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Patientinnen-RechteAmbulante BehandlungStationäre BehandlungPsychologinPsychiaterin / ÄrztinPsychotherapeutinTherapiekostenEssstörungenWir sprechen darüberDie informierte Klientin Rechte,Behandlungsmöglich keiten undTherapiekosten bei Essstörungen<strong>Wien</strong>er Programm für<strong>Frauengesundheit</strong>


VorwortMerkmaleMag a Sonja WehselyStadträtin fürGesundheit undSoziales© Peter RigaudEssstörungen wie Anorexie, Bulimie undBinge Eating Disorder sind weit verbreitet.Man schätzt, dass in Österreich 200.000Mädchen und Frauen jeden Alters und jedersozialen Herkunft betroffen sind.Die vorliegende Broschüre richtet sich an alljene, die selbst Essstörungen haben oderFrauen und Mädchen kennen, die davon betroffensind.Merkmale von Magersucht,Bulimie, EsssuchtMagersucht, Bulimie und Esssucht äußern sich auf ganzunterschiedliche Art und Weise, doch manches habensie gemeinsam:n Essen oder Nicht-Essen sind mit großer Angstund starken Schuldgefühlen verbunden.n Essen oder Nicht-Essen bestimmen das gesamteLeben der Betroffenen. Das betrifft Gedanken,Gefühle, Beziehungen, die täglichen Aktivitätenund auch berufliche und private Entscheidungen.n Essen und Nicht-Essen befriedigen seelischeBe dürfnisse.n Essen und Nicht-Essen unterliegen nicht immerder Kontrolle der Betroffenen, sind also wie eineSucht!n Das Gewicht auf der Waage bestimmt, wie wertvollsich Betroffene fühlen.a.o. Prof in Dr in BeateWimmer-Puchinger<strong>Frauengesundheit</strong>sbeauftragteder Stadt <strong>Wien</strong>© Inge PraderDie richtige Ärztin 1 oder Psychotherapeutinfür die Behandlung einer Essstörung zu findenist nicht leicht, da man mit einer Vielzahlvon Angeboten und Behandlungs mög -lichkeiten konfrontiert ist. Doch Sie habenfreie Wahl und Rechte als Patientin!Die Stadt <strong>Wien</strong> engagiert sich in der Infor -mation und Aufklärung, um so Frauen miteiner Essstörung möglichst rasch zu helfen.Es ist uns ein Anliegen, Ihnen mit dieserBroschüre Unterstützung zu geben, um dasgeeignete Beratungs- und Behandlungs an -ge bot zu finden. Ein Adressverzeichnis mitAnlaufstellen und stationären Einrich tun gensoll Ihnen hierbei einen Überblick geben.Überblick Essstörungen und ihre HauptmerkmaleMagersucht („Anorexie“): Zu niedriges Körpergewicht, wobei derGewichtsverlust durch Nicht-Essen selbst her beigeführt wird.Wir danken dem wissenschaftlichen Beirat der Broschüre: (in alphabetischer Reihenfolge)Mag a Maria Bernhart, Klinische und Gesundheitspsychologin, <strong>Frauengesundheit</strong>szentrumFEM • Christine Bischof, Lebens- und Sozialberaterin, Leitung Hotline für Essstörungen •Dr in Martha Böck, Allgemeinmedizinerin, Psychotherapeutische Medizin • Dr in Margit Endler,Obfrau des Instituts für Frauen- und Männergesundheit, Ärztliche Direktion des SozialmedizinischenZentrums Süd – Kaiser Franz Josef-Spital • Dr in Renate Gänszle, Klinischeund Gesund heits psychologin, Psychotherapeutin, Frauen gesund heits zen trumFEM • Mag a Daniela Kern-Stoiber, Klinische und Gesundheitspsychologin, Leitung Frauen -gesundheitszentrum FEM • Mag a Ulla Konrad, Klinische und Gesundheitspsychologin,Präsidentin BÖP • Mag a Michaela Langer, Klinische und Gesund heits psychologin, Stellv.Leitung des <strong>Wien</strong>er Programms für <strong>Frauengesundheit</strong> • Leonore Lerch, Psychotherapeutin,Vorsitzende des <strong>Wien</strong>er Landesverbandes für Psychotherapie WLP • DSA Monika Pinterits,Kinder- und Jugendanwältin, Kinder- und Jugendanwaltschaft • Dr. GüntherPoss nigg, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapeut • Mag. Christian Szabady,Psychologe, Rat auf Draht • Dr in Angela Tichy, Gesundheitsexpertin, Verein für Konsumenteninformation• Mag a Harriet Vrana, Psychotherapeutin, Frauen gesundheits -zen trum FEM • Dr in Helga Willinger, Rechtsänwältin, <strong>Wien</strong>er Pflege-, Patientinnen- undPatientenanwaltschaft1 Zur leichteren Lesbarkeit wird im Text nur die weibliche Form verwendet. Gemeintsind immer beide Geschlechter.Bulimie: Wiederholte Heißhungeranfälle mit Kontrollverlust undanschließendes Erbrechen oder kompensatorische Ver haltens -weisen (Einnahme von Abführmitteln, Entwässerungs tablettenoder exzessiver Sport).Esssucht („Binge Eating“): Wiederholte Heißhungeranfälle mit Kontrollverlustohne Kompensationsverhalten.Unspezifische Essstörungen: Ähnliche Merkmale, aber nicht ein -deutig den drei vorher genannten Essstörungen zu or den bar.Eine genauere Beschreibung der Essstörungen, sowieeine Checkliste zur Abschätzung Ihres Erkrankungsrisikosfinden Sie in der Broschüre „Ich liebemich, ich hasse mich“.(<strong>Download</strong> unter: www.frauen gesundheit-wien.at oderwww.essstoerungshotline.at.3


Die informierte KlientinBegriffserklärungen4Beratungs- und Behandlungs -möglichkeiten bei Ess störungen:BegriffserklärungenEssstörungen sind ein Hilferuf der Seele. Psychi -sche Störungen werden mit Psychotherapie behandelt.Diese therapeutische Begleitung kann unterschiedlichgestaltet werden.Folgende Begriffserklärungen sollen Ihnen dabei helfen,die für Sie ge eignete Behandlung zu finden:Ambulante BehandlungBegriffserklärung „Ambulant“ bedeutet, dass PatientinnenBehandlungen in einer medizini schen oderpsychosozialen Einrichtung erhal ten, aber nichtüber Nacht in dieser Einrichtung bleiben müssen.Ambulante Behandlungen werden in verschiedenenBeratungsstellen, die sich auf Essstörungen spezialisierthaben, aber auch in Spezialambulanzen in Krankenhäusernangeboten.Vorgehensweise Vereinbaren Sie telefonisch in derBeratungsstelle/Ambulanz einen Termin für einErstgespräch. Erfragen Sie schon telefonisch, ob beidiesem ersten Gespräch Kosten für Sie entstehen,ob Sie eine Zuweisung benötigen und ob es erwünschtist, Befunde über medizinische Voruntersuchungenmitzubringen bzw. mit welchen WartezeitenSie zu rechnen haben. 2Im Rahmen des Erstgesprächs wird gemeinsam einweiteres auf Sie und Ihre Erkrankung abgestimmtesVorgehen beschlossen. Folgendes wird geklärt:n Ist Psychotherapie einzeln oder in der Gruppemit anderen Betroffenen geeigneter für Sie?n Welche medizinische Abklärung, Begleitung undBehandlung ist nötig?2 Im Allgemeinen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.n Von welchen Fachärztinnen (Praktische Ärztin,Gynäkologin, Internistin, Zahnärztin) sollten Sieregelmäßig untersucht und behandelt werden?Geeignet für Ambulante Einrichtungen sind oft eineerste Anlaufstelle und eignen sich für jedes Mädchen/jedeFrau, die sich dazu entschieden hat, eineBehandlung ihrer Essstörung zu beginnen.Stationäre BehandlungBegriffserklärung Eine stationäre Behandlung ist einlängerer, mehrere Wochen dauernder Krankenhausaufenthalt.Dieser wird notwendig, wenn bestimmtemedizinische Werte (z. B. der Body Mass Index) einekritische und lebensbedrohliche Grenze erreichen,die Betroffene in einer sehr schlechten psychischenVerfassung und eine ambulante Behandlung nichtausreichend ist.Vorgehensweise Wenn die Entscheidung für eine sta -tionäre Betreuung gefallen ist, erfolgt die Zuweisungzumeist durch Ärztinnen oder Beratungs -stellen sowie nach einem Erstgespräch und einergewissen Wartezeit, die von Krankenhaus zu Krankenhausunterschiedlich ist. Die Kosten werden vonden Krankenkassen übernommen.Geeignet für Eine stationäre Behandlung eignet sichfür Betroffene, die eine intensive, ständige medizi -nische Betreuung und Behandlung durch Ärztinnenverschiedener Fachrichtungen, Psychotherapeutinnen,Diätologinnen, etc. benötigen.0 ACHTUNGVon großer Wichtigkeit für den Erfolg einer stationären Behandlungund Therapie ist, dass sich die Betroffene freiwillig dazu entscheidet.Zwangsunterbringungen in statio nären Einrichtungen gegen denWillen der Betroffenen von psy chischen Erkrankungen sind nurdann möglich, wenn eine akute „Fremd- oder Selbstgefährdung“der Betroffenen besteht, der Zustand der Betroffenen also lebens -gefährlich ist.


Die informierte KlientinWie finden Sie …?„Niedergelassene“ Psychotherapeutin,Psychologin oder ÄrztinBegriffserklärung Unter „niedergelassenen“ Psychotherapeutinnen,Psychologinnen und Ärztinnen verstehtman solche, die Behandlungen in einer eigenenprivaten Praxis anbieten. Die angebotenenBehandlungen unterscheiden sich nicht von denenin ambulanten Einrichtungen.Vorgehensweise Vereinbaren Sie telefonisch einenTermin. Erfragen Sie schon am Telefon, ob bei diesemersten Gespräch Kosten für Sie entstehen, obSie eine Zuweisung benötigen und ob es erwünschtist, Befunde über medizinische Voruntersuchungenmitzubringen, beziehungsweise mit welchen WartezeitenSie zu rechnen haben.Geeignet für Psychotherapie, psychologische Beratungoder medizinische Begleitung eignen sich füralle von Essstörungen Betroffenen, außer die Erkrankungist so schwerwiegend, dass eine stationäreBehandlung nötig ist.Wie finden Sie die richtige Psycho -therapeutin und Psychologin?Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Auswahleiner Psychotherapeutin/Psychologin, bevor Sieeine endgültige Entscheidung treffen. Eine Psychotherapeutinoder Psychologin ist eine enge Bezugspersonauf Zeit und soll bewusst und sorgfältigausgewählt werden.Wesentlich ist die Qualifikation der Psychologin/Psychotherapeutin. Diese ist durch die Anerkennungdurch das Bundesministerium für Gesundheitgewährleistet und kann von Ihnen unter http://ipp.bmg.gv.at/ abgefragt werden.Wichtig sind ebenfalls Vertrauen, Sicherheit und gegenseitigerRespekt als Voraussetzungen für einegute Beziehung und somit für den Therapieerfolg.Vor Beginn einer Psychotherapie oder psychologischenBehandlung findet ein Erstgespräch statt,das einem ersten Kennenlernen und der Klärungwichtiger Fragen dient.SelbsthilfegruppenBegriffserklärung Von Essstörungen betroffene Frau -en und Mädchen, aber auch Eltern und Angehörige,organisieren sich selbst ohne die Gruppenleitungvon Psychologinnen oder Psychotherapeutinnen, umihre Erfahrungen mit ihrer Erkrankung, Behandlungsmöglichkeitenusw. zu besprechen und von denErfahrungen Gleichgesinnter zu profitieren.Vorgehensweise Erkundigen Sie sich telefonisch oderper Mail, ob Sie jederzeit in die Gruppe einsteigenkönnen und ob ein Kostenbeitrag zu bezahlen ist.Geeignet für Selbsthilfegruppen eignen sich nicht alsalleinige Behandlung der Essstörung. Sie sind zusätzlichzur medizinischen und psychotherapeutischenBehandlung hilfreich.Welche Fragen Sie der Psychotherapeutin/Psychologinwährend des Erstgesprächs stellen und woraufSie achten sollten:Organisatorische Fragenn Ist die Psychotherapeutin/Psychologin in dieLis te des Bundesministeriums für Gesundheithttp://ipp.bmg.gv.at/ eingetragen?n Hat die Psychotherapeutin/Psychologin Erfahrun -gen oder eine vertiefende Ausbildung bezüg lichEssstörungen?n Welche Psychotherapierichtung wird angewandt/Wie arbeitet die Psychotherapeutin/Psychologin?n Wie ist der Ablauf der Sitzung/Psychotherapie?n Ist die Psychotherapeutin berechtigt, mit der6 Krankenkasse abzurechnen?7


Die informierte KlientinWie finden Sie …?Psychologin – Psychotherapeutin – Psychiaterin:Wo liegt der Unterschied?Alle drei Berufsgruppen beschäftigen sich mit psychischen Problemenund Erkrankungen. Ihre Aufgabenfelder überschneidensich, aber die Personen haben unterschiedliche Ausbildungengemacht.n (Klinische und Gesundheits-) PsychologinDie (Klinische und Gesundheits-) Psychologin hat Psychologie studiertund eine Ausbildung zur Klinischen und Gesundheitspsychologinabsolviert. Sie diagnostiziert psychische Erkrankungen,aber auch Persönlichkeitsmerkmale und Leistungsfähigkeit, berätund behandelt Menschen (in Gruppen oder einzeln) in schwierigenSituationen, aber auch vorbeugend mit psychologischen Methoden.Alle Klinischen und Gesundheitspsychologinnen sind in einerListe des Bundesministeriums für Gesundheit ein getragen:http://ipp.bmgf.gv.atn PsychotherapeutinDie Psychotherapeutin hat eine mehrjährige Ausbildung, bestehendaus einer psychotherapeutischen Grundausbildung und derAus bildung in einer speziellen Psychotherapierichtung, absolviert.Verschiedene anerkannte Psychotherapierichtungen unterscheidensich durch die jeweiligen Psychotherapiemethoden, diein den Behandlungen angewandt werden.Alle Psychotherapiemethoden werden dazu verwendet, psychischeErkrankungen zu behandeln und Symptome zu mildern.Psychotherapie findet in Gruppen oder mit Einzelpersonen statt.Alle PsychotherapeutInnen sind in einer Liste des Bun desmini -steriums für Gesundheit eingetragen: http://ipp.bmg.gv.atNicht jede Psychotherapierichtung ist für jede Betroffene und fürjede psychische Erkrankung gleich gut geeignet. Informationenzum Thema Psychotherapie und unterschiedliche Psychotherapierichtungenerhalten Sie unter www.psychotherapie.at/wlp.n PsychiaterinDie Psychiaterin ist eine Ärztin, die eine Facharztausbildung entwederzu „Psychiatrie und Neurologie“, „Psychiatrie“ oder „Psychiatrieund psychotherapeutische Medizin“ absolviert hat.Bei psychischen Erkrankungen darf sie im Unterschied zu Psycho -loginnen und Psychotherapeutinnen Medikamente verschreiben,also Psychopharmaka (wie zum Beispiel Antidepressiva oderangst lösende und beruhigende Medikamente).n Welche Kosten kommen auf Sie zu?n Wie schätzt die Psychotherapeutin/Psychologindie Dauer der Psychotherapie oder psychologischenBehandlung ein?n Bietet Ihnen die Psychotherapeutin/PsychologinTherapie/Behandlung in einer Gruppe gemeinsammit anderen Frauen/Mädchen oder Einzelsitzungenan?n Welche Regeln gibt es, wenn Sie eine Psychotherapiestundeabsagen müssen?Persönlicher Eindruckn Haben Sie den Eindruck, dass sich die Psychotherapeutin/Psychologinin der Behandlung vonEssstörungen auskennt?n Fühlen Sie sich von ihr ernst genommen undwert geschätzt?n Ist Ihnen die Psychotherapeutin/Psychologinsym pathisch?Sollten Sie sich nach dem ersten Gespräch nichtwertgeschätzt oder respektiert fühlen, so ist es inOrdnung, dies der Psychotherapeutin/Psychologinmitzuteilen und eine andere Psychotherapeutin/Psy chologin zu kontaktieren.0 WICHTIGEine Psychologin oder Psychotherapeutin soll Ihnen helfen, denWeg aus der Essstörung zu gehen.Dazu ist es notwendig, mit Ihnen ehrlich und offen zu sprechenund manchmal auch un angenehme Themen anzusprechen odereine Ihnen entgegengesetzte Sichtweise oder Position einzunehmen.Dies ist wichtig für den Therapieerfolg und soll Ihre Gefühleder Psycho lo gin/Therapeutin gegenüber nicht schmälern, solangeWertschätzung und Respekt Ihnen gegenüber jederzeit spürbarsind.


Die informierte KlientinMeine RechteWie finden Sie die richtige Ärztin?Bei der Behandlung von Essstörungen ist auch dieWahl der Ärztin, die Sie medizinisch behandelt, betreutund regelmäßig Kontrolluntersuchungen durch -führt, wichtig. Prak tische Ärztin, Internistin, Gynäkologin,Psychiaterin, Zahnärztin – bei allen solltenSie sich folgende neben den oben angeführten Fragenstellen:Organisatorische Fragenn Hat die Ärztin Erfahrungen oder eine Ausbildungbezüglich Essstörungen?n Erhalten Sie von der Ärztin ausführliche Informationenüber Ihre Erkrankung und auch diegeplante Behandlung?n Bezieht Sie die Ärztin in Entscheidungen bezüglichder Behandlung mit ein?n Zeigt und erklärt Ihnen Ihre Ärztin auf Ihre Anfrageauch Unterlagen und Befunde?n Akzeptiert Ihre Ärztin, wenn Sie sich weitereMeinungen einholen wollen?n Verweist Sie Ihre Ärztin im Bedarfsfall auch anKolleginnen anderer Fachrichtungen?Persönlicher EindruckStellen Sie sich die gleichen Fragen wie bei der AuswahlIhrer Psychologin/Psychotherapeutin.Meine Rechte als Patientin/KlientinDie Rechte und Erwartungen von Menschen mit Essstörungenund deren Angehörigen wurden in der „WeltweitenCharta für Essstörungen“ zusammengefasst.<strong>Download</strong> unter www.oeges.at. Im folgenden Kapitelfinden Sie die wichtigsten Informationen und gesetztlichenRegelungen zum Patientinnenschutz.VerschwiegenheitspflichtÄrztinnen aller Fachrichtungen, Psychotherapeutinnenund Klinische und Gesundheitspsychologinnenunterliegen der gesetzlichen „Verschwiegenheitspflicht“.Dies dient dem Schutz der Patien -tinnen, da diese im Rahmen einer Behandlung einbesonderes Vertrauensverhältnis mit der behandelndenÄrztin oder Therapeutin eingehen. Die Verschwiegenheitspflichtbetrifft alle Informationen,die Patientinnen ihrer Ärztin oder Psychothera -peutin/Psychologin im Rahmen ihrer Behandlunganvertrauen.!Daten und Informationen …… dürfen an Dritte grundsätzlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmungund vorhergehenden Vereinbarung mit der Ärztin, Psychologin oder Psychotherapeutinweitergegeben werden.Für Sie als Patientin bedeutet das, dass Sie im Rahmen Ihrer Psycho -therapie oder Behandlung alles erzählen können, ohne befürchten zumüssen, dass diese Informationen an Dritte weitergegeben werden.!Bedenken Sie IMMER:Sie haben die Wahl und Rechte als Patientin/Klientin!Bei der Auswahl von auf Essstörungen spezialisier ten Ärztinnenund Psychotherapeutinnen/Psychologinnen kann Ihnen die Hot -line für Essstörungen behilflich sein:www.essstoerungshotline.at, T: 0800/20 11 20.Ausnahme: Sind das Leben und die Gesundheit einerPatientin/Klientin (beispielsweise bei Selbstmordgefahr)oder das Leben und die Gesundheit eineranderen Person bedroht oder gefährdet, haben Psychologinnen,Ärztinnen und Psychotherapeutinnendas Recht und sogar die Pflicht ihre Verschwiegenheitzu brechen.11


Die informierte KlientinBehandlungskostenMedizinische, psychotherapeutische undpsychologische Behandlung von MinderjährigenWenn es um die Behandlung oder Therapie vonMin derjährigen geht, stellt sich die Frage, wann dieZustimmung der Eltern eingeholt werden muss.„Mündige Minderjährige“, darunter versteht man jungeMenschen ab 14 Jahren, müssen ihrer me dizinischenoder psychologischen Behandlung oder Psychotherapieselbst zustimmen. Man geht davon aus, dassdiese einsichts- und urteilsfähig sind. Mündige Minderjährigekönnen auf eigenen Wunsch auch ohne Zustimmungder Eltern behandelt werden.Ist ein Kind jünger als 14 Jahre, bezeichnet man es als„unmündiges minderjähriges Kind“. Auch in diesem Fallist die Zustimmung des Kindes zu einer Behandlungeinzuholen, wenn die Ärztin/Psychotherapeutin/Psychologin das Kind dies be züglich als einsichtsundurteilsfähig einschätzt. Die Zustimmung derEltern ist aber in diesem Fall immer einzuholen.Unterbringung im Krankenhaus ohne Einwilligungder BetroffenenMit welchen Behandlungs kostenmüssen Sie rechnen?0 WICHTIGJe nach Krankenkassa variieren die finanziellen Zuschüsse undTarife. Wir beziehen uns im Folgenden auf die Leistungen der<strong>Wien</strong>er Gebietskrankenkassa (WGKK). Sollten Sie bei einer anderenVersicherung versichert sein, so wenden Sie sich bittedirekt an diese und erfragen Sie direkt deren Konditionen.PsychotherapieNiedergelassene PsychotherapeutinnenHaben Sie sich dazu entschieden, eine Psychothera -pie bei einer Psychotherapeutin zu machen, so gibtes im Wesentlichen zwei Modelle, diese zu finan -zieren:Zuschuss durch die WGKK: Die Kosten für eine Psychotherapiestundebewegen sich zwischen EUR 70,–und EUR 130,–. Wenn Ihre Psychotherapeutin bestätigt,dass in Ihrem Fall eine sogenannte „krank -heitswertige Störung“ vorliegt, können Sie von derWGKK einen Zuschuss von EUR 21,80 pro Einzelpsycho -therapie stunde beantragen (Stand: August 2012).Sie müssen dazu vor der 2. Psychotherapiestundevon Ihrer Hausärztin eine Bestätigung über eineärztliche Untersuchung einholen. Vor der 11. Psychotherapiestundeist ein Antrag auf Kostenzuschussbei der WGKK einzureichen, dem diese ärztlicheBestätigung beigelegt wird. Das Antrags for -mular erhalten Sie von Ihrer Psy chotherapeutin,die Ihnen das Formular genauer erklärt und Ihnenbei Bedarf beim Ausfüllen behilflich ist.Bedenken Sie, dass Sie die vollen Kosten für diePsychotherapie vorerst selbst bezahlen müs sen underst später rückerstattet bekommen.Für von Essstörungen betroffene Frauen und Mädchenstellt sich möglicherweise die Frage: Wanndarf ich gegen meinen Willen oder ohne meine Zustimmungin einem psychiatrischen Krankenhausuntergebracht werden? Diese Frage ist im so genannten„Unterbringungsgesetz“ (UbG § 3), geregelt.Dieser besagt, dass jene Frauen oder Mädchen gegenihren Willen untergebracht werden dürfen, dieunter einer psychischen Erkrankung leiden und imZusammenhang mit dieser in ihrem Leben oderihrer Ge sundheit ernstlich gefährdet sind und sieaußerhalb der psychiatrischen Abteilung nicht ausreichendmedizinisch geschützt werden können. DerVerdacht auf Selbst- oder Fremdgefährdung muss Psychotherapie auf Krankenschein (WGKK): Ist man ausvon der Amtsärztin (Polizeiärztin) ausgesprochen finanziellen Gründen auf eine komplette Kostenübernahmedurch die WGKK angewiesen, so muss 12 werden.13


Die informierte KlientinBehandlungskosten!man meist mit Wartezeiten von mehreren Monatenrechnen.Je nach Psychotherapierichtung und Schwere derpsychischen Erkrankung wird von den unterschied -lichen Krankenkassen eine gewisse Anzahl an kostenfreienPsychotherapiesitzungen übernommen.TIPPWenn Psychotherapie für Sie finanziell nicht leistbar ist, fragenSie die Psychotherapeutin, ob es möglich ist, einen Sozialtarifzu vereinbaren. Viele Psychotherapeutinnen bieten in sozialenHärtefällen und Ausnahmesituationen günstigere Tarife an.Ärztliche PsychotherapieÄrztliche Psychotherapie wird für die WGKK nurvon Fachärztinnen für „Psychiatrie“, „Psychiatrie undNeurologie“/„Neurologie und Pychiatrie“ bzw.„Fachärztinnenfür Psychiatrie und psychotherapeutischeMedizin“ angeboten.Informieren Sie sich genau bei Ihrer Ärztin über dieanfallenden Kosten. Diese sind abhängig davon, obsie Wahlärztin oder Kassenärztin ist.Kosten für ärztliche Psychotherapie werden nur istnur nach vorheriger Genehmigung der Psychotherapiedurch den Medizinischen Dienst der WGKK ganzoder teilweise übernommen.Kassenarzttarife (WGKK): In diesem Fall verrechnet dieKassenärztin direkt mit der WGKK.Wahlarzttarife (WGKK): Refundierung von maximalEUR 48,76 pro Stunde (mind. 60 Minuten) für dieTarifposition „Psychotherapeutische Medizin“. DerZuschuss erfolgt nur nach vorheriger Genehmigungder Psychotherapie durch den Medizinischen Dienstder WGKK.Psychologische BehandlungPsychologische Behandlungen wird nur von Psychologinnenangeboten. Die Kosten werden nichtvon den Krankenkassen übernommen und sind inallen Fällen von Ihnen selbst zu tragen. Die Stun -den sätze variieren wie bei der Psychotherapie meistzwischen EUR 70,– bis EUR 130,–.Medizinische BehandlungWenn Sie Fachärztinnen mit Kassenverträgen zur medizinischenBehandlung bei Essstörungen aufsuchen,werden die Kosten zur Gänze von der WGKK übernommen.Suchen Sie Wahlärztinnen auf, so müssen Sieeinen Teil der Kosten selbst tragen, ein Teil wird vonder WGKK rückerstattet.Zusatzversicherung: Wenn Sie eine Zusatzversicherungabgeschlossen haben, besprechen Sie mit Ihrer Ver -sicherungsgesellschaft, welche Kosten von der Versicherungübernommen werden.Stationäre Behandlung im KrankenhausDie Kosten der stationären Behandlung werden vonder jeweiligen Krankenkasse übernommen. Wie inallen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen österreichweitmüssen Sie einen Kostenbeitrag für insgesamt28 Tage, die Sie sich in diesem Jahr im Krankenhausbefinden, bezahlen. Dieser Betrag wird vomjeweiligen Spital eingehoben. Er variiert je nachBundesland und ob Sie selbstversichert (<strong>Wien</strong>: EUR11,21) oder mitversichert (<strong>Wien</strong>: EUR 18,20) sind(Stand: August 2012).Zusatzversicherungen übernehmen prinzipiell dieKosten für stationäre Aufenthalte. Sie sollten abertrotzdem zur Sicherheit mit Ihrer Versicherungs -gesellschaft rücksprechen.14 15


Die informierte KlientinAngehörigeIhre Tochter, Schwester, Freundinoder Partnerin hat eine Essstörung– was können Sie tun?Essstörungen betreffen nicht nur die Frau oder dasMädchen allein, sondern haben auch Auswirkungenauf die gesamte Familie und andere nahe stehendePersonen.Was können Sie als Angehörige tun?n Informieren auch Sie sich über Essstörungen – Erst -informationen bekommen Sie telefo ni sch gratisbei der Hotline für Essstörungen unter 0800/20 11 20.n Gemeinsam mit einer Psychotherapeutin oderPsychologin können Sie erarbeiten, wie Sie mitIhrer Angehörigen umgehen können, um die Essstörungnicht zu unterstützen.n Suchen Sie sich selbst Hilfe, denn Essstörungen betreffendie ganze Familie! Wenn sich Ihre Angehörigemit Essstörungen weigert, eine Therapie zu machen:Machen Sie den ersten Schritt und holen Siesich Hilfe in Form von Psychotherapie oder psychologischerBeratung. Es wird Ihnen helfen undSie zeigen damit Vorbild wirkung. Außerdem istdieser Schritt schon die erste positive Veränderungfür Ihre Familie!n Auch beim Umgang mit eigenen Gefühlen, Ängstenund Sorgen kann die Psychotherapeutin/Psychologinbehilflich sein. Sie können lernen, Verantwortungabzugeben und sich abzugrenzen.n Selbsthilfegruppe für Angehörige. Der Austausch mitEltern und Angehörigen, die ähnliches erlebenund erlebt haben, kann eine wichtige Hilfe undRessource für Sie sein.Ihre Tochter mit Essstörungen ist minder jährig –welche Möglichkeiten haben Sie?Wenn Ihre Tochter nicht bereit ist, eine Therapie zumachen, können Sie sie nicht dazu zwingen (Ausnahme:siehe „Unterbringung im Krankenhaus ohneEinwilligung der Betroffenen“). Dieser Umstand isthoch belastend. Suchen Sie sich selbst Unterstützungdurch psychologische Beratung oder Psychotherapie.Wenn sich Ihre minderjährige Tochter wegen einerEssstörung in Psychotherapie oder Behandlung(auch stationär) befindet, ist es klar, dass Sie sichfür den Behandlungsfortschritt oder die Inhalte derPsychotherapiesitzungen interessieren, da Sie auchdie Sorgepflicht für Ihre Tochter haben.Auch wenn es anfangs schwerfällt und Sie sichaus geschlossen fühlen: Akzeptieren Sie, dass dieThera peutin/Ärztin auch bei Minderjährigen derVer schwiegenheitspflicht unterliegt und immer gemeinsammit Ihrer Tochter, also der Patientin, besprechenwird, ob und welche Informationen an Sieals Eltern weitergegeben werden. Wenn es im Sinneder Gesundheit Ihrer Tochter wichtig ist, Ihnenbestimmte Informationen zukommen zu lassen, sowird die Behandlerin das tun (siehe auch „Verschwiegenheitspflicht“).Sie können sich aber darauf verlassen, dass Psychotherapeutinnen,Psychologinnen und Ärztinnenimmer versuchen werden, die gesamte Familie –aber vor allem Sie als Eltern – in die Behandlungmit einzubinden, wenn das die Heilungschancenerhöht.Ihre Tochter mit Essstörungen ist bereitserwachsen – welche Möglichkeiten haben Sie?Grundsätzlich ist Ihre erwachsene Tochter für ihreGesundheit und Heilung selbst verantwortlich.16 Befindet sich Ihre erwachsene Tochter in Psycho- 17


Die informierte KlientinBroschüren, Links, Adressentherapie, psychologischer oder stationärer Behandlung,so können Sie sicher sein, dass das Bestmöglichefür sie getan wird.Bedenken Sie aber, dass alle mit der Behandlungbetrauten Fachpersonen der Schweigepflicht unterliegenund Ihnen keine Auskünfte über die BehandlungIhrer Tochter geben dürfen.Diese Tatsache ist für Eltern oft sehr schwer zuertragen. Holen Sie sich dazu selbst Unterstützungdurch Expertinnen.Möchte sich Ihre Tochter weder medizinisch nochpsychologisch/psychotherapeutisch behandeln lassen,so können Sie sie dazu nicht zwingen (Ausnahme:siehe „Unterbringung im Krankenhaus gegenden Willen der Betroffenen“). Das führt zuGefühlen der Hilflosigkeit und Ohnmacht. SuchenSie sich selbst Begleitung und Unterstützung durcherfahrene Psychologinnen/Psychotherapeutinnen.BroschürenAuf Essstörungen spezialisierte ambulante und stationäreEinrichtungen in <strong>Wien</strong> finden Sie in folgendenInfobroschüren:n „Ich liebe mich – ich hasse mich“ – Essstörungen, wirsprechen darüber.n Hilfe bei Essstörungen in <strong>Wien</strong>. Information, Beratungund Therapie.Kostenlos bestellen: 01/4000-871 62<strong>Download</strong> unter: www.frauengesundheit-wien.atLinksn Initiative S-O-ESS – Gemeinsam gegen ungesundeKörperideale www.s-o-ess.atn Österreichische Gesellschaft für Essstörungen – ÖGES<strong>Download</strong> der Weltweiten Charta für Essstörungenunter: www.oeges.atAdressenInformationen überPsychotherapie(-plätze)n Hotline für EssstörungenT: 0800/20 11 20Online-Suche:www.essstoerungshotline.atn www.psyOnline.atSuche nach Psychothera -peutinnenn <strong>Wien</strong>er Landesverbandfür Psychotherapie – WLP1030 <strong>Wien</strong>Löwengasse 3/5/6Informationsstelle:T: 01/512 71 02E: wlp.infostelle@psychotherapie.atwww.psychotherapie.at/wlpn BerufsverbandÖsterreichi scher Psycho -logInnen – BÖP1040 <strong>Wien</strong>Möllwaldplatz 4/4/39Helpline: T: 01/504 80 00www.boep.eun Verein für ambulantePsychotherapie1040 <strong>Wien</strong>Möllwaldplatz 4/4/38PatientInnentelefon:T: 01/402 56 96E: office@vap.or.atwww.vap.or.atn Sigmund Freud Privat-Universität <strong>Wien</strong>Psychothera peutischeAmbulanz1030 <strong>Wien</strong>Schnirchgasse 9aT: 01/798 94 00E: ambulanz@sfu.ac.atwww.sfu.ac.atRechtliche und sonstigeInformationenn Kinder- und Jugend -anwaltschaft1090 <strong>Wien</strong>Alserbachstraße 18T: 01/707 70 00E: post@jugendanwalt.wien.gv.atn Rat auf DrahtTelefon- undOnline-BeratungT: 147http://rataufdraht.orf.atn <strong>Wien</strong>er Pflege-,Patietinnen- undPatienten anwaltschaft1050 <strong>Wien</strong>Schönbrunner Straße 108T: 01/587 12 04E: post@wpa.wien.gv.atwww.patientenanwalt.wien.atn Verein fürKonsumenten information1060 <strong>Wien</strong>Mariahilfer Straße 81T: 01/588 77-0Fax-Beratung: 01/588 77-71Keine Beratung per Mailn <strong>Wien</strong>er Gesellschaftfür psychotherapeutischeVersorgung1090 <strong>Wien</strong>Lustkandl gasse 23/3–4T: 01/968 80 25E: wgpv@psychotherapiewien.at,www.psychothera-18 pie-wien.atwww.konsument.at19


Detaillierte Informationen zu unserem Programm,zahlreichen <strong>Frauengesundheit</strong>sthemenund unseren Initiativenfinden Sie auf unserer Website.Ihre Gesundheit. Unser Programm.Wir sind für Sie erreichbar:@i01/4000-871 62frauengesundheit@ma15.wien.gv.atwww.frauengesundheit-wien.atAlle Broschüren des <strong>Wien</strong>er Programms für <strong>Frauengesundheit</strong> können auchauf der Website heruntergeladen oder unter den oben angeführtenKontaktdaten kostenlos bestellt werden.Essstörungen – wir sprechen darüberEssstörungshotline der <strong>Wien</strong>er Gesundheitsförderung0800-20 11 20Telefonberatung Mo – Do von 12 – 17 UhrE-Mail-Beratung @ hilfe@essstoerungshotline.atInterneti www.essstoerungshotline.atwww.s-o-ess.atImpressum: Medieninhaberin und für den Inhalt verantwortlich: <strong>Wien</strong>er Programm für<strong>Frauengesundheit</strong> in der MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt <strong>Wien</strong>, ao. Univ.Prof in , Dr inBeate Wimmer-Puchinger, Thomas-Klestil-Platz 8/2, 1030 <strong>Wien</strong>. T: 4000-87162. Umsetzung:Mag a Michaela Langer. Redaktion: Mag a Maria Bernhart – <strong>Frauengesundheit</strong>szentrum FEM,<strong>Wien</strong>, Mag a Michaela Langer – <strong>Wien</strong>er Programm für <strong>Frauengesundheit</strong>. Grafische Gestaltung:Mag a Gisela Scheubmayr/subgrafik. Coverfoto: © iStockphoto. Druck: agensketterl.© <strong>Wien</strong>er <strong>Frauengesundheit</strong>sprogramm, Oktober 2012<strong>Wien</strong>er Programm für<strong>Frauengesundheit</strong>

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