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Die SOMMER vhs - VHS Würzburg

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AGB - Auszug der allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

Allgemeines<br />

Mit der Anmeldung und deren Annahme durch die <strong>vhs</strong><br />

kommt, unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />

ein Geschäftsvertrag zustande. <strong>Die</strong>se Geschäftsbedingungen<br />

gelten mit dem Erscheinen des vorliegenden<br />

Semesterprogramms. Alle früheren Fassungen<br />

verlieren hiermit ihre Gültigkeit. <strong>Die</strong> Gültigkeit der gesamten<br />

AGB bleiben von evtl. Teilnichtigkeit unberührt.<br />

Für Reisen und Studienfahrten gelten die besonderen Reiserechtsbedingungen<br />

des Reiseveranstalters.<br />

Teilnahme<br />

Teilnahmeberechtigt sind in der Regel Personen mit vollendetem<br />

15. Lebensjahr. Veranstaltungen für Kinder und<br />

Jugendliche sind für die bei den jeweiligen Kursangeboten<br />

angegebenen Altersgruppen zugänglich.<br />

Anmeldung<br />

Bei allen Veranstaltungen (außer Veranstaltungen ohne<br />

Kursnummer) ist eine Anmeldung vor Kursbeginn erforderlich.<br />

Vormerkungen sind nicht möglich! Pro Veranstaltung<br />

benötigen wir eine Anmeldung (vollständig ausgefüllte<br />

Anmeldekarte bzw. die entsprechenden Daten, mit Abbuchungserlaubnis).<br />

Wir bestätigen Ihre Anmeldung ausschließlich per E-Mail<br />

jedoch nicht postalisch.<br />

Kursgebühren<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme an <strong>vhs</strong>-Veranstaltungen verpflichtet zur<br />

Zahlung der Kursgebühr.<br />

– <strong>Die</strong> Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und<br />

i. d. R. abgebucht. Zur Vereinfachung gilt Ihre Ein<br />

zugsermächtigung, außer bei ausdrücklichem Wi-<br />

derruf, auch bei Kursbuchungen in darauffolgenden<br />

Semestern.<br />

– Eventuell entstehende Nebenkosten (wie Material-<br />

kosten, Raummiete, Lebensmittelkosten) oder Auf-<br />

zahlung sind Bestandteil der Kursgebühr und im<br />

Umfang des Abbuchungsauftrages enthalten.<br />

– Darüber hinausgehende zusätzliche Materialkosten<br />

bei verschiedenen Kursen werden bei ihrer<br />

Gestehung fällig. Sie werden am Kurstag oder<br />

Semesterende von der Kursleitung eingefordert.<br />

– Bankgebühren, die durch fehlerhafte<br />

Stornierung von Lastschriften entstehen,<br />

trägt der Kunde.<br />

– I. d. R. erfolgt die Abbuchung der Kursgebühr<br />

bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn. <strong>Die</strong> <strong>vhs</strong> behält<br />

sich aus verwaltungsorgani satorischen Gründen<br />

jedoch vor, die fällige Kursgebühr erst bei oder nach<br />

Kursbeginn, in Ausnahmen auch nach Kursende,<br />

abzubuchen.<br />

– Sie sind zu einer Veranstaltung angemeldet,<br />

erscheinen aber nicht: Leider müssen wir Ihnen in<br />

einem solchen Fall die gesamte Kursgebühr inkl. eventueller<br />

Nebenkosten berechnen/abbuchen. <strong>Die</strong>s gilt ebenso<br />

für den vorzeitigen Kursabbruch.<br />

– Druckfehler oder falsch übermittelte Preise<br />

unterliegen keiner Gewähr.<br />

Aufzahlung/Kürzung<br />

Bei Unterschreiten der Mindestteilnahmezahl kann der<br />

Kurs nur durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmenden<br />

zu Veranstaltungsbeginn über eine Aufzahlung,<br />

Unterrichtskürzung oder Mischform einigen (siehe auch<br />

„Leistungsumfang“). Aufzahlungsbeträge sind nach<br />

mündlicher Einigung im Kurs Bestandteil der Kursgebühr.<br />

Datenschutz<br />

Teilnehmer an <strong>vhs</strong>-Veranstaltungen erklären sich insoweit<br />

mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden,<br />

als dies für den Zweck der <strong>vhs</strong>-Verwaltungsorganisation<br />

erforderlich ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz<br />

ist gewährleistet.<br />

Rücktritt vom Vertrag<br />

<strong>Die</strong> <strong>vhs</strong> kann vom Vertrag zurücktreten,<br />

– wenn die erforderliche Mindestteilnahmezahl<br />

nicht erreicht ist<br />

– wenn die von der <strong>vhs</strong> verpflichtete Kursleitung<br />

aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der<br />

<strong>vhs</strong> liegen (z. B. Krankheit), ausfällt<br />

– wenn Kursräume, die der <strong>vhs</strong> von Dritten für die<br />

Kursdurchführung zur Verfügung gestellt wurden,<br />

aus Gründen, die nicht im Einfluss der <strong>vhs</strong> liegen,<br />

nicht mehr zur Verfügung stehen<br />

– aufgrund schwerwiegender Änderungen<br />

zwischen Programmveröffentlichung und Kursbeginn<br />

– bei Störungen des Kursverlaufes oder Unterrichts<br />

In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz<br />

oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden<br />

bis Ende des jeweiligen Semesters zurückerstattet.<br />

Weitergehende Ansprüche gegen die <strong>vhs</strong> sind ausgeschlossen.<br />

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