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Jahresbericht - Bayerische Landesunfallkasse

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Rechtsabteilung<br />

Für die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen gegen Verwaltungsentscheidungen<br />

sowie für die Verfolgung von Regressansprüchen ist beim<br />

Bayer. GUVV und der Bayer. LUK die Rechtsabteilung zuständig.<br />

Rechtsmittel<br />

Sind die Versicherten mit einer Entscheidung<br />

der Verwaltung (Bescheid<br />

bzw. sonstiger nicht-förmlicher Verwaltungsakt)<br />

nicht einverstanden, können<br />

sie dagegen Widerspruch einlegen. Das<br />

nachfolgende Widerspruchsverfahren<br />

bewirkt neben der Entlastung der Sozialgerichte<br />

vor allem eine Selbstkontrolle<br />

der Verwaltung. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens<br />

wird die angefochtene<br />

Verwaltungsentscheidung auf<br />

Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft.<br />

Bestätigt der Widerspruchsausschuss<br />

die Ausgangsentscheidung, kann gegen<br />

den Widerspruchsbescheid Klage<br />

beim Sozialgericht erhoben werden.<br />

Von den insgesamt 798 während des<br />

Jahres 2010 abgeschlossenen Widerspruchsverfahren<br />

konnte in 60 Fällen<br />

den Anträgen der Versicherten ent sprochen<br />

werden, in 25 Fällen war dies lediglich<br />

zum Teil möglich. Mit 713 Fällen<br />

bestätigte sich in dem ganz überwiegenden<br />

Teil der Verfahren die Ausgangsentscheidung<br />

als zutreffend.<br />

Ein entsprechendes Bild ergibt sich<br />

bei den sozialgerichtlichen Verfahren:<br />

Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK<br />

wurden von insgesamt 366 abgeschlossenen<br />

Klage- und Berufungsverfahren<br />

nur in 21 Fällen (12 mit vollem<br />

Erfolg und 9 mit teilweisem Erfolg) verurteilt.<br />

Diese Ergebnisse belegen den<br />

hohen Qualitätsstandard der Arbeit<br />

beider Körperschaften.<br />

Regress<br />

Der Unfallversicherungsträger muss auch<br />

dann Leistungen erbringen, wenn ein<br />

Versicherter bei einer unter dem Schutz<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden<br />

Tätigkeit von einem Dritten verletzt<br />

wird. Allerdings soll der Schädiger<br />

durch die Einstandspflicht der Unfallversicherung<br />

nicht entlastet werden. Daher<br />

hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass<br />

Regresseinnahmen in den letzten fünf Jahren – Bayer. guVV<br />

Jahr auV in € SuV in € einnahmen gesamt in €<br />

2006 1.941.799 2.325.495 4.267.294<br />

2007 1.894.126 2.460.073 4.354.199<br />

2008 2.201.045 2.017.710 4.218.756<br />

2009 2.326.213 2.091.812 4.418.025<br />

2010 2.597.627 2.456.914 5.056.326<br />

Regresseinnahmen in den letzten fünf Jahren – Bayer. luK<br />

Jahr auV in € SuV in € einnahmen gesamt in €<br />

2006 1.339.804 400.553 1.740.357<br />

2007 1.236.338 510.443 1.746.782<br />

2008 1.479.769 736.767 2.216.537<br />

2009 2.166.855 709.638 2.876.493<br />

2010 2.020.069 1.238.837 3.259.628<br />

Recht und VeR waltung<br />

die privatrechtlichen Ansprüche des Verletzten<br />

gegen den Schädiger zum Unfallzeitpunkt<br />

auf den Unfallversicherungsträger<br />

übergeleitet werden, soweit dieser<br />

Sozialleistungen zu erbringen hat. Regressansprüche<br />

entstehen ganz überwiegend<br />

bei Wegeunfällen, z. B. wenn ein<br />

Versicherter durch einen anderen Verkehrsteilnehmer<br />

zu Schaden kommt.<br />

Im Berichtsjahr beliefen sich die Regresseinnahmen<br />

beim Bayer. GUVV auf<br />

ca. 5 Mio. € und bei der Bayer. LUK auf<br />

über 3 Mio. €.<br />

Damit konnte für beide Körperschaften<br />

gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche<br />

Einnahmesteigerung erreicht werden.<br />

Das erzielte Ergebnis stellt sowohl für<br />

den Bayer. GUVV als auch für die Bayer.<br />

LUK innerhalb des zurückliegenden Fünfjahreszeitraums<br />

das beste Resultat dar.<br />

Im Bereich des Bayer. GUVV konnten die<br />

Einnahmen im Verhältnis zum Vorjahr<br />

um gerundet 630.000 € gesteigert werden,<br />

für die Bayer. LUK konnte eine Erhöhung<br />

gegenüber dem Vorjahresergebnis<br />

um gerundet 380.000 € erzielt werden.<br />

Grundlage für dieses positive Ergebnis<br />

ist ein Anwachsen der Regresseinnahmen<br />

aus laufenden Fällen, die an das<br />

hohe Niveau der Vorjahre anknüpften.<br />

Der Anteil der Einnahmen aus Abfindungen<br />

von Regressfällen wurde im<br />

Verhältnis zu den Vorjahren nicht verändert.<br />

Solche Kapitalisierungen ermöglichen<br />

einerseits größere Zahlungseingänge<br />

im jeweiligen Haushaltsjahr,<br />

andererseits reduzieren sich<br />

die Einnahmemöglichkeiten aus laufenden<br />

Regressfällen in der Folgezeit.<br />

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