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Rochlitzer Anzeiger

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<strong>Rochlitzer</strong> <strong>Anzeiger</strong> Seite 22 11. Oktober 2012<br />

In absehbarer Zeit, nämlich bis zum Jahr 2015<br />

soll das Sanierungsgebiet „Historischer<br />

Stadtkern“ im Altstadtbereich seinen Förderstatus<br />

durch Auslaufen des Programms<br />

„Städtebauliche Erneuerung“ verlieren und<br />

anschließend aufgehoben werden.<br />

In der Stadt Rochlitz wurde frühzeitig die<br />

Notwendigkeit des Erhaltes und der Stärkung<br />

der Innenstadt mit seiner kleingliedrigen<br />

Struktur als Wohn-, Handels-, und Dienstleistungsstandort<br />

erkannt. Seit der förmlichen<br />

Festlegung des Gebietes durch Beschluss<br />

des Stadtrates 1991 bis zum Ende der Sanierung,<br />

also über einen Zeitraum von 24 Jahren,<br />

werden 26,5 Mio. Euro Fördermittel von Bund,<br />

Land Sachsen und der Stadt Rochlitz eingesetzt.<br />

Mit diesen Mitteln konnten gravierende<br />

städtebauliche Missstände beseitigt, eine<br />

Vielzahl von Gebäuden instand gesetzt und<br />

modernisiert, die öffentlichen Straßen- und<br />

Platzräume erneuert sowie Quartiers- und<br />

Grünflächen geschaffen und gestaltet werden.<br />

Diese Maßnahmen tragen erheblich dazu bei<br />

den zentralen Stadtkernbereich unter Beibehaltung<br />

der historischen Strukturen attraktiv<br />

zu gestalten, weiter zu entwickeln und damit<br />

die Anziehungskraft der Stadt insgesamt zu<br />

stärken.<br />

Gleichzeitig beeinflusst diese positive Entwicklung<br />

den Wert der im Sanierungsgebiet<br />

gelegenen Grundstücke. Der Gesetzgeber hat<br />

in § 154 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

bestimmt, dass die Eigentümer mit einem<br />

Ausgleich in Höhe des durch die Sanierung<br />

bedingten Wertzuwachses ihrer Grundstücke<br />

an den entstandenen Kosten der Sanierung<br />

zu beteiligen sind. Deshalb haben die Grundstückseigentümer<br />

im Sanierungsgebiet nach<br />

Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen<br />

Ausgleichsbetrag zu entrichten.<br />

Der Ausgleichsbetrag wird durch ein Gutachten<br />

ermittelt und die Höhe ergibt sich aus der<br />

Differenz zwischen dem Grundstückswert vor<br />

und dem Grundstückswert nach der Sanierung.<br />

Der Gesetzgeber hat die vorzeitige freiwillige<br />

Ablösung des Ausgleichsbetrages zugelas-<br />

Information zur freiwilligen Ablösung von Ausgleichsbeträgen<br />

im Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern“<br />

sen. Darüber hinaus kann die Stadt auf der<br />

Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur<br />

Städtebaulichen Erneuerung (VwVStBauE)<br />

des Freistaates Sachsen bis ein Jahr vor dem<br />

Abschluss der Sanierung einen Verfahrensnachlass<br />

von bis zu 20 % gewähren.<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz<br />

hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht<br />

und im August 2013 beschlossen, bei freiwilliger<br />

Ablösung des Ausgleichsbetrages durch<br />

die Grundstückseigentümer im jeweiligen<br />

Jahr folgende Nachlässe zu gewähren:<br />

Jahr 2012 2013 2014 2015<br />

Nachlass 20 % 20 % 10 % 0 %<br />

Damit lässt sich der zu zahlende Betrag, der<br />

nach Abschluss der Sanierung fällig wäre,<br />

reduzieren. Wird der Ausgleichsbetrag vorzeitig<br />

abgelöst, entstehen dem Eigentümer für<br />

weitere Maßnahmen im Rahmen der Sanierung<br />

keine Kosten.<br />

Die Stadt muss die mit der vorzeitigen Ablösung<br />

verbundenen Einnahmen wieder für<br />

Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwenden.<br />

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Heinrich-Heine Straße 13 a | 09247 Chemnitz<br />

Telefon 03722-50 50 90<br />

Bei Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach<br />

Aufhebung der Sanierungssatzung muss die<br />

Stadt dagegen die vereinnahmten Augleichsbeträge<br />

anteilig an den Freistaat Sachsen<br />

abführen.<br />

Damit trägt die vorzeitige Ablösung von<br />

Ausgleichsbeträgen direkt zur Re-Investition<br />

in das Sanierungsgebiet bei.<br />

Möchten Sie die vorzeitige Ablösung des<br />

Ausgleichsbetrages in Anspruch nehmen,<br />

stehen Ihnen zur weiteren Beratung<br />

folgende Ansprechpartner zur Verfügung:<br />

• Herr Schramm oder Frau Schmär,<br />

Stadtverwaltung Rochlitz, Bauamt<br />

Telefon: 03737 783-162<br />

E-Mail: e.schmaer@rochlitz.de<br />

• Herr Brendel vom Sanierungsträger<br />

die STEG<br />

Telefon: 03763 440030<br />

E-Mail: jens.brendel@steg.de<br />

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