Auf zur Apotheke! - Hanfjournal
Auf zur Apotheke! - Hanfjournal
Auf zur Apotheke! - Hanfjournal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
#74 #78 3<br />
news<br />
Text: aXXL<br />
Es geht um „Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und<br />
alle weiteren in Betracht kommenden Delikte“. Anzeige<br />
erstattet hat das BfArM namens seiner Bediensteten Prof. Dr.<br />
Kurth, Dr. Lütz und Dr. Schinkel. Eine weitere Anzeige unter<br />
gleichem Tatvorwurf und mit Strafantrag wurde vom direkten<br />
Vorgesetzten der genannten Herren, Dr. Osterheld, der für das<br />
Bundesministerium für Gesundheit in Bonn tätig ist, im Juli 07<br />
auf den Weg gebracht.<br />
<strong>Auf</strong> diese infame Art und Weise wehrt sich die expertenhochgerüstete<br />
Behörde gegen aXXL`s öffentliche Meinungsäußerungen<br />
zum jahrelangen verwaltungsrechtlichen Schlampen-<br />
Procedere, das zum Nachteil von cannabisbedürftigen Patienten<br />
geführt wird. Nicht genug damit, dass sich das BfArM kackfrech<br />
erlauben darf, die im § 8 BtM-Gesetz vorgegebene Frist<br />
von drei Monaten <strong>zur</strong> Bearbeitung eines Genehmigungsantrages<br />
beliebig zu überschreiten und erst per Untätigkeitsklage<br />
auf den Rechtsweg <strong>zur</strong>ückgezwungen werden muss, nein, nun<br />
schaltet sich auch noch ein Ministerialer ein, um seine Untergebenen<br />
gegen die verbalen Attacken eines Kranken aus dem Prekariat<br />
in Schutz zu nehmen, der keinen anderen Ausweg mehr<br />
sieht, als sich der zynischen Rotzigkeit des Behörden-Goliath<br />
unter Zuhilfenahme seiner eigenen, sehr beschränkten Mittel,<br />
zu stellen.<br />
aXXL hat nach dem Abfeuern des Kanonen auf Spatzen-Geschützes<br />
in Form der lächerlichen Beleidigungsanzeige durch<br />
die Genehmigungsdrückeberger ein wenig internet(t) gestöbert<br />
und ist in Sachen „Behördenkritik“ auf folgende höchstrichterliche<br />
Entscheidungen getroffen, die den hohen Herren beim<br />
BfArM und beim BMG offenbar (noch) unbekannt sind:<br />
Bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich<br />
berührenden Frage spricht eine Vermutung für die Freiheit<br />
der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 [208, 212]; stRspr). Ferner<br />
müssen sich staatliche Institutionen, die nicht den Schutz<br />
Fortsetzung von Seite 2<br />
Feuer auf Sabine Bätzing<br />
RETOURGEKUTSCHE<br />
... Der schadensmindernde<br />
Effekt von<br />
primär präventiven<br />
Maßnahmen erscheint somit eher marginal zu sein, wenn er<br />
überhaupt nachgewiesen werden kann.<br />
Maßnahmen, die auf eine Verringerung des aktuellen Konsums<br />
psychotroper Substanzen wie Cannabis abzielen, wie die Beratungs-<br />
und Behandlungsprogramme „realize it!“, „Candis“<br />
oder „Incant“, also so genannte „sekundär präventive Maßnahmen“,<br />
oder auch das internetbasierte Ausstiegsprogramms<br />
„quit the shit“ der Bundeszentrale für gesundheitliche <strong>Auf</strong>klärung<br />
(BzgA) mögen zwar im Einzelfall erfolgreich sein, doch<br />
im gesamtgesellschaftlichen Bezug sind auch diese Programme<br />
– zumindest bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – nicht<br />
effizient, da die Zahl der jugendlichen Dauerkonsumenten von<br />
Cannabis mit Hilfe dieser Programme nicht reduziert werden<br />
konnte. Die Beratungs- und Behandlungsprogramme „realize<br />
it!“, „Candis“, „Incant“ oder „quit the shit“ haben auf jeden<br />
Fall keinen Einfluss auf die Größe der Lebenszeitprävalenz<br />
des Konsums von Cannabis, da sie für Menschen geschaffen<br />
wurden, die bereits Cannabis konsumieren. Der Erfolg dieser<br />
Programme kann deshalb nicht an der Größe der Lebenszeitprävalenz<br />
gemessen werden. Doch genau dies tat Sabine Bätzing<br />
in ihrer Pressemitteilung vom 27. November 2007. Obwohl<br />
Bätzing die <strong>Auf</strong>fälligkeit bemerkte, dass sich die Zahlen der regelmäßigen<br />
Konsumenten von Cannabis wenig verändert haben,<br />
stellte sie fest, dass die Bundesregierung auf einem guten<br />
Kurs sei und erwähnte dabei die vorgenannten Beratungs- und<br />
Behandlungsprogramme.<br />
der persönlichen Ehre für sich in Anspruch nehmen können,<br />
unter Umständen schärfere Kritik gefallen lassen als natürliche<br />
Personen. In einem solchen Fall ist daher das Gewicht<br />
der Meinungsfreiheit bei der Abwägung besonders hoch zu<br />
veranschlagen, weil das Grundrecht gerade aus dem besonderen<br />
Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und<br />
darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93,<br />
266 [293]).<br />
Zum Thema passend, kann auch wie folgt zitiert werden: BGH,<br />
30.05.2000 - VI ZR 276/99: „Eine Meinungsäußerung im Rahmen<br />
eines Beitrags <strong>zur</strong> politischen Willensbildung in einer die<br />
Öffentlichkeit wesentlich berührenden, fundamentalen Frage,<br />
bei der es um den Schutz des Lebensrechts Ungeborener geht,<br />
muss nach Art. 5 Abs. 1 GG in einer freiheitlichen Demokratie<br />
grundsätzlich selbst dann toleriert werden, wenn die geäußerte<br />
Meinung extrem erscheint (hier: „Babycaust“). GG Art. 5 Abs.<br />
1; BGB §§ 823 Ah, Bd, 1004; StGB §§ 185 ff.<br />
In diesem Absatz könnten die Worte „Ungeborener“ und „Babycaust“<br />
nach aXXL`s persönlicher Erfahrung gut und gerne<br />
durch die im vorliegenden Fall zutreffenden Bezeichnungen<br />
„ cannabisbedürftiger Kranker“ und „Patientencaust“ ersetzt<br />
werden, weil das BfArM im Einklang mit dem BMG bereits<br />
zuvor zum Beispiel durch das Inverkehrbringen verseuchter<br />
Blutkonserven, durch die vorschnelle Zulassung des Herzmittels<br />
„Trasylol“ oder zwischenzeitlich auch durch jämmerliche<br />
vier Bescheidungen eines zum Teil unwirksamen Extraktes<br />
innerhalb der letzten zehn Jahre im Kampf um medizinisches<br />
Cannabis als einzig verantwortliche „Caustbehörde“ überaus<br />
auffällig in Erscheinung getreten ist.<br />
Genau das sollte man <strong>zur</strong> Anzeige bringen. aXXL tut dies hier<br />
- nicht bei der Polizei. Insbesondere, weil sein Vertrauen in die<br />
Rechtsstaatlichkeit durch die „Aktion Osterheld“ – Retourgekutsche<br />
à la BMG - brüchiger geworden ist denn je zuvor.<br />
Die Datenlage lässt jedenfalls nicht den Schluss zu, dass diese<br />
Programme einen messbaren Effekt auf das Verhalten vieler<br />
Leute haben – die Zahl der Dauerkonsumenten ist jedenfalls<br />
durch die Programme nicht gesunken und auf die Zahl der<br />
Probierer und Gelegenheitskonsumenten, die gesunken ist, haben<br />
diese Programme keinen Einfluss. Es ist deshalb absurd,<br />
den Erfolg dieser Programme mit einer gesunkenen Lebenszeitprävalenz<br />
zu verknüpfen. Doch für Sabine Bätzing scheint<br />
dies irrelevant zu sein, sie vermeidet eine logische Datenanalyse<br />
und verfällt volkommen der Versuchung, vor allem das<br />
Handeln der Bundesregierung in einem guten Licht erscheinen<br />
zu lassen.<br />
Wenn das internetbasierte Ausstiegsprogramms „quit the shit“<br />
der Bundeszentrale für gesundheitliche <strong>Auf</strong>klärung (BZgA)<br />
sehr erfolgreich war und 30 Prozent der Teilnehmer drei Monate<br />
nach Abschluss des Programms keinen Konsum mehr<br />
aufwiesen und die Personen, die weiter konsumierten, ihren<br />
Konsum deutlich reduziert hatten, dann hätte sich über die<br />
Jahre hinweg eine Reduktion der Dauerkonsumenten bemerkbar<br />
machen müssen. Da dies jedoch nicht der Fall ist, scheint<br />
auch das Ausstiegsprogramms „quit the shit“ nur eine marginale<br />
Erscheinung (Randerscheinung) am Kifferhimmel zu sein.<br />
Sabine Bätzing stellte fest: „Mit diesem Angebot erreichen wir<br />
zahlreiche Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten, die<br />
Drogenhilfeangebote bisher gar nicht oder erst sehr spät in Anspruch<br />
nehmen.“ Sie stellte jedoch nicht fest, dass mit diesem<br />
Angebot das Verhalten von Dauerkonsumenten im Großen<br />
und Ganzen nicht beeinflusst werden kann, da sich ihre Zahl<br />
aufgrund des selbigen nicht nachweislich verringert hat, sondern<br />
im Gegenteil, zugenommen hat.<br />
Weniger saufen<br />
Dieses Jahr wird eindeutig<br />
weniger gesoffen,<br />
dafür wird mit dem Kiffen<br />
richtig losgelegt.<br />
Damit‘s auch nach Silvester<br />
ordentlich knallt!<br />
Das Eckthema<br />
NRW-<br />
Detektoren statt Hunde?<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen lässt derzeit einen Detektor<br />
<strong>zur</strong> Erkennung von Drogenrückständen in der Justizvollzugsanstalt<br />
Bochum testen. «Das Gerät kann eventuell<br />
helfen, den Drogenhandel in den Gefängnissen einzudämmen»,<br />
sagte der Sprecher des Landesjustizministeriums,<br />
Ralph Neubauer der Deutschen Presse-Agentur<br />
dpa in Düsseldorf. Der Detektor gleiche einer Sicherheitsschleuse<br />
am Flughafen und wirble mit gezielten Luftstößen<br />
Staubpartikel auf. Sie würden wieder eingesaugt und<br />
auf Drogenrückstände untersucht.<br />
Großbritannien: Royal Army-<br />
Mehr Verluste durch Drogen<br />
als durch Krieg<br />
Jährlich werden Hunderte von britischen Soldaten suspendiert,<br />
weil sie beim Kiffen oder Koksen erwischt wurden.<br />
Einer Untersuchung der «Medical Research Council Biostatistics<br />
Unit» zufolge entspricht die Zahl der aufgrund<br />
von Drogenkonsum aus dem Dienst entlassenen Soldaten<br />
pro Jahr der eines ganzen Bataillons, berichtet die niederländische<br />
Nachrichtenagentur Algemeen Nederlands<br />
Persbureau (ANP).<br />
Schlimmer als Irak und Afghanistan zusammen<br />
Die Verluste an „manpower“ sind höher als alle, die in<br />
Afghanistan und im Irak durch Todesfälle und schwere<br />
Verwundungen anfallen, teilte die «Medical Research<br />
Council Biostatistics Unit» mit. Das britische Verteidigungsministerium<br />
wies die Untersuchungsergebnisse<br />
<strong>zur</strong>ück und liess verlauten, Drogenmissbrauch sei in der<br />
Armee nicht weit verbreitet.<br />
Gerne auch Koks<br />
2006 wurden 769 Armeeangehörige wegen Drogenmissbrauchs<br />
ausgemustert; 2003 hingegen waren es lediglich<br />
520. <strong>Auf</strong>fallend ist, dass die Zahl der mit Kokain erwischten<br />
Soldaten sich im Vergleich <strong>zur</strong> letzten Erhebung vervierfacht<br />
hat. Wir erinnern uns da auch noch an ausgeríssene<br />
Hanfpflanzen im Einsatzgebiet der KFOR Truppen<br />
in Süd- Afghanistan. Angeblich <strong>zur</strong> Tarnung der Panzer.<br />
Wer in den britischen Streitkräften illegale Substanzen<br />
konsumiert, muss mit der Entlassung rechnen.