinfällig. Beimheutigen Antrag geht es um den Unterhalt dieser Leitung.Referent:Gemein<strong>der</strong>at Ueli BaumannDie Satzungen aus dem Jahr 1985 wurden gegenüber den Satzungen aus dem Jahr 1972 bezüglichdes Unterhalts zu Ungunsten <strong>der</strong> Gemeinde Künten geän<strong>der</strong>t. Trotzdem wurden dieseArbeiten in den letzten 30 Jahren immer durch den Verband ausgeführt und bezahlt. Um Klarheitzu schaffen, soll <strong>der</strong> § 4 <strong>der</strong> Satzungen neu formuliert werden.Der Vorstand des Abwasserverbandes Künten/<strong>Bellikon</strong> ist unbestritten <strong>der</strong> Ansicht, dass dieReinigung und <strong>der</strong> Unterhalt weiterhin zu Lasten des Verbandes ausgeführt werden sollten. Zudiesem Zweck müssen jedoch die Satzungen angepasst resp. ergänzt werden. Es ist vorgesehen,zum § 4 einen zusätzlichen Absatz 5 einzufügen. Der genaue Wortlaut ist <strong>der</strong> Einladung zuentnehmen.Es ist nun klar umschrieben, dass <strong>der</strong> Unterhalt und die Reinigungskosten <strong>der</strong> Sammelleitungzulasten des gesamten Verbandes gehen, ausgenommen sind die Investitionen.DiskussionDie Diskussion wird nicht verlangt.333


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDie Ergänzung bzw. die Neuformulierung von § 4 <strong>der</strong> Satzungen des Abwasserverbandes Künten/<strong>Bellikon</strong>sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird einstimmig genehmigt.Gemeindeammann Walter Hauenstein: In diesem Zusammenhang geht <strong>der</strong> Dank an HerrnMonn, <strong>der</strong> mit seinem Hinweis dazu beigetragen hat, dass die Gemeinde Geld gespart hat unddie Angelegenheit nun geregelt ist.334


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 9Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 308'400.-- exkl. MwSt. für dieErstellung des Landinformationssystems (LIS) in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong>AusgangslageIn <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> werden von verschiedenen gemeindeinternen und auch externenStellen Daten und Informationen mit Raumbezug erfasst, verwaltet, nachgeführt und ausgewertet.Diese Daten sind in mehreren Plansammlungen enthalten, welche im Auftrag <strong>der</strong> Gemeindevon den entsprechenden Stellen nachgeführt werden. Die Gemeinde for<strong>der</strong>t von Zeit zu Zeitaktualisierte Planunterlagen an.Durch die externe Bewirtschaftung <strong>der</strong> Daten verfügt die Gemeinde nicht immer über nachgeführteUnterlagen, welche für die Bearbeitung von unterschiedlichsten Projekten benötigt werden.Das Ziel ist daher, diese Tätigkeiten und den Umgang mit den Daten zu koordinieren, umSynergien besser nutzen zu können.Anstelle <strong>der</strong> Weiterführung des herkömmlichen Plankatasters wurde angestrebt, ein digitalesLandinformationssystem (LIS) in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> aufzubauen. Dieses wird <strong>der</strong> Gemeindekünftig ermöglichen, die nachgeführten Daten über das PC-Netzwerk direkt online abzurufen.Als erste Grundlage für die Erstellung des LIS war ein entsprechendes Konzept notwendig,welches im April des letzten Jahres bei <strong>der</strong> Firma ReLIS in Baden in Auftrag gegeben wordenist. Das LIS-Konzept konnte in <strong>der</strong> Folge im Juli 2004 vom Gemein<strong>der</strong>at verabschiedet werden.ProjektzieleMit dem Landinformationssystem sollen folgende Hauptziele erreicht werden:• Einheitlicher und einfacher Zugang zu den Daten mit Raumbezug• Effiziente Verwaltung <strong>der</strong> Daten des gemeindeeigenen Netzwerkes• Vereinfachung und Unterstützung <strong>der</strong> Arbeitsabläufe in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung und beiden beteiligten Ingenieurbüros• Aktuelle Übersicht über die Leitungen im Gemeindegebiet• Einfacher Datenzugriff für alle interessierten Stellen• Offene, weiter ausbaubare Struktur335


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Inhalt des KonzeptesDas LIS-Konzept umfasst folgende Themen:• Bewirtschaftung <strong>der</strong> LIS-Daten und <strong>der</strong> Betrieb• Nachführung <strong>der</strong> Daten• Technische Lösung• Kostenzusammenstellung• Vorgehen• Aufbau• BetriebBewirtschaftung <strong>der</strong> LIS-Daten und BetriebDie Bewirtschaftung <strong>der</strong> wichtigsten LIS-Datensätze, d.h. Ersterfassung und Nachführung, sollan <strong>der</strong> Quelle bei den LIS-Bewirtschaftern, welche in <strong>der</strong> Regel privatwirtschaftlich geführteDienstleistungsunternehmen sind, durchgeführt werden. Die Leistungen sind in Werkverträgenresp. Aufträgen und Nachführungsvereinbarungen zu regeln.Der LIS-Betrieb, d.h. <strong>der</strong> Datenpool, die Infrastruktur und technische Unterstützung wird voneinem qualifizierten externen Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden. Der Umfangdieser Dienstleistung muss in einem Betriebsvertrag festgehalten werden.Das LIS <strong>Bellikon</strong> wird somit von mehreren Partnern gemeinsam aufgebaut und betrieben.Damit ein umfassendes Werk in digitaler Form geschaffen werden kann, ist die gleichzeitigeIntegration des Elektrizitätsnetzes vorteilhaft. Die Elektra-Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen hatsich bereit erklärt, zusammen mit <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> die Trägerschaft des Landinformationssystemszu bilden.Die <strong>Einwohner</strong>gemeinde <strong>Bellikon</strong> und die Elektra-Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen werden zudiesem Zweck eine Vereinbarung zur Bildung <strong>der</strong> Trägerschaft abschliessen. Diese sieht vor,dass das LIS <strong>Bellikon</strong> gemeinsam aufgebaut und betrieben wird. Die Vereinbarung enthält eineRegelung über die Kostenverteilung, welche wie folgt lautet:Die werkspezifischen Entwicklungs- und Betriebskosten werden dem zuständigen Partner <strong>der</strong>Trägerschaft belastet. Für gemeinsame Aufwendungen <strong>der</strong> Entwicklung und des Betriebeswurde folgen<strong>der</strong> Kostenverteiler vereinbart:<strong>Einwohner</strong>gemeinde <strong>Bellikon</strong> 75 %Elektra-Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen 25 %336


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Nachführung <strong>der</strong> DatenDie verschiedenen Bewirtschafter übergeben die von ihnen nachgeführten Daten periodischdem LIS-Betreiber für die Aktualisierung des zentralen Datenpools. Der Betreiber sorgt für diefachgerechte Datenintegration.Technische LösungZwischen den Standorten <strong>der</strong> Benutzer einerseits und dem Standort des Betreibers muss eineKommunikationsverbindung hergestellt werden. Für die Lösung reichen die heute üblichen PCsaus.AufbauDer Aufbau des LIS <strong>Bellikon</strong> glie<strong>der</strong>t sich in drei Etappen:Etappe 1In <strong>der</strong> Etappe 1 werden die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für das LISgeschaffen und erste Daten integriert. Es werden die Datenebenen Werkkataster Abwasser,Wasser und Strom digital erfasst.Etappe 2Als erster Schritt erfolgt die Detailspezifikation für diese Ausbauetappe. Aus dem WerkkatasterAbwasser werden thematische Ebenen integriert. In <strong>der</strong> Ausbauetappe 2 fallen vor allem dieKosten für die digitale Ersterfassung, Aufbereitung und Integration des Werkkatasters Kabelfernsehenan.Etappe 3Am Anfang steht wie<strong>der</strong>um die Detailspezifikation. In dieser Etappe ist die digitale Erfassung,Aufbereitung und Integration von Erschliessungsplan, Landschaftsentwicklungskonzept und vonSon<strong>der</strong>nutzungsplänen vorgesehen.KostenDie aufgeführten Kosten verstehen sich exkl. MwSt.Etappe 1 Fr. 218'500.--Etappe 2 Fr. 57'500.--Etappe 3 Fr. 12'000.--Digitales Liegenschaftsverzeichnis/Baubewilligungskontrolle Fr. 5'000.--Bezugs- und Nutzungsgebühren eidg. Daten Fr. 5'000.--Daten amtliche Vermessung Fr. 5'400.--Reserve Fr. 5'000.--Total Fr. 308'400.--337


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Davon entfallen aufGemeindeDatenerfassung Wasser und Abwasser Fr. 70'000.--LIS Aufbau allgemein (3/4) Fr. 103'800.--Zwischentotal Fr. 173'800.--(davon Abwasser Fr. 50'000.--, Wasser Fr. 40'000.--)ElektraDatenerfassung Elektrizität/Kabelfernsehen Fr. 100'000.--LIS Aufbau allgemein (1/4) Fr. 34'600.--Zwischentotal Fr. 134'600.--Total Fr. 308'400.--Da ein Teil <strong>der</strong> Kosten für die Aufnahme <strong>der</strong> Daten Wasser und Abwasser anfallen wird, sinddiese Investitionen den entsprechenden Eigenwirtschaftsbetrieben zu belasten.Die jährlich wie<strong>der</strong>kehrenden Kosten für den LIS-Vollbetrieb betragen für die <strong>Einwohner</strong>gemein<strong>der</strong>und Fr. 16'000.--.Da die Gemeinde <strong>der</strong> Elektra-Genossenschaft für gemeinsame Aufwendungen <strong>der</strong> Entwicklungund des Betriebes jeweils Rechnung stellt, ist über den Verpflichtungskredit brutto zu beschliessen.D.h., dass <strong>der</strong> Verpflichtungskredit die gesamten Aufwendungen für die Einführung desLIS-Konzeptes umfasst. Die Kosten reduzieren sich entsprechend dem zu leistenden Anteil <strong>der</strong>Elektra.TerminplanDer Aufbau des LIS <strong>Bellikon</strong> wird voraussichtlich rund drei Jahre dauern. Die anfallenden Kostenteilen sich wie folgt auf:2005 Fr. 218'500.--2006 Fr. 62'500.--2007 Fr. 15'400.--Total Fr. 308'400.--BetriebDie vorhandenen Daten können nur langfristig und nachhaltig genutzt werden, wenn sie regelmässigund fachgerecht nachgeführt werden. Die Nachführungszyklen sowie die Zuständigkeitenwerden in einem detaillierten Nachführungskonzept geregelt. Es werden entsprechendeNachführungsvereinbarungen mit den Bewirtschaftern getroffen.338


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Eine <strong>der</strong> wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde ist es, <strong>der</strong> Bevölkerung sowie <strong>der</strong> Wirtschaft einegut funktionierende Infrastruktur anbieten zu können. Eine gut geführte und aktuelle Dokumentationüber die Infrastrukturanlagen hilft, diese so unterhalten zu können, dass sie langfristigweiter bestehen können. Beim vorgeschlagenen System handelt es sich um eine langfristigeInvestition, auf die nach Meinung des Gemein<strong>der</strong>ates nicht verzichtet werden sollte.Das von <strong>der</strong> Firma ReLIS AG, Baden, erarbeitete detaillierte Konzept konnte während <strong>der</strong> Auflagefristbei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei eingesehen werden resp. war per E-Mail erhältlich. Anfragenkonnten an gemeindeverwaltung@bellikon.ch gestellt werden.Referent:Vizeammann Hermann KaufmannSämtliche Planunterlagen wurden bisher von verschiedenen Büros auf vorhandenen Plänenaktualisiert. Anstelle <strong>der</strong> Weiterführung <strong>der</strong> herkömmlichen Plankataster wird ein digitales Landinformationssystem(LIS) in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> angestrebt. Dies ermöglicht <strong>der</strong> Gemeindeüber den PC diese Daten abzurufen. Die Firma ReLIS aus Baden hat ein entsprechendes Konzepterarbeitet.Der Kostenverteiler sieht vor, dass 75 % zulasten <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeinde <strong>Bellikon</strong> und 25 %zulasten <strong>der</strong> Elektra-Genossenschaft <strong>Bellikon</strong>-Hausen gehen. Eine schriftliche Vereinbarungwurde vorbesprochen.Für Fachfragen steht Herr Eduard Jericke von <strong>der</strong> Firma ReLIS zur Verfügung.DiskussionWalter Wehrli: Ich bin dagegen, soviel Geld für das LIS auszugeben. Vielmehr sollte man sichmit einer Gemeinde zusammentun, die dieses System bereits anwendet. Damit könnte viel Geldgespart werden. Ich bin daher für die Ablehnung dieses Antrages.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Dieses System wird bereits in verschiedenen Gemeindeneingesetzt und viele Gemeinden sind daran, dies noch umzusetzen. Diese Zusammenarbeitfunktioniert bereits. Der Kanton Aargau soll möglichst mit einem einheitlichen System arbeiten.Man muss berücksichtigen, dass heute niemand mehr von Hand einen Plan zeichnet, diesgeschieht alles elektronisch. Mit diesem System kann <strong>der</strong> jeweilig benötigte Plan abgerufenwerden (Grundstückgrenzen, Strassenrän<strong>der</strong>, Kanalisationsleitungen, Wasserleitungen etc.).Auch die Ingenieurbüros und die Elektra-Genossenschaft können damit arbeiten. Dies ist <strong>der</strong>Stand <strong>der</strong> Technik und ich glaube nicht, dass wir darauf verzichten können.Markus Müller: Bietet nur die Firma ReLIS dieses Konzept an?Gemeindeammann Walter Hauenstein: Meiner Meinung nach ist die Firma ReLIS die einzigeFirma.339


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Eduard Jericke, ReLIS: Letztes Jahr wurde eine Interessengemeinschaft, IG LIS, Baden-Regio,gegründet. Man hat über die Jahre festgestellt, dass die meisten Gemeinden in <strong>der</strong> Region Badenbereits in <strong>der</strong> Planung und Umsetzung für das Betreiben eines Landinformationssystemssind. Diskussionspunkt war, ob man dies zusammenlegen kann. Daraufhin wurde festgestellt,dass jede Gemeinde spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen an dieses System stellt. Daher wurde die Empfehlungherausgegeben, dass jede Gemeinde weiterhin auf kommunaler Ebene das Landinformationssystemeinführen soll, jedoch gleichzeitig Leitplanken gesetzt werden sollen, damit manmittel- bis langfristig diese Daten auch auf Gemeindeebene und auch im Hinblick auf Gemeindefusionennutzen kann. Bezüglich <strong>der</strong> Konkurrenzsituation kann ich sagen, dass im Moment in<strong>der</strong> Schweiz ca. 4 Unternehmen solche Lösungen anbieten können. In <strong>der</strong> Region Baden istunsere Firma die einzige.Markus Müller: Ich stelle den Antrag, dass mindestens zwei bis drei Offerten eingeholt werden.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Es geht heute nicht darum, diese Arbeiten zu vergeben,son<strong>der</strong>n nur um den Kredit.Markus Müller: Gibt es ähnliche Projekte in <strong>der</strong> gleichen Grössenordnung wie die Gemeinde<strong>Bellikon</strong> und wie sehen die Kosten dort aus? Ohne einen Vergleich kann über dieses Geschäftnicht abgestimmt werden.Eduard Jericke, ReLIS: Die Kosten setzen sich aus zwei Hauptthemen zusammen. Einerseitsgeht es um die Digitalisierung jener Planwerke, welche heute in Papierform vorliegen. DieseArbeiten werden durch die Ingenieurbüros ausgeführt. An<strong>der</strong>erseits um die Dienstleistungen <strong>der</strong>ReLIS, wobei diese Kosten von den Wünschen <strong>der</strong> Gemeinde abhängig sind.Peter Specht, Elektra: Dieses System ist in <strong>der</strong> Region Baden stark verbreitet. Es macht wenigSinn, ein System anzuschaffen, das wenig verbreitet ist. Die Kosten bei einem Wechsel wärensehr viel höher.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Diese verschiedenen Büros arbeiten auch mit an<strong>der</strong>enGemeinden zusammen und diese haben somit das gleiche System. Dies vereinfacht die Arbeituntereinan<strong>der</strong>. Das System ist auch mit <strong>der</strong> Vermessung gekoppelt und dort sind wir an denBezirk Baden gebunden.Herr Monn: Mit welchen Einsparungen kann durch die Einführung von LIS gerechnet werden?Gemeindeammann Walter Hauenstein: Die Frage des Einsparens ist in diesem Fall falsch gestellt.Es ist eine Technik die sich entwickelt und mit dieser Technik müssen wir arbeiten.Herr Monn: Es wird ja heute schon ein grosser Aufwand betrieben für die Bewirtschaftung <strong>der</strong>Pläne.Herr Jericke: Der Aufwand bleibt ca. <strong>der</strong>selbe.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Die betroffenen Büros arbeiten bereits heute elektronisch.Unser Planungsbüro zeichnet beispielsweise bereits heute die Leitungen mittels CAD-System. Dieses benutzt bereits eine elektronische Datenverwaltung.340


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Peter Specht, Elektra: Mit diesem System ist eine grössere Sicherheit gewährleistet, es werdendurch die zentrale Eingabe weniger Fehler gemacht.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Heute haben die Pläne auch unterschiedliche Nachführungsbestände.Neu wird <strong>der</strong> aktuelle Zustand wie<strong>der</strong>gegeben. Diese Bearbeitung bringt sicherVorteile.Jürg Hebeisen: Es scheint, dass dieses LIS auch von Privatpersonen genutzt werden kann. Wiesieht es mit den Kosten aus?Eduard Jericke, ReLIS: Diese Systeme sind so gemacht, dass sie einer breiten Öffentlichkeitzugänglich gemacht werden können. Bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong> sieht das so aus, dass es sichum einen geschlossenen Benutzerkreis handelt. Zusätzlich ist das System abgesichert als Verbindungzum Rechenzentrum des kant. Kommunikationsnetzes, d.h. es ist nicht mit dem Internetvergleichbar. Es ist jedoch möglich, dass Teilbereiche zugänglich gemacht werden können.Die Kostenfrage muss durch die Gemeinde festgelegt werden.Die Diskussion wird nicht weiter benutzt.AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDer Verpflichtungskredit von brutto Fr. 308'400.-- exkl. MwSt. (zuzüglich allfälliger Teuerung,Indexstand Juni 2004) für die Erstellung des Landinformationssystems (LIS) in <strong>der</strong> Gemeinde<strong>Bellikon</strong> sei zu genehmigen.BeschlussDem Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird mit grossem Mehr bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungenzugestimmt.341


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 10a) Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 530'000.-- für die Erschliessung<strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296 (beim Kin<strong>der</strong>garten)AusgangslageAn <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 06. Juni 2000 wurde ein Kreditantrag vonFr. 380'000.-- für die Erschliessung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Bauparzelle Nr. 296 beantragt. DerKreditantrag wurde vom Souverän zurückgewiesen, da die geplante Strassenführung keine Zustimmungfand. Das Projekt sah vor, eine neue Stichstrasse von <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrassezur Strasse im Haldenächer zu bauen. Dadurch hätte die bestehende Anschlussstrasse zumHaldenächer bei <strong>der</strong> Einmündung zur Paradiesstrasse aufgehoben werden können und eineeffizientere Nutzung des Gemeindelandes wäre möglich gewesen durch eine optimale Platzierungdes Doppelkin<strong>der</strong>gartens.Als Folge dieses Entscheides steht nun eine Erschliessung <strong>der</strong> Parzelle ab Oberer Hasenbergstrasseim Vor<strong>der</strong>grund. Eine Verbindung zur Strasse im Haldenächer entfällt unter diesenGegebenheiten.Die <strong>Einwohner</strong>gemeinde <strong>Bellikon</strong> ist Eigentümerin <strong>der</strong> Bauparzelle Nr. 296 an <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse.Auf dem nördlichen Teil dieses Grundstückes – in <strong>der</strong> Zone für öffentliche Bauten- befinden sich die beiden Kin<strong>der</strong>gartengebäude.Mit <strong>der</strong> Fertigstellung des neuen Kin<strong>der</strong>gartens ist die Nutzung <strong>der</strong> öffentlichen Zone weitgehendfestgelegt. Für den Teil des Grundstücks, welcher in <strong>der</strong> Bauzone für Einfamilienhäuserliegt, ist die Erschliessung nach wie vor unvollständig.Der Souverän hat an <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 28. November 2003 einemKredit von Fr. 40'000.-- für die Erarbeitung eines Erschliessungsplanes für den Rest <strong>der</strong> Parzelle296, welcher sich grösstenteils in <strong>der</strong> Zone E2 (Bauzone für Einfamilienhäuser) befindet, zugestimmt.Das Ingenieurbüro Scheidegger + Partner hat daraufhin in Zusammenarbeit mit demGemein<strong>der</strong>at einen Erschliessungsplan erarbeitet und die Kosten zusammengestellt.ProjektNachdem die Gemeinde <strong>Bellikon</strong> nur noch über wenige grössere Baulandparzellen verfügt undein Bedarf für Grundstücke zum Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht, befürwortet <strong>der</strong>Gemein<strong>der</strong>at die Erschliessung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 296.342


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Das Projekt sieht die Aufteilung <strong>der</strong> Parzelle in sieben einzelne Baufel<strong>der</strong> für Ein- und/o<strong>der</strong>Doppeleinfamilienhäuser vor. Die Strassenführung ist von <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse hergeplant und endet mit einem Wendeplatz innerhalb <strong>der</strong> Parzelle. Die geplante Strassenbreitebeträgt 5 m. Vom Wendeplatz her ist ein Fussweg bis zur südlich gelegenen StrassenparzelleNr. 297 geplant. Es ist beabsichtigt, die Zonengrenze E2/ÖB auf die nordwestliche Strassenlinie<strong>der</strong> neuen Erschliessungsstrasse zu verschieben.Die Erschliessung beinhaltet die verkehrstechnische Komponente sowie die Hauptleitungen fürWasser, Abwasser und Elektrizität.Der Situationsplan, welcher die geplante Erschliessung veranschaulicht, findet sich auf <strong>der</strong>nächsten Seite abgedruckt.KostenGemäss Schätzung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:Baukosten Fr. 391'518.--Regie- und Anschlussarbeiten Fr. 18'000.--Vermessung, Vermarkung, Notar und Grundbuchamt Fr. 15'000.--Nebenkosten (Projekt, Bauleitung, Unvorhergesehenes) Fr. 68'047.--Mehrwertsteuer Fr. 37'435.--Total inkl. MwSt. Fr. 530'000.--Die Folgekosten, bestehend aus Schuldzinsen, belaufen sich auf ca. Fr. 18'000.-- pro Jahr.Der Gemein<strong>der</strong>at plant, die Bauparzellen nach erfolgter Erschliessung zu veräussern. ZweiParzellen befinden sich teilweise in <strong>der</strong> Zone für öffentliche Bauten. Vor <strong>der</strong>en Veräusserung isteine Umzonung durchzuführen.Gleichzeitig mit <strong>der</strong> Erschliessung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296 beabsichtigt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at,die Obere Hasenbergstrasse vom Abschnitt Paradiesstrasse bis zur Weg-ParzelleNr. 297 zu sanieren und die Wasserleitung auf <strong>der</strong> Parzelle Nr. 296 in die Obere Hasenbergstrassezu verlegen.Die geplante Erschliessungsstrasse ist Teil des Finanzvermögens, weshalb die Kosten fürWasser und Abwasser im Gesamtprojekt enthalten sind. Diese Kosten werden nicht in die Investitionsrechnung<strong>der</strong> Eigenwirtschaftsbetriebe aufgenommen.Die durch die Erschliessung entstehenden Kosten werden bei einem Landverkauf auf die Käuferabgewälzt.343


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________344


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 10b) Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 215'000.-- für die Sanierung<strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse, Abschnitt Paradiesstrasse bis Wegparzelle Nr.297AusgangslageIn Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschliessung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296 beim Kin<strong>der</strong>gartenbeabsichtigt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, zeitlich koordiniert einen Teil <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrassezu sanieren. Es handelt sich dabei um den Abschnitt von <strong>der</strong> Paradiesstrasse biszur Wegparzelle Nr. 297 (siehe dazu den Situationsplan). Dieser Strassenabschnitt wurde in<strong>der</strong> heute bekannten Form in den 70-er-Jahren erstellt und ist sanierungsbedürftig.Die zu sanierende Fläche beträgt rund 900 m2. Das Strassenstück soll inkl. Abschlüsse, Kofferungund Entwässerung saniert werden. Der Strassenbelag ist in einem schlechten Zustand undsollte erneuert werden.Durch die Erschliessung resp. die geplante Überbauung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 296 wird dieser Strassenabschnittkünftig mehr genutzt werden, weshalb eine Sanierung notwendig ist.FinanzierungBaukosten Fr. 162'000.--Regiearbeiten Fr. 6'000.--Vermessung, Vermarkung Fr. 3'000.--Nebenkosten (Projekt, Bauleitung, Unvorhergesehenes) Fr. 28’814.--Mehrwertsteuer Fr. 15’186.--Total inkl. MwSt. Fr. 215'000.--Die Kosten für die Belagsarbeiten werden <strong>der</strong> Investitionsrechnung belastet. Gemäss demkommunalen Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsstrassen vom 06. Juni 2000erhebt die Gemeinde von den Grundeigentümern Erschliessungsbeiträge an die Kosten für Erstellung,Än<strong>der</strong>ung und Erneuerung von Strassen. Die Grundeigentümer leisten nach Massgabe<strong>der</strong> ihnen erwachsenden wirtschaftlichen Son<strong>der</strong>vorteile Beiträge. Diese müssen in einemBeitragsplanverfahren festgelegt werden.345


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 10c) Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 105'000.-- für die Erneuerungund Verlegung <strong>der</strong> Wasserleitung auf <strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296(beim Kin<strong>der</strong>garten) in die Obere HasenbergstrasseAusgangslageDie bestehende Wasserleitung (Gussleitung NW 100 mm) liegt ausserhalb des Strassenkörpers<strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse und verläuft am Rande <strong>der</strong> Parzellen 296 (beim Kin<strong>der</strong>garten)und 460 (Karpf), in <strong>der</strong>en bestehenden und späteren Vorgärten. Gemäss Vorschrift des Aarg.Versicherungsamtes sind für Hauptleitungen mit Hydranten nur noch Rohrnennweiten von NW125 mm zulässig.Leitungen werden heutzutage nach Möglichkeit immer in den Strassenparzellen geführt. Dasbietet den Vorteil, dass die Gemeinde einfacher Zugang zu den Leitungen hat und die privatenGrundeigentümer bei Arbeiten an <strong>der</strong> Wasserleitung weniger tangiert werden.Nach Erschliessung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296 strebt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at den Verkaufdes nicht benötigten Landes auf dieser Parzelle an. Nach erfolgtem Verkauf lässt sich die Wasserleitungnur noch mit einem erheblich höheren Aufwand verlegen, da dann diverse neueGrundeigentümer ihr Einverständnis erteilen müssten. Zudem müsste die Gemeinde dann fürdie Instandstellungsarbeiten an den Gärten <strong>der</strong> neuen Grundeigentümer aufkommen, was erhöhteKosten mit sich bringen würde.In Zusammenhang mit <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse ist es daher sinnvoll undkostengünstig, diese ca. 45-jährige Wasserleitung gleichzeitig zu erneuern und in die Strassezu verlegen.ProjektDas Projekt sieht vor, auf <strong>der</strong> ganzen Ausbaulänge <strong>der</strong> Strassensanierung die bestehendeWasserleitung NW 100 mm durch eine mit NW 125 mm zu ersetzen. Vorgesehen ist ein Gussrohrmit Schraubenmuffe. Die bestehenden Hydranten Nr. 37 und 38 werden an die neue Leitungangeschlossen. Der Standort vom Hydrant Nr. 38 muss infolge <strong>der</strong> neuen Erschliessungsstrasseauf Parzelle 296 leicht versetzt werden. Sämtliche bestehende Hausanschlüsse werdenim Strassenbereich ebenfalls erneuert.Die Verlegung <strong>der</strong> Wasserleitung betrifft den gleichen Teil <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse, welchersaniert werden soll. Es handelt sich dabei um den Abschnitt von <strong>der</strong> Paradiesstrasse biszur Wegparzelle Nr. 297 (siehe dazu den Situationsplan).346


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________FinanzierungBaukosten Fr. 80’665.--Anschlussarbeiten/Bauprovisorien Hauszuleitung Fr. 2'000.--Vermessung, Vermarkung Fr. 1'000.--Nebenkosten (Projekt, Bauleitung, Unvorhergesehenes) Fr. 14’000.--Mehrwertsteuer Fr. 7’335.--Total inkl. MwSt. Fr. 105’000.--Die Kosten für die Verlegung <strong>der</strong> Wasserleitung werden in die Investitionsrechnung aufgenommen.Die Gel<strong>der</strong> müssen über den Eigenwirtschaftsbetrieb Wasserversorgung abgerechnetwerden.Referent:Gemein<strong>der</strong>at Ueli BaumannAn <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 06. Juni 2000 wurde <strong>der</strong> Kreditantrag vonFr. 380'000.00 für die Erschliessung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Bauparzelle Nr. 296 zurückgewiesen,da die geplante Strassenführung keine Zustimmung fand. Hingegen wurde an <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlungvom 28. November 2003 ein Kredit von Fr. 40'000.00 für die Erarbeitungeines Erschliessungsplanes für den Rest <strong>der</strong> Parzelle 296 beschlossen. In dieser Bauzonebesteht die Möglichkeit, Ein- o<strong>der</strong> Doppeleinfamilienhäuser zu erstellen.Dieses Traktandum ist bedingt durch die unterschiedlichen Kostenträger unterteilt in10 a: Erschliessungsstrasse10 b: Sanierung <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse10 c: Erneuerung und Verlegung <strong>der</strong> WasserleitungEs ist vorgesehen, das Grundstück in sieben Parzellen einzuteilen.Durch die vorgesehene Sanierung <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse ist es sinnvoll, die bestehende45-jährige Wasserleitung zu erneuern und auf Rohrnennweite 125 zu erweitern. Die Baukostenbetragen Fr. 105'000.--.DiskussionHans Ulrich Kern: Es ist vorgesehen, die Parzellen durch die Gemeinde zu erschliessen. Wasist lukrativer, das Land durch die Gemeinde zu erschliessen o<strong>der</strong> unerschlossen ohne Parzellierungzu verkaufen?Gemeindeammann Walter Hauenstein: Der Gemein<strong>der</strong>at ist <strong>der</strong> Meinung, dass Einzelparzellenverkauft werden sollen. In den letzten Jahren wurden diverse Grossüberbauungen realisiert undes sollten nun wie<strong>der</strong> Einzelparzellen angeboten werden können. Dadurch können wir den Verkaufbesser steuern. Was wirklich billiger kommt, kann nicht ohne Weiteres gesagt werden.347


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Werner Meier: In welcher Grössenordnung will man das Land verkaufen und wie gross ist dasgesamte Grundstück?Gemeindeammann Walter Hauenstein: Die Fläche beträgt 4'740 m2. Der Marktpreis beträgtgrob geschätzt zwischen Fr. 600.00 und Fr. 700.00.Johann Köfer: Wurden bei diesen Projekten auch Gegenofferten eingeholt?Gemeindeammann Walter Hauenstein: Der heute zu genehmigende Kredit wird aufgrund vonKostenschätzungen festgelegt. Die Arbeitsvergabe erfolgt aufgrund von Ausschreibungen anverschiedene Unternehmen. Das heisst also nicht, dass wir zu diesem Preis bauen werden.Aus <strong>der</strong> Vergangenheit kann gesagt werden, dass diese Kosten eher konservativ eingesetztwurden. Im heutigen Umfeld sind Tiefbaupreise relativ tief angesetzt. Da <strong>der</strong> Zeitpunkt desBaus noch nicht feststeht und die Konjunkturlage berücksichtigt werden muss, ist eine gewisseVorsicht beim Kredit angebracht. Bei <strong>der</strong> Ausschreibung <strong>der</strong> Arbeiten spielt <strong>der</strong> Wettbewerb.Ich möchte noch eine Erklärung abgeben, warum drei Abstimmungen durchgeführt werden sollen.Der Grund ist, dass diese drei Projekte verschiedene Kassen betreffen. Die Erschliessungsstrasse(Winkel) nützt allein <strong>der</strong> angrenzenden Parzelle. Darum werden diese Kosten zu100 % auf den Grundeigentümer dieser Parzelle überwälzt. Der Ausbau resp. die Sanierung <strong>der</strong>Oberen Hasenbergstrasse ist eine Gemeindeaufgabe und hat nur indirekt mit dieser Erschliessungzu tun. Diese Arbeiten werden wie jede an<strong>der</strong>e Strassensanierung durch Perimeterbeiträgedurch die Anstösser bezahlt. Die Nutzniesser müssen diese Strasse bezahlen. Die Gemeindebewilligt einen Bruttokredit für die gesamte Strasse und anschliessend erfolgt die Weiterverrechnungan die anstossenden Grundeigentümer mit den entsprechenden Perimeterbeiträgen.Die Gemeinde wird durch die Kin<strong>der</strong>gartenparzelle und die sieben Parzellen zahlungspflichtig.Die Liegenschaft Karpf und das Land oberhalb <strong>der</strong> Strasse gehören Privaten und diese werdenzahlungspflichtig. Wasserleitungen werden in <strong>der</strong> Regel in die Strassen verlegt. Dies betrifftwie<strong>der</strong>um nicht die Gemeindekasse son<strong>der</strong>n den Eigenwirtschaftsbetrieb Wasserversorgungund wird somit mit dem Wasserpreis bezahlt. Darum gibt es drei Abstimmungen.DiskussionClaudia Bloch: Warum wird die Stichstrasse mit einer Breite von 5 m gebaut, die Obere Hasenbergstrasseist nur 4,5 m breit und hat kein Trottoir.Gemeindeammann Walter Hauenstein. Die Obere Hasenbergstrasse ist eine Sackgasse undbefindet sich in <strong>der</strong> 30-er-Zone. Es ist nicht üblich, dass bei Quartierstrassen in <strong>der</strong> 30-er-Zoneein Trottoir gebaut wird. Es ist nicht vorgesehen, bei <strong>der</strong> Stichstrasse ein Trottoir zu erstellen.Gemein<strong>der</strong>at Ueli Baumann: Die Stichstrasse weist eine Fahrbahnbreite von 3 m und eineGehwegbreite von 2 m auf.Gemeindeammann Walter Hauenstein. Über die Strassenbreite ist nicht abzustimmen. Dies istim Baubewilligungsverfahren zu prüfen.348


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Anton Monn: Gemäss Bericht wird ein Kehrplatz gebaut, dieser ist im Plan nicht eingezeichnet.Wird dieser erstellt?Gemeindeammann Walter Hauenstein: Ja, <strong>der</strong> Kehrplatz wird erstellt.Anton Monn: Die Strasse Im Haldenächer ist 4,5 m breit. Im Winter ist das Kreuzen schwierig,ohne die privaten Grundstücke zu tangieren. Es ist daher sinnvoll, bei <strong>der</strong> vorgesehenen Stichstrasseeine Breite von 5 m vorzusehen.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Wir werden die Strassenbreite sicher nochmals mit demIngenieurbüro besprechen.Yvonne Kaufmann: Wieso wird ein Kehrplatz gebaut? Wieso ist diese Strasse nicht durchgehend?Gemeindeammann Walter Hauenstein: In erster Linie verliert man dadurch Land und die heutigePhilosophie geht dahin, dass heute <strong>der</strong> Durchgangsverkehr in den Quartieren eingeschränktwerden soll.Josef Monn: Es ist grundsätzlich positiv, dass dieses Land erschlossen wird. Nur sollte es nichtmit dem Hintergedanken geschehen, mit diesem Geld das vorgesehene Gemeindehaus aufzumotzen.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Ich unterstütze diese Haltung und habe dies auch schonmehrmals hier zum Ausdruck gebracht. Es würde mich freuen, wenn dieser Erlös nicht nur inden laufenden Ausgaben verschwindet, son<strong>der</strong>n damit auch eine sinnvolle Investition getätigtwerden kann. Einerseits besteht das Bedürfnis, das Gemeindehaus zu erweitern und an<strong>der</strong>erseitsmuss die Gemeinde bei Baulandknappheit Reserven freigeben. Es wäre aber durchaussinnvoll, wenn sich die Gemeinde an einem an<strong>der</strong>en Ort Reserven schaffen würde. Dieser Meinungbin ich auch.AbstimmungAntrag Traktandum 10 aDer Verpflichtungskredit von brutto Fr. 530’000.-- inkl. MwSt. (zuzüglich allfälliger Teuerung,Indexstand Juni 2004) für die Erschliessung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Parzelle Nr. 296 sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird mit grosser Mehrheit bei 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungengutgeheissen.349


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Antrag Traktandum 10 bDer Verpflichtungskredit von brutto Fr. 215’000.-- inkl. MwSt. (zuzüglich allfälliger Teuerung,Indexstand Juni 2004) für die Sanierung <strong>der</strong> Oberen Hasenbergstrasse, Abschnitt Paradiesstrassebis Wegparzelle Nr. 297, sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird einstimmig genehmigt.Antrag Traktandum 10 cDer Verpflichtungskredit von brutto Fr. 105’000.-- inkl. MwSt. (zuzüglich allfälliger Teuerung,Indexstand Juni 2004) für die Erneuerung und Verlegung <strong>der</strong> Wasserleitung auf <strong>der</strong> gemeindeeigenenParzelle Nr. 296 (beim Kin<strong>der</strong>garten) in die Obere Hasenbergstrasse sei zu genehmigen.BeschlussDem Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates wird bei einer Enthaltung mit grossem Mehr zugestimmt.350


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 11a) Kreditabrechnung „Erneuerung und Erweiterung Strassenbeleuchtung Kantonsstrasse“Die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 22. November 1996 bewilligte einen Kredit vonFr. 60’000.-- für die Erneuerung und Erweiterung <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung an <strong>der</strong> Kantonsstrasse.Die Erneuerung und Erweiterung <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung an <strong>der</strong> Kantonsstrasse konnte wiefolgt abgerechnet werden:Bruttoanlagekosten Fr. 40'196.65Verpflichtungskredit Fr. 60'000.00Kreditunterschreitung Fr. 19'803.35Die Kreditunterschreitung von 33 % resultiert aufgrund <strong>der</strong> damaligen Konjunkturlage und <strong>der</strong>dadurch günstigen Arbeitsvergabe.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende <strong>Titelblatt</strong> <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.351


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________352


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 11b) Kreditabrechnung „Sanierung <strong>der</strong> Abwasserleitung in <strong>der</strong> Kantonsstrasse K 411,Abschnitt Schlosskurve“Die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 30. November 2001 bewilligte einen Kredit vonFr. 230’000.-- für die Sanierung <strong>der</strong> Abwasserleitung in <strong>der</strong> Kantonsstrasse K 411, AbschnittSchlosskurve.Die Sanierung <strong>der</strong> Abwasserleitung in <strong>der</strong> Kantonsstrasse K 411, Abschnitt Schlosskurve, konntewie folgt abgerechnet werden:Bruttoanlagekosten Fr. 111'446.55Verpflichtungskredit Fr. 230'000.00Kreditunterschreitung Fr. 118'553.45Die Kreditabrechnung schliesst aufgrund <strong>der</strong> sehr günstigen Arbeitsvergabe mit einer Kreditunterschreitungvon 51.5 % ab.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende <strong>Titelblatt</strong> <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.353


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________354


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 11c) Kreditabrechnung „Sanierung Kanalisationsnetz“Die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 26. November 1993 bewilligte einen Kredit vonFr. 430'000.-- für die Sanierung des Kanalisationsnetzes. An <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlungvom 20. November 1998 wurde ein Zusatzkredit von Fr. 130'000.-- gesprochen.Die Sanierung des Kanalisationsnetzes konnte wie folgt abgerechnet werden:Bruttoanlagekosten Fr. 524'020.45Verpflichtungskredit vom 26. November 1993 Fr. 430'000.00Zusatzkredit vom 20. November 1998 Fr. 130'000.00Kreditunterschreitung Fr. 35'979.55Die Kreditunterschreitung resultiert daher, weil die Arbeiten günstiger als vorgesehen ausgeführtwerden konnten. Die Kontrollschächte mussten nicht im vorgesehenen Umfang instandgestellt werden.Bezüglich <strong>der</strong> Details wird auf das nachfolgende <strong>Titelblatt</strong> <strong>der</strong> Kreditabrechnung verwiesen.355


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________356


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Referent:Gemeindeammann Walter Hauensteina) Kreditabrechnung „Erneuerung und Erweiterung Strassenbeleuchtung Kantonsstrasse“Die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 22. November 1996 bewilligte einen Kredit vonFr. 60'000.00 für die Erneuerung <strong>der</strong> Strassenbeleuchtung an <strong>der</strong> Kantonsstrasse. Die Bruttoanlagekostenbelaufen sich auf Fr. 40'196.65, d.h. <strong>der</strong> Kredit wurde mit Fr. 19'803.35 unterschritten.Die Kreditunterschreitung resultiert aufgrund des günstigen konjunkturellen Umfeldes.b) Kreditabrechnung „Sanierung <strong>der</strong> Abwasserleitung in <strong>der</strong> Kantonsstrasse K 411, AbschnittSchlosskurve“Die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 30. November 2001 bewilligte einen Kredit vonFr. 230'000.00. Diese Arbeiten konnten sehr günstig vergeben werden, es resultiert eine Kreditunterschreitungvon Fr. 118'553.45.c) Kreditabrechnung „Sanierung Kanalisationsnetz“Dieser Kredit wurde ursprünglich an <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 26. November1993 mit Fr. 430'000.00 bewilligt und anschliessend durch einen Zusatzkredit vonFr. 130'000.00 an <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 20. November 1998 erhöht. DieserKredit beinhaltet Fernsehaufnahmen und Robotersanierungen am gesamten Netz. Daherhaben die Arbeiten lange gedauert. Es resultiert eine Kreditunterschreitung von Fr. 35'979.55.Hanspeter Kurth, Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission: Die Finanzkommission hat alle drei Kreditabrechnungenim Detail geprüft. Es wurden keine Unregelmässigkeiten festgestellt. In diesemSinne empfiehlt die Finanzkommission alle drei Kreditabrechnungen zu genehmigen.Der Vorsitz bei den Abstimmungen wird vom Präsidenten <strong>der</strong> Finanzkommission geführt.AbstimmungAntrag Traktandum 11 aDie Kreditabrechnung „Erneuerung und Erweiterung Strassenbeleuchtung Kantonsstrasse“ seizu genehmigen.BeschlussDem Antrag wird einstimmig zugestimmt.357


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Antrag Traktandum 11 bDie Kreditabrechnung „Sanierung <strong>der</strong> Abwasserleitung in <strong>der</strong> Kantonsstrasse K 411, AbschnittSchlosskurve“ sei zu genehmigen.BeschlussDem Antrag wird einstimmig zugestimmt.Antrag Traktandum 11 cDie Kreditabrechnung „Sanierung Kanalisationsnetz“ sei zu genehmigen.BeschlussDem Kreditantrag wird einstimmig zugestimmt.358


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 12Genehmigung des Voranschlages 2005 mit einem Steuerfuss von 102 %Der Gemein<strong>der</strong>at hat den Voranschlag 2005 beraten und ihn den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Finanzkommissionzur Stellungnahme zugestellt. Die Finanzkommission hat vom vorliegenden VoranschlagKenntnis genommen. Diesbezüglich wird auf die separate Stellungnahme <strong>der</strong> Finanzkommissionverwiesen. An einer gemeinsamen Sitzung wurden Unklarheiten und Fragen beantwortet.Die laufenden Ausgaben und die künftigen Investitionen können mit einem Steuerfuss von102 % finanziert werden.Referent:Gemeindeammann Walter HauensteinZuerst muss ich auf Fehler im Büchlein hinweisen. Auf Seite 89/93 wurden im Bereich Verpflichtungskontrollebei drei Positionen falsche Zahlen eingetragen. Es betrifft dies:richtigfalschKredit für Lan<strong>der</strong>werb des Gemeindehauses Fr. 490'000.00 Fr. 500'000.00bewilligt am 17.06.2003 29.11.2002Wettbewerbskredit Gemeindehaus Fr. 100'000.00 Fr. 200'000.00bewilligt am 17.06.2003 29.11.2002Erneuerung Steuerung Wasserversorgung Fr. 400'000.00 Fr. 450'000.00Auf zwei dieser Fehler wurden wir anlässlich des Gemeinde-Apéros aufmerksam gemacht. Dendritten Fehler habe ich selber gefunden. Diese Fehler waren bereits in den früheren Voranschlägenenthalten. Zum Glück sind diese Zahlen nicht budgetrelevant und haben keinen Einflussauf die effektive Buchhaltung. Die Gemeinde hat durch diese Fehler keinen materiellenSchaden erlitten. Trotzdem ist dies peinlich und ich entschuldige mich für diese Fehler.Lei<strong>der</strong> habe ich noch weitere Unstimmigkeiten festgestellt. Bei den Investitionen Lan<strong>der</strong>werbsteht, dass im Jahr 2005 Fr. 10'000.00 und im Jahr 2006 Fr. 30'000.00 ausgegeben werden.Dies ist nicht möglich, da nur noch Fr. 30'000.00 vorhanden sind. Die Idee ist, dass dieseFr. 30'000.00 im Jahr 2005 ausgegeben werden. Diese Fehler sind passiert, da Anpassungendes Finanzplanes im Budget nicht berücksichtigt wurden. Das gleiche ist beim WettbewerbskreditGemeindehaus passiert. Dort war vorgesehen Fr. 50'000.00 im Jahr 2005 und Fr.70'000.00 im Jahr 2006 auszugeben, obwohl nur noch Fr. 20'000.00 vorhanden sind. Es istvorgesehen, dass <strong>der</strong> Wettbewerb spätestens anfangs nächstes Jahr abgeschlossen werdenkann.359


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Beim Landinformationssystem ist auch ein Fehler passiert. Im Finanzplan steht ein Betrag vonFr. 70'000.00 im Jahr 2005. Heute haben wir aber über einen Kredit von Fr. 218'500.00 im Jahr2005 abgestimmt.Diese mutmasslichen Investitionsmehrausgaben von Fr. 138'500.00 werden im Jahr 2005 anfallen.Dies gäbe eine Verschiebung im Budget von den regulären zu den zusätzlichen Abschreibungen.Die regulären Abschreibungen würden um rund 10 % ansteigen und die zusätzlichenum soviel abfallen.Laufende RechnungAnhand einer Folie gibt Gemeindeammann Walter Hauenstein den Anwesenden Erläuterungenzu ausserordentlichen Budgetposten ab.Allgemeine VerwaltungErneuerung <strong>der</strong> EDV im Betrag von Fr. 45'000.00Oeffentliche SicherheitZusatzkosten durch Verkehrskontrollen und Honorare für Rechtsberatungen.BildungBeim baulichen Unterhalt ist ein Gerätehaus im Kin<strong>der</strong>garten enthalten.GesundheitDie Leitbeiträge an die Spitäler werden wie<strong>der</strong>um massiv ansteigen.Soziale WohlfahrtDie AHV-Beiträge sind massiv angestiegen. Bei <strong>der</strong> Jugendarbeit ist eine gewisse Kostensteigerungzu verzeichnen.VerkehrEnthält die Sanierung <strong>der</strong> Küntenerstrasse im Anschluss an die bereits ausgeführten Arbeiten<strong>der</strong> Gemeinde Künten für dieselbe Strasse im unteren Bereich.1/3-Anteil an den Kleinlaster (Investition).Umwelt/RaumplanungErtragsüberschuss bei <strong>der</strong> Wasserversorgung und Kehrichtsäcken.VolkswirtschaftHonorar für Entwässerungsplanung.Finanzen/SteuernHöhere Steuern als im Voranschlag 2004, entspricht jedoch <strong>der</strong> Rechnung 2003.Eigenwirtschaftsbetrieb WasserversorgungErtragsüberschuss von Fr. 155'930.00 budgetiert.360


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Eigenwirtschaftsbetrieb AbwasserbeseitigungDefizit von Fr. 101'140.00 budgetiert.Eigenwirtschaftsbetrieb AbfallbewirtschaftungDefizit von Fr. 10'517.00 budgetiert.InvestitionsrechnungAnstelle von Fr. 645'000.00 Investitionsausgaben sind Fr. 783'500.00 vorgesehen (Korrekturvon Fr. 138'500.00). Es ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 73'523.00. Wenn dieInvestitionen so erfolgen, würden wir mehr investieren als Einnahmen vorgesehen sind.Die Investition von Fr. 125'000.00 bei <strong>der</strong> Wasserversorgung setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> vorgängigbewilligten Leitung und dem Kleinlaster. Es ist ein Finanzierungsüberschuss vonFr. 71'930.00 budgetiert.Bei <strong>der</strong> Abwasserkasse sind Investitionen von Fr. 101'140.00 vorgesehen mit einem Investitionsfehlbetragvon Fr. 145'000.00, welcher vom Vermögen abgetragen wird.Beim Kehricht ist ein Investitionsüberschuss von 10'517.00 vorgesehen.Unterschied Budget 2005 gegenüber Budget 2004:Gemeindeammann Walter Hauenstein zeigt anhand von Folien die Budgetunterschiede 2005gegenüber 2004 auf.Der Steuerfuss des Budgets 2005 soll bei 102 % bleiben, obwohl es <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bellikon</strong>nicht schlecht geht. Der Gemein<strong>der</strong>at ist <strong>der</strong> Meinung, dass die Gemeindehauserweiterung nötigist und die entsprechenden Investitionskosten nicht auf spätere Generationen abgeschobenwerden sollen. Wir wollen mit diesem Budget Schulden abbauen um in den nächsten zwei bisdrei Jahren die Gemeindehauserweiterung ohne übermässige Verschuldung durchführen zukönnen.DiskussionHans Peter Kurth, Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission: Die Finanzkommission hat den Voranschlageingehend geprüft und mit dem Gemein<strong>der</strong>at besprochen. Herr Hauenstein hat bereitsausführlich die Abweichungen kommentiert.Herr Kurth zeigt anhand einer Folie den Gesamtaufwand im Vergleich zum Bezirk Baden. Erspricht die Bereiche Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Bildung, Kultur und Freizeit, Gesundheitswesen,Soziale Wohlfahrt, an.Die Finanzkommission empfiehlt die Annahme des Voranschlages 2005 mit einem gleich bleibendenSteuerfuss von 102 % und mit einem budgetierten Ertragsüberschuss vonFr. 245'000.00, welcher für zusätzliche Abschreibungen verwendet wird.361


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Werner Meier: Infolge des REGOS werden nächstes Jahr rund 1 ½-mal mehr Schulgel<strong>der</strong> bezahlt.Anschliessend erfolgt die Zahlung jährlich pro Rata. Daher ist dieser Posten so hoch.Josef Monn: Ich möchte noch etwas zur Anschaffung des Gemeindefahrzeuges sagen. Wir habenviele Landwirte in <strong>der</strong> Gemeinde, welche über Traktoren und Wagen verfügen und gerneetwas dazu verdienen möchten. Neben dieser Anschaffung im Betrag von Fr. 60'000.00 müssenwir über eine entsprechende Garage verfügen, Verkehrssteuer und Versicherungen bezahlen.Solche Kosten gehören nicht ins Budget, son<strong>der</strong>n sind in einem separaten Posten auszuweisen.Ich stelle den grundsätzlichen Antrag, dass dieser Posten gestrichen wird, es ist einean<strong>der</strong>e Lösung zu treffen.Dann habe ich eine Bemerkung zu den Steuereinnahmen. Wenn man die Budgetzahlen von2003 und 2004 mit den budgetierten Zahlen 2005 vergleicht, merkt man sofort, dass etwas nichtstimmen kann.Gemein<strong>der</strong>at Ueli Baumann: Die Anschaffung dieses Lastwagens ist kein Luxus. Zudem werdendie Kosten auf die entsprechenden Einsatzbereiche (Eigenwirtschaftsbereiche) aufgeteilt.Somit reden wir nur noch von Fr. 20'000.00. Im Jahr 1997 wurde <strong>der</strong> Bucher City für ca. Fr.75'000.00 angeschafft. Wir haben festgestellt, dass es ein sehr gutes kommunales Fahrzeugist, jedoch nicht für alle Bereiche einsetzbar. Die Reparaturkosten betrugen in den letzten Jahrenca. Fr. 16'000.00. Dies, da dieses Gerät auf <strong>der</strong> Strasse überfor<strong>der</strong>t ist. Es ist kein Lastwagen,da es nur über eine kleine Ladebrücke verfügt. Das zusätzliche Fahrzeug kann in <strong>der</strong> vorhandenenGarage platziert werden. Für die Umrüstung des Buchers für den Winterdienst unddie anschliessende Rückrüstung muss eine volle Stunde eingerechnet werden. Daher benötigenwir ein Fahrzeug für die übrigen Leistungen.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Zu den Steuereinnahmen: Es ist uns auch bekannt,dass die Prognosen immer etwas pessimistisch für die Gemeinde <strong>Bellikon</strong> ausgefallen sind. DerEinbruch bei den Steuereinnahmen des Bundes hat in <strong>Bellikon</strong> nicht stattgefunden. An<strong>der</strong>seitsmuss auch gesagt werden, dass wir den Steuerfuss letztes Jahr um 3 % gesenkt haben. Wirmöchten gerne die geplanten Investitionen tätigen und dazu vorgängig die Schulden abbauen.Wenn die Steuern höher ausfallen, können mehr Schulden abgebaut werden. Zugegeben, eineBudgetierung, welche sehr weit vom Resultat entfernt ist, ist nicht sehr schön.Hans Peter Kurth, Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission: Im Jahr 2003 wurden Gemeindesteuernvon Fr. 4'100'000.00 eingenommen bei einem Steuersatz von 105 %. Im Jahr 2004 gilt erstmals<strong>der</strong> Steuersatz von 102 %, dementsprechend wurde auch das Budget reduziert. Wenn dieSteuereinnahmen von 2003 mit dem Steuersatz von 102 % verglichen werden, rechnet man mitSteuereinnahmen von Fr. 3'900'000.00. Die Steuersatzreduktion sowie das Wachstum wurdenim Budget berücksichtigt.Anton Monn: Ich habe eine Frage zur Lohnteuerung <strong>der</strong> Verwaltung. Einerseits wird bei denSteuereinnahmen sparsam budgetiert, an<strong>der</strong>erseits wird das Geld bei <strong>der</strong> Verwaltung grosszügigausgegeben. Die Teuerung wurde mit 2 % gerechnet. An<strong>der</strong>e Gemeinden rechnen mit einerTeuerung vom 1,2 %.362


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Gemeindeammann Walter Hauenstein: Es wurde noch nie das gesamte budgetierte Geld für dieLöhne ausgegeben. Es werden sicher keine generellen Lohnerhöhungen in diesem Betrag ausbezahlt.Wir richten uns nach dem Markt und schauen, was die umliegenden Gemeinden machen.Josef Monn: Eine Frage zum Gerätehaus im Kin<strong>der</strong>garten. Es wäre gut, wenn das vorgeseheneGerätehaus auf einem Plan aufgezeichnet werden könnte, damit man sich das vorstellen kann.Gemein<strong>der</strong>at Ueli Tarnutzer: In <strong>der</strong> Unterniveaugarage beim Kin<strong>der</strong>garten wurde ein Gerätehausfür den Abwart realisiert. Das Aussengerätehaus soll im Bereich zur Strasse Im Haldenächeraufgestellt werden und bietet dadurch einen Sichtschutz zum Kin<strong>der</strong>gartenbetrieb. In diesemGeräteraum sollen Spielsachen des Kin<strong>der</strong>gartens versorgt werden. Ursprünglich war einGerätehaus im Innern des Kin<strong>der</strong>gartens vorgesehen. Wir haben aber festgestellt, dass diesnicht zweckmässig ist. Daher soll für Fr. 15'000.00 ausserhalb ein Raum erstellt werden. Diesist eine optimale Lösung.Josef Monn: Ich unterstütze die Realisation eines Aussengeräteraums, finde den Standort jedochnicht richtig. Durch den vorgesehenen Standort wird dem Kin<strong>der</strong>garten viel Licht genommen.Gemein<strong>der</strong>at Ueli Tarnutzer: Für das Gerätehaus wird ein Baugesuch benötigt. Die Anstösserhaben das Recht, gegen das Vorhaben Einwände zu erheben.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Hält Herr Monn an seinem Antrag, den Lastwagen ausdem Budget zu streichen, fest?Josef Monn: Ich bin <strong>der</strong> Meinung, dass diese Aufgaben durch externe Leute zu 100 % einfacherund kostengünstiger bewältigt werden können. Ich halte an meinem Antrag fest, <strong>der</strong> Lastwagengehört nicht ins Budget.Gemein<strong>der</strong>at Ueli Baumann: Unser Bauamt befasst sich neuerdings auch mit <strong>der</strong> Stellvertretungsowie <strong>der</strong> späteren Übernahme des Brunnenmeisteramtes. Im Weiteren besteht mit <strong>der</strong>ARA Künten/<strong>Bellikon</strong> ein Ablösedienst, bei welchem Reto Meier auch involviert ist. Daher sollauch 1/3 über die Abwasserversorgung abgerechnet werden. Für diese Arbeiten kann nichtjedes Mal ein Lastwagen gemietet werden. Heute sind Reto Meier und <strong>der</strong> Schulhauswart jährlichca. 1'800 km für die Gemeinde unterwegs. Diese Entschädigungen sollen durch die Anschaffungreduziert werden. Auch <strong>der</strong> Schulhauswart kann diesen Lastwagen nutzen.Gemeindeammann Walter Hauenstein: Der Lastwagen soll das Straßenfahrzeug ersetzen, da<strong>der</strong> Bucher Transporter für die Fahrt von grösseren Distanzen nicht geeignet ist. Auch die Einsammlungvon Robidog-Säcken soll mit diesem Fahrzeug vollzogen werden. Dadurch wird <strong>der</strong>Bucher Transporter weniger in Anspruch genommen.Josef Monn: Ich habe mich überzeugen lassen, ich bin für die Anschaffung des Fahrzeuges undverzichte auf den Antrag.363


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________AbstimmungAntrag des Gemein<strong>der</strong>atesDer Voranschlag 2005 mit einem Steuerfuss von 102 % sei zu genehmigen.BeschlussDer Antrag wird mit grosser Mehrheit zu 7 Neinstimmen gutgeheissen.364


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Traktandum 13Verschiedenes und Umfrage___________________________________________________________________________Unter diesem Traktandum haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit, dasAnfrage-, Vorschlags- und Antragsrecht geltend zu machen.Referent:Gemeindeammann Walter HauensteinFrau Nicole Baumann, unsere neue Gemeindeschreiberin, hat diesen Sommer die Prüfung zurdipl. Gemeindeschreiberin erfolgreich bestanden. Dies ist ein Applaus wert. Ebenfalls möchteich ihr für die Verfassung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> letzten <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung bestensdanken (es erfolgt Applaus).Stand GemeindehauserweiterungDer Projektwettbewerb wurde letztes Jahr durch eine Submissionsbeschwerde gestoppt. DasVerwaltungsgericht hat uns in <strong>der</strong> Zwischenzeit Recht gegeben und somit konnte <strong>der</strong> Wettbewerbweitergeführt werden. Die Projekte wurden diesen Herbst eingereicht. Die sechs eingereichtenProjekte sind sehr unterschiedlich ausgefallen. Zwei Projektteilnehmer mit überzeugenden,aber unterschiedlichen Lösungen wurden zur Überarbeitung ihrer Vorschläge eingeladen.Die überarbeiteten Projekte sollen im Dezember vorliegen und beurteilt werden. Es ist vorgesehen,anfangs Jahr über die Resultate des Wettbewerbs zu informieren.Stand Planung HochwasserschutzkonzeptDas Konzept wurde bereits mit <strong>der</strong> Landwirtschaftskommission besprochen. Ein Teil des Konzeptessoll vorgezogen werden im Einklang mit den Interessen <strong>der</strong> betroffenen Landwirte.Mobilfunkantenne HubihofDas Gesuch <strong>der</strong> Orange wurde vom Gemein<strong>der</strong>at abgelehnt. Sein Entscheid wurde durch denKanton rückgängig gemacht und <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at verzichtete daraufhin auf einen Weiterzug<strong>der</strong> Beschwerde, da dies kostenpflichtig und absolut aussichtslos gewesen wäre. Die heutigeRechtssituation ist so, dass wir keine Chance hätten in einem Beschwerdeverfahren zu obliegen.Wir führten nochmals Messungen durch und stellten fest, dass die Immissionswerte starkunter den Grenzwerten liegen. Trotzdem hat sich die Regionalplanungsgruppe Rohrdorferberg-Reusstal an die Arbeit gemacht, um zu erreichen, dass sich die Mobilfunkantennenanbieterkünftig auf die Planung von gemeinsamen Anlagen einigen könnten.365


<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung <strong>Bellikon</strong>vom 26. November 2004__________________________________________________________________________Legislatur 2006-2009Vier von fünf Gemein<strong>der</strong>äten wollen auf Ende Amtsdauer zurücktreten, und zwar alle ausserHerr Tarnutzer. Es ist auch bei <strong>der</strong> Schulpflege und <strong>der</strong> Finanzkommission mit Rücktritten zurechnen. Wir bitten sie, Personen zu suchen, welche bereit sind, zum Gemeinwohl beizutragenund ihren Beitrag in <strong>der</strong> Gemeinde leisten möchten. Eventuell ist eine zeitliche Staffelung <strong>der</strong>Rücktritte im Gemein<strong>der</strong>at vorgesehen, dies müssen wir noch abklären.WeihnachtsbaumverkaufHerr Kaufmann hat sich wie<strong>der</strong>um bereit erklärt, einen Weihnachtsbaumverkauf durchzuführen.Dieser findet am 18. Dezember 2004, von 09.00 - 10.00 Uhr, beim alten Schulhaus statt.Therese Kaufmann: Die 3. Weltgruppe führt morgen von 08.30 - 16.00 Uhr ihren Bazar durch.Sie sind herzlich eingeladen.Josef Monn: An diesem Anlass können 30 Bildbände „<strong>Bellikon</strong> - Damals und heute 2003“ gekauftwerden.Gemeindeammann Walter Hauenstein dankt den Anwesenden herzlich für die Teilnahme sowiefür das Vertrauen und weist daraufhin, dass das Restaurant Eintracht geöffnet ist. Er wünschtallen, welche nicht mehr an <strong>der</strong> Ortsbürgergemeindeversammlung teilnehmen, einen schönenAdvent und eine gute Zeit.Schluss <strong>der</strong> Versammlung: 22.45 Uhr.Für getreues <strong>Protokoll</strong>:NAMENS DES GEMEINDERATESDer Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin:366

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