Jahresbericht - Bayerische Landesunfallkasse
Jahresbericht - Bayerische Landesunfallkasse
Jahresbericht - Bayerische Landesunfallkasse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Selbstverwaltung und Geschäftsführung<br />
Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />
mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Versicherten und die<br />
Ar beitgeber als Sozialpartner alle wichtigen Entscheidungen beim Bayer. GUVV<br />
und bei der Bayer. LUK selbst treffen. Sie entscheiden über Rechtsvorschriften ebenso<br />
wie über den Haushalt und die Stellenpläne, aber auch über Rentengewährung<br />
und Widersprüche gegen die Bescheide der Verwaltung. Dadurch ist gewährleistet,<br />
dass die Aufgaben praxisnah und ausgewogen erledigt werden.<br />
Die Versicherten und die Arbeitgeber werden paritätisch durch<br />
gewählte und ehrenamtlich tätige Mitglieder in den Organen<br />
und Ausschüssen vertreten. Eine Wahlperiode umfasst sechs<br />
Jahre. Der Vorsitz in allen Selbstverwaltungsorganen wechselt<br />
satzungsgemäß zwischen dem Vor sitzenden und dem stellvertretenden<br />
Vorsitzenden jährlich am 1. Oktober.<br />
Friedenswahl<br />
Am 1. Juni 2011 finden die elften Sozialversicherungswahlen<br />
seit 1953 statt, die durch die Wahlausschüsse organisiert wurden.<br />
Am 18. November 2010 en dete die Frist zur Einreichung<br />
von Vorschlagslisten. Danach stellten die Wahlausschüsse<br />
fest, dass bei beiden Versicherungsträgern eine echte Wahlhandlung<br />
entfällt und sog. Frie denswahlen stattfinden.<br />
Organe der Selbstverwaltung<br />
Im Zentrum der Selbstverwaltung stehen die Vertreterversammlung<br />
als Legislative, quasi das „Parlament“ und der<br />
Vorstand als Exekutive, also als „Regierung“. Daneben<br />
werden Ausschüsse zur Vorbereitung von Beschlüssen oder<br />
zur Erledigung besonderer Aufgaben gebildet:<br />
• Präventionsausschuss<br />
• Rentenausschüsse<br />
• Widerspruchsausschüsse<br />
• Haushaltsausschuss<br />
• Wahlausschuss<br />
Die vertreterversammlungen des Bayer. GUVV und der Bayer.<br />
LUK befassten sich in vier Sitzungen im Jahre 2010 jeweils<br />
mit der Abnahme der Jahresrechnung 2009, mit der Entlastung<br />
von Vorstand und Geschäfts führer sowie mit dem<br />
Haushaltsplan 2011.<br />
Die Selbstverwaltungen würdigten die nachhaltige Finanzstrategie.<br />
Es wurden 2009 Überschüsse erzielt, die bei der<br />
Bayer. LUK zugunsten der beitragszahlenden Mitglieder und<br />
beim Bayer. GUVV zur Aufstockung der Betriebsmittel ver-<br />
8<br />
wendet wurden. Die solide Vermögens lage bei beiden Versicherungsträgern<br />
sichert die finanzielle Stabilität und garantiert<br />
die Erfül lung der gesetzlichen Aufgaben.<br />
Die Organisation der Unfallversicherung der öffentlichen<br />
Hand in Bayern war ein Schwerpunktthema des Jahres. Die<br />
Stellungnahmen zur beabsichtigten Fusion der Unfallversicherungsträger<br />
der öffentlichen Hand in Bayern wurden<br />
weiterentwi ckelt. Beim Bayer. GUVV positionierte sich die<br />
Vertreterversammlung zu den wichtigen Fusi onsthemen<br />
„Finanzen/Vermögen“ sowie „Prävention“ und nahm die<br />
auf Vorstandsebene erzielte Einigung mit der Unfallkasse<br />
München zur Kenntnis.<br />
Bei der Bayer. LUK wurde eine Son dersitzung der Vertreterversammlung<br />
anberaumt, um zu den Vorschlägen des <strong>Bayerische</strong>n<br />
Sozialministeriums Stellung zu nehmen. Die Arbeitgebervertreter<br />
und die Versichertenvertreter befürworten eine<br />
Fusion der drei Unfallversicherungsträger der öffentlichen<br />
Hand in Bayern, über deren Rahmenbedingungen aber unterschiedliche<br />
Auffassungen bestehen. Während die Arbeitgeberseite<br />
entsprechend dem Vorschlag des Bayer. Sozialministeriums<br />
einer „Dreiser-Fusion“ mit Geltung der Richtlinien<br />
über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen<br />
und sicherheitstechnischen Arbeitschutzes in der staatlichen<br />
Verwaltung des Freistaats Bayern zustimmt, hält die Versichertenseite<br />
unterschiedliche Arbeitssschutzstandards für<br />
den staatlichen und den kommunalen Bereich unter dem<br />
Dach einer gemeinsamen Unfallkasse für nicht hinnehmbar.<br />
Beim Bayer. GUVV wurde die Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV<br />
Vorschrift 2) mit einer zweijährigen Übergangsbestimmung<br />
erlas sen und das ergänzende Projekt „Umsetzung der DGUV<br />
Vorschrift 2“ aufgelegt.<br />
Bei der Bayer. LUK wurde ein Antrag der Versichertenseite<br />
zur Umsetzung der DGUV Vor schrift 2 abgelehnt. Die Arbeitgeberseite<br />
der Bayer. LUK begrüßte die Absicht, den Arbeits-<br />
Geschäftsbericht 2010