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Die Bedeutung der Baggerseen des Obermaintales als Freizeit- und ...

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Analysp <strong>des</strong> ErholungswpnPs <strong>der</strong> Baggpr5f'en<br />

Abb.22: <strong>Baggerseen</strong> <strong>und</strong> ihre vielfältige Nwzung im Gebiet von Breitengüßbach. Freigegeben Luftamt Nordbayern G 16-74614.<br />

Baggersee Baunach<br />

Im gesamten Seebereich gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung vOn 10<br />

km/ho Das Befahren <strong>der</strong> Liegewiesen sowie das Aufstellen von Zelten<br />

auf dieser Fläche ist verboten.<br />

2. Das Baden im Baggersee <strong>und</strong> das Fahren mit Booten (ohne Motor)<br />

erfolgt auf eigene Gefahr. Das Fahren mit Motorbooten sowie das Baden<br />

von H<strong>und</strong>en im Baggersee ist verboten.<br />

3. Abbrennen von Lagerfeuern ist nur innerhalb <strong>der</strong> angelegten Feuerstellen<br />

erlaubt. Der gesamte Bewuchs <strong>des</strong> Baggersee-Gelän<strong>des</strong> steht unter<br />

Naturschutz. Wi<strong>der</strong>rechtliches Abschlagen von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern<br />

wird nach dem Naturschutzgesetz verfolgt.<br />

4. Das Abstellen von Fahrzeugen <strong>und</strong> das Aufstellen von Zelten kann nur<br />

auf den zugewiesenen Flächen erfolgen. Für das Abstellen vOn Kraftfahrzeugen<br />

werden folgende Gebühren je Kalen<strong>der</strong>tag erhoben.<br />

Pkw 1,50 DM - Campingwagen 1,50 DM - Kraftrad 1,- DM<br />

Bei Aufstellung von Zelten werden je Einheit (bis zu 8 qm) <strong>und</strong> Kalen<strong>der</strong>tag<br />

DM 1.50 erhoben.<br />

Bei Aufstellung von Campingwagen <strong>und</strong> Zelten ist je Einheit <strong>und</strong> Woche<br />

ein Miillbeutel <strong>der</strong> Fa. Schaad & Co. zu erwerben bzw. vorzuweisen.<br />

Beim Verlassen <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> sind die Müllbeutel an <strong>der</strong> hierfür bezeichneten<br />

Stelle zur Abholung zu deponieren. Camping-Müll darf nicht in die<br />

aufgestellten Abfallkörbe verbracht werden. Das Waschen vOn Fahrzeugen<br />

ist verboten.<br />

5. Ab 23.00 Uhr ist das Abbrennen von Lagerfeuern. Abspielen von Musik<br />

über Zimmerlautstärke sowie unnötiges Fahren im Baggersee-Gebiet<br />

nicht gestallet.<br />

6. <strong>Die</strong> für den Angelsport ausgewiesenen Flächen dürfen nur vOn Angelberechtigten<br />

mit Fahrzeugen befahren werden. Abstellen von Campingwagen,<br />

Aufstellen von Zelten <strong>und</strong> Errichten von Feuerställen ist in diesem<br />

Bereich verboten.<br />

7. Zuwi<strong>der</strong>handlungen werden verfolgt. Den Anweisungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Stadt Baunach für die Einhebung <strong>der</strong> Gebühren beauftragten Personen<br />

ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen vorstehende Bestimmungen<br />

können mit dem sofortigen Verlassen <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> geahndet werden.<br />

Zur eigenen Sicherheit ist während <strong>der</strong> Schutzdienstzeiten den Anweisungen<br />

<strong>der</strong> Wasserwacht zu folgen.<br />

8. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt die Stadt Baunach keine Haftung.<br />

Der Stadtrat VOll Baunach<br />

Abb.23: Ehemalige ungeordnete gemeindliche Kiesentnahmestelle<br />

südlich von Baunach, Jahrzehnte nach Beendigung <strong>des</strong><br />

Abbaus hat sich hier ohne jede Rekultivierung ein Mosaik aus<br />

Tümpeln, Weidengebüschen, altarmartigen Wasserschlingen<br />

<strong>und</strong> vielfältigen Verlandungsbereichen gebildet, das heute in<br />

hohem Maße schutzwürdig ist.<br />

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