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Jahresbericht - Bayerische Landesunfallkasse

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Selbstverwaltung und Geschäftsführung<br />

Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />

mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Versicherten und die<br />

Ar beitgeber als Sozialpartner alle wichtigen Entscheidungen beim Bayer. GUVV<br />

und bei der Bayer. LUK selbst treffen. Sie entscheiden über Rechtsvorschriften ebenso<br />

wie über den Haushalt und die Stellenpläne, aber auch über Rentengewährung<br />

und Widersprüche gegen die Bescheide der Verwaltung. Dadurch ist gewährleistet,<br />

dass die Aufgaben praxisnah und ausgewogen erledigt werden.<br />

Die Versicherten und die Arbeitgeber werden paritätisch durch<br />

gewählte und ehrenamtlich tätige Mitglieder in den Organen<br />

und Ausschüssen vertreten. Eine Wahlperiode umfasst sechs<br />

Jahre. Der Vorsitz in allen Selbstverwaltungsorganen wechselt<br />

satzungsgemäß zwischen dem Vor sitzenden und dem stellvertretenden<br />

Vorsitzenden jährlich am 1. Oktober.<br />

Friedenswahl<br />

Am 1. Juni 2011 finden die elften Sozialversicherungswahlen<br />

seit 1953 statt, die durch die Wahlausschüsse organisiert wurden.<br />

Am 18. November 2010 en dete die Frist zur Einreichung<br />

von Vorschlagslisten. Danach stellten die Wahlausschüsse<br />

fest, dass bei beiden Versicherungsträgern eine echte Wahlhandlung<br />

entfällt und sog. Frie denswahlen stattfinden.<br />

Organe der Selbstverwaltung<br />

Im Zentrum der Selbstverwaltung stehen die Vertreterversammlung<br />

als Legislative, quasi das „Parlament“ und der<br />

Vorstand als Exekutive, also als „Regierung“. Daneben<br />

werden Ausschüsse zur Vorbereitung von Beschlüssen oder<br />

zur Erledigung besonderer Aufgaben gebildet:<br />

• Präventionsausschuss<br />

• Rentenausschüsse<br />

• Widerspruchsausschüsse<br />

• Haushaltsausschuss<br />

• Wahlausschuss<br />

Die vertreterversammlungen des Bayer. GUVV und der Bayer.<br />

LUK befassten sich in vier Sitzungen im Jahre 2010 jeweils<br />

mit der Abnahme der Jahresrechnung 2009, mit der Entlastung<br />

von Vorstand und Geschäfts führer sowie mit dem<br />

Haushaltsplan 2011.<br />

Die Selbstverwaltungen würdigten die nachhaltige Finanzstrategie.<br />

Es wurden 2009 Überschüsse erzielt, die bei der<br />

Bayer. LUK zugunsten der beitragszahlenden Mitglieder und<br />

beim Bayer. GUVV zur Aufstockung der Betriebsmittel ver-<br />

8<br />

wendet wurden. Die solide Vermögens lage bei beiden Versicherungsträgern<br />

sichert die finanzielle Stabilität und garantiert<br />

die Erfül lung der gesetzlichen Aufgaben.<br />

Die Organisation der Unfallversicherung der öffentlichen<br />

Hand in Bayern war ein Schwerpunktthema des Jahres. Die<br />

Stellungnahmen zur beabsichtigten Fusion der Unfallversicherungsträger<br />

der öffentlichen Hand in Bayern wurden<br />

weiterentwi ckelt. Beim Bayer. GUVV positionierte sich die<br />

Vertreterversammlung zu den wichtigen Fusi onsthemen<br />

„Finanzen/Vermögen“ sowie „Prävention“ und nahm die<br />

auf Vorstandsebene erzielte Einigung mit der Unfallkasse<br />

München zur Kenntnis.<br />

Bei der Bayer. LUK wurde eine Son dersitzung der Vertreterversammlung<br />

anberaumt, um zu den Vorschlägen des <strong>Bayerische</strong>n<br />

Sozialministeriums Stellung zu nehmen. Die Arbeitgebervertreter<br />

und die Versichertenvertreter befürworten eine<br />

Fusion der drei Unfallversicherungsträger der öffentlichen<br />

Hand in Bayern, über deren Rahmenbedingungen aber unterschiedliche<br />

Auffassungen bestehen. Während die Arbeitgeberseite<br />

entsprechend dem Vorschlag des Bayer. Sozialministeriums<br />

einer „Dreiser-Fusion“ mit Geltung der Richtlinien<br />

über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen<br />

und sicherheitstechnischen Arbeitschutzes in der staatlichen<br />

Verwaltung des Freistaats Bayern zustimmt, hält die Versichertenseite<br />

unterschiedliche Arbeitssschutzstandards für<br />

den staatlichen und den kommunalen Bereich unter dem<br />

Dach einer gemeinsamen Unfallkasse für nicht hinnehmbar.<br />

Beim Bayer. GUVV wurde die Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV<br />

Vorschrift 2) mit einer zweijährigen Übergangsbestimmung<br />

erlas sen und das ergänzende Projekt „Umsetzung der DGUV<br />

Vorschrift 2“ aufgelegt.<br />

Bei der Bayer. LUK wurde ein Antrag der Versichertenseite<br />

zur Umsetzung der DGUV Vor schrift 2 abgelehnt. Die Arbeitgeberseite<br />

der Bayer. LUK begrüßte die Absicht, den Arbeits-<br />

Geschäftsbericht 2010

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