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spezial Oldtimer<br />
Erlaubt ist, was gefällt...<br />
_ ... sollte man glauben, wenn man sich die neuen Richtlinien<br />
zur Begutachtung von Oldtimern nach Paragraph 23 der<br />
Straßenverkehrszulassungsordnung durchliest.<br />
Ein Gespenst geht um in Deutschland:<br />
Die Novellierung der Richtlinien zur<br />
Begutachtung von Oldtimern nach<br />
Paragraph 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung<br />
(StVZO) – also<br />
das sogenannte H-Gutachten, mit dem<br />
der Oldtimer-Eigentümer nach der erfolgreichen<br />
Begutachtung des Fahrzeugs bei<br />
einer Prüf- und Sachverständigenorganisation<br />
in den Genuss des einheitlichen<br />
Kfz-Steuersatzes von 191 Euro jährlich<br />
4 <strong>amz</strong>-spezial Oldtimer 2012<br />
kommt. Die neue Richtlinie trat nach<br />
mehreren Jahren langer Diskussionen am<br />
1. November des vergangenen Jahres in<br />
Kraft. Schwarzseher in der Szene prophezeiten<br />
den Untergang des Abendlandes<br />
und die massenhafte Verschrottung vermeintlich<br />
historisch wertvoller Fahrzeuge,<br />
weil irgendeine Schraube seit der Auslieferung<br />
ausgetauscht worden ist und sie die<br />
zu erwartenden strengen Auflagen nicht<br />
mehr erfüllen können. Wer sich in den vergangenen<br />
Jahren mit<br />
Das Produkt mit<br />
zertifizierter<br />
Leistung - keine<br />
unfundierten<br />
Behauptungen<br />
www.QMI.de<br />
derart unsachlichen<br />
Diskussionen konfrontiert<br />
sah, der hat<br />
am besten nur eines<br />
gemacht: weggehört.<br />
Was ist nun aber<br />
tatsächlich herausgekommen<br />
bei der No-<br />
Original oder Fälschung? Angesichts der<br />
neuen Richtlinien für das H-Gutachten<br />
sollte der Oldtimer-Freund künftig<br />
genau hinschauen. Foto: GTÜ<br />
vellierung? Was ist erlaubt? Um es kurz zu<br />
machen: Eigentlich alles. Seit November<br />
werden Oldtimer nicht mehr in das fünfstufige<br />
Bewertungssystem eingeordnet<br />
(makellos, gut, gebraucht, verbraucht, restaurierungsbedürftig),<br />
sondern es gibt<br />
nur noch eine einheitliche Zugangsschwelle:<br />
guter Pflege- und Erhaltungszustand,<br />
angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen<br />
wesentlicher Teile und originale oder<br />
zumindest zeitgenössische Ausstattung.<br />
Diese Voraussetzungen sind sehr allgemein<br />
formuliert und lassen viel Spielraum<br />
in der Bewertung. Während das H-Gutachten<br />
in den Jahren zuvor auch immer eine<br />
Richtlinie beim Kauf oder Verkauf eines<br />
Fahrzeugs war, sagt es heute eigentlich nur<br />
noch eines aus: „Dieses Auto ist ein Oldtimer.“<br />
Das war´s. Rückschlüsse auf den<br />
Zustand im Detail lassen sich daraus nicht<br />
ziehen. Hier gilt also künftig: Besser selber<br />
das Fahrzeug genau ansehen.<br />
Angeblich strenger sollen die Änderungen<br />
bei der Frage nach dem Motor geworden<br />
sein. Hier gilt jetzt: Original, aus<br />
derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in