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2012 Ausgabe 1 H.P.O. News - HPO Wirtschaftspartner

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10 | Steuernews<br />

Umsatzsteuer<br />

Abnehmer unbekannt?<br />

Umsatzsteuerpflicht bei<br />

innergemeinschaftlichen Lieferungen<br />

In zwei aktuellen Entscheidungen hat<br />

der Bundesfinanzhof bestätigt, dass eine<br />

innergemeinschaftliche Lieferung nicht<br />

umsatzsteuerfrei ist, wenn …<br />

… der leistende Unternehmer falsche Angaben<br />

zum Abnehmer macht, um eine Besteuerung<br />

durch diesen im Bestimmungsland zu<br />

vermeiden. Selbst wenn die objektiven Voraussetzungen<br />

einer innergemeinschaftlichen<br />

Lieferung erfüllt sind, liegt hier eine Steuerhinterziehung<br />

vor.<br />

… der leistende Unternehmer weiß, dass der<br />

Abnehmer im Bestimmungsland zur Vermeidung<br />

der Besteuerung falsche Angaben macht.<br />

Unklar ist nach wie vor, ob es für die Umsatzsteuerpflicht<br />

einer innergemeinschaftlichen<br />

Lieferung genügt, dass der leistende<br />

Unternehmer weiß bzw. wissen musste, dass<br />

auch ohne Verschleierung die steuerlichen<br />

Verpflichtungen durch den Abnehmer nicht<br />

erfüllt werden.<br />

Jahresabschluss<br />

Die Frist ist abgelaufen:<br />

Jahresabschluss 2010 ist überfällig<br />

Am 31.12.2011 ist die Frist abgelaufen, um<br />

den Abschluss für Geschäftsjahre nach dem<br />

31.12.2009 beim elektronischen Bundesanzeiger<br />

zu veröffentlichen.<br />

Nach Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische<br />

Handels- und Genossenschaftsregister<br />

sowie das Unternehmensregister (EHUG)<br />

müssen Kapitalgesellschaften wie eine GmbH,<br />

aber auch die GmbH & Co. KGs bei Nichteinhaltung<br />

mit Ordnungsgeldern rechnen.<br />

So hat das Bundesamt für Justiz diese von Amts<br />

wegen aufgefordert, den betreffenden Jahresabschluss<br />

innerhalb von sechs Wochen nachzureichen<br />

– verbunden mit der Androhung<br />

eines Ordnungsgeldes und einer Mahngebühr,<br />

die weder erlassen noch verrechnet wird.<br />

Das Ordnungsgeld beginnt bei der ersten<br />

Mahnung mit 2.500 € und kann auf bis zu<br />

25.000 € steigen.<br />

Mietverträge<br />

Geschäftsveräußerung im<br />

Ganzen<br />

Anerkennung auch bei kurzfristig<br />

kündbarem Mietvertrag<br />

Bislang gingen Bundesfinanzhof und<br />

Finanzverwaltung von einer Übertragung<br />

eines Gesamt- oder Teilvermögens nur<br />

dann aus, wenn Geschäftsgrundlagen langfristig,<br />

ca. acht bis zehn Jahre, vermietet<br />

wurden. Der Europäische Gerichtshof<br />

nahm davon Abstand.<br />

Der Fall<br />

Eine Unternehmerin betrieb in eigenen Geschäftsräumen<br />

ein Sportartikel-Geschäft.<br />

Ware und Einrichtung veräußert sie ohne<br />

den Ausweis von Umsatzsteuer. Der Erwerber<br />

mietete die Räumlichkeiten parallel dazu auf<br />

unbestimmte Zeit an. Laut Vertrag bestand<br />

ein kurzfristiges Kündigungsrecht beider<br />

Parteien.<br />

Die Entscheidung<br />

Laut Europäischem Gerichtshof ließ das Kündigungsrecht<br />

nicht automatisch den Schluss<br />

zu, der Erwerber würde den Geschäftsbetrieb<br />

sofort abwickeln wollen. Somit liegt die<br />

Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens<br />

vor, sofern die übertragenen Sachen ausreichen,<br />

um als Erwerber eine selbstständige<br />

wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortzuführen.<br />

Ansprechpartnerin<br />

Steuerangelegenheiten:<br />

Barbara Ohlsen<br />

Steuerberaterin

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