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DBV-Schriften - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV

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10 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010det werden, sowie die für sie geltenden gr<strong>und</strong>legenden Leistungskriterien<strong>und</strong> die Bewertung ihrer Konformität fest. InAnhang B sind die unterschiedlichen Typen von Fertigplattenmit Ortbetonergänzung angegeben, die unter Verwendungvon Fertigteilplatten hergestellt werden.Diese Fertigteilplatten können unabhängig davon, ob sie mitoder ohne Verdrängungskörper eingebaut werden, Gitterträgeroder Versteifungsrippen enthalten, die bei der Vorfertigungeingebracht werden. Sie müssen in Werken entwederin Schalungen betoniert oder in Gleitfertigern oder durchStrangpressen hergestellt werden.Die in dieser Norm angegebene Bewertung der Konformitätbezieht sich auf die in Verkehr gebrachten Endprodukte <strong>und</strong>deckt alle Herstellvorgänge im Werk ab.In diesem Dokument sind die Berichtigung 1, die am 6. Dezember2006 von CEN veröffentlicht wurde, sowie die ÄnderungA1 vom 14. September 2008 <strong>und</strong> die Änderung A2vom 14. Februar 2010 enthalten.Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13747:2009-06. Anfang<strong>und</strong> Ende der durch die Änderungen eingefügten oder geändertenTexte sind jeweils durch Änderungsmarken A1 <strong>und</strong>A2 angegeben. Die Änderungen, die aufgr<strong>und</strong> der CEN-Berichtigungaufgenommen wurden, sind an den entsprechendenStellen im Text durch Änderungsmarken AC angegeben.(Quelle: DIN-Mitteilungen, August 2010)▼ TechnikZu den Planungsaufgaben für befahrene Parkdecks unterChlorideinwirkung in der Expositionsklasse XD3Bei der Planung von Parkdecks stehen verschiedene Planungsaufgabenan, die die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit<strong>und</strong> die Dauerhaftigkeit betreffen. Diese Aufgabensind von verschiedenen Planerdisziplinen gemeinsam zulösen. In der Praxis entstehen gelegentlich Unklarheiten anden Schnittstellen der Planungsgewerke. Nicht selten tauchtdie Frage auf, wer was wann zu planen hat.Hierzu werden folgende gr<strong>und</strong>sätzliche Hinweise in Bezugauf die Dauerhaftigkeit von Stahlbeton- bzw. Spannbetonparkdecksgegeben:Zu den Aufgaben der Objektplanung für Gebäude (dazuzählen auch Parkhäuser) gehört die Koordination der beteiligtenFachplaner für das Tragwerk <strong>und</strong> die Technische Ausrüstungsowie ggf. von Sonderfachleuten, wie z. B. die einessachk<strong>und</strong>igen Planers für Beschichtungssysteme.Spezielle Aufgaben des Objektplaners sind in den HOAI-Leistungsphasen1 (Gr<strong>und</strong>lagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung)die Entscheidung über Gefälle auf den Parkdecks <strong>und</strong>die Festlegung der Aufbauhöhe von ggf. erforderlichenSchutzschichten (Beschichtungen, Abdichtungen, Gussasphaltusw.). Im Zusammenhang mit der Planung der Entwässerungder Parkflächen ist der Planer für die TechnischeAusrüstung einzubeziehen.Unverzichtbar ist die Einbeziehung des Tragwerksplaners,der ebenfalls in seinen HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 i. d. R.die Expositionsklasse XD3 zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeitder Parkdecks festzulegen hat. Die ExpositionsklasseXD3 ist in der einschlägigen DIN 1045-1, Abschnitt 6.2, Tab.3, Fußnote b), für befahrene Parkdecks mit der Anforderung„Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. rissüberbrückendeBeschichtung, siehe auch DAfStb-Heft525)“ verknüpft.Die Festlegung der zusätzlichen Maßnahmen ist durch denTragwerksplaner vorzunehmen, da er in den genannten dreiLeistungsphasen u. a.:– die Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanungim Benehmen mit dem Objektplaner zu klären hat,– Beratungsaufgaben in statisch-konstruktiver Hinsicht unterBerücksichtigung der Belange der Tragfähigkeit, derGebrauchstauglichkeit <strong>und</strong> der Wirtschaftlichkeit wahrzunehmenhat <strong>und</strong>– gr<strong>und</strong>legende konstruktive Details <strong>und</strong> die Hauptabmessungendes Tragwerks für zum Beispiel die Gestaltung dertragenden Querschnitte <strong>und</strong> der Fugen festlegen muss.Dies kann er nur, wenn die „zusätzliche Maßnahme“ nachFußnote b) in DIN 1045-1, Tab. 3, qualitativ von ihm festgelegtwurde, da von dieser Festlegung– die Mindestdruckfestigkeitsklasse des <strong>Beton</strong>s,– die Expositionsklassen XC, XD <strong>und</strong> ggf. XF,– die Feuchtigkeitsklasse,– die <strong>Beton</strong>deckung <strong>und</strong> die statische Nutzhöhe,– die Rissbreitenbegrenzung sowie– die Eigenlasten (Konstruktions- <strong>und</strong> Bodenaufbau)abhängen.Qualitative Festlegung heißt, die Entscheidung für z. B.– einen Entwurfsgr<strong>und</strong>satz für die Rissbreitenbegrenzung(z. B. der Rissvermeidung),– oder eine rissüberbrückende flächige Beschichtung,– oder eine rissüberbrückende lokale Beschichtung,– oder für eine Abdichtung mit Schutzschicht– usw.Die Kenntnisse der Tragwerksplaner zu Beschichtungssystemen<strong>und</strong> insbesondere zu deren Leistungsgrenzen sind inder Regel begrenzt. Wenn erforderlich, sollte die Festlegungder „zusätzlichen Maßnahme“ daher in enger Abstimmungmit einem sachk<strong>und</strong>igen Planer erfolgen. Je nach Beschichtungsartkönnen weitere Festlegungen im Hinblick auf eineerweiterte Instandhaltung mit rissbegleitender Behandlungin einem Wartungsplan erforderlich sein (siehe auch <strong>DBV</strong>-Merkblatt „Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“, 2. überarbeiteteAuflage September 2010).Erfahrungsgemäß wird jedoch in einigen Fällen auf die planerischeFestlegung einer bestimmten „zusätzlichen Maßnahme“unzulässigerweise verzichtet. Insoweit der Tragwerksplanerim Zusammenhang mit der ExpositionsklasseXD3 nur Bezug auf die Fußnote b) nimmt <strong>und</strong> keine detaillierterenFestlegungen zur „zusätzlichen Maßnahme“ trifft,sollte dann zunächst davon ausgegangen werden, dass daseinzige in der Norm genannte Beispiel „rissüberbrückendeBeschichtung“ als geeignete zusätzliche Maßnahme ergänzendzur <strong>Beton</strong>zusammensetzung <strong>und</strong> zur <strong>Beton</strong>deckung fürXD3 bei üblicher Wartung <strong>und</strong> Instandhaltung weiterzuverfolgenist. Stellt sich jedoch dann heraus, dass die rissüberbrückendeBeschichtung als zusätzliche Maßnahme ungeeignetist (z. B. auf Flächen mit sehr großer mechanischer Be-

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