Rochlitzer Anzeiger
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<strong>Rochlitzer</strong> <strong>Anzeiger</strong> Seite 22 11. Oktober 2012<br />
In absehbarer Zeit, nämlich bis zum Jahr 2015<br />
soll das Sanierungsgebiet „Historischer<br />
Stadtkern“ im Altstadtbereich seinen Förderstatus<br />
durch Auslaufen des Programms<br />
„Städtebauliche Erneuerung“ verlieren und<br />
anschließend aufgehoben werden.<br />
In der Stadt Rochlitz wurde frühzeitig die<br />
Notwendigkeit des Erhaltes und der Stärkung<br />
der Innenstadt mit seiner kleingliedrigen<br />
Struktur als Wohn-, Handels-, und Dienstleistungsstandort<br />
erkannt. Seit der förmlichen<br />
Festlegung des Gebietes durch Beschluss<br />
des Stadtrates 1991 bis zum Ende der Sanierung,<br />
also über einen Zeitraum von 24 Jahren,<br />
werden 26,5 Mio. Euro Fördermittel von Bund,<br />
Land Sachsen und der Stadt Rochlitz eingesetzt.<br />
Mit diesen Mitteln konnten gravierende<br />
städtebauliche Missstände beseitigt, eine<br />
Vielzahl von Gebäuden instand gesetzt und<br />
modernisiert, die öffentlichen Straßen- und<br />
Platzräume erneuert sowie Quartiers- und<br />
Grünflächen geschaffen und gestaltet werden.<br />
Diese Maßnahmen tragen erheblich dazu bei<br />
den zentralen Stadtkernbereich unter Beibehaltung<br />
der historischen Strukturen attraktiv<br />
zu gestalten, weiter zu entwickeln und damit<br />
die Anziehungskraft der Stadt insgesamt zu<br />
stärken.<br />
Gleichzeitig beeinflusst diese positive Entwicklung<br />
den Wert der im Sanierungsgebiet<br />
gelegenen Grundstücke. Der Gesetzgeber hat<br />
in § 154 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
bestimmt, dass die Eigentümer mit einem<br />
Ausgleich in Höhe des durch die Sanierung<br />
bedingten Wertzuwachses ihrer Grundstücke<br />
an den entstandenen Kosten der Sanierung<br />
zu beteiligen sind. Deshalb haben die Grundstückseigentümer<br />
im Sanierungsgebiet nach<br />
Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen<br />
Ausgleichsbetrag zu entrichten.<br />
Der Ausgleichsbetrag wird durch ein Gutachten<br />
ermittelt und die Höhe ergibt sich aus der<br />
Differenz zwischen dem Grundstückswert vor<br />
und dem Grundstückswert nach der Sanierung.<br />
Der Gesetzgeber hat die vorzeitige freiwillige<br />
Ablösung des Ausgleichsbetrages zugelas-<br />
Information zur freiwilligen Ablösung von Ausgleichsbeträgen<br />
im Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern“<br />
sen. Darüber hinaus kann die Stadt auf der<br />
Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur<br />
Städtebaulichen Erneuerung (VwVStBauE)<br />
des Freistaates Sachsen bis ein Jahr vor dem<br />
Abschluss der Sanierung einen Verfahrensnachlass<br />
von bis zu 20 % gewähren.<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz<br />
hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht<br />
und im August 2013 beschlossen, bei freiwilliger<br />
Ablösung des Ausgleichsbetrages durch<br />
die Grundstückseigentümer im jeweiligen<br />
Jahr folgende Nachlässe zu gewähren:<br />
Jahr 2012 2013 2014 2015<br />
Nachlass 20 % 20 % 10 % 0 %<br />
Damit lässt sich der zu zahlende Betrag, der<br />
nach Abschluss der Sanierung fällig wäre,<br />
reduzieren. Wird der Ausgleichsbetrag vorzeitig<br />
abgelöst, entstehen dem Eigentümer für<br />
weitere Maßnahmen im Rahmen der Sanierung<br />
keine Kosten.<br />
Die Stadt muss die mit der vorzeitigen Ablösung<br />
verbundenen Einnahmen wieder für<br />
Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwenden.<br />
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Bei Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach<br />
Aufhebung der Sanierungssatzung muss die<br />
Stadt dagegen die vereinnahmten Augleichsbeträge<br />
anteilig an den Freistaat Sachsen<br />
abführen.<br />
Damit trägt die vorzeitige Ablösung von<br />
Ausgleichsbeträgen direkt zur Re-Investition<br />
in das Sanierungsgebiet bei.<br />
Möchten Sie die vorzeitige Ablösung des<br />
Ausgleichsbetrages in Anspruch nehmen,<br />
stehen Ihnen zur weiteren Beratung<br />
folgende Ansprechpartner zur Verfügung:<br />
• Herr Schramm oder Frau Schmär,<br />
Stadtverwaltung Rochlitz, Bauamt<br />
Telefon: 03737 783-162<br />
E-Mail: e.schmaer@rochlitz.de<br />
• Herr Brendel vom Sanierungsträger<br />
die STEG<br />
Telefon: 03763 440030<br />
E-Mail: jens.brendel@steg.de<br />
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