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gefahr - Genie

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Stapler mit Teleskopausleger Serie GIROLIFTBETRIEB■ C-6.7 REINIGUNG UND WÄSCHE DERMASCHINE■ C-6.7.1 Anleitung für die ReinigungZur vorschriftsmäßigen Reinigung der Maschinefolgende Schritte ausführen:• Die mit Öl oder Fett verschmutzten Teile nur mitTrockenlösungsmitteln oder flüchtigemMineralspiritus reinigen.• Vor der Montage die Schutzschichten, mit denenneue Ersatzteile versehen sind (Rostschutzmittel,Fett, Wachs usw.), entfernen.• Wenn man Rostspuren an den Metallteilen derMaschine entdeckt, sofort mit Schmirgeltuchreinigen und mit einer geeigneten Schutzschicht(Rostschutzmittel, Lack, Öl usw.) versehen.■ C-6.7.2 Wäsche der MaschineWICHTIGZum Waschen keine Druckwasserspritzenverwenden, besonders an bestimmten Punkten derMaschine (Steuerblock, Magnetventile,Elektroteile).AußenwäscheVor Beginn der Wäsche sich vergewissern, dass derMotor ausgeschaltet ist und Türen und Fenstergeschlossen sind.Für die Reinigung keinen Kraftstoff, sondern Wasseroder einen Dampfstrahl verwenden. In kaltenKlimazonen müssen Türen und Fenster abgetrocknetoder gegebenenfalls mit Frostschutzflüssigkeitbefeuchtet werden, um zu verhindern, dass siefestfrieren.Vor der Benutzung die Maschine wieder in denZustand bringen, in dem sie vor der Wäsche war.InnenwäscheDas Innere der Maschine nur von Hand mit Wasser,Eimer und Schwamm waschen. KeineWasserdruckstrahlen verwenden. Am Ende mit einemLappen abtrocknen.MotorwäscheBeim Waschen des Motors sicherstellen, dass dieAnsaugöffnung des Trockenluftfilters gegeneindringendes Wasser geschützt ist.■ C-6.8 ENTSORGUNGSCHÜTZT DIEUMWELTAm Ende des Nutzungszyklus der Maschineempfiehlt es sich, die Maschine nicht irgendwostehen zu lassen, sondern sich an ein spezialisiertesEntsorgungsunternehmen zu wenden, das in derLage ist, die Entsorgung im Rahmen der geltendenBestimmungen durchzuführen.■ C-6.8.1Entsorgung der BatterienSCHÜTZT DIEUMWELTLeere Bleibatterien dürfen nicht in den normalenIndustrieabfall geworfen werden, sondern müssen,da sie aus schädlichen Materialien bestehen, nachden Gesetzen der Mitgliedsstaaten entsorgt bzw.verwertet werden.In Italien sind nicht mehr benutzte oder leereBatterien wegen des darin enthaltenen Bleis undder Schwefelsäure nach dem Präsidialerlass Nr.397 vom 09.09.1988 und dem Gesetz Nr. 475,Gesetzesanzeiger Nr. 18 vom 09.11.1988, als“Giftabfall” eingestuft. Die Entsorgung durchRecycling darf ausschließlich über Firmen mitRechtspersönlichkeit erfolgen, die vom „ConsorzioObbligatorio Batterie Esauste e dei rifiuti piombosi“(Cobat) autorisiert sind, dessen Aufgabe es ist, dieSammlung der leeren Bleibatterien landesweit zuorganisieren. Die leere Batterie muss an einemtrockenen und isolierten Ort aufbewahrtwerden.Sich auch vergewissern, dass die Batterietrocken ist und die Verschlussstopfen der Elementegut geschlossen sind. An der Batterie einen Zettelmit Benutzungsverbot anbringen. Wenn die Batterievor der Entsorgung im Freien stehen gelassen wird,muss sie getrocknet, das Gehäuse und die Elementeleicht eingefettet und die Verschlussstopfen derElemente zugedreht werden. Nicht direkt auf denBoden stellen, besser auf Holzbretter oder auf einGestell, und gegebenenfalls abdecken. Die Batteriemuss so bald wie möglich entsorgt werden.Seite C-50Dokumentkode 57.0003.7500 - 02/2004

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