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Stahlbau Nachrichten - Verlagsgruppe Wiederspahn

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lassung nach DIN und EN. Erst mit dem Ende der<br />

Koexistenzphase kommt das Aus für nur nach<br />

DIN zugelassene Türen und Tore.<br />

Viele Hersteller sind schon auf die »Zeit nach der<br />

DIN« vorbereitet und haben bereits nach beiden<br />

Methoden Prüfungen durchführen lassen. Ein<br />

Beispiel ist die Feuerschutztür »Teckentrup 42«,<br />

die nach beiden Verfahren »erfolgreich durchs<br />

Feuer gegangen« ist. Mit Inkrafttreten der EN<br />

und der Aufnahme in die Bauregelliste, kann der<br />

Feuerschutzabschluss das CE-Zeichen erhalten.<br />

Nach Ablauf der Koexistenzphase sind nur noch<br />

Abschlüsse mit CE-Zeichen zulässig. Baubeteiligte<br />

sind damit generell auf der sicheren Seite<br />

Diese Regelung ist dann in allen europäischen<br />

Ländern gültig.<br />

Das CE-Zeichen bestätigt dann die normkonforme<br />

Bauweise eines Bauteils (siehe auch<br />

Abschnitt »Bauproduktenverordnung«). Für die<br />

Prüfungen und Zulassungen sind die Türen- und<br />

Torhersteller verantwortlich. Sie lassen ihre<br />

Bauteile beispielsweise von Materialprüfanstalten<br />

in Brandversuchen testen. Es kommen<br />

ausschließlich für den Einsatzzweck zugelassene<br />

Produkte infrage, diese dürfen bedenkenlos<br />

eingesetzt werden. Welche Klasse in welchem<br />

Bau wo einzusetzen ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung<br />

(LBO).<br />

Die Vorschriften für den Rauchschutz sind in der<br />

DIN 18095 zusammengefasst. Auch hier steht<br />

eine Ablösung durch die Euronorm an: Teil 3 der<br />

EN 1634 wird hier maßgeblich werden.<br />

Seit dem 29.12.2009 gilt die europäische Maschinenrichtlinie.<br />

Sie betrifft all diejenigen, die<br />

Maschinen herstellen, importieren oder verändern.<br />

Für Türen und Tore mit Antrieben ist es<br />

in der Regel der einbauende Betrieb, der dieser<br />

Richtlinie unterliegt. Sie fordert, dass der Betrieb<br />

einen »Dokumentationsbevollmächtigten«<br />

hat, der für die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung<br />

verantwortlich zeichnet.<br />

Die konkreten Vorgaben für die Bauausführung<br />

sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben.<br />

Die Vorgaben beziehen sich beispielsweise<br />

auf die Brandwiderstandsdauer oder die Abstände<br />

von Rauchmeldern.<br />

Am 1. Juli 2013 löst die Bauproduktenverordnung<br />

(BPV) die Bauproduktenrichtlinie ab. Mit<br />

ihr wird das CE-Zeichen verbindlich, mit dem<br />

Hersteller dokumentieren, dass das Produkt die<br />

Leistungen erfüllt, die mit diesem Zeichen definiert<br />

sind. Tatsächlich ist dieser Wechsel sehr<br />

einschneidend: Ein Feuerschutzabschluss mit<br />

CE-Zeichen – wie dieses Zeichen auch definiert<br />

sein wird – braucht in den begleitenden Unterlagen<br />

also die Leistungserklärung, aus der der<br />

SPECIAL: TORE UND TÜREN 34 <strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong><br />

Verwender erkennen kann, welche Merkmale<br />

bei diesem Produkt in welcher Qualität erfüllt<br />

werden. Das bislang gültige Verfahren ist dann<br />

obsolet.<br />

Die Arbeitsstättenrichtlinie klassifiziert u. a. das<br />

Gefahrenpotenzial verschiedener Tätigkeiten<br />

und weist ihnen zusätzliche Sicherheitsvorschriften<br />

zu.<br />

Keine spezifische Brandschutznorm, aber eine<br />

weitere europäische Vorgabe sind die »European<br />

Product Declarations« (EPDs). Sie analysieren<br />

Produkte ganzheitlich im Hinblick auf ihre Umwelteinflüsse.<br />

Es sollen für alle Produkte solche<br />

Deklarationen verfügbar gemacht werden, um<br />

ohne großen Aufwand ein »Umweltprofil« für<br />

ein gesamtes Bauwerk abzuleiten. Für manche<br />

öffentliche Ausschreibung ist bereits vorgesehen,<br />

nur Baustoffe und Bauteile einzusetzen,<br />

für die eine EPD vorliegt; darüber hinaus erleichtern<br />

diese Nachweise eine Zertifizierung<br />

nach DGNB-Standard erheblich. (Teckentrup hat<br />

bereits EPD-Zertifizierungen für Feuerschutzabschlüsse<br />

erfolgreich abgeschlossen.)<br />

Weitere Informationen<br />

Teckentrup GmbH & Co. KG<br />

33415 Verl-Sürenheide<br />

www.teckentrup.de

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