11.07.2015 Aufrufe

Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Arisdorf

Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Arisdorf

Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Arisdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.1.13 Öffentliche Beiträge1Bei geschützten Bauten kann die <strong>Gemeinde</strong> Beiträge an fachgerechte Renovationsarbeitenleisten. Allfällige Beiträge richten sich nach den Besonderheiten des Objektes.2Hiezu ist vom Bauherrn ein Gesuch mit detailliertem Kostenvoranschlag an den <strong>Gemeinde</strong>rat zurichten.3Die <strong>Gemeinde</strong> legt für diesen Zweck jährlich einen Betrag im Budget fest.4.1.14 GestaltungsrichtlinienFür die Erhaltung und Gestaltung des Dorfkernes kann der <strong>Gemeinde</strong>rat Gestaltungsrichtlinienerlassen. Diese haben keine Rechtswirkung sondern dienen als Leitbild und Empfehlung fürbauliche und gestalterische Massnahmen auf den öffentlichen Flächen (Strassenraum, Dorfplatz,Anlagen etc.) und dem Privatareal (Vorplätze, Vorgärten, Fassadengestaltung etc.).4.2 Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen4.2.1 Nutzungsart in Wohnzonen1Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelas-19sen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist.2Zugelassen sind namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mitgeringem Zubringerverkehr.4.2.2 Nutzungsart in Wohn- und Geschäftszonen1Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betriebenvorbehalten sind. 202Zugelassen sind namentlich Läden, Büroräumlichkeiten, Dienstleistungsbetriebe, Gaststättensowie kleinere Handwerksbetriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen.3Wo im Zonenplan die WG2-Zone mit erhöhter Immissionsstufe gekennzeichnet ist, sind für dieLandwirtschaft und das Kleingewerbe auch dem Ortsbild angepasste mässig störende Betriebezugelassen. Bezüglich der zugelassenen Betriebsart, Emissionsbegrenzung und Lärm-Empfindlichkeitsstufe gelten die Bestimmungen der Kernzone (Art. 4.1.1).19 § 21 Abs. 1 RBG20 § 21 Abs. 2 RBGSeite 19/34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!