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2012 Ausgabe 1 H.P.O. News - HPO Wirtschaftspartner

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Lohnsteuer<br />

Lohnecke | 11<br />

Gut Ding will Weile haben …<br />

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst 2013<br />

Nachdem das Bundesministerium der Finanzen noch im Oktober auf den Start der<br />

elektronischen Lohnsteuerkarten zum Jahresbeginn hingewiesen hatte, folgte schon am<br />

18. November 2011 die Absage zum geplanten Termin.<br />

Ein neues Startdatum wurde seitens des Ministeriums noch nicht genannt.<br />

Für die Zeit bis dahin gelten daher folgende Regelungen:<br />

Alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt<br />

für 2011 ausgestellten Ersatzbescheinigung – Steuerklasse,<br />

Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und evtl. Freibeträge – behalten<br />

ihre Gültigkeit. Wird der Arbeitgeber gewechselt, müssen diese<br />

Unterlagen bei der neuen Arbeitsstelle eingereicht werden.<br />

Sind Änderungen weder auf der Karte noch auf der Bescheinigung<br />

eingetragen, muss der Arbeitnehmer das Informationsschreiben des<br />

Finanzamtes über die elektronisch gespeicherten Daten, soweit zutreffend,<br />

oder aber den Ausdruck des Finanzamtes zu den ab <strong>2012</strong> gültigen<br />

elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen beibringen.<br />

Minijobs<br />

Langer Rede, kurzer Sinn:<br />

Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 400 Euro<br />

Alles beim Alten – dieses Ergebnis stand entgegen einiger<br />

Quellen am Ende der Diskussionen um die Anhebung der<br />

Geringverdienergrenze auf 450 €, die zum Jahresende 2011<br />

geführt wurde.<br />

Somit gilt <strong>2012</strong> weiterhin: Eine Aushilfe darf maximal 400 € verdienen,<br />

damit der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge pauschal<br />

an die Bundesknappschaft abführen und das Entgelt brutto für netto<br />

auszahlen darf.<br />

2013 2013<br />

Die Korrektur eines falschen Lohnsteuerabzugs kann mit Beginn des<br />

elektronischen Verfahrens oder durch die Einkommensteuerveranlagung<br />

erfolgen.<br />

Beate Reimer<br />

Abteilungsleiterin Team Lohn & Gehalt<br />

Doch warum wurde die Grenze noch nicht angepasst? Eine Veränderung<br />

käme zwar Arbeitgebern wie -nehmern entgegen, zieht aber die<br />

Klärung einiger Fragen nach sich, die voraussichtlich zum Ende dieses<br />

Jahres abgeschlossen sein wird. Denn die Anhebung auf 450 € würde<br />

auch andere Regelungen im Sozialversicherungsrecht betreffen, die angeglichen<br />

oder von einer Angleichung ausgeschlossen werden müssten.<br />

Unser Team Lohn & Gehalt wird das Thema für Sie im Auge behalten<br />

und rechtzeitig darüber informieren, wenn sich die Konditionen für<br />

Minijobs ändern.

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