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Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Arisdorf

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3.1.3 Bauparzellen in verschiedenen Zonen1Liegt eine Bauparzelle in verschiedenen Zonen, ist die bauliche Nutzung gesondert zu ermit-4teln.2Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann für Überbauungen, die dem Charakter beider Zonen angemessenRechnung tragen, die Zusammenfassung der Nutzung in einem Baukörper gestatten.3.1.4 Parzellierung über- oder unternutzte Parzellen1Werden auf einer Parzelle, die nachträglich parzelliert werden soll, mehrere Bauten erstellt,5muss die bauliche Nutzung gesamthaft eingehalten werden.2Entstehen bei einer nachträglichen Parzellierung unternutzte Einzelparzellen, hat die Bewilligungsbehördedafür besorgt zu sein, dass für diese im Grundbuch entsprechende Baubeschränkungeneingetragen werden. 63.2 Gebäudeprofil3.2.1 Gewachsenes Terrain1Als gewachsenes Terrain gilt:a. der natürliche, ursprüngliche Geländeverlauf des Baugrundstückes oderb. der Geländeverlauf wie er seit mindestens 30 Jahren vor der Baueingabe besteht.2Wurde das Terrain innert den letzten 30 Jahren verändert und ist eine genaue Bestimmung desgewachsenen Terrains aufgrund von künstlichen Terrainveränderungen (Bauten und Anlagen)auch nach Einsicht in die früheren Baubewilligungsakten nicht mehr oder nur mit unverhältnismässigemAufwand möglich, wird der für das Bauvorhaben massgebende Geländeverlauf nach7Anhörung der <strong>Gemeinde</strong> von der Baubewilligungsbehörde festgelegt.3.2.2 Geschosszahl1Die zulässige Geschosszahl ergibt sich aus dem zulässigen Gebäudeprofil (Fassadenhöhe,Gebäudehöhe, Dachform) und den minimalen Raumhöhen gemäss Baupolizeivorschriften(§ 74 RBV).2Die in der Zonentabelle angegebene Vollgeschosszahl ist ein Richtwert.4 § 50 RBV5 § 51 Abs. 1 RBV6 § 51 Abs. 2 RBV7 § 8 RBVSeite 7/34

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