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Atemtherapie im Heilstollen - Münstertal

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Freitag, den 10. Juni 2011<br />

Änderung<br />

des Redaktionsschlusses<br />

Wegen des Feiertages „Fronleichnam“<br />

am Donnerstag, den 23. Juni 2011 wird<br />

der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt<br />

Nr. 25 (Erscheinungstag: Freitag,<br />

den 24. Juni 2011) auf<br />

vorverlegt.<br />

Montag, den 20. Juni 2011,<br />

12.00 Uhr<br />

Später eingehende Berichte können leider<br />

nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Ferienzeit - Reisezeit<br />

Am 28. Juli beginnen in Baden-Württemberg<br />

die diesjährigen Sommerferien.<br />

Viele verbringen ihren Urlaub bzw. ihre Ferien<br />

<strong>im</strong> Ausland. Es ist deshalb unbedingt erforderlich,<br />

die Ausweispapiere auf ihre Gültigkeit<br />

hin zu überprüfen, ggf. sich zu informieren,<br />

ob für das Reiseland ein Reisepass<br />

benötigt wird.<br />

Das Bürgerbüro der Gemeinde weist daher<br />

bereits heute darauf hin, dass gerade kurz<br />

vor Ferienbeginn die Ausstellung eines neuen<br />

Personalausweises oder Reisepasses<br />

länger als 4 Wochen dauern kann.<br />

Wir bitten daher schon jetzt die Gültigkeit der<br />

Ausweispapiere zu überprüfen und ggf.<br />

rechtzeitig vor Gebrauch einen neuen Personalausweis,<br />

Reisepass oder Kinderreisepass<br />

zu beantragen. Sie vermeiden dadurch<br />

lange Wartezeiten und womöglich die Ausstellung<br />

eines gebührenpflichtigen Ersatzdokumentes.<br />

Eine Verlängerung der bisherigen<br />

Ausweise bzw. Pässe (Ausnahme:<br />

Kinderreisepässe bis 12. Jahre) ist<br />

nicht mehr möglich.<br />

Bei der Beantragung eines Reisepasses,<br />

Personalausweises oder Kinderreisepasses<br />

ist folgendes zu beachten:<br />

Reisepass (ePass)<br />

- Für wen wird das Dokument ausgestellt?<br />

Der ePass wird <strong>im</strong> Regelfall für Personen ab<br />

12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern<br />

kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein<br />

ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6<br />

Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke<br />

erfasst.<br />

- Welche Unterlagen sind bei der Beantragung<br />

vorzulegen?<br />

Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis<br />

(soweit vorhanden) oder Personalausweis<br />

(bei Erstbeantragung) und Geburtsurkunde.<br />

- Anforderungen an das Lichtbild<br />

Frontalaufnahme nach internationalen Standards<br />

(biometrietauglich).<br />

- Gültigkeit des Dokuments<br />

10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen<br />

ab 24 Jahren ausgestellt werden.<br />

6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.<br />

- Kosten<br />

59,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24<br />

Jahren ausgestellt werden.<br />

37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.<br />

- Hinweis<br />

In besonders eiligen Fällen kann der ePass<br />

<strong>im</strong> Expressverfahren (sog. “Expresspass”)<br />

binnen 72 Stunden (drei Werktagen) ausgestellt<br />

werden. Die Antragstellung muss dann<br />

jedoch bis 11:00 Uhr erfolgt sein.<br />

Kinderreisepass<br />

- Für wen wird das Dokument ausgestellt?<br />

Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.<br />

- Welche Unterlagen sind bei der<br />

Beantragung vorzulegen?<br />

Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder<br />

Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung)<br />

der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis<br />

bei nur einem Sorgeberechtigten.<br />

- Anforderungen an das Lichtbild<br />

Frontalaufnahme nach internationalen Standards<br />

(biometrietauglich).<br />

- Gültigkeit des Dokuments<br />

6 Jahre, längstens bzw. verlängerbar bis zur<br />

Vollendung des 12. Lebensjahres.<br />

- Kosten<br />

13,00 Euro, für Verlängerung 6,00 Euro.<br />

- Hinweis<br />

Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar<br />

2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.<br />

Ab 1. November 2007 können Kinder<br />

nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern<br />

eingetragen werden. Es ist jedoch möglich,<br />

für Kinder einen Personalausweis (z.B. für<br />

Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.<br />

Personalausweis<br />

- Für wen wird das Dokument ausgestellt?<br />

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Auf<br />

Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und<br />

Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis<br />

beantragt werden.<br />

- Welche Unterlagen sind bei der Beantragung<br />

vorzulegen?<br />

Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder<br />

Geburtsurkunde sowie Einverständnis(er-<br />

4<br />

klärung) der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis<br />

bei nur einem Erziehungsberechtigten.<br />

- Anforderungen an das Lichtbild<br />

Frontalaufnahme nach internationalen Standards<br />

(biometrietauglich).<br />

- Gültigkeit des Dokuments<br />

10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen<br />

ab 24 Jahren ausgestellt werden.<br />

6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.<br />

- Kosten<br />

28,80 Euro bzw. 22,80 Euro (unter 24 Jahre).<br />

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie<br />

sich gerne mit dem Bürgerbüro (Z<strong>im</strong>mer 5),<br />

Tel. 707-26, in Verbindung setzen.<br />

Veröffentlichung von Altersund<br />

Ehejubilaren 2011<br />

Wir möchten auch weiterhin die Altersjubilare<br />

ab dem 70. Geburtstag, sowie die Ehejubiläen<br />

ab der Goldenen Hochzeit <strong>im</strong> Mitteilungsblatt<br />

veröffentlichen und diese Bekanntgabe<br />

auch der Tagespresse ermöglichen.<br />

§34 Abs. 2 des Meldegesetzes Baden-Württemberg<br />

lässt diese Veröffentlichungen zu,<br />

sofern nicht ein entsprechender Widerspruch<br />

hiergegen eingelegt ist.<br />

Wir dürfen deshalb die in Frage kommenden<br />

Alters- und Ehejubilare, die künftig<br />

keine Veröffentlichung wünschen, bitten,<br />

uns dies rechtzeitig, spätestens bis zum<br />

10. des Vormonats, mitzuteilen. Eine später<br />

eingehende Sperrmitteilung kann<br />

nicht mehr berücksichtigt werden. Sofern<br />

uns keine gegenteilige Mitteilung zugeht, gehen<br />

wir davon aus, dass auch in Zukunft eine<br />

Veröffentlichung der Jubilare in der bisherigen<br />

Weise erfolgen kann.<br />

Für Personen, die bereits früher mitgeteilt<br />

haben, dass sie eine Veröffentlichung<br />

nicht wünschen, erübrigt sich eine nochmalige<br />

Mitteilung. Für diesen Personenkreis<br />

wird auch künftig von einer Veröffentlichung<br />

abgesehen.<br />

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

auf Freilandflächen<br />

Nach den Best<strong>im</strong>mungen des PflSchG (§6<br />

Abs. 2) dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen<br />

nur angewandt werden, wenn<br />

diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich<br />

oder gärtnerisch genutzt werden.<br />

Somit ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

unter anderem auf den folgenden<br />

Flächen verboten:<br />

Wege, Bürgersteige, Straßen und deren<br />

Ränder, Feldraine, Böschungen, Grabenränder,<br />

Hecken, Feldgehölze, Hof-, Industrie-<br />

und Gewerbeflächen, Parkplätze<br />

und Garagenzufahrten.

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