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spezial Oldtimer<br />

Erlaubt ist, was gefällt...<br />

_ ... sollte man glauben, wenn man sich die neuen Richtlinien<br />

zur Begutachtung von Oldtimern nach Paragraph 23 der<br />

Straßenverkehrszulassungsordnung durchliest.<br />

Ein Gespenst geht um in Deutschland:<br />

Die Novellierung der Richtlinien zur<br />

Begutachtung von Oldtimern nach<br />

Paragraph 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

(StVZO) – also<br />

das sogenannte H-Gutachten, mit dem<br />

der Oldtimer-Eigentümer nach der erfolgreichen<br />

Begutachtung des Fahrzeugs bei<br />

einer Prüf- und Sachverständigenorganisation<br />

in den Genuss des einheitlichen<br />

Kfz-Steuersatzes von 191 Euro jährlich<br />

4 <strong>amz</strong>-spezial Oldtimer 2012<br />

kommt. Die neue Richtlinie trat nach<br />

mehreren Jahren langer Diskussionen am<br />

1. November des vergangenen Jahres in<br />

Kraft. Schwarzseher in der Szene prophezeiten<br />

den Untergang des Abendlandes<br />

und die massenhafte Verschrottung vermeintlich<br />

historisch wertvoller Fahrzeuge,<br />

weil irgendeine Schraube seit der Auslieferung<br />

ausgetauscht worden ist und sie die<br />

zu erwartenden strengen Auflagen nicht<br />

mehr erfüllen können. Wer sich in den vergangenen<br />

Jahren mit<br />

Das Produkt mit<br />

zertifizierter<br />

Leistung - keine<br />

unfundierten<br />

Behauptungen<br />

www.QMI.de<br />

derart unsachlichen<br />

Diskussionen konfrontiert<br />

sah, der hat<br />

am besten nur eines<br />

gemacht: weggehört.<br />

Was ist nun aber<br />

tatsächlich herausgekommen<br />

bei der No-<br />

Original oder Fälschung? Angesichts der<br />

neuen Richtlinien für das H-Gutachten<br />

sollte der Oldtimer-Freund künftig<br />

genau hinschauen. Foto: GTÜ<br />

vellierung? Was ist erlaubt? Um es kurz zu<br />

machen: Eigentlich alles. Seit November<br />

werden Oldtimer nicht mehr in das fünfstufige<br />

Bewertungssystem eingeordnet<br />

(makellos, gut, gebraucht, verbraucht, restaurierungsbedürftig),<br />

sondern es gibt<br />

nur noch eine einheitliche Zugangsschwelle:<br />

guter Pflege- und Erhaltungszustand,<br />

angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen<br />

wesentlicher Teile und originale oder<br />

zumindest zeitgenössische Ausstattung.<br />

Diese Voraussetzungen sind sehr allgemein<br />

formuliert und lassen viel Spielraum<br />

in der Bewertung. Während das H-Gutachten<br />

in den Jahren zuvor auch immer eine<br />

Richtlinie beim Kauf oder Verkauf eines<br />

Fahrzeugs war, sagt es heute eigentlich nur<br />

noch eines aus: „Dieses Auto ist ein Oldtimer.“<br />

Das war´s. Rückschlüsse auf den<br />

Zustand im Detail lassen sich daraus nicht<br />

ziehen. Hier gilt also künftig: Besser selber<br />

das Fahrzeug genau ansehen.<br />

Angeblich strenger sollen die Änderungen<br />

bei der Frage nach dem Motor geworden<br />

sein. Hier gilt jetzt: Original, aus<br />

derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in

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