Stahlbau Nachrichten - Verlagsgruppe Wiederspahn
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lassung nach DIN und EN. Erst mit dem Ende der<br />
Koexistenzphase kommt das Aus für nur nach<br />
DIN zugelassene Türen und Tore.<br />
Viele Hersteller sind schon auf die »Zeit nach der<br />
DIN« vorbereitet und haben bereits nach beiden<br />
Methoden Prüfungen durchführen lassen. Ein<br />
Beispiel ist die Feuerschutztür »Teckentrup 42«,<br />
die nach beiden Verfahren »erfolgreich durchs<br />
Feuer gegangen« ist. Mit Inkrafttreten der EN<br />
und der Aufnahme in die Bauregelliste, kann der<br />
Feuerschutzabschluss das CE-Zeichen erhalten.<br />
Nach Ablauf der Koexistenzphase sind nur noch<br />
Abschlüsse mit CE-Zeichen zulässig. Baubeteiligte<br />
sind damit generell auf der sicheren Seite<br />
Diese Regelung ist dann in allen europäischen<br />
Ländern gültig.<br />
Das CE-Zeichen bestätigt dann die normkonforme<br />
Bauweise eines Bauteils (siehe auch<br />
Abschnitt »Bauproduktenverordnung«). Für die<br />
Prüfungen und Zulassungen sind die Türen- und<br />
Torhersteller verantwortlich. Sie lassen ihre<br />
Bauteile beispielsweise von Materialprüfanstalten<br />
in Brandversuchen testen. Es kommen<br />
ausschließlich für den Einsatzzweck zugelassene<br />
Produkte infrage, diese dürfen bedenkenlos<br />
eingesetzt werden. Welche Klasse in welchem<br />
Bau wo einzusetzen ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung<br />
(LBO).<br />
Die Vorschriften für den Rauchschutz sind in der<br />
DIN 18095 zusammengefasst. Auch hier steht<br />
eine Ablösung durch die Euronorm an: Teil 3 der<br />
EN 1634 wird hier maßgeblich werden.<br />
Seit dem 29.12.2009 gilt die europäische Maschinenrichtlinie.<br />
Sie betrifft all diejenigen, die<br />
Maschinen herstellen, importieren oder verändern.<br />
Für Türen und Tore mit Antrieben ist es<br />
in der Regel der einbauende Betrieb, der dieser<br />
Richtlinie unterliegt. Sie fordert, dass der Betrieb<br />
einen »Dokumentationsbevollmächtigten«<br />
hat, der für die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung<br />
verantwortlich zeichnet.<br />
Die konkreten Vorgaben für die Bauausführung<br />
sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben.<br />
Die Vorgaben beziehen sich beispielsweise<br />
auf die Brandwiderstandsdauer oder die Abstände<br />
von Rauchmeldern.<br />
Am 1. Juli 2013 löst die Bauproduktenverordnung<br />
(BPV) die Bauproduktenrichtlinie ab. Mit<br />
ihr wird das CE-Zeichen verbindlich, mit dem<br />
Hersteller dokumentieren, dass das Produkt die<br />
Leistungen erfüllt, die mit diesem Zeichen definiert<br />
sind. Tatsächlich ist dieser Wechsel sehr<br />
einschneidend: Ein Feuerschutzabschluss mit<br />
CE-Zeichen – wie dieses Zeichen auch definiert<br />
sein wird – braucht in den begleitenden Unterlagen<br />
also die Leistungserklärung, aus der der<br />
SPECIAL: TORE UND TÜREN 34 <strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong><br />
Verwender erkennen kann, welche Merkmale<br />
bei diesem Produkt in welcher Qualität erfüllt<br />
werden. Das bislang gültige Verfahren ist dann<br />
obsolet.<br />
Die Arbeitsstättenrichtlinie klassifiziert u. a. das<br />
Gefahrenpotenzial verschiedener Tätigkeiten<br />
und weist ihnen zusätzliche Sicherheitsvorschriften<br />
zu.<br />
Keine spezifische Brandschutznorm, aber eine<br />
weitere europäische Vorgabe sind die »European<br />
Product Declarations« (EPDs). Sie analysieren<br />
Produkte ganzheitlich im Hinblick auf ihre Umwelteinflüsse.<br />
Es sollen für alle Produkte solche<br />
Deklarationen verfügbar gemacht werden, um<br />
ohne großen Aufwand ein »Umweltprofil« für<br />
ein gesamtes Bauwerk abzuleiten. Für manche<br />
öffentliche Ausschreibung ist bereits vorgesehen,<br />
nur Baustoffe und Bauteile einzusetzen,<br />
für die eine EPD vorliegt; darüber hinaus erleichtern<br />
diese Nachweise eine Zertifizierung<br />
nach DGNB-Standard erheblich. (Teckentrup hat<br />
bereits EPD-Zertifizierungen für Feuerschutzabschlüsse<br />
erfolgreich abgeschlossen.)<br />
Weitere Informationen<br />
Teckentrup GmbH & Co. KG<br />
33415 Verl-Sürenheide<br />
www.teckentrup.de