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Auf zur Apotheke! - Hanfjournal

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#74 #78 3<br />

news<br />

Text: aXXL<br />

Es geht um „Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und<br />

alle weiteren in Betracht kommenden Delikte“. Anzeige<br />

erstattet hat das BfArM namens seiner Bediensteten Prof. Dr.<br />

Kurth, Dr. Lütz und Dr. Schinkel. Eine weitere Anzeige unter<br />

gleichem Tatvorwurf und mit Strafantrag wurde vom direkten<br />

Vorgesetzten der genannten Herren, Dr. Osterheld, der für das<br />

Bundesministerium für Gesundheit in Bonn tätig ist, im Juli 07<br />

auf den Weg gebracht.<br />

<strong>Auf</strong> diese infame Art und Weise wehrt sich die expertenhochgerüstete<br />

Behörde gegen aXXL`s öffentliche Meinungsäußerungen<br />

zum jahrelangen verwaltungsrechtlichen Schlampen-<br />

Procedere, das zum Nachteil von cannabisbedürftigen Patienten<br />

geführt wird. Nicht genug damit, dass sich das BfArM kackfrech<br />

erlauben darf, die im § 8 BtM-Gesetz vorgegebene Frist<br />

von drei Monaten <strong>zur</strong> Bearbeitung eines Genehmigungsantrages<br />

beliebig zu überschreiten und erst per Untätigkeitsklage<br />

auf den Rechtsweg <strong>zur</strong>ückgezwungen werden muss, nein, nun<br />

schaltet sich auch noch ein Ministerialer ein, um seine Untergebenen<br />

gegen die verbalen Attacken eines Kranken aus dem Prekariat<br />

in Schutz zu nehmen, der keinen anderen Ausweg mehr<br />

sieht, als sich der zynischen Rotzigkeit des Behörden-Goliath<br />

unter Zuhilfenahme seiner eigenen, sehr beschränkten Mittel,<br />

zu stellen.<br />

aXXL hat nach dem Abfeuern des Kanonen auf Spatzen-Geschützes<br />

in Form der lächerlichen Beleidigungsanzeige durch<br />

die Genehmigungsdrückeberger ein wenig internet(t) gestöbert<br />

und ist in Sachen „Behördenkritik“ auf folgende höchstrichterliche<br />

Entscheidungen getroffen, die den hohen Herren beim<br />

BfArM und beim BMG offenbar (noch) unbekannt sind:<br />

Bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich<br />

berührenden Frage spricht eine Vermutung für die Freiheit<br />

der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 [208, 212]; stRspr). Ferner<br />

müssen sich staatliche Institutionen, die nicht den Schutz<br />

Fortsetzung von Seite 2<br />

Feuer auf Sabine Bätzing<br />

RETOURGEKUTSCHE<br />

... Der schadensmindernde<br />

Effekt von<br />

primär präventiven<br />

Maßnahmen erscheint somit eher marginal zu sein, wenn er<br />

überhaupt nachgewiesen werden kann.<br />

Maßnahmen, die auf eine Verringerung des aktuellen Konsums<br />

psychotroper Substanzen wie Cannabis abzielen, wie die Beratungs-<br />

und Behandlungsprogramme „realize it!“, „Candis“<br />

oder „Incant“, also so genannte „sekundär präventive Maßnahmen“,<br />

oder auch das internetbasierte Ausstiegsprogramms<br />

„quit the shit“ der Bundeszentrale für gesundheitliche <strong>Auf</strong>klärung<br />

(BzgA) mögen zwar im Einzelfall erfolgreich sein, doch<br />

im gesamtgesellschaftlichen Bezug sind auch diese Programme<br />

– zumindest bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – nicht<br />

effizient, da die Zahl der jugendlichen Dauerkonsumenten von<br />

Cannabis mit Hilfe dieser Programme nicht reduziert werden<br />

konnte. Die Beratungs- und Behandlungsprogramme „realize<br />

it!“, „Candis“, „Incant“ oder „quit the shit“ haben auf jeden<br />

Fall keinen Einfluss auf die Größe der Lebenszeitprävalenz<br />

des Konsums von Cannabis, da sie für Menschen geschaffen<br />

wurden, die bereits Cannabis konsumieren. Der Erfolg dieser<br />

Programme kann deshalb nicht an der Größe der Lebenszeitprävalenz<br />

gemessen werden. Doch genau dies tat Sabine Bätzing<br />

in ihrer Pressemitteilung vom 27. November 2007. Obwohl<br />

Bätzing die <strong>Auf</strong>fälligkeit bemerkte, dass sich die Zahlen der regelmäßigen<br />

Konsumenten von Cannabis wenig verändert haben,<br />

stellte sie fest, dass die Bundesregierung auf einem guten<br />

Kurs sei und erwähnte dabei die vorgenannten Beratungs- und<br />

Behandlungsprogramme.<br />

der persönlichen Ehre für sich in Anspruch nehmen können,<br />

unter Umständen schärfere Kritik gefallen lassen als natürliche<br />

Personen. In einem solchen Fall ist daher das Gewicht<br />

der Meinungsfreiheit bei der Abwägung besonders hoch zu<br />

veranschlagen, weil das Grundrecht gerade aus dem besonderen<br />

Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und<br />

darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93,<br />

266 [293]).<br />

Zum Thema passend, kann auch wie folgt zitiert werden: BGH,<br />

30.05.2000 - VI ZR 276/99: „Eine Meinungsäußerung im Rahmen<br />

eines Beitrags <strong>zur</strong> politischen Willensbildung in einer die<br />

Öffentlichkeit wesentlich berührenden, fundamentalen Frage,<br />

bei der es um den Schutz des Lebensrechts Ungeborener geht,<br />

muss nach Art. 5 Abs. 1 GG in einer freiheitlichen Demokratie<br />

grundsätzlich selbst dann toleriert werden, wenn die geäußerte<br />

Meinung extrem erscheint (hier: „Babycaust“). GG Art. 5 Abs.<br />

1; BGB §§ 823 Ah, Bd, 1004; StGB §§ 185 ff.<br />

In diesem Absatz könnten die Worte „Ungeborener“ und „Babycaust“<br />

nach aXXL`s persönlicher Erfahrung gut und gerne<br />

durch die im vorliegenden Fall zutreffenden Bezeichnungen<br />

„ cannabisbedürftiger Kranker“ und „Patientencaust“ ersetzt<br />

werden, weil das BfArM im Einklang mit dem BMG bereits<br />

zuvor zum Beispiel durch das Inverkehrbringen verseuchter<br />

Blutkonserven, durch die vorschnelle Zulassung des Herzmittels<br />

„Trasylol“ oder zwischenzeitlich auch durch jämmerliche<br />

vier Bescheidungen eines zum Teil unwirksamen Extraktes<br />

innerhalb der letzten zehn Jahre im Kampf um medizinisches<br />

Cannabis als einzig verantwortliche „Caustbehörde“ überaus<br />

auffällig in Erscheinung getreten ist.<br />

Genau das sollte man <strong>zur</strong> Anzeige bringen. aXXL tut dies hier<br />

- nicht bei der Polizei. Insbesondere, weil sein Vertrauen in die<br />

Rechtsstaatlichkeit durch die „Aktion Osterheld“ – Retourgekutsche<br />

à la BMG - brüchiger geworden ist denn je zuvor.<br />

Die Datenlage lässt jedenfalls nicht den Schluss zu, dass diese<br />

Programme einen messbaren Effekt auf das Verhalten vieler<br />

Leute haben – die Zahl der Dauerkonsumenten ist jedenfalls<br />

durch die Programme nicht gesunken und auf die Zahl der<br />

Probierer und Gelegenheitskonsumenten, die gesunken ist, haben<br />

diese Programme keinen Einfluss. Es ist deshalb absurd,<br />

den Erfolg dieser Programme mit einer gesunkenen Lebenszeitprävalenz<br />

zu verknüpfen. Doch für Sabine Bätzing scheint<br />

dies irrelevant zu sein, sie vermeidet eine logische Datenanalyse<br />

und verfällt volkommen der Versuchung, vor allem das<br />

Handeln der Bundesregierung in einem guten Licht erscheinen<br />

zu lassen.<br />

Wenn das internetbasierte Ausstiegsprogramms „quit the shit“<br />

der Bundeszentrale für gesundheitliche <strong>Auf</strong>klärung (BZgA)<br />

sehr erfolgreich war und 30 Prozent der Teilnehmer drei Monate<br />

nach Abschluss des Programms keinen Konsum mehr<br />

aufwiesen und die Personen, die weiter konsumierten, ihren<br />

Konsum deutlich reduziert hatten, dann hätte sich über die<br />

Jahre hinweg eine Reduktion der Dauerkonsumenten bemerkbar<br />

machen müssen. Da dies jedoch nicht der Fall ist, scheint<br />

auch das Ausstiegsprogramms „quit the shit“ nur eine marginale<br />

Erscheinung (Randerscheinung) am Kifferhimmel zu sein.<br />

Sabine Bätzing stellte fest: „Mit diesem Angebot erreichen wir<br />

zahlreiche Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten, die<br />

Drogenhilfeangebote bisher gar nicht oder erst sehr spät in Anspruch<br />

nehmen.“ Sie stellte jedoch nicht fest, dass mit diesem<br />

Angebot das Verhalten von Dauerkonsumenten im Großen<br />

und Ganzen nicht beeinflusst werden kann, da sich ihre Zahl<br />

aufgrund des selbigen nicht nachweislich verringert hat, sondern<br />

im Gegenteil, zugenommen hat.<br />

Weniger saufen<br />

Dieses Jahr wird eindeutig<br />

weniger gesoffen,<br />

dafür wird mit dem Kiffen<br />

richtig losgelegt.<br />

Damit‘s auch nach Silvester<br />

ordentlich knallt!<br />

Das Eckthema<br />

NRW-<br />

Detektoren statt Hunde?<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen lässt derzeit einen Detektor<br />

<strong>zur</strong> Erkennung von Drogenrückständen in der Justizvollzugsanstalt<br />

Bochum testen. «Das Gerät kann eventuell<br />

helfen, den Drogenhandel in den Gefängnissen einzudämmen»,<br />

sagte der Sprecher des Landesjustizministeriums,<br />

Ralph Neubauer der Deutschen Presse-Agentur<br />

dpa in Düsseldorf. Der Detektor gleiche einer Sicherheitsschleuse<br />

am Flughafen und wirble mit gezielten Luftstößen<br />

Staubpartikel auf. Sie würden wieder eingesaugt und<br />

auf Drogenrückstände untersucht.<br />

Großbritannien: Royal Army-<br />

Mehr Verluste durch Drogen<br />

als durch Krieg<br />

Jährlich werden Hunderte von britischen Soldaten suspendiert,<br />

weil sie beim Kiffen oder Koksen erwischt wurden.<br />

Einer Untersuchung der «Medical Research Council Biostatistics<br />

Unit» zufolge entspricht die Zahl der aufgrund<br />

von Drogenkonsum aus dem Dienst entlassenen Soldaten<br />

pro Jahr der eines ganzen Bataillons, berichtet die niederländische<br />

Nachrichtenagentur Algemeen Nederlands<br />

Persbureau (ANP).<br />

Schlimmer als Irak und Afghanistan zusammen<br />

Die Verluste an „manpower“ sind höher als alle, die in<br />

Afghanistan und im Irak durch Todesfälle und schwere<br />

Verwundungen anfallen, teilte die «Medical Research<br />

Council Biostatistics Unit» mit. Das britische Verteidigungsministerium<br />

wies die Untersuchungsergebnisse<br />

<strong>zur</strong>ück und liess verlauten, Drogenmissbrauch sei in der<br />

Armee nicht weit verbreitet.<br />

Gerne auch Koks<br />

2006 wurden 769 Armeeangehörige wegen Drogenmissbrauchs<br />

ausgemustert; 2003 hingegen waren es lediglich<br />

520. <strong>Auf</strong>fallend ist, dass die Zahl der mit Kokain erwischten<br />

Soldaten sich im Vergleich <strong>zur</strong> letzten Erhebung vervierfacht<br />

hat. Wir erinnern uns da auch noch an ausgeríssene<br />

Hanfpflanzen im Einsatzgebiet der KFOR Truppen<br />

in Süd- Afghanistan. Angeblich <strong>zur</strong> Tarnung der Panzer.<br />

Wer in den britischen Streitkräften illegale Substanzen<br />

konsumiert, muss mit der Entlassung rechnen.

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