2012 Ausgabe 1 H.P.O. News - HPO Wirtschaftspartner
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Lohnsteuer<br />
Lohnecke | 11<br />
Gut Ding will Weile haben …<br />
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst 2013<br />
Nachdem das Bundesministerium der Finanzen noch im Oktober auf den Start der<br />
elektronischen Lohnsteuerkarten zum Jahresbeginn hingewiesen hatte, folgte schon am<br />
18. November 2011 die Absage zum geplanten Termin.<br />
Ein neues Startdatum wurde seitens des Ministeriums noch nicht genannt.<br />
Für die Zeit bis dahin gelten daher folgende Regelungen:<br />
Alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt<br />
für 2011 ausgestellten Ersatzbescheinigung – Steuerklasse,<br />
Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und evtl. Freibeträge – behalten<br />
ihre Gültigkeit. Wird der Arbeitgeber gewechselt, müssen diese<br />
Unterlagen bei der neuen Arbeitsstelle eingereicht werden.<br />
Sind Änderungen weder auf der Karte noch auf der Bescheinigung<br />
eingetragen, muss der Arbeitnehmer das Informationsschreiben des<br />
Finanzamtes über die elektronisch gespeicherten Daten, soweit zutreffend,<br />
oder aber den Ausdruck des Finanzamtes zu den ab <strong>2012</strong> gültigen<br />
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen beibringen.<br />
Minijobs<br />
Langer Rede, kurzer Sinn:<br />
Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 400 Euro<br />
Alles beim Alten – dieses Ergebnis stand entgegen einiger<br />
Quellen am Ende der Diskussionen um die Anhebung der<br />
Geringverdienergrenze auf 450 €, die zum Jahresende 2011<br />
geführt wurde.<br />
Somit gilt <strong>2012</strong> weiterhin: Eine Aushilfe darf maximal 400 € verdienen,<br />
damit der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge pauschal<br />
an die Bundesknappschaft abführen und das Entgelt brutto für netto<br />
auszahlen darf.<br />
2013 2013<br />
Die Korrektur eines falschen Lohnsteuerabzugs kann mit Beginn des<br />
elektronischen Verfahrens oder durch die Einkommensteuerveranlagung<br />
erfolgen.<br />
Beate Reimer<br />
Abteilungsleiterin Team Lohn & Gehalt<br />
Doch warum wurde die Grenze noch nicht angepasst? Eine Veränderung<br />
käme zwar Arbeitgebern wie -nehmern entgegen, zieht aber die<br />
Klärung einiger Fragen nach sich, die voraussichtlich zum Ende dieses<br />
Jahres abgeschlossen sein wird. Denn die Anhebung auf 450 € würde<br />
auch andere Regelungen im Sozialversicherungsrecht betreffen, die angeglichen<br />
oder von einer Angleichung ausgeschlossen werden müssten.<br />
Unser Team Lohn & Gehalt wird das Thema für Sie im Auge behalten<br />
und rechtzeitig darüber informieren, wenn sich die Konditionen für<br />
Minijobs ändern.