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Sicherheitsdatenblatt - Sachtleben Chemie GmbH

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 1 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.20121. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens1.1 ProduktidentikatorProduktname: OLEUM 27%Synonyme:Rauchende SchwefelsäureArtikel-Nummer:1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs undVerwendungen, von den abgeraten wirdIdentifizierte Verwendungen: Zwischenprodukt in technisch strikt geschlossenen SystemenAbgeratene Verwendungen: Verwendung in offenen Systemen und privater Endverbrauch1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> bereitstelltHersteller:<strong>Sachtleben</strong> Pigment <strong>GmbH</strong>Rheinuferstraße 7-947829 KrefeldTelefon: +49 2151 4797 5201Telefax: +49 2151 4797 7 5201eMail: Dirk.Marschke@sachtleben.comInternet: http://www.sachtleben.comAuskunftsgebender Bereich: <strong>Sachtleben</strong> Pigment <strong>GmbH</strong>Telefon: +49 2151 4797 5201Telefax: +49 2151 4797 7 5201eMail: Dirk.Marschke@sachtleben.com1.4 Notrufnummer24-h-Notfallauskunft: Telefon: +49 2151 88 3222 (Brand- undRettungszentrale, 24-Stunden-Notdienst)2. Mögliche Gefahren2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs2.1.1 Einstufung nach EG Richtlinien 67/548/EWG (DSD) und 1999/45/EG (DPD):C; R35 Xi; R37 R142.1.2 Einstufung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP):Hautätz. 1A; H314 STOT SE 3; H335 EUH0142.2. Kennzeichnungselemente2.2.1 Kennzeichnung nach EG Richtlinien 67/548/EWG (DSD) und 1999/45/EG (DPD):CÄtzendR-Sätze: R14 Reagiert heftig mit Wasser.R35 Verursacht schwere Verätzungen.R37 Reizt die Atmungsorgane.S-Sätze: S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren.S30 Niemals Wasser hinzugießen.S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich, dieses Etikett vorzeigen).2.2.2 Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP):GHS05GHS07Signalwort:Gefahroleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 2 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.2012H-Statements: H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwereAugenschäden.H335 Kann die Atemwege reizen.EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.P-Statements: P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305+P351+P338Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsammit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachMöglichkeit entfernen. Weiter spülen.2.3 Sonstige Gefahren:2.3.1 Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkung:Kann in Kontakt mit brennbaren Stoffen entzündend wirken.2.3.2 Mögliche schädliche Wirkung auf den Menschen und mögliche Symptome:Bei Kontakt Verkohlung von Körpergewebe möglich. Bei Hautkontakt Verätzung unter Bildungvon Hautnekrosen, Narbenbildung nach Abheilung. Bei Einatmen Bildung von Lungenödemen,Bronchitis, Lungenfibrosen und Lungenemphysemen. Bei Verschlucken akute Lebensgefahrdurch schwerste Verätzungen mit Erstickungsgefahr durch Kehlkopfschwellung, Blutungendurch Gefäßschädigungen, Perforationsgefahr, akute Herz-Kreislauf-Reaktionen mit Kollaps,Schock, reflektorischer Herzstillstand.2.3.3 Mögliche schädliche Wirkung auf die Umwelt:Bei Eindringen in Boden, Grund- und Oberflächenwasser schädliche Wirkungen durch pH-Verschiebung zu erwarten.3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen:3.1 StoffeNicht relevant.3.2 Gemische3.2.1 Chemische Charakterisierung:Stark saure Flüssigkeit mit anorganischen Bestandteilen3.2.2 Bestandteile:EG-Name REACH-Referenz-NummerEG-Nr.Index-Nr.CAS-Nr. AnteilOleum 27 % * keine erforderlichkeine 8014-95-7 100%016-019-00-2Gemisch aus:Schwefelsäure 01-2119458838-20-0006*Synonyme:Schwefeltrioxid01-2119458835-26-0004231-639-5016-020-00-8231-197-3keine7664-93-9 83%7446-11-9 27%EG- / GHS-EinstufungC; R14-35-37Hautätz.1A,STOT einm.3;H314 H335EUH014C; R35Hautätz.1A;H314C; R14-35Hautätz.1A;H314 EUH014Rauchende Schwefelsäure; Schwefelsäure, Gemisch mit Schwefeltrioxidoleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 3 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.20124. Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1.1 Allgemeine Hinweise:Sofort Arzt hinzuziehen. Selbstschutz beachten. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit Lagerungund Transport in stabiler Seitenlage.4.1.2 Nach Einatmen:Sofort für ärztliche Behandlung sorgen. Verletzten unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich anfrische Luft bringen, warm und ruhig lagern. Bei Auftreten von Rauch geeigneten Atemschutzoder umgebungsluftunabhängiges Atemgerät tragen. Bei Atemstillstand, unregelmäßiger oderblockierter Atmung künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe durch geschultes Personal.Mund-zu-Mund-Beatmung möglicherweise gefährlich für Hilfsperson. Ehestmöglich Glucocorticoid-Dosieraerosolzur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Bei Bewusstlosigkeit instabiler Seitenlage lagern. Atemwege freihalten, Kleidungsstücke lockern.4.1.3 Nach Hautkontakt:Sofort für ärztliche Behandlung sorgen. Schnellstmöglich betroffene Hautflächen mit vielWasser spülen und bis 10 Minuten fortsetzen. Bei größeren Mengen zunächst mit trockenemZellstoff/Textil von Haut abtupfen. Verätzungen sofort durch Arzt behandeln lassen.Kleidungsstücke und Schuhe vor Wiedergebrauch reinigen.4.1.4 Nach Augenkontakt:Sofort für ärztliche Behandlung sorgen. Augen sofort ausgiebig 15 Minuten bei gespreiztenLidern unter fließendem Wasser spülen, dabei unverletztes Auge schützen, Kontaktlinsenvorher entfernen.4.1.5 Nach Verschlucken:Sofort für ärztliche Behandlung sorgen, Gefahr der Magenperforation. Sofort Mund ausspülen,reichlich, mind. 0,5 Liter Wasser trinken lassen. Wegen Aspirationsgefahr kein Erbrechenauslösen. Bei Spontanerbrechen Kopf des Betroffenen in Bauchlage tief halten, um Eindringenvon Erbrochenem in die Luftröhre zu verhüten.4.1 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenSiehe Abschnitt 2.3.24.6 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungDekontamination, symptomatische Behandlung. Kein spezifisches Antidot bekannt. BaldmöglichstTransport in Klinik, Inspektion und Behandlung der Verätzungen, Sicherung Herz-Kreislauf-Funktion,Schmerzbehandlung, Überwachung von Nieren-, Leber- und Lungenfunktion,des Säure-Basen-Haushaltes, des Blutbildes und des Gerinnungsstatus vordringlich.5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 Löschmittel5.1.1 Geeignete Löschmittel:Produkt brennt nicht, Maßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Wenn möglich,Löschpulver oder trockenen Sand verwenden, Produkt reagiert heftig mit Wasser und Löschschaum.5.1.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:Keine bekannt. Bei Nasslöschung auf Erhitzung und Ätzwirkung achten.5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenBehälter können durch Druckanstieg bersten. Bei Umgebungsbrand mit sehr hohenTemperaturen können Schwefeltrioxid und Schwefeldioxid entstehen.oleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 4 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.20125.3 Hinweise für die BrandbekämpfungEinsatzkräfte mit umgebungsluftunabhängigen Atemschutzgeräten und <strong>Chemie</strong>schutzanzugausrüsten.6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällenanzuwendenden VerfahrenNicht benötigtes und ungeschütztes Personal entfernen oder am Betreten hindern. VerschüttetesMaterial nicht berühren oder betreten, Dämpfe oder Nebel nicht einatmen. Für Be- undEntlüftung sorgen, geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.6.2 UmweltschutzmaßnahmenAusbreitung, Ablauf und Kontakt des verschütteten Materials mit Boden, Gewässer, Abflussund Kanalisation verhindern. Behörden bei Umweltbelastung durch das Produkt in Abwasser,Gewässern, Boden oder Luft verständigen.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung6.3.1 Große Leckage:Leckage möglichst verschließen, Behälter aus Leckagebereich entfernen. Eintrag in Abwasser,Wasserläufe, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Verschüt-tetes Produkt mit nichtbrennbarem absorbierenden Material, wie z.B. Sand, Erde, Vermiculit oder Diatomeenerdeaufnehmen, sammeln und in Behälter zur Entsorgung nach den regionalen Vorschriften füllen.Das verschüttete Material kann mit Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat oderNatriumhydroxid neutralisiert werden. Entsorgung über zugelassenemEntsorgungsunternehmen. Kontaminiertes Absorbens kann die gleiche Gefährlichkeit wie dasverschüttete Produkt zeigen.6.3.2 Kleine Leckage:Leckage verschließen, falls ohne Risiko möglich, Behälter aus Leckage-bereich entfernen. MitWasser verdünnen und aufnehmen, wenn wasserlöslich, oder mit inerten trockenen Materialaufsaugen und in geeigneten Abfallbehälter füllen. Durch ein zugelassenesEntsorgungsunternehmen entsorgen.6.4 Verweis auf andere AbschnitteFür Notfallkontaktinformationen siehe Abschnitt 1.4 und Abfallentsorgung siehe Abschnitt 13.7. Handhabung und Lagerung7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang:Für geeignete persönliche Schutzausrüstung sorgen. In Bereichen der Handhabung, Lagerungund Verarbeitung Essen, Trinken und Rauchen untersagen. Von den Augen und der Kleidungfernhalten. Dampf oder Aerosol nicht einatmen. Nicht verschlucken. Geeignete Atemschutzgerätebei unzureichender Be- und Entlüftung benutzen.7.1.2 Technische Schutzmaßnahmen:Nur bei ausreichender technischer Be- und Entlüftung verwenden.7.1.3 Handhabungsregelungen:In Originalbehältern oder geprüften Behältern aus beständigem Material aufbewahren, beiNichtgebrauch Behälter fest geschlossen halten. Von Alkalien fernhalten. In entleertenBehältern können sich noch gefährliche Produktrest befinden.7.1.4 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine erforderlich.7.1.5 Weitere Angaben: Keine.oleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 5 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.20127.2 Bedingungen z. sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten7.2.1 Lagerklasse (LGK) nach Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510:8B - nichtbrennbare ätzende Stoffe7.2.2 Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen:In Übereinstimmung mit lokalen gesetzlichen Regelungen lagern. In Originalbehältern vordirektem Sonnenlicht geschützt in einem trockenen, kühlen, gut be- und entlüftetem Bereichentfernt von unverträglichen Materialien, Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Getrenntvon Alkalien aufbewahren. Leckagedichtigkeit aller Rohrleitungen, Lagerbehälter undtechnischen Ausrüstungen sicherstellen.7.2.3 Verpackungsmaterialien:Möglichst Originalbehälter verwenden, andere Behälter nur mit geprüft beständigem Material.7.2.4 Anforderungen an Lagerräume und Behälter:Unzulässig ist Lagerung in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, allgemein zugänglichenFluren, auf Dächern, in Dachräumen und Arbeitsräumen. Im Originalbehälter aufbewahren.Behälter eindeutig und dauerhaft kennzeichnen.7.2.5 Zusammenlagerungshinweise:Lagerklasse 8B - nichtbrennbarer ätzende Stoffe. Es sollten nur Stoffe derselben Lagerklassezusammengelagert werden. Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:• Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe.• Infektiöse und explosive Stoffe.• Sehr reaktive brandfördernde (oxidierende) Stoffe mit R9 bzw. H271.• Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe.Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt,Einzelheiten siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510:• Druckgaspackungen (Spraydosen).• Entzündbare feste Stoffe u. Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden.• Weniger reaktive brandfördernde (oxidierende ) Stoffe mit R8 bzw. H272.• Radioaktive Stoffe.Das Produkt nicht mit Stoffen zusammenlagern, mit denen gefährliche chemische Reaktionenmöglich sind7.2.6 Weitere Angaben zu den Lagerungsbedingungen: Keine.7.3 Spezifische Endanwednungen: Keine.8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche Schutzausrüstung:8.1 Zu überwachende Parameter8.1.1 Arbeitsplatzgrenzwerte:Parameter EG-Nr. CAS-Nr. Grenzwerttyp 8-h-Wert 15-min-WertSchwefelsäure231-639-5 7664-93-9 EU Arbeitsplatz-Expositions-Grenzwert (OEL)*Maximale Arbeitsplatzkonzentrat.(MAK) der DFG0,05 mg/m³OEL thorakaleFraktion0,1 mg/m³einatembareFraktion0,1 mg/m³STEL thorakaleFraktion0,1 mg/m³und 0,2 mg/m³Momentanwert* OEL nach Richtlinie 2000/39/EG; ein nationaler Grenzwert muss noch festgelegt werden.OEL: occupational exposure limitSTEL: short-time exposure limit8.1.2 Biologische Grenzwerte: Keine festgelegt.oleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 6 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.20128.1.3 Empfohlene Mess- und Überwachungsverfahren:Wenn im Produkt Inhaltsstoffe mit Grenzwerten enthalten sind, können Personen-, Arbeitsplatzluft-oder biologische Überwachungsverfahren notwendig sein, um die Wirksamkeit derBe- und Entlüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen oder die Notwendigkeit von Atemschutzausrüstungfestzustellen. Dazu sind der EU Standard EN 689 über Methoden zurBestimmung der Exposition durch Inhalation chemischer Agenzien und nationale Leitlinienüber Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe anzuwenden.DFG Luftanalysen: Partikulär auftretende anorganische Säuren.BIA 7284: Einatembare Fraktion.BIA 8560 Methode Nr. 1: Schwefelsäure – Arbeitsbereich 0,1-2 mg/m³.BIA 8560 Methode Nr. 2: Schwefelsäure – Arbeitsbereich 0,01-2 mg/m³.NIOSH 7903: Acids, inorganic.OSHA ID-165SG: Acid mist in workplace atmospheres.8.1.4 DNEL-Werte für Beschäftigte:DNEL akut-dermal / systemisch keine Wirkungsschwelle bzw. Dosis-WirkungsbeziehungDNEL akut-inhalativ / systemisch keine Wirkungsschwelle bzw. Dosis-WirkungsbeziehungDNEL akut-dermal / lokalkeine Wirkungsschwelle bzw. Dosis-WirkungsbeziehungDNEL akut-inhalativ / local0,1 mg/m³ entsprechend STEL des SCOEL (EU)DNEL chronisch-dermal / system. keine Wirkungsschwelle bzw. Dosis-WirkungsbeziehungDNEL chronisch-inhal. / system. keine Wirkungsschwelle bzw. Dosis-WirkungsbeziehungDNEL chronisch-dermal / lokal keine Wirkungsschwelle bzw. Dosis-WirkungsbeziehungDNEL chronisch-inhal. / lokal 0,05 mg/m³ entsprechend OEL (TWA) des SCOEL (EU)DNEL: derived no-effect level STEL: short-time exposure limitSCOEL: Scientific Committee on Occupational Exposure Limit Values der Europ. UnionOEL: occupational exposure limit TWA: time-weighed average8.1.5 DNEL-Werte für die Allgemeinbevölkerung:Nicht anwendbar, da Verwendung des Produktes durch Endverbraucher ausgeschlossen.8.1.6 PNEC-Werte für die Umwelt:PNEC Frischwasser-Organismen 0,0025 mg/l, AF=10PNEC Seewasser-Organismen 0,00025 mg/l, AF=100PNEC Frischwasser-Sediment 0,002 mg/kg SedimentPNEC Seewasser-Sediment0,0002 mg/kg SedimentPNEC Boden nicht festgelegt, da Hydrolyse u. Dissoziation H + +SO4 2-PNEC Bodenmikro-/-makroorgan. keine relevante Exposition erwartetPNEC andere Landorganismen keine relevante Exposition erwartetPNEC Kläranlagen/Belebtschlamm 8,8 mg/l, AF=10PNEC Säugetiere/Vögelkeine relevante Exposition erwartetPNEC Sekundärvergiftung oral nicht relevant, keine Exposition über Nahrung erwartetPNEC: predicted no-effect level AF: assessment factor8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition8.2.1 Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz:8.2.1.1 Technische Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition:Nur in geschlossenen Apparaturen verarbeiten. Falls nicht möglich, entstehende Aerosole,Rauche, Gase, Dämpfe oder Nebel am Ort des Entstehens absaugen oder andere technischeMaßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten durch luftgetragene Stoffeunterhalb der gesetzlichen oder empfohlenen Grenzwerte zu halten.oleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 7 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.20128.2.1.2 Persönliche Schutzausrüstung:Atemschutz:Der Gefährdungsbeurteilung entsprechend geeignetes luftreinigendes oder luftbetriebenesAtemschutzgerät nach anerkannten Standards, wie z.B. EN 140 für Halbmasken, EN 139 fürVollmasken und EN 143 für Filter. Atemschutzgerät nach bekannter oder angenommenerExpositionshöhe, Gefährlichkeit des Produktes und sicheren Anwendungsgrenzen des Atemschutzgerätesauswählen. Vollmaske mit ABEK-Filter (Kombinationsfilter organische undanorganische Gase und Dämpfe, saure Gase und Ammoniak) oder umgebungsluftunabhängigesAtemschutzgerät (SCBA) empfohlen. Tragezeitbegrenzungen nach BGR 190 beachten.Augenschutz:Der Gefährdungsbeurteilung entsprechend geeignete Schutzbrille nach anerkannten Standards,wie z.B. EN 166, auswählen, um Exposition durch Flüssigspritzer, Nebel, Gase oderAerosole zu vermeiden. Korbbrille oder Gesichtsschutz empfohlen.Handschutz:Der Gefährdungsbeurteilung entsprechend bei der Handhabung des chemischen Produkteschemikalienbeständige, undurchlässige Schutzhandschuhe nach anerkannten Standards, wiez.B. EG-Richtlinie 89/686/EWG oder EN 374, tragen. Nach Kontamination Handschuhe sofortwechseln und den nationalen und lokalen Regelungen entsprechend entsorgen. EmpfohleneHandschuhmaterialien:Vollkontakt: Material: Viton Schichtstärke: 0,7 mm Durchbruchszeit: > 240Min.Spritzkontakt: Material: Butyl Schichtstärke: 0,7 mm Durchbruchszeit: > 120Min.Empfohlene Handschuhe:Vollkontakt: KCl Vitoject 890 Spritzkontakt: KCl Butoject 898Körperschutz:Vor Handhabung des Produktes Körperschutz nach zu erledigender Aufgabe und vorliegenderGefährdungen unter Expertenfreigabe auswählen. Schürze, Stiefel und Vollschutzanzug ausgeeignetem Material, wie z.B. Viton, empfohlen.Hautschutz:Wasserunlösliche Hautschutzpräparate vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause auf saubereHaut auftragen und sorgfältig einreiben. Vor Pausen und bei Arbeitsende Hautreinigung mitWasser und Seife erforderlich, nach Reinigung fetthaltige Hautpflegemittel verwenden.Arbeitsplatzhygiene:Hände, Unterarme und Gesicht nach Handhabung des chemischen Produktes, vor Essen,Trinken und Toilettenbenutzung sowie am Ende der Arbeitsschicht gründlich waschen.Geeignete Techniken beim Wechseln potentiell kontaminierter Kleidung anwenden.Kontaminierte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Nahe am Arbeitsplatz befindlicheAugenwaschstationen und Sicherheitsduschen sicherstellen.8.2.2 Begrenzung der Umweltexposition:Emissionen aus Entlüftung oder Arbeitsprozesstechnik auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriftenprüfen. In einigen Fällen Rauchgasreinigung, Filter oder Änderungen derVerfahrenstechnik notwendig um Emissionen auf zulässige Werte zu vermindern.8.2.2 Begrenzung der Exposition der Endverbraucher:Nicht relevant, da Verwendung des Produktes durch Endverbraucher ausgeschlossenoleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 8 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.20129. Physikalische und chemische Eigenschaften9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften9.1.1 Erscheinungsbild:Aggregatzustand:Farbe:Geruch:flüssigfarblosstechend9.1.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit:Sicherheitsrelevante Basisdaten:Parameter Wert Einheit Methode BemerkungpH-Wert bei 20 °C


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 9 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.201210.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenHeftige Reaktion mit Wasser und Alkalien.10.4 Zu vermeidende BedingungenFeuchte Luft (hygroskopisch), sehr hohe Temperaturen (Zersetzung).10.4 Gefährliche ZersetzungsprodukteSchwefeltrioxid SO 3 und Schwefeldioxid SO 211. Toxikologische Angaben11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen11.1.1 Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung:Schwefeltrioxid:Reagiert als Anhydrit der Schwefelsäure schnell mit Feuchtigkeit an der Kontaktstelle zuSchwefelsäure, Toxikokinetik daher praktisch identisch mit der von Schwefelsäure.Schwefelsäure:Wirkung eher vom Hydroniumion als vom Sulfation getragen, aufgrund Dissoziation nicht alssolche im Körper absorbiert oder verteilt. Sulfat in Elektrolytbestand des Körpers eingehend,Kinetik durch Sulfat-Homöostase-Mechanismus bestimmt, nicht toxisch. Annahme durchTierversuche mit aktiven Bestandteilen anorganischer Säuren hinsichtlich unterschiedlicherEndpunkte mit verschiedenen Säuren und Salzen unterstützt, beobachtbare Wirkungen dabeiauf das Hydroniumion zurückzuführen, Anion ohne Wirkungen.In Clearance-Studie mit 35 S-markiertem radioaktivem Schwefelsäureaerosol an verschiedenenSpezies schnelle Aufnahme innerhalb 2-9 min aus Lunge in Blutkreislauf beobachtet. Sulfatmit 0,8 bis 1,2 mg/dl normaler Bestandteil des Blutes und Metabolit schwefelhaltiger Aminosäuren.Überschüssiges Sulfat im Urin in Konzentrationen bis 500 µmol/dl/kg Körpergewichtausgeschieden. Aufgrund großen Sulfatbestandes signifikante Zunahme normaler Körperlastdurch Arbeitsplatzexposition unwahrscheinlich.Lokale Wirkungen durch ätzende und reizende Wirkungen im Vordergrund, systemischeAbsorption des Hydroniumions nach dermaler oder inhalativer Exposition gegenüberSchwefelsäure nicht signifikant, ggf. absorbierte niedrige H + -Dosis wirkungsvoll durch pH-Homöostase-Mechanismus durch Carboanhydrasen und Na + /H + -Austausch in den proximalenrenalen Tubuli geregelt. Azidämie und metbolische Azidose durch Verschlucken möglich,jedoch nicht nach inhalativer/dermaler Exposition am Arbeitsplatz bekannt.11.1.2 Akute Toxizität:Parameter Wert Spezies Methode BemerkungLD 50 oral 2.140 mg/kg Ratte (Wistar) OECD 401 SchwefelsäureLC 50 inhalativ 375 mg/m³ Ratte (Fischer 344) ♂/♀ OECD 403 SchwefelsäureAufgrund Ätzwirkung Untersuchungen zur dermalen akuten Toxizität nicht verfügbar.11.1.3 Ätz- und Reizwirkungen:Aufnahmeweg Ergebnis Spezies Methode BemerkungAtemwege reizend Mensch unbekannt H 2 SO 4 -AerosolReaktion mit Feuchtigkeit an Kontaktstelle zur ätzend eingestuften Schwefelsäure, weitereUntersuchungen zur Reizwirkung an Augen und Haut daher nicht erforderlich.11.1.4 Sensibilisierung:Trotz vieler Jahre extensiver Exposition gegenüber Schwefeltrioxid und Schwefelsäure keineHaut- und Atemwegssensibilisierung bei exponierten Beschäftigten berichtet, weitere Untersuchungendaher nicht erforderlich. Aufgrund chemischer Struktur sowie der Hydrolyse- undDissoziationsprodukte H + und SO 4 2- ist Bildung von Kontaktallergien nicht wahrscheinlich.oleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 10 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.201211.1.5 Subakute bis chronische Toxizität:Parameter Wert Spezies / Zielorgan Methode BemerkungLOAEC inhalativ 28dMetaplasienbildung0,3 mg/m³ Ratte (ALPK:APfSDWistar) ♀ / LarynxOECD 41228/14 dH 2 SO 4 -Aerosol0,0-5,0 mg/m³NOAEC inhalativ12/24h 30/90 d150 ppm Ratte (Sprague-Dawley) ♂/ Ganzkörperunbekannt H 2 SO 4 -Aerosol0-150 ppmLOAEC/NOAEC: lowest/no observed adverse effect concentrationKein Potential oraler Exposition aufgrund normaler Verwendung, systemische Wirkungen beioraler und dermaler Aufnahme nicht wahrscheinlich, aufgrund ätzender Wirkung weitereUntersuchungen bei oraler und dermaler Exposition nicht obligat.11.1.6 Mutagenität:Parameter Ergebnis Spezies Methode BemerkungIn-vitro bakteriellerRückmutationstestnegativ Salmonella typhimuriumTA 1535/1537/98/100OECD 471 NaHSO 4 mit/ohnemetabol.Aktivier.In-vitro Säugetier-positiv Chines.-Hamster-Ovarien unbekannt H 2 SO 4 mit/ohnechromosomen-aberrationstest(CHO)extremerpH-Wertmetabol.Aktivier.Cytotoxizität: jaBei extremen pH-Werten falsch-positive Ergebnisse durch Cytotoxizität bei in-vitro-Testenmöglich, weitere Untersuchungen auf Clastogenizität daher nicht sinnvoll. Ergebnisse von invivo-Untersuchungennicht verfügbar und aufgrund ätzender Eigenschaften nicht obligat.11.1.7 Kanzerogenität:Parameter Ergebnis Spezies / Zielorgan Methode BemerkungKanzerogenität oraldurch Schlundsondegutartiger Maus (CBAxC57B1) ♂/♀ /Tumor Vormagenunbekannt H 2 SO 4 0,2 ml von0,2% Lös.NOEC Kanzerogen.bei Aerosolinhalationlebenslang100 mg/m³ Syrischer Goldhamster♂/♀ / Ganzkörperunbekannt H 2 SO 4 Aerosol100 mg/m³oleum_de.docNOEC Kanzerogen.bei Aerosolinhalat.2 Jahre kontinuierl.NOEC Kanzerogen.bei Aerosolinhalat.2 Jahre kontinuierl.10 mg/m³ Ratte (Fischer 344) ♂/♀ /Atemtrakt10 mg/m³ Meerschweinchen ♂/♀ /Atemtraktunbekannt H 2 SO 4 Aerosol0,10 mg/m³unbekannt H 2 SO 4 AerosolO,10 mg/m³NOAEC: no observed adverse effect concentrationAus Tierversuchen und epidemiologischen Untersuchungen kein eindeutiger Zusammenhangzwischen Exposition mit Schwefeltrioxid bzw. Schwefelsäure und Krebserkrankungen. NachFeststellung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) jedoch Hinweise, dassInhalation von Schwefelsäure-Aerosolen die Entstehung von Kehlkopfkrebs fördern kann.11.1.8 Reproduktionstoxizität:Wirkung auf Fortpflanzungsfähigkeit:Aufgrund fehlender systemischer Exposition sind Wirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeitunwahrscheinlich. Ergebnisse von Tierversuchen zeigen lokale Effekte der Exposition, weitereUntersuchungen aufgrund ätzender Wirkung nicht obligat.Frucht- und entwicklungsschädigende Wirkung:Parameter Ergebnis Spezies / Wirkung Methode BemerkungInhalativ mütterl. LOAEC: 19,3 Maus (CF-1) / verminderte OECD 414 H 2 SO 4 AerosolToxizität7 h/d 6.-15. Tagder Trächtigkeitmg/m³ NahrungsaufnahmeNOAEC: 5,7mg/m³0 / 5 / 20 mg/m³Nominalkonzentr.


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 11 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.2012Inhalativ Fruchtschädigung7 h/d 6.-15. Tagder TrächtigkeitInhalativ Entwicklungsschädigung7 h/d 6.-15. Tagder TrächtigkeitInhalativ mütterll.Toxizität7 h/d 6.-18. Tagder TrächtigkeitInhalativFruchtschädigung7 h/d 6.-18. Tagder TrächtigkeitInhalativ Entwicklungsschädigung7 h/d 6.-18. Tagder TrächtigkeitNOAEC:19,3 mg/m³LOAEC: 19,3mg/m³NOAEC: 5,7mg/m³NOAEC:19,3 mg/m³NOAEC:19,3 mg/m³Maus (CF-1) / keineFruchtschädigung beihöchster KonzentrationMaus (CF-1) / keine Entwicklungsschädigungbeihöchster KonzentrationKaninchen (New ZealandWhite) / vermindertesGeburtsgewicht, lokaleWirkung auf AtmungstraktKaninchen (New ZealandWhite) / keineFruchtschädigung beihöchster KonzentrationKaninchen (New ZealandWhite) / keine Entwicklungsschädigungbeihöchster Konzentration0/5,7/19,3mg/m³ analyt.Konzentr.LOAEC/NOAEC: lowest/no observed adverse effect concentrationTierversuche zeigen keine systemische Exposition, lediglich lokale Wirkungen. Frucht- undentwicklungsschädigende Wirkungen unwahrscheinlich, weitere Untersuchungen nicht obligat.11.1.9 Erfahrungen aus der Praxis:Atemwegserkrankungen, wie z.B. Fibrosen und Emphyseme, und Zahnschäden durch inhalativeExposition gegenüber Schwefeltrioxid und Schwefelsäureaerosolen bei Beschäftigtenund Anliegern. Bei Verschlucken Todesfälle durch Magendurchbrüche und Bronchopneunomien.Bei Augenkontakt mit konzentrierter Schwefelsäure gewebezerstörende Wirkung mitBindehaut- und Hornhaut-Verletzungen und -Verätzungen, Regenbogenhautentzündung undVerlust des Sehvermögens. Bei Exposition mit Schwefelsäureaerosolen Tränensekretion undAugenreizung. Bei Einatmen ätzende und reizende Wirkung auf die Schleimhäute, nach IARC-Bewertung auch fördernd auf die Bildung von Kehlkopfkrebs. Bei Hautkontakt mit Oleum,Schwefeltrioxid und Schwefelsäure gewebezerstörende Wirkung mit Verätzung, GeschwürundNekrosebildung sowie Vernarbung. Bisher kein Fall sensibilisierender Wirkung berichtet.12. Umweltbezogene Wirkungen12.1 Toxizität12.1.1 Wirkung auf aquatische Organismen:Parameter Ergebnis Spezies / Wirkung Methode BemerkungLC 50 akute Toxizität >16 - 100 mg/l Daphnia magna /BeweglichkeitOECD 202 48 h statischSchwefelsäureoleum_de.docNOEC chron.Toxizit.Süßwasser-Crust.pH 5,5 /0,15 mg/lTanytarsus dissimilis /Fortpflanzungunbekannt10 TageSchwefelsäure


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 12 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.2012EC 50 akute ToxizitätSüßwasseralgen>100 mg/l Desmodesmus subsp./ WachstumsrateOECD 201 72 h statischSchwefelsäureNOAEC: no observed adverse effect concentration Crust.: Crustacea (Krebstierchen)12.1.2 Wirkung auf Sediment-Organismen:Terrestrische Exposition nicht zu erwarten, daher keine weiteren Daten erforderlich.12.1.3 Wirkung auf Boden-Makroorganismen:Terrestrische Exposition nicht zu erwarten, daher keine weiteren Daten erforderlich.12.1.4 Wirkung auf Landpflanzen:Terrestrische Exposition nicht zu erwarten, daher keine weiteren Daten erforderlich.12.1.5 Wirkung auf Boden-Mikroorganismen:Terrestrische Exposition nicht zu erwarten, daher keine weiteren Daten erforderlich.12.1.6 Wirkung auf andere Landorganismen:Terrestrische Exposition nicht zu erwarten, daher keine weiteren Daten erforderlich.12.1.7 Wirkung auf mikrobiologische Aktivität in Kläranlagen:Parameter Ergebnis Spezies / Wirkung Methode BemerkungNOAEC SüßwasserBelebtschlammca. 26 g/l Belebtschlamm /Atmungsrateunbekannt 37 d statischNatriumsulfatNOEC SüßwasserBelebtschlamm≥ 30 g/l Belebtschlamm /Atmungsrateunbekannt 30 d statischNatriumsulfatNOEC SüßwasserGesamtbakterienpH 6,61 / 88 Gesamtbakterien /mg/l Häufigkeitunbekannt 21 d statischSchwefelsäureLOEC SüßwasserGesamtbakterienpH 5,34 /100 mg/l12.1.8 Wirkung auf Vögel und Säugetiere (Sekundärvergiftung):Terrestrische Exposition nicht zu erwarten, daher keine Daten notwendig. Nicht bioakkumulierend,kein signifikanter Stofftransfer in Nahrungskette, keine Sekundärvergiftung möglich.12.2 Persistenz und AbbaubarkeitAbiotischer Abbau:Nach Freisetzung von Schwefeltrioxid schnelle Hydrolyse mit Luftfeuchtigkeit oder Wasser zuSchwefelsäure, schnelle und vollständige Dissoziation der Schwefelsäure zu Hydronium- undSulfationen, daher keine weiteren Daten zum Abbau des Produktes erforderlich.Biologischer Abbau in Wasser und Sedimenten:Anorganische Stoffe wie SO 3 und H 2 SO 4 sind als nicht biologisch abbaubar eingestuft. NachFreisetzung von Schwefeltrioxid Hydrolyse mit Wasser zu Schwefelsäure, schnelle und vollständigeDissoziation der Schwefelsäure zu Hydronium- und Sulfationen. Die Hydroniumionenwerden zwar nicht abgebaut, aber tragen zum pH-Wert der Umgebung bei, während dieSulfationen in verschiedene Mineralien der Umgebung eingebaut werden. Es sind daher keineweiteren Daten zum Abbau des Produktes erforderlich.12.3 BioakkumulationspotentialSchwefeltrioxid hydrolysiert mit Wasser zu Schwefelsäure, die wiederum zu ubiquitär in allenUmweltkompartimenten und biologischen Systemen vorkommenden Hydronium- und Sulfationendissoziiert, daher keine Daten zur Bioakkumulation erforderlich.12.4 Mobilität im BodenAbsorption/Desorption:Nach Freisetzung von Schwefeltrioxid schnelle Hydrolyse mit Feuchtigkeit zu Schwefelsäure,oleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 13 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.2012schnelle Dissoziation der Schwefelsäure zu Hydronium- und Sulfationen, kein Vorkommen vonfreiem Schwefeltrioxid und freier Schwefelsäure in der Umwelt, daher keine Daten zumAbsorptions-Desorption-Verhalten erforderlich.12.5 Ergebnis der PBT- and vPvB-BewertungPBT Kriterien Anh. XIII vPvB-Kriterien Anh. XIII ProdukteigenschaftenPersistent: Halbwertzeit Persistent: Halbwertzeit Schnelle Hydrolyse des>60 d in Meerwasser oder >60 d in Meerwasser / Schwefeltrioxid in Wasser,>40 d in Süßwasser / Süßwasser / Flussmündungenschnelle Disszoziation derFlussmündungen oderoder >180 d im Schwefelsäure zu Hydro->180 d in MeeressedimentMeeres-/Süß-wasser-/ nium- und Sulfationen, dieoder >120 d i. Süß-Flussmündungssediment beide ubiquitär in derwasser-/ Flussmündungssediment/oder >180 d im Boden Umwelt sind, daher ohne>120 d i BodenPersistenz-Potential.Bioakkumulativ:BiokonzentrationsfaktorBCF >2.000Toxisch:NOEC 5.000Hydronium- und Sulfationensind ubiquitär inbiologischen Systemen,daher nicht bioakkum.---- NOEC 0,31 mg/l Fisch;nicht in CMR Kat. 1A/1B,nicht in chron.Tox. Kat.1/2 eingestuft.Erfüllt?neinSchwefeltrioxid und Schwefelsäure nach REACH Anh. XIII nicht als PBT oder vPvB eingestuft.12.6 Andere schädliche WirkungenOzonabbaupotential, Treibhauseffekt und andere schädliche Wirkungen sind nicht bekannt.Nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist das Produkt nicht als umweltgefährlich zu kennzeichnen.Auf der Basis der Daten über Eliminierung, Abbau und Bioakkumulierung sindLangzeitschäden gegenüber der Umwelt unwahrscheinlich.Weitere Angaben:Einstufung nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS):1 – schwach wassergefährdend für Schwefelsäure (Kennnummer 182 in Anhang 2)13. Hinweise zur Entsorgung13.1 Verfahren der Abfallbehandlung13.1.2 Entsorgung des Produktes:Verwertungsmöglichkeiten prüfen. Restmengen und Abfälle sowie nicht restentleerte Behälterdes Produktes nach geltenden nationalen und regionalen Vorschriften verpacken, verschliessen,kennzeichnen und entsorgen. Innerhalb EU Schlüsselnummern des EuropäischenAbfallverzeichnisses (EAV) nach Entscheidung 2000/532/EG verwenden. Zuordnung desAbfalls zu EAV-Abfallschlüsselnummern nach Industriebereich und Verfahren ist Aufgabe desAbfallerzeugers. Empfohlene Abfallschlüsselnummer n. Anfallverzeichnis-Verordnung (AVV):AVV Abfallschlüssel: 06 01 01* Schwefelsäure und schweflige Säure13.1.2 Entsorgung kontaminierter Verpackungen:Bei Entsorgung von kontaminierten Verpackungen ist der Abfallentsorger auf möglicheGefahren durch die Rückstände hinzuweisen. Empfohlene Abfallschlüsselnummer nachAnfallverzeichnis-Verordnung (AVV):AVV Abfallschlüssel: 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffeenthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sindneinneinoleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 14 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.201213.1.3 Entsorgung restentleerter Verpackungen:Rückstände aus Verpackungen durch Spülen mit Wasser entfernen und nach vollständigerEntleerung entsprechend den Regelungen für Abfallentsorgung entsorgen. Unvollständigentleerte Verpackungen nach den Vorgaben des regionalen Entsorgers entsorgen. EmpfohleneAbfallschlüsselnummer nach Anfallverzeichnis-Verordnung (AVV):AVVAbfallschlüssel:15 01 06 Gemischte Verpackungen14. Angaben zum Transport14.1 UN-Nummer: 183114.2 Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungDE: Schwefelsäure, rauchendEN: Sulphuric acid, fuming14.3 Transportgefahrenklassen:8 + 6.1 (CT1)14.4 Verpackungsgruppe: I14.5 UmweltgefahrenMarine Pollutant:no14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderSiehe Abschnitt 7EmS: F-A, S-B14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 undgemäß IBC-CodeMARPOL: nicht relevantIBC-Code: nicht verfügbarMARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships15. Rechtsvorschriften15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifischeRechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch15.1.1 EU-Vorschriften:Einstufung und Kennzeichnung n. EG-RL 67/548/EWG (DSD) u. 1999/45/EG (DPD):Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig nach EG-RL 67/548/EWG und 1999/45/EG, Oleum istin Anhang I unter Index-Nummer 016-019-00-2 gelistet.Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: keineSymbole: C ÄtzendR-Sätze: R14 Reagiert heftig mit Wasser.R35 Verursacht schwere Verätzungen.R37 Reizt die Atmungsorgane.S-Sätze: S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen undArzt konsultieren.S30S45Niemals Wasser hinzugießen.Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich, dieses Etikett vorzeigen).Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen nach EG-RL 1999/45/EG AnhV Nr. 5: keineEinstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP):Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Oleum ist inAnhang VI unter Index-Nummer 016-019-00-2 gelistet.oleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 15 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.2012Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: keinePiktogramme: GHS05 Ätzwirkung GHS07 AusrufungszeichenSignalwort: GefahrH-Statements: H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwereAugenschäden.H335 Kann die Atemwege reizen.EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.P-Statements: P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutztragen.P305+P351+P338Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mitWasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeitentfernen. Weiter spülen.15.1.2 Nationale Vorschriften:Einstufung und Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):Das Produkt ist einstufungs- und kennzeichnungspflichtig (s.o.)Beschäftigungsbeschränkungen:Für in Heimarbeit Beschäftigte ist §16 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) anzuwenden.Jugendliche nach § 22 Absatz 1 Nr. 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht mitArbeiten unter schädlicher Einwirkung von Gefahrstoffen beschäftigen. Für werdende undstillende Mütter entsprechendes nach §§ 4/5 Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV).Störfallverordnung (12. BImSchV):.Anhang I – Anwendbarkeit der VerordnungStoffliste:Nr. StoffMengenschwellen fürBetriebsbereiche nach§ 1 Abs. 1 Satz 1Mengenschwellen fürBetriebsbereichenach § 1 Abs. 1 Satz210a Einstufung mit R14 oder R14/15 100.000 kg 500.000 kg36 Schwefeltrioxid 15.000 kg 75.000 kgEinstufung nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS):WGK: 1 schwach wassergefährdend für Schwefelsäure (Kennnummer 182 in Anhang 2)Technische Anleitung Luft (TA Luft):Einstufung nach TA-Luft: Ziffer 3.1.6 Klasse IV15.2 Stoffsicherheitsbeurteilungen nach Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH):Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) nach REACH Art. 14 Abs. 1 für die ProduktbestandteileSchwefeltrioxid und Schwefelsäure liegen vor.16. Sonstige Angaben:16.1. Wortlaute der R-Sätze und H-Statements aus Kapitel 2 und 3: nicht erforderlich.16.2 Schulungshinweise: Keine.16.3 Weitere Informationen und Kontaktstellen für technische Informationen:Datenblatt ausstellenderBereich:<strong>Sachtleben</strong> Pigment <strong>GmbH</strong>Rheinuferstraße 7-947829 KrefeldeMail: Dirk.Marschke@<strong>Sachtleben</strong>.comInternet: http://www.sachtleben.comErstellt vonLikedeelers <strong>GmbH</strong> - Fit4REACH - Dr. Wolfgang Pahlmannoleum_de.doc


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite 16 von 16Artikelbezeichnung: OLEUM 27% Artikel-Nummer: 6198938401Erstellt am: 17.02.2011 Version: 2.1 Aktualisiert am: 27.08.2012Nächste Prüfung am: 27.08.2013 Gedruckt am 19.12.201216.4 Datenquellen zur Erstellung des <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>es:Stoffsicherheitsbericht (CSR) von Schwefelsäure, EG-Nr. 7664-93-9 entsprechend AnhangREACH Registrierungs-Dossier zur Referenz-Nr. 01-2119458838-20-0006 der <strong>Sachtleben</strong>Piment <strong>GmbH</strong>.Stoffsicherheitsbericht (CSR) von Schwefeltrioxid, EG-Nr. 231-197-3 entsprechend AnhangREACH Registrierungs-Dossier zur Referenz-Nr. 01-2119458835-26-0004 der <strong>Sachtleben</strong>Pigment <strong>GmbH</strong>.16.5 Geänderte Angaben und Änderungsgründe:Vorherige Version: Version: 2.0 Datum: 03.07.2012Aktuelle Version: Version: 2.1 Datum: 27.08.2012Art der Änderung: AktualisierungGrund der Änderung: Abschnitt 1.3.:Korrektur der Herstelleradresse16.6 Anmerkungen:Die Angaben in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> entsprechen den Erkenntnissen bei Erstellung.Die Informationen sollen Anhaltspunkte für sicheren Umgang mit dem im <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. DieAngaben stellen jedoch keine garantierten Eigenschaften des Produktes dar und sind nicht aufandere Produkte übertragbarSoweit das in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> genannte Produkt mit anderen Materialienvermengt, vermischt oder verarbeitet wird, können die Angaben in diesem<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>, soweit sich nicht ausdrücklich hieraus etwas anderes ergibt, nicht aufdas so gefertigte neue Material übertragen werden.oleum_de.doc

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