Jahresbericht - Bayerische Landesunfallkasse
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Rechtsabteilung<br />
Für die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen gegen Verwaltungsentscheidungen<br />
sowie für die Verfolgung von Regressansprüchen ist beim<br />
Bayer. GUVV und der Bayer. LUK die Rechtsabteilung zuständig.<br />
Rechtsmittel<br />
Sind die Versicherten mit einer Entscheidung<br />
der Verwaltung (Bescheid<br />
bzw. sonstiger nicht-förmlicher Verwaltungsakt)<br />
nicht einverstanden, können<br />
sie dagegen Widerspruch einlegen. Das<br />
nachfolgende Widerspruchsverfahren<br />
bewirkt neben der Entlastung der Sozialgerichte<br />
vor allem eine Selbstkontrolle<br />
der Verwaltung. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens<br />
wird die angefochtene<br />
Verwaltungsentscheidung auf<br />
Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft.<br />
Bestätigt der Widerspruchsausschuss<br />
die Ausgangsentscheidung, kann gegen<br />
den Widerspruchsbescheid Klage<br />
beim Sozialgericht erhoben werden.<br />
Von den insgesamt 798 während des<br />
Jahres 2010 abgeschlossenen Widerspruchsverfahren<br />
konnte in 60 Fällen<br />
den Anträgen der Versicherten ent sprochen<br />
werden, in 25 Fällen war dies lediglich<br />
zum Teil möglich. Mit 713 Fällen<br />
bestätigte sich in dem ganz überwiegenden<br />
Teil der Verfahren die Ausgangsentscheidung<br />
als zutreffend.<br />
Ein entsprechendes Bild ergibt sich<br />
bei den sozialgerichtlichen Verfahren:<br />
Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK<br />
wurden von insgesamt 366 abgeschlossenen<br />
Klage- und Berufungsverfahren<br />
nur in 21 Fällen (12 mit vollem<br />
Erfolg und 9 mit teilweisem Erfolg) verurteilt.<br />
Diese Ergebnisse belegen den<br />
hohen Qualitätsstandard der Arbeit<br />
beider Körperschaften.<br />
Regress<br />
Der Unfallversicherungsträger muss auch<br />
dann Leistungen erbringen, wenn ein<br />
Versicherter bei einer unter dem Schutz<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden<br />
Tätigkeit von einem Dritten verletzt<br />
wird. Allerdings soll der Schädiger<br />
durch die Einstandspflicht der Unfallversicherung<br />
nicht entlastet werden. Daher<br />
hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass<br />
Regresseinnahmen in den letzten fünf Jahren – Bayer. guVV<br />
Jahr auV in € SuV in € einnahmen gesamt in €<br />
2006 1.941.799 2.325.495 4.267.294<br />
2007 1.894.126 2.460.073 4.354.199<br />
2008 2.201.045 2.017.710 4.218.756<br />
2009 2.326.213 2.091.812 4.418.025<br />
2010 2.597.627 2.456.914 5.056.326<br />
Regresseinnahmen in den letzten fünf Jahren – Bayer. luK<br />
Jahr auV in € SuV in € einnahmen gesamt in €<br />
2006 1.339.804 400.553 1.740.357<br />
2007 1.236.338 510.443 1.746.782<br />
2008 1.479.769 736.767 2.216.537<br />
2009 2.166.855 709.638 2.876.493<br />
2010 2.020.069 1.238.837 3.259.628<br />
Recht und VeR waltung<br />
die privatrechtlichen Ansprüche des Verletzten<br />
gegen den Schädiger zum Unfallzeitpunkt<br />
auf den Unfallversicherungsträger<br />
übergeleitet werden, soweit dieser<br />
Sozialleistungen zu erbringen hat. Regressansprüche<br />
entstehen ganz überwiegend<br />
bei Wegeunfällen, z. B. wenn ein<br />
Versicherter durch einen anderen Verkehrsteilnehmer<br />
zu Schaden kommt.<br />
Im Berichtsjahr beliefen sich die Regresseinnahmen<br />
beim Bayer. GUVV auf<br />
ca. 5 Mio. € und bei der Bayer. LUK auf<br />
über 3 Mio. €.<br />
Damit konnte für beide Körperschaften<br />
gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche<br />
Einnahmesteigerung erreicht werden.<br />
Das erzielte Ergebnis stellt sowohl für<br />
den Bayer. GUVV als auch für die Bayer.<br />
LUK innerhalb des zurückliegenden Fünfjahreszeitraums<br />
das beste Resultat dar.<br />
Im Bereich des Bayer. GUVV konnten die<br />
Einnahmen im Verhältnis zum Vorjahr<br />
um gerundet 630.000 € gesteigert werden,<br />
für die Bayer. LUK konnte eine Erhöhung<br />
gegenüber dem Vorjahresergebnis<br />
um gerundet 380.000 € erzielt werden.<br />
Grundlage für dieses positive Ergebnis<br />
ist ein Anwachsen der Regresseinnahmen<br />
aus laufenden Fällen, die an das<br />
hohe Niveau der Vorjahre anknüpften.<br />
Der Anteil der Einnahmen aus Abfindungen<br />
von Regressfällen wurde im<br />
Verhältnis zu den Vorjahren nicht verändert.<br />
Solche Kapitalisierungen ermöglichen<br />
einerseits größere Zahlungseingänge<br />
im jeweiligen Haushaltsjahr,<br />
andererseits reduzieren sich<br />
die Einnahmemöglichkeiten aus laufenden<br />
Regressfällen in der Folgezeit.<br />
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