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gefahr - Genie

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Stapler mit Teleskopausleger Serie GIROLIFTSICHERHEIT■ B-2.2 ERFORDERLICHE EIGENSCHAFTENDES WARTUNGSPERSONALSDas für die Maschinenwartung zuständige Personalmuss über die Befähigung eines qualifiziertenWartungsmechanikers für allgemeineErdbewegungsmaschinen verfügen und mussobligatorisch folgende Eigenschaften besitzen:Körperliche Eigenschaften:Gute Sehkraft, gutes Gehör, gute Koordinationsfähigkeitund Sicherheit in der Ausführung aller erforderlichen, indiesem Handbuch beschriebenen Wartungsfunktionen.Geistige Eigenschaften:Fähigkeit, die festgesetzten Normen, Vorschriften undSicherheitsvorkehrungen zu verstehen und anzuwenden;Umsicht für die eigene Sicherheit und die andererPersonen; Verantwortungsbewusstsein undgewissenhafte Arbeitsausführung.Lernfähigkeit:Er muss dieses Handbuch, die beiliegenden Grafikenund Pläne, die Hinweis- und Gefahrenschilderaufmerksam gelesen und studiert haben; er mussfachlich ausgebildet und in allen Aspekten, die denBetrieb der Maschine betreffen, kompetent sein.■ B-2.4 PERSÖNLICHESICHERHEITSAUSRÜSTUNGFalls die Arbeitsbedingungen es erfordern, ist esnotwendig, dass das Personal folgendermaßenausgerüstet ist:• Atemgeräte (oder Staubschutz-Atemmasken).• Kopfhörer oder Gehörschutzhauben• Schutzbrillen oder -masken zum Schutz der AugenWICHTIGNur zugelassenes und einwandfreies Material zurUnfallverhütung verwenden.WICHTIGDie planmäßige Wartung der Maschine beinhaltetkeine schwierigen Eingriffe aus technischer Sicht,aus diesem Grund kann auch derMaschinenbediener sich damit befassen,vorausgesetzt, dass er über die notwendigenMechanikgrundlagen verfügt.■ B-2.3 ARBEITSKLEIDUNGWährend der Arbeit und vor allem bei Wartungs- undReparaturarbeiten müssen entsprechende Kleidungund folgendes Material zur Unfallverhütung verwendetwerden:• Arbeitsanzug oder andere bequeme, aber nicht zuweite Kleidung, um eine Verwicklung mit denGeräteteilen in Funktion zu vermeiden.• Schutzhelm.• Schutzhandschuhe.• Arbeitsschuhe.WICHTIGNur zugelassenes und einwandfreies Material zurUnfallverhütung verwenden.Seite B-3Dokumentkode 57.0003.7500 - 02/2004

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