Bretzenheimer Wochenmarkt - Gewerbeverein Bretzenheim
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<strong><strong>Bretzenheim</strong>er</strong> Kurier – Ausgabe 262 – September 2012 Seite 6<br />
Klimaanlagen<br />
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Holthausenstraße 21 • 55128 Mainz<br />
Telefon 06131/366851 • email info@klima-mainz.de<br />
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AUS DER GESCHÄFTSWELT<br />
Schlachtfest – Lesung inklusive<br />
Weinprobe mit Andreas Wagner<br />
Autor Andreas Wagner in -<br />
szeniert in „Schlachtfest“<br />
einen mörderischen Reigen<br />
auf engstem Raum. An einem<br />
herbst lichen Samstag kommt<br />
im rheinhessischen Essenheim<br />
alles zusammen: Ein<br />
derbes Schlachtfest im Dorf,<br />
ein Opfer und allzu viele mögliche<br />
Täter. Rasant und spannend<br />
wechseln die Perspek -<br />
tiven und Akteure im ländlichen<br />
Treiben. Unter ihnen<br />
sind der Bezirks polizist Paul<br />
Kendzierski und seine Freundin<br />
Klara, die sich eigentlich<br />
mit ganz anderen Problemen<br />
plagen.<br />
Wagners sechster Krimi ist<br />
ein amüsantes Wiedersehen<br />
mit guten alten Bekannten<br />
und natürlich gibt’s neue<br />
skurrile Typen. Dazu serviert der Autor<br />
reichlich Rot- und Weißwein.<br />
Dienstag, den 16. Oktober 2012 und<br />
Mittwoch, den 17. Oktober 2012 jeweils<br />
um 19.30 Uhr.<br />
Der Ausgangsfall liest sich zunächst<br />
ganz einfach: Beim Wendemanöver auf<br />
einem öffentlichen Parkplatz beschädigt<br />
die Fahrerin ein parkendes Fahrzeug.<br />
Dessen Fahrer ist weit und breit nicht<br />
sichtbar. Die Unfallverursacherin war<br />
bereit, für ihren Fehler gerade zustehen,<br />
konnte aber nicht länger auf die Rückkehr<br />
des Geschädigten warten. Sie<br />
notierte daraufhin ihre Kontaktdaten<br />
und ihr Kennzeichen und befestigte<br />
diese Angaben in Plastikfolie verpackt<br />
am Scheibenwischer des beschädigten<br />
Fahrzeugs. Ihr Ehemann fotografierte<br />
dabei noch die Fahrzeuge und die<br />
Unfallstelle.<br />
Im Anschluss regulierte die Haftpflichtversicherung<br />
den Schaden<br />
zunächst mit der Gegenseite, forderte<br />
aber den Regulierungsbetrag in vollem<br />
Umfang von der Unfallverursacherin.<br />
Dies wurde damit begründet, dass die<br />
Frau gegen ihre Pflichten zur Aufklärung<br />
des Unfalls durch ihr eigenmächtiges<br />
Wegfahren verstoßen habe.<br />
In diesem Verhalten läge ein Verstoß<br />
gegen die Versicherungsbedingungen,<br />
Lesung und Weinprobe zehn Euro.<br />
Wir bitten um frühzeitige Reservierung.<br />
Unsere Plätze sind begrenzt.<br />
Telefon: 06131 / 36 99 83, mail:<br />
kontakt@exlibris-mainz.de<br />
Rechtstipp zum Thema: Unfallflucht –<br />
Was passiert mit dem Versicherungsschutz?<br />
da sich die Frau strafrechtlich gesehen<br />
einer Unfallflucht schuldig gemacht<br />
habe.<br />
Das zuständige Landgericht Hamburg<br />
(AZ 331 S 71/10) hat jedoch zugunsten<br />
der Frau entschieden und die Versicherung<br />
zur Zahlung verurteilt. Die in den<br />
Versicherungsbedingungen genannte<br />
Aufklärungspflicht ist nicht zwingend<br />
verletzt, wenn strafrechtlich eine vollendete<br />
Fahrerflucht vorliegt.<br />
An dieser Stelle sei aber noch einmal<br />
davor gewarnt, eine Unfallstelle zu<br />
verlassen. Ratsam ist es, an der Unfallstelle<br />
zu warten, bis der Geschädigte<br />
kommt und dann die Daten auszutauschen.<br />
Sofern das nicht möglich ist,<br />
sollte man per Handy die Polizei verständigen.<br />
Wenn man kein Handy dabei<br />
hat, ist es anzuraten, wenigstens 30<br />
Minuten auf eine zur Feststellung der<br />
Personalien bereite Person zu warten.<br />
Danach kann man sich auf den direkten<br />
Weg zur nächsten Polizeidienststelle<br />
begeben, um den Unfall zu melden.<br />
Florian Schmitt,<br />
Rechtsanwalt