Seniorenratgeber 2012 - beim Landkreis Cuxhaven
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BERATUNG UND AUSKUNFT<br />
Lebt der/die Blinde in einer Anstalt, einem Heim oder eine<br />
gleichartige Einrichtung und bezieht Pflegegeld, so<br />
ist die Blindenhilfe um 50 vom Hundert des Regelsatzes<br />
(614,99 Euro bzw. 308,02 Euro), zu kürzen.<br />
Als Nachweis über das Vorliegen der Blindheit bzw. einer<br />
gleichgearteten Sehschwäche dienen hierzu die Feststellungen<br />
der Versorgungsämter nach dem Sozialgesetzbuch<br />
–Neuntes Buch– (SGB IX) zum Merkzeichen „BL“<br />
oder eine augenärztliche Bescheinigung.<br />
Auskünfte erteilt:<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Cuxhaven</strong>, Amt Soziale Leistungen<br />
Telefon 0 47 21/66 22 97<br />
� Ermäßigung von Telefongebühren<br />
Die Deutsche Telekom überläßt bestimmten Personengruppen<br />
Telefonanschlüsse zu einem reduzierten monatlichen<br />
Grundpreis (Sozialanschluss).<br />
Um einen Sozialanschluß zu erhalten, sind im wesentlichen<br />
die gleichen Voraussetzungen wie bei der Befreiung<br />
von Rundfunk- und Fernsehgebühren zu erfüllen.<br />
Die Telekom verlangt von den Kunden, die den ermäßigten<br />
Sozialanschluß beantragen, einen Nachweis über das<br />
Vorliegen der Voraussetzungen in Form eines Ausweises,<br />
Feststellungsbescheides oder durch eine Bescheinigung<br />
über das Vorliegen der Voraussetzungen.<br />
Ein Antrag auf Telefongebührenermäßigung kann bei<br />
der Telekom gestellt werden.<br />
� Befreiung von Rundfunk- und<br />
Fernsehgebühren<br />
Behinderten oder einkommensschwachen Personen<br />
kann auf Antrag eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />
gewährt werden.<br />
Zu dem berechtigten Personenkreis gehören z.B.<br />
● Blinde oder wesentlich Sehbehinderte<br />
● schwer Hörgeschädigte<br />
● Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens<br />
80 %, die aufgrund ihres Leidens ständig an<br />
öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können.<br />
Der Schwerbehindertenausweis trägt in diesem<br />
Falle das Kennzeichen „RF“<br />
● Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch<br />
XII (SGB XII)<br />
● Empfänger von laufender Sozialhilfe nach dem SGB XII<br />
● Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder<br />
Altenpflegeheimen oder sonstigen Pflegeheimen, die<br />
Leistungen nach dem SGB XII erhalten.<br />
Ein Antrag auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />
kann bei der GEZ 50656 Köln gestellt werden.<br />
20<br />
Herzlich willkommen in unserem<br />
Senioren- und Pflegeheim!<br />
Pflege und Wohnen … in höchster Qualität<br />
Unsere Wohlfühleinrichtung finden Sie in Oberndorf,<br />
einem kleinen Erholungsort direkt an der Oste. Wir sind<br />
eine zugelassene Einrichtung der vollstationären Pflege,<br />
auch Kurzzeitpflege nach dem Pflegeversicherungs- und<br />
Heimgesetz und Vertragspartner aller Pflegekassen. Der<br />
Familienbetrieb besteht seit dem Jahre 1978 und wird<br />
unter der Leitung von Frau Angela Rummer-Löns geführt.<br />
Unsere Einrichtung verfügt über 33 Pflegeplätze, 17<br />
seniorengerechte Einzel- und 8 Doppelzimmer. Jeweils<br />
mit eigenem Sanitärbereich. Alle unsere komfortablen<br />
Zimmer haben einen TV- und Telefonanschluss. Auf<br />
Wunsch können wir Ihnen ein Zimmer mit Internet-<br />
Anschluss anbieten. Alle Zimmer im Erdgeschoss haben<br />
eine kleine Terrasse mit Markise. Unsere Loggia mit<br />
Blick auf den Osteanleger erreichen Sie mit dem Aufzug.<br />
Der Wintergarten und der Innenhof sind die Treffpunkte<br />
im Haus. Unsere hauseigene Küche hält für Sie ein<br />
schmackhaftes Essen bereit. Alle Speisen werden frisch<br />
zubereitet und sind auf die gesundheitlichen Bedürfnisse<br />
unserer Bewohner abgestimmt. Diätspeisen gehören<br />
zum täglichen Angebot.<br />
Sie bekommen alles „all inclusive“ geboten, das heißt,<br />
auch Ausflüge in die Umgebung, Musik, Veranstaltungen,<br />
Gottesdienst und vieles mehr!<br />
Unser Team ist immer für Sie da.<br />
Informationsgespräche und Hausbesichtigungen bieten<br />
wir Ihnen jederzeit nach telefonischer Vereinbarung an.<br />
Kommen Sie doch einfach mal auf einen Kaffee vorbei,<br />
wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
Rummer-Löns GmbH<br />
Deichstraße 10 • 21787 Oberndorf<br />
Telefon (0 47 72) 8 60 80 • Fax 8 60 82 99<br />
Leitung@Seniorenheim-Rummer-Loens.de<br />
www.seniorenheim-rummer-loens.de