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DBV-Schriften - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV

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4 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010len Entwicklungen hierzu. So arbeitet der <strong>DBV</strong> derzeit gemeinsammit Professor Jürgen Schnell von der TU Kaiserslauternan einem Ansatz, wie bei der Bemessung von Umbautenim Bestand die Teilsicherheitsbeiwerte an die tatsächliche Situationangepasst werden können. Die Ergebnisse sollen ineinem <strong>DBV</strong>-Merkblatt zusammengefasst werden, an demauch die Bauaufsicht mitwirken wird.Weiter stellte Professor Nußbaumer fest, dass die Analyse vonBauschäden eine für Bauherren <strong>und</strong> Bauausführende wichtigeAufgabe darstellt. Hierbei sind auch die Baustoffherstellermit ihrer Expertise gefragt. Daher begrüßte der Vorstand denBericht des HABT-Vorsitzenden, Dr. Jörg-Peter Wagner (BilfingerBerger AG), der dem Vorstand über die Tätigkeiten desHauptausschusses Baustofftechnik (HABT) berichtete. Insbesonderestellte Dr. Wagner die Arbeiten an einem gemeinsamen<strong>DBV</strong>/VDB-Merkblatt zum Thema Kappenbeton vor. Hierwaren Schäden an Brückenbauwerken im Zuge des AutobahnnetzesAuslöser für die Merkblatt-Arbeiten, die Ende desJahres abgeschlossen werden sollen, siehe auch nachstehendenBericht zur HABT-Sitzung.Zur Baunormung beschloss der <strong>DBV</strong>-Vorstand, dass der <strong>DBV</strong>sich an der ARGE Pränormative Arbeiten im Bauwesen (ARGEProBau) aktiv beteiligen soll. Für dieses Engagement hatteProfessor Nußbaumer sehr intensiv geworben, da in einerbreiten Gruppe von Betroffenen die Meinung herrscht, dassnur durch eigenes aktives Handeln die Bauregeln wiederpraxistauglich gestaltet werden können. Der Vorstandstimmte Professor Nußbaumer zu, dass hier der Schlüssel inpränormativen Arbeiten liegt, die in konkreten <strong>und</strong> von Praktikernausgearbeiteten Vorschlägen für die – weitestgehendeuropäische – Normungsarbeit münden. Neben den bauausführendenUnternehmen sehen hier insbesondere auch dieBeratenden <strong>und</strong> die Prüfingenieure Handlungsbedarf.Neben diesen technischen Themen befasste sich der Vorstandauch mit dem Programm des Deutschen <strong>Bautechnik</strong>-Tags 2011, siehe Seite 3, <strong>und</strong> nahm den Bericht der Geschäftsführungüber die Schwerpunkte der derzeitigen <strong>DBV</strong>-Arbeit entgegen.Die nächste Sitzung des Vorstands findet am 11. Mai 2011im Vorfeld des Deutschen <strong>Bautechnik</strong>-Tages in Berlin statt.55. Sitzung des <strong>DBV</strong>-Hauptausschusses Baustofftechnik(HABT)Enttäuscht berichtete Dr. Jörg-Peter Wagner (Bilfinger BergerAG) als Vorsitzender dem <strong>DBV</strong>-Hauptausschuss Baustofftechnik(HABT) bei dessen 55. Sitzung in Berlin darüber, dass injüngster Zeit zwar eine externe Beratergruppe bei der Überarbeitungder ZTV-ING eingeb<strong>und</strong>en werde, diese aber keinerleiwirkliche Einflussmöglichkeit habe. Viele Hinweise, diedie Experten insbesondere im HABT erarbeitet hätten, gingenin den Diskussionen wieder verloren <strong>und</strong> würden dahernicht umgesetzt. Er kündigt an, mit den anderen Vertreternin der Beratergruppe über den Sinn der Mitarbeit sprechenzu wollen.Beispiele für die Fragestellungen, mit denen sich der HABTbefasst <strong>und</strong> zu denen Dr. Wagner die Beratungsergebnisse indie vorgenannte Beratergruppe einbringt, sind der Umgangmit <strong>Beton</strong>en, deren Druckfestigkeit erst zu einem späterenZeitpunkt nachgewiesen wird, <strong>und</strong> die Konsequenzen ausden Mangeldiskussionen um Kappenbetone. Diese Fragestellungenstanden auch bei der 55. Sitzung des HABT wiederauf der Tagesordnung.Intensiv befasste sich der HABT auch mit der aktuellen Situationin verschiedenen Gremien, die unter anderem für dieNormung von Spritzbeton (DIN 18551), Prüfverfahren für<strong>Beton</strong> (DIN EN 12390), <strong>Beton</strong>stahl (DIN 488/EN 10080) sowiedem <strong>Beton</strong> insgesamt (DIN 1045-2/DIN EN 206-1) zuständigsind. Hierbei ergaben sich aus dem HABT zahlreicheHinweise, die in die Normungsarbeit eingebracht werdensollen.Auch zu den <strong>DBV</strong>-Merkblättern, die derzeit in Bearbeitungsind, wurden dem HABT aktuelle Statusberichte gegeben.Die nächste Sitzung des HABT wird im November 2010 inStuttgart stattfinden.Die Teilnehmer der 55. HABT-Sitzung (von links nachrechts): Dr. Klaus-Reiner Goldammer, Prof. Matthias M.Middel, Wolfgang Conrad, Manfred Götz, Michael Pauser,Alfred Becker (†), Werner Rothenbacher, MarkusHecht, Andreas Meier, Dr. Enrico Schwabach, ManfredJelken, Dr. Lutz Pisarsky, Dr. Joachim Budnik, Dr. LarsMeyer, Dr. Jörg-Peter Wagner, Heinrich Bastert▼ <strong>DBV</strong>-Tagungen<strong>DBV</strong>-Arbeitstagung „TypischeSchäden im Stahlbetonbau– Vermeidung von Mängelnals Aufgabe der Bauleitung“Wiederholung der erfolgreichenTagungGemäß DIN 1045-3, AnhangB.1(2), sind Bauunternehmenverpflichtet, ihre Fachkräfte inAbständen von höchstensdrei Jahren schulen zu lassen.Der <strong>DBV</strong> wiederholt hierfürdie geeignete, praxisorientiert<strong>eV</strong>eranstaltung, die sichan Planer, Oberbauleiter,Bauüberwacher, Bauleiter<strong>und</strong> Poliere richtet. Dabeimöchte der <strong>DBV</strong> für häufigArbeitstagungDEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V.Typische Schäden imStahlbetonbau –Vermeidung von Mängeln alsAufgabe der Bauleitung05. Oktober 2010, Mannheim14. Oktober 2010, Remshalden19. Oktober 2010, Feuchtwangen28. Oktober 2010, Stockdorf09. November 2010, Saarbrücken16. November 2010, Sigmaringen2010


<strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010 5wiederkehrende Fehler sensibilisieren. Als Referenten treten<strong>DBV</strong>-Bauberater auf, die praxisnah über reale Schadensfälleberichten. Im Einzelnen geht es um folgende Themen:– Mangelhafte Angaben in Schal- <strong>und</strong> Bewehrungszeichnungen– Kontrolle der Zeichnungen als Aufgabe der Arbeitsvorbereitung– Korrekte Bestellung von <strong>Beton</strong> – Besonderheiten der <strong>Beton</strong>e,Vorsicht bei den Expositionsklassen– Abnahme von <strong>Beton</strong> auf der Baustelle – Worauf die Baustellezu achten hat; Qualitätskontrolle <strong>und</strong> Überwachung– Verlegung <strong>und</strong> Kontrolle der Bewehrung – Abstandhalter<strong>und</strong> <strong>Beton</strong>deckung für verschiedene Einwirkungen– <strong>Beton</strong>ierbarkeit von Bauteilen – Einbringen <strong>und</strong> Verdichten;Einbauteile, Schrägen– Besonderheiten WU-Bauwerke – Planung <strong>und</strong> Ausführung;Dreifachwände; WU-Decken– Besonderheiten Fugenausbildung – Planung <strong>und</strong> Ausführung– Besonderheiten Sichtbeton – Planung, Ausführung <strong>und</strong>Abnahme– Vermeidung <strong>und</strong> Beurteilung von Rissen – Theorie <strong>und</strong>Praxis– Nachbehandlung <strong>und</strong> Schutz von <strong>Beton</strong>bauteilen– <strong>Beton</strong>ieren im Winter – <strong>Beton</strong>ieren im SommerAn den einzelnen Veranstaltungsorten werden gemeinsammit den Tagungsteilnehmern Schwerpunkte gesetzt.Tagungstermine <strong>und</strong> -orte sowie weitere Angaben zu Teilnahmegebührenusw. entnehmen Sie bitte dem beiliegendenProgramm. Anmeldungen sind auch unter www.betonverein.de➔ Veranstaltungen möglich.Gerne bieten wir dieses Programm auch als firmeninterneSchulung in Ihrem Unternehmen an. Bitte sprechen Sie uns an.Ihr Ansprechpartner beim <strong>DBV</strong> ist Dr.-Ing. Klaus-R. Goldammer;E-Mail: goldammer@betonverein.de<strong>DBV</strong>-Arbeitstagung „Schutz <strong>und</strong> Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen– Aktuelle Regelwerke <strong>und</strong> Hinweise zumStand der Technik“Verschiedene Regelwerke fürSchutz <strong>und</strong> Instandsetzungvon <strong>Beton</strong>bauwerken sindgegenwärtig im Umlauf. Essind die DAfStb-RichtlinieSchutz <strong>und</strong> Instandsetzungvon <strong>Beton</strong>bauwerken, dieZTV-ING, die ZTV-W <strong>und</strong> dieDIN EN 1504.Warum brauchen wir verschieden<strong>eV</strong>orschriften? Worinunterscheiden sich dieseRegelwerke?Die Tagung soll Ordnung indie Vielfalt der Begriffe bringen<strong>und</strong> die Unterschiedezwischen den Regelwerken<strong>und</strong> deren Anwendungsmöglichkeitenbenennen. NachArbeitstagung <strong>Beton</strong>instandsetzungDEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V.Schutz <strong>und</strong>Instandsetzung von<strong>Beton</strong>bauteilen –Aktuelle Regelwerke <strong>und</strong>Hinweise zum Stand derTechnik02. November 2010, Berlin23. November 2010, Frankfurt/Main08. Dezember 2010, München2010einem Überblick über den aktuellen Stand der Regelwerkefolgt ein Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung.Anschließend werden Schutz- <strong>und</strong> Instandsetzungsaufgaben,deren Planung, Ausführung <strong>und</strong> Überwachung vonPraktikern anschaulich erläutert. Auf aktuelle Tendenzen, z.B.bei der Auswahl <strong>und</strong> Anwendung von Instandsetzungsprodukten,wird hingewiesen.Ein Vortrag über die rechtliche Betrachtung von Problemfällen,Risiken <strong>und</strong> Haftungsfragen, z. B. bei Instandsetzungsmaßnahmen,r<strong>und</strong>et das Programm ab.Die Veranstaltung wendet sich an Auftraggeber, planende<strong>und</strong> überwachende Ingenieure sowie Bauausführende fürSchutz- <strong>und</strong> Instandsetzungsmaßnahmen.Das Seminar folgt der langjährigen <strong>und</strong> bewährten Traditionder <strong>DBV</strong>-Arbeitstagungen, sodass neben den Vorträgen genügendRaum für die Diskussion des aktuellen Standes <strong>und</strong>zur Erläuterung der laufenden Umsetzung von Regelwerkenbleibt.Tagungstermine <strong>und</strong> -orte sowie weitere Angaben zu Teilnahmegebührenusw. entnehmen Sie bitte dem beiliegendenProgramm.Anmeldungen sind auch unter www.betonverein.de ➔ Veranstaltungenmöglich.<strong>DBV</strong>-Arbeitstagung „Parkhäuser<strong>und</strong> Tiefgaragen –Das neue <strong>DBV</strong>-Merkblatt“Das neue <strong>DBV</strong>-Merkblatt„Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“in der 2. überarbeitetenAuflage September 2010 erscheintin Kürze. Es enthältzahlreiche Änderungen gegenüberdem vorangegangenenMerkblatt, das im Jahr 2005der Fachöffentlichkeit zurVerfügung gestellt wurde.Arbeitstagung Parkhäuser <strong>und</strong> TiefgaragenDEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V.Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen –Das neue <strong>DBV</strong>-Merkblatt25. Oktober 2010, München23. November 2010, Köln09. Dezember 2010, Hamburg20. Januar 2011, Frankfurt/Main11. Mai 2011, Berlin2010/2011Seitdem sind zahlreiche neueErkenntnisse hinzugewonnenworden. Diese drücken sichin neuen Regelwerken aus,die in dem Merkblatt Berücksichtigungfinden. So wirdauf die aktuelle DIN 1045(Ausgabe August 2008) ebenso Bezug genommen wie aufden Eurocode 2, der kurz vor der bauaufsichtlichen Einführungsteht. Die im Merkblatt enthaltenen Hinweise zur Dauerhaftigkeitvon Parkbauten sind auf diese neuen Normenabgestimmt <strong>und</strong> beziehen auch die aktuellen Regelwerke imBereich des Schutzes <strong>und</strong> der Instandsetzung ein. Dabeistützt sich das Merkblatt auf die Positionen des DAfStb, wiesie beispielsweise im neuen Heft 525 enthalten sind.Eine wesentliche Neuerung betrifft die Aufnahme von Entwurfsgr<strong>und</strong>sätzenzur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit. Indiesem Zusammenhang wird auch erläutert, in welchen Fällenein Gefälle notwendig ist <strong>und</strong> wie die verschiedenenMaßnahmen aufeinander abgestimmt werden.Die Arbeitstagung richtet sich an Architekten, Objektplaner,Tragwerksplaner, Prüfingenieure <strong>und</strong> beratende Ingenieure


6 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010ebenso wie an Bauausführende <strong>und</strong> Bauprodukthersteller.Aber auch für Betreiber von Parkbauten bietet die Tagungneue Aspekte zum aktuellen Stand der Technik.Wegen der dargestellten engen Verknüpfung zwischenMerkblatt <strong>und</strong> DAfStb-Heft 525 wird die Tagungsreihevom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) unterstützt.ProgrammDas neue <strong>DBV</strong>-Merkblatt „Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“ –Status, Inhalt <strong>und</strong> ZieleDr.-Ing. Lars Meyer <strong>und</strong> Dr.-Ing. Frank Fingerloos, <strong>DBV</strong>, BerlinPlanung von Parkbauten – Nutzungsfre<strong>und</strong>lichkeit, Dauerhaftigkeit<strong>und</strong> WirtschaftlichkeitDipl.-Ing. Bernd Beer, AMP Parking GmbH, KarlsruheAusbildung von Gefällen in Parkbauten – IndividuelleBetrachtung notwendig?Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer, HOCHTIEF Construction AG,Mörfelden-WalldorfBeschichtung direkt befahrener Parkdecks – WelcheLösung an welcher Stelle?Dr.-Ing. Lars Wolff, Ingenieurbüro Raupach Bruns WolffGmbH, AachenWartung <strong>und</strong> Instandhaltung von ParkbautenDipl.-Ing. Jürgen Krams, Bilfinger Berger AG, MannheimSchäden an Parkbauten vermeiden – Konstruktionsregelnfür die TragwerksplanungDr.-Ing. Gerhard Stenzel, ALLVIA Ingenieurgesellschaft mbH,MaisachVertragliche <strong>Verein</strong>barungen zur Wartung von Parkbauten– Juristische BewertungProf. Dr. jur. Gerd Motzke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richteram Oberlandesgericht a. D., MeringAbschlussdiskussionTagungstermine <strong>und</strong> -orte sowie weitere Angaben zu Teilnahmegebührenusw. entnehmen Sie bitte dem beiliegendenProgramm.Anmeldungen sind auch unter www.betonverein.de ➔ Veranstaltungenmöglich.Arbeitstagungen für Praktiker „Der Eurocode 2 fürDeutschland“Der Eurocode 2 (DIN EN1992) behandelt die Tragwerksplanungfür <strong>Beton</strong>-,Stahlbeton- <strong>und</strong> Spannbetontragwerke.Die Eurocode2-Teile DIN EN1992-1-1 (Allgemeine Regeln<strong>und</strong> Regeln für denHochbau) sowie DIN EN1992-1-2 (Bemessung fürden Brandfall) mit ihrenNationalen Anhängen sollenEnde 2010 in endgültigerüberarbeiteter Fassungveröffentlicht sein.Die bauaufsichtliche Einführung des Eurocode 2 in Deutschlandsteht dann bevor. Im Jahre 2011 wird der EC2 parallelzu den nationalen Normen DIN 1045-1 <strong>und</strong> DIN 4102-4 anwendbarsein <strong>und</strong> diese dann mit Stichtag 1. Juli 2012 ersetzen.Somit verbleiben den Ingenieuren ca. anderthalb Jahrefür die Umstellung, siehe Seite 8.DIN EN 1992-1-1 mit Nationalem Anhang wurde von Praktikernim Rahmen eines DIBt-Forschungsvorhabens „EC2-Pilotprojekte“unter Einbeziehung von Softwareherstellern erprobt<strong>und</strong> verbessert, um die Praxistauglichkeit <strong>und</strong> Normenakzeptanzzu verbessern. Die Ergebnisse sind in den NationalenAnhang zum EC2 eingeflossen.Zur Vorbereitung der bauaufsichtlichen Einführung bietendie gemeinsamen Veranstalter B<strong>und</strong>esvereinigung der Prüfingenieurefür <strong>Bautechnik</strong> e. V., der Deutsche <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong><strong>Bautechnik</strong>-<strong>Verein</strong> E.V., das Deutsche Institut für <strong>Bautechnik</strong>,die DIN-Akademie, das Institut für Stahlbetonbewehrunge.V., der Verband Beratender Ingenieure VBI sowie die VerlageBeuth <strong>und</strong> Ernst & Sohn den Praktikern eintägige Arbeitstagungenzum Gr<strong>und</strong>lagenteil DIN EN 1992-1-1: „AllgemeineRegeln <strong>und</strong> Regeln für den Hochbau“ mit NationalemAnhang an am– 26. November 2010 in München– 28. Januar 2011 in Frankfurt am Main– 25. Februar 2011 in Düsseldorf– 25. März 2011 in Hamburg– 27. Mai 2011 StuttgartDiese Arbeitstagungen zum „Eurocode 2 für Deutschland“richten sich vor allem an Tragwerksplaner, Prüfingenieure<strong>und</strong> Produkthersteller aber auch an Hochschullehrer <strong>und</strong> Behörden.Dabei werden ausführlich die Hintergründe <strong>und</strong>Gr<strong>und</strong>lagen des Eurocode 2 erläutert.Die Tagungsteilnehmer erhalten das erforderliche Rüstzeug,um den EC2 in der Lehre <strong>und</strong> in der Planung qualifiziert umsetzenzu können. Ein umfangreicher Tagungsband unterstütztmit vielen Hintergr<strong>und</strong>erläuterungen die Einarbeitungin den Eurocode 2 <strong>und</strong> enthält über den Tagungsinhalt hinausauch in wesentlichen Auszügen eine aktuelle Synopsevon DIN EN 1992-1-1 mit NA sowie Erläuterungen zur Heißbemessungnach DIN EN 1992-1-2.Die Referenten sind:– Dr.-Ing. Frank Fingerloos, <strong>Deutscher</strong> <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bautechnik</strong>-<strong>Verein</strong>E.V., Berlin– Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Hegger, Institut für Massivbau,RWTH Aachen– Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. e.h. Konrad Zilch, ZILCH +MÜLLER Ingenieure GmbH, MünchenDer ermäßigte Tagungsbeitrag beträgt u. a. für <strong>DBV</strong>-Mitglieder290,00 EUR zzgl. MwSt. Darin sind Pausengetränke, Mittagessen<strong>und</strong> Tagungsunterlagen enthalten.Diesem R<strong>und</strong>schreiben liegt ein Anmeldeflyer bei. Anmeldungauch unter www.beuth.de/sc/event_baurecht möglich.


<strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010 7<strong>DBV</strong>-Mitgliederstammtisch – Informationsveranstaltungexklusiv für die ordentlichen Mitglieder des <strong>DBV</strong>Im Dezember 2010 <strong>und</strong> Januar 2011 bietet der <strong>DBV</strong> für seineordentlichen Mitglieder drei Informationsveranstaltungenan, siehe beiliegenden Informations- <strong>und</strong> Anmeldeflyer.Ziel der Veranstaltungsreihe ist, Vertreter ordentlicher Mitgliedsunternehmenexklusiv über die Entwicklungen bei aktuellenFragestellungen zu informieren:Dr. jur. Helmut Miernik, Syndikusanwalt bei der Bilfinger BergerAG in Essen, wird über die Streitlösungsverfahren derneuen Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) informieren.Als Mitglied der Permanenten Kommission, dieder <strong>DBV</strong> gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Baurechtzur Ausarbeitung der SL Bau installiert hatte, kann erüber die Hintergründe aus erster Hand berichten. Zudem ister einer der Autoren des demnächst erscheinenden Kommentarszur SL Bau <strong>und</strong> wird über erste Umsetzungen dervier Verfahren Mediation, Schlichtung, Adjudikation <strong>und</strong>Schiedsgericht berichten.Das nächste Thema betrifft die Frage der Verwendungssicherheitvon Bauprodukten. Dr. Lars Meyer, <strong>DBV</strong>-Geschäftsführer,wird darüber berichten, welche Verantwortlichkeitender Verwender, <strong>und</strong> damit das Bauunternehmen, bei der Verwendungverschiedener Bauprodukte hat. So reicht es beispielsweisenicht aus, auf ein CE-Zeichen zu achten, welchesviele Bauprodukte heute auf Basis europäischer Normen tragen.Dass ein Organisationsverschulden nicht erst droht,wenn man beispielsweise die Wareneingangskontrolle demLieferanten überträgt, ist einer der Schwerpunkte des Beitrags.Der Leiter des <strong>DBV</strong>-Tätigkeitsbereichs Baustofftechnik sowieUmweltschutz, Dr.-Ing. Berthold Schäfer, wird darüber berichten,wie weitgehend inzwischen die Anforderungen andie Nachhaltigkeit von Gebäuden oder das nachhaltige Wirtschaftenvon Bauunternehmen fortgeschritten ist. Exklusiverhalten die ordentlichen <strong>DBV</strong>-Mitglieder dabei Einblicke inden soeben erschienenen <strong>DBV</strong>-Sachstandbericht „NachhaltigesBauen“. Zudem wird darüber berichtet, wie weitgehendNachhaltigkeitsgesichtspunkte inzwischen bei der Vergabeeine Rolle spielen.Die Teilnahme ist für Vertreter der ordentlichen <strong>DBV</strong>-Mitgliederkostenfrei möglich. Anmeldungen können über das diesemR<strong>und</strong>schreiben beiliegende Anmeldeformular oder überdie <strong>DBV</strong>-Internetseite erfolgen. Siehe www.betonverein.de➔ Veranstaltungen.Terminankündigung – <strong>DBV</strong>-Regionaltagungen 2011Zum Jahresanfang 2011 werden zu den nachfolgend genanntenTerminen wiederum die bewährten <strong>DBV</strong>-Regionaltagungenzum Thema „Bauausführung“ durchgeführt:Tagungstermine <strong>und</strong> -orte:– 03. Februar 2011 BerlinHaus der Deutschen BauindustrieKurfürstenstraße 129, 10785 Berlin– 15. Februar 2011 HamburgAlt Lohbrügger HofLeuschnerstraße 76,21031 Hamburg-Bergedorf– 22. Februar 2011 MünchenWolf-Ferrari-HausRathausplatz 2,85521 München-Ottobrunn– 03. März 2011 NürnbergGeorg-Simon-Ohm-HochschuleNürnberg,FB BauingenieurwesenKeßlerplatz 12, Raum A 002,90489 Nürnberg– 22. März 2011 Frankfurt am MainEBL Bildungszentrum FrankfurtRaum 12/13, Am Poloplatz 4,60528 Frankfurt am MainJeweils von 9:00–17:00 UhrDie ausführlichen Programme <strong>und</strong> Anmeldeunterlagen werdenmit dem <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 227 im Dezember2010 an unsere Mitglieder verschickt. Ab diesem Zeitpunktwird das Programm auch auf den Internetseiten des <strong>DBV</strong>unter www.betonverein.de ➔ Veranstaltungen abrufbarsein.Wir bitten Sie schon jetzt, die genannten Termine vorzumerken.▼ <strong>DBV</strong>-<strong>Schriften</strong>Elektronische <strong>DBV</strong>-<strong>Schriften</strong>Spätestens als Brockhaus Anfang2008 erklärte, sich aus dem Print-Bereich zurückzuziehen <strong>und</strong> dieseit fast 200 Jahren gepflegte„Brockhaus Enzyklopädie“ nichtmehr neu aufzulegen, sondern ausschließlichals digitale Variante fortzuführen, wurde deutlich,dass sich die Welt der Informationsbeschaffung gr<strong>und</strong>legendverändert hat. Informationen müssen heute, <strong>und</strong> das gilt insbesonderefür die Arbeitswelt, immer <strong>und</strong> überall verfügbar,zumindest abrufbar sein.Der <strong>DBV</strong> hat sich dieser Herausforderung gestellt <strong>und</strong> bietetseit Juli 2010 die <strong>DBV</strong>-Merkblattsammlung, seit August 2010auch die <strong>DBV</strong>-Heftreihe in einer elektronischen Variante an.Die Merkblätter, Sachstandberichte <strong>und</strong> Hefte des <strong>DBV</strong> sindin Datenbanken zusammengefasst <strong>und</strong> werden auf einemUSB-Stick ausgeliefert, der gleichzeitig als Kopierschutzdient. Die Datenbanken erlauben den menügesteuerten Zugriffauf die einzelnen Dokumente, die mit einem Betrachtungsprogramm,ähnlich dem Acrobat Reader, angezeigtwerden. Aus Gründen des Kopierschutzes ist ein Ausdruckder Dokumente nicht möglich.Der USB-Stick, der mit den Windows-Betriebssystemen XP,Vista <strong>und</strong> 7 genutzt werden kann, kann an beliebig vielenEndgeräten vom PC über Laptop <strong>und</strong> Notebook bis zumNetbook verwendet werden. Spezielle Installationen auf denEndgeräten sind nicht erforderlich, da auf dem USB-Stick alleerforderlichen Programme vorgehalten werden, um dievolle Funktionalität nutzen zu können. Eine Ausnahme bildetggf. der PDF-Viewer, der beim ersten Aufruf einer Datenbankautomatisch auf dem jeweiligen System installiert wird, soferner nicht schon verfügbar ist.


8 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010Da die Datenbanken gr<strong>und</strong>sätzlich vom USB-Stick gestartetwerden, kann die Nutzung zeitgleich immer nur auf einemEndgerät erfolgen.Die elektronische <strong>DBV</strong>-Merkblattsammlung umfasst die aktuellen30 Merkblätter <strong>und</strong> Sachstandberichte, die auch denLieferumfang der gedruckten Version bilden. Die elektronische<strong>DBV</strong>-Heftreihe umfasst 18 Hefte <strong>und</strong> einen Sonderdruck.Die Besonderheit der <strong>DBV</strong>-Heftreihe besteht darin,dass in der elektronischen Fassung auch die Hefte verfügbarsind, die in gedruckter Fassung bereits ausverkauft <strong>und</strong> nichtmehr lieferbar sind.Die elektronischen <strong>DBV</strong>-<strong>Schriften</strong> können exklusiv von <strong>DBV</strong>-Mitgliedern erworben werden. Dabei stehen unterschiedlicheAngebote zur Verfügung. Die <strong>DBV</strong>-Merkblattsammlungkann entweder als rein elektronische Variante auf USB-Stickoder gegen Aufpreis als Kombinationspaket von elektronischerplus gedruckter Fassung erworben werden. Die <strong>DBV</strong>-Heftreihe kann als elektronische Variante auf USB-Stick oderfür diejenigen, die bereits die elektronische <strong>DBV</strong>-Merkblattsammlung<strong>und</strong> damit den erforderlichen USB-Stick besitzen,als Software-Ergänzung erworben werden. Entsprechendsteht auch das elektronische Komplettpaket, gegen Aufpreisergänzt um die gedruckte <strong>DBV</strong>-Merkblattsammlung, als Angebotzur Verfügung. Die jeweiligen Preise finden Sie aufdem beiliegenden Bestellformular.Die <strong>DBV</strong>-<strong>Schriften</strong> werden laufend weiterentwickelt <strong>und</strong> ergänzt.Für die elektronische Variante ist daher ein Update<strong>und</strong>Ergänzungsservice vorbereitet, der sicherstellt, dass Ihnenüberarbeitete <strong>und</strong> neue Merkblätter, Sachstandberichte<strong>und</strong> Hefte mit deren Erscheinen zur Verfügung gestellt werdenkönnen.Ankündigung: <strong>DBV</strong>-Merkblatt „Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“,2. überarbeitete Auflage September 2010Das <strong>DBV</strong>-Merkblatt „Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“ ist seit2005 in einer ersten Ausgabe veröffentlicht. Zum Merkblatt<strong>und</strong> zur DIN 1045-1 mit den Erläuterungen in den DAfStb-Heften 525/526 liegen nunmehr weitere Erfahrungen zurDauerhaftigkeit von Parkdecks <strong>und</strong> Tiefgaragen vor. In derFachöffentlichkeit werden die verschiedenen Regelungen,Auslegungen <strong>und</strong> Erläuterungen zum Teil sehr kontrovers diskutiert.Dies wurde zum Anlass genommen, das <strong>DBV</strong>-Merkblatt„Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“ sowie die Hefte 525/526in einer 2. überarbeiteten Auflage herauszugeben.Dabei sollen die Empfehlungen <strong>und</strong> Auslegungen konsistent<strong>und</strong> widerspruchsfrei sein <strong>und</strong> den anerkannten Stand derTechnik wiederspiegeln. Um diesen aktuellen Stand festzustellen,fand Ende November 2009 ein DAfStb/<strong>DBV</strong>-Fachgesprächstatt, an dem die Auffassung der Mehrheit der beteiligtenFachleute festgestellt wurde. Die Ergebnisse sind in dieDAfStb-Hefte eingeflossen, wobei die detailliertere Umsetzungder allgemein formulierten Dauerhaftigkeitsanforderungendem <strong>DBV</strong>-Merkblatt überlassen wurde.Die Diskussionen konzentrierten sich auf die wesentlichenFragen– nach der Notwendigkeit von Gefälle auf Parkdecks,– nach der Höhe von Beschichtungen an aufgehenden Bauteilen,– nach Erfordernis <strong>und</strong> Inhalt eines Wartungsplanes,– nach der Eignung verschiedener Beschichtungssysteme.Die 2. Auflage dieses Merkblatts wurde vom Arbeitskreis„Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“ des Deutschen <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong><strong>Bautechnik</strong>-<strong>Verein</strong>s E.V. unter Einbeziehung mehrerer Sachverständigerüber einen Zeitraum von über 2 Jahren bearbeitet.Das Merkblatt kann in der Preisgruppe IV (40,00 EUR für<strong>DBV</strong>-Mitglieder, 80,00 EUR für Nichtmitglieder) ab September2010 bestellt werden. Ein Bestellformular liegt diesemR<strong>und</strong>schreiben bei.▼ Neues aus der BaunormungZur bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes inDeutschlandDie Fachkommission <strong>Bautechnik</strong> der Bauministerkonferenzhat in einem Schreiben an die betroffenen Ingenieur- <strong>und</strong>Bauindustrieverbände [1] über das geplante Vorgehen beider Einführung des europäischen technischen Regelwerkesinformiert (siehe Bild 1), damit sich Tragwerksplaner,Prüfsachverständige, Prüfingenieure <strong>und</strong> andere am Bau Beteiligterechtzeitig darauf einstellen.Das Deutsche Institut für Normung e.V. wird im Dezember2010 Neuausgaben der bis dahin fertiggestellten Eurocodesinklusive aller bisher erschienenen Berichtigungen <strong>und</strong> derdazugehörigen Nationalen Anhänge im Weißdruck veröffentlichen.Die diesen Eurocodes entgegenstehenden nationalenPlanungs- <strong>und</strong> Bemessungsnormen werden dann vomDIN zum 31. Dezember 2010 zurückgezogen. Davon unberührtsind die in der Liste der Technischen Baubestimmungenaufgeführten nationalen Planungs- <strong>und</strong> Bemessungsnormenzunächst weiterhin anzuwenden.Die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes kann erstdann erfolgen, wenn– das Eurocode-Gesamtpaket oder vernünftig abgrenz- <strong>und</strong>anwendbare <strong>und</strong> möglichst in sich geschlossene Teilpaketevorliegen,– die dazugehörigen Vergleichsrechnungen <strong>und</strong> die Anwendungserprobungabgeschlossen sind,– die entsprechenden Eurocodeteile <strong>und</strong> insbesondere diedazugehörigen Nationalen Anhänge von bauaufsichtlicherSeite durchgesehen wurden <strong>und</strong>– das Notifizierungsverfahren nach der Informationsrichtlinie98/34/EG absolviert wurde.Aus diesen Gründen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der eingegangenenStellungnahmen der Ingenieurkammern <strong>und</strong> Verbändezur bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes, hatdie Fachkommission <strong>Bautechnik</strong> die bauaufsichtliche Einführungder Eurocodes in Paketen beschlossen. Für das erstePaket, das voraussichtlich aus den Normen– Eurocode 0 „Gr<strong>und</strong>lagen“,– Eurocode 1 „Einwirkungen“,– Eurocode 2 „<strong>Beton</strong>bau“,– Eurocode 3 „Stahlbau“,– Eurocode 4 „Verb<strong>und</strong>bau“,– Eurocode 5 „Holzbau“,– Eurocode 7 „Gr<strong>und</strong>bau“ <strong>und</strong>– Eurocode 9 „Aluminiumbau“


<strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010 9EN 1990 - Eurocode 0: Gr<strong>und</strong>lagen der TragwerksplanungEN 1991 - Eurocode 1: Einwirkungen auf TragwerkeEN 1992 -Eurocode 2:EN 1993 -Eurocode 3:EN 1994 -Eurocode 4:EN 1995 -Eurocode 5:EN 1996 -Eurocode 6:EN 1999 -Eurocode 9:StahlbautenHolzbautenStahlbeton<strong>und</strong>Spannbetontragwerk<strong>eV</strong>erb<strong>und</strong>tragwerkeMauerwerksbautenAluminiumbautenEN 1998 - Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen ErdbebenEN 1997 - Eurocode 7: GeotechnikBild 1. Übersicht Eurocodes für die Tragwerksplanungbestehen wird, soll die Anwendung zum Stichtag 1. Juli2012 verbindlich werden. Zu diesem Stichtag werden diekorrespondierenden nationalen Normen aus der Liste derTechnischen Baubestimmungen ohne weitere Übergangsfristgestrichen.Darüber hinaus soll die Anwendung fertig gestellter Eurocodesschon vorher ermöglicht werden. Die Fachkommission<strong>Bautechnik</strong> hat keine Bedenken, dass die Eurocodes unterbestimmten Voraussetzungen im Vorgriff auf die bauaufsichtlicheEinführung im Sinne einer gleichwertigen Lösunggemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 MBO abweichend von den TechnischenBaubestimmungen für die Planung, Bemessung <strong>und</strong>Ausführung von baulichen Anlagen angewendet werden.Die Anwendung muss sich allerdings auf fertig gestellte Eurocodesbeschränken, wobei folgende gr<strong>und</strong>sätzliche Bedingungeneinzuhalten sind:– Die Eurocode-Teile einschließlich der zugehörigen Berichtigungen<strong>und</strong> Änderungen bzw. die o. g. konsolidiertenFassungen sowie die zugehörigen Nationalen Anhängemüssen im Weißdruck vorliegen.– Die Erläuterungen zur Anwendung der Eurocodes sind zubeachten (in den DIBt-Mitteilungen Heft 6/2010 [erscheintnoch]).– Die Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit der gleichwertigenNachweise muss bei prüf- <strong>und</strong> bescheinigungspflichtigenBauvorhaben durch einen Prüfingenieur/Prüfsachverständigenfür Standsicherheit bestätigt werden.Für die sichere Anwendung der Eurocodes sind die vorgenanntenErläuterungen z. B. zur Einbeziehung des noch erforderlichennationalen Regelwerkes, zum Umgang mit allgemeinen bauaufsichtlichenZulassungen <strong>und</strong> mit Typenprüfungen usw. zu beachten.Diese Erläuterungen werden neben der Veröffentlichungin den DIBt-Mitteilungen ins Internet beim Deutschen Institut für<strong>Bautechnik</strong> (www. dibt.de) <strong>und</strong> bei den obersten Bauaufsichtsbehördender Länder (www.bauministerkonferenz.de) eingestellt.Aus heutiger Sicht dürfte – unter den genannten Bedingungen– die Anwendung bestimmter Eurocodes, z. B. des Eurocode2 (Kalt- <strong>und</strong> Heißbemessung) – als gleichwertige Lösungab dem ersten Quartal 2011 möglich sein.[1] Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes. Schreibender Bauministerkonferenz (ARGEBAU), Ministerialrat Dr.-Ing. Wolfgang Schubert für die Fachkommission <strong>Bautechnik</strong>vom 25. August 2010. Volltext unter www.betonverein.de➔ Fachthemen.DIN EN 13369: 2010-06 (Entwurf)Allgemeine Regeln für <strong>Beton</strong>fertigteile; Deutsche FassungprEN 13369: 2010Dieser Normenentwurf führt die Anforderungen an, diegr<strong>und</strong>legenden Leistungskriterien für <strong>und</strong> die Konformitätsbewertungvon bewehrten <strong>und</strong> nicht bewehrten Spannbetonfertigteilenaus Leicht-, Normal <strong>und</strong> Schwerbeton auf,der so verdichtet wurde, dass er außer den Luftporen keinenennenswerten Lufteinschlüsse enthält. Es gilt nicht für bewehrte<strong>Beton</strong>fertigteile aus hautwerksporigem Leichtbeton.Dieses Dokument ist allgemein auf alle Arten von Fertigteilenanwendbar <strong>und</strong> kann als allgemeines Bezugsdokument inspeziellen Produktnormen herangezogen werden. Wenn einespezielle Produktnorm vorliegt, hat sie Vorrang gegenüberdieser Norm. Die in der vorliegenden Norm behandeltenFertigteile sind werkmäßig in Serie oder in Einzelanfertigunghergestellte Bauteile für den Hoch- <strong>und</strong> Ingenieurbau.Dieses Dokument kann auch auf Produkte angewendet werden,die in temporären Anlagen auf der Baustelle hergestelltwerden, wenn die Herstellung gegen ungünstige Witterungseinflüssegeschützt ist <strong>und</strong> nach den Vorgaben in Abschnitt6 kontrolliert wird. Für dieses Dokument ist das GremiumNA 005-07-08 AA „<strong>Beton</strong>fertigteile (Sp CEN/TC 229)“im DIN zuständig. (Quelle: DIN-Mitteilungen, Juli 2010)DIN EN 13747: 2010-08<strong>Beton</strong>fertigteile – Deckenplatten mit Ortbetonergänzung;Deutsche Fassung EN 13747: 2005 + A2: 2010Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Fertigteilplattenaus Stahl- oder Spannbeton nach EN 1992-1-1:2004, die in Verbindung mit Ortbeton (Aufbeton) zur Herstellungvon Fertigplatten mit Ortbetonergänzung verwen-


10 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010det werden, sowie die für sie geltenden gr<strong>und</strong>legenden Leistungskriterien<strong>und</strong> die Bewertung ihrer Konformität fest. InAnhang B sind die unterschiedlichen Typen von Fertigplattenmit Ortbetonergänzung angegeben, die unter Verwendungvon Fertigteilplatten hergestellt werden.Diese Fertigteilplatten können unabhängig davon, ob sie mitoder ohne Verdrängungskörper eingebaut werden, Gitterträgeroder Versteifungsrippen enthalten, die bei der Vorfertigungeingebracht werden. Sie müssen in Werken entwederin Schalungen betoniert oder in Gleitfertigern oder durchStrangpressen hergestellt werden.Die in dieser Norm angegebene Bewertung der Konformitätbezieht sich auf die in Verkehr gebrachten Endprodukte <strong>und</strong>deckt alle Herstellvorgänge im Werk ab.In diesem Dokument sind die Berichtigung 1, die am 6. Dezember2006 von CEN veröffentlicht wurde, sowie die ÄnderungA1 vom 14. September 2008 <strong>und</strong> die Änderung A2vom 14. Februar 2010 enthalten.Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13747:2009-06. Anfang<strong>und</strong> Ende der durch die Änderungen eingefügten oder geändertenTexte sind jeweils durch Änderungsmarken A1 <strong>und</strong>A2 angegeben. Die Änderungen, die aufgr<strong>und</strong> der CEN-Berichtigungaufgenommen wurden, sind an den entsprechendenStellen im Text durch Änderungsmarken AC angegeben.(Quelle: DIN-Mitteilungen, August 2010)▼ TechnikZu den Planungsaufgaben für befahrene Parkdecks unterChlorideinwirkung in der Expositionsklasse XD3Bei der Planung von Parkdecks stehen verschiedene Planungsaufgabenan, die die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit<strong>und</strong> die Dauerhaftigkeit betreffen. Diese Aufgabensind von verschiedenen Planerdisziplinen gemeinsam zulösen. In der Praxis entstehen gelegentlich Unklarheiten anden Schnittstellen der Planungsgewerke. Nicht selten tauchtdie Frage auf, wer was wann zu planen hat.Hierzu werden folgende gr<strong>und</strong>sätzliche Hinweise in Bezugauf die Dauerhaftigkeit von Stahlbeton- bzw. Spannbetonparkdecksgegeben:Zu den Aufgaben der Objektplanung für Gebäude (dazuzählen auch Parkhäuser) gehört die Koordination der beteiligtenFachplaner für das Tragwerk <strong>und</strong> die Technische Ausrüstungsowie ggf. von Sonderfachleuten, wie z. B. die einessachk<strong>und</strong>igen Planers für Beschichtungssysteme.Spezielle Aufgaben des Objektplaners sind in den HOAI-Leistungsphasen1 (Gr<strong>und</strong>lagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung)die Entscheidung über Gefälle auf den Parkdecks <strong>und</strong>die Festlegung der Aufbauhöhe von ggf. erforderlichenSchutzschichten (Beschichtungen, Abdichtungen, Gussasphaltusw.). Im Zusammenhang mit der Planung der Entwässerungder Parkflächen ist der Planer für die TechnischeAusrüstung einzubeziehen.Unverzichtbar ist die Einbeziehung des Tragwerksplaners,der ebenfalls in seinen HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 i. d. R.die Expositionsklasse XD3 zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeitder Parkdecks festzulegen hat. Die ExpositionsklasseXD3 ist in der einschlägigen DIN 1045-1, Abschnitt 6.2, Tab.3, Fußnote b), für befahrene Parkdecks mit der Anforderung„Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. rissüberbrückendeBeschichtung, siehe auch DAfStb-Heft525)“ verknüpft.Die Festlegung der zusätzlichen Maßnahmen ist durch denTragwerksplaner vorzunehmen, da er in den genannten dreiLeistungsphasen u. a.:– die Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanungim Benehmen mit dem Objektplaner zu klären hat,– Beratungsaufgaben in statisch-konstruktiver Hinsicht unterBerücksichtigung der Belange der Tragfähigkeit, derGebrauchstauglichkeit <strong>und</strong> der Wirtschaftlichkeit wahrzunehmenhat <strong>und</strong>– gr<strong>und</strong>legende konstruktive Details <strong>und</strong> die Hauptabmessungendes Tragwerks für zum Beispiel die Gestaltung dertragenden Querschnitte <strong>und</strong> der Fugen festlegen muss.Dies kann er nur, wenn die „zusätzliche Maßnahme“ nachFußnote b) in DIN 1045-1, Tab. 3, qualitativ von ihm festgelegtwurde, da von dieser Festlegung– die Mindestdruckfestigkeitsklasse des <strong>Beton</strong>s,– die Expositionsklassen XC, XD <strong>und</strong> ggf. XF,– die Feuchtigkeitsklasse,– die <strong>Beton</strong>deckung <strong>und</strong> die statische Nutzhöhe,– die Rissbreitenbegrenzung sowie– die Eigenlasten (Konstruktions- <strong>und</strong> Bodenaufbau)abhängen.Qualitative Festlegung heißt, die Entscheidung für z. B.– einen Entwurfsgr<strong>und</strong>satz für die Rissbreitenbegrenzung(z. B. der Rissvermeidung),– oder eine rissüberbrückende flächige Beschichtung,– oder eine rissüberbrückende lokale Beschichtung,– oder für eine Abdichtung mit Schutzschicht– usw.Die Kenntnisse der Tragwerksplaner zu Beschichtungssystemen<strong>und</strong> insbesondere zu deren Leistungsgrenzen sind inder Regel begrenzt. Wenn erforderlich, sollte die Festlegungder „zusätzlichen Maßnahme“ daher in enger Abstimmungmit einem sachk<strong>und</strong>igen Planer erfolgen. Je nach Beschichtungsartkönnen weitere Festlegungen im Hinblick auf eineerweiterte Instandhaltung mit rissbegleitender Behandlungin einem Wartungsplan erforderlich sein (siehe auch <strong>DBV</strong>-Merkblatt „Parkhäuser <strong>und</strong> Tiefgaragen“, 2. überarbeiteteAuflage September 2010).Erfahrungsgemäß wird jedoch in einigen Fällen auf die planerischeFestlegung einer bestimmten „zusätzlichen Maßnahme“unzulässigerweise verzichtet. Insoweit der Tragwerksplanerim Zusammenhang mit der ExpositionsklasseXD3 nur Bezug auf die Fußnote b) nimmt <strong>und</strong> keine detaillierterenFestlegungen zur „zusätzlichen Maßnahme“ trifft,sollte dann zunächst davon ausgegangen werden, dass daseinzige in der Norm genannte Beispiel „rissüberbrückendeBeschichtung“ als geeignete zusätzliche Maßnahme ergänzendzur <strong>Beton</strong>zusammensetzung <strong>und</strong> zur <strong>Beton</strong>deckung fürXD3 bei üblicher Wartung <strong>und</strong> Instandhaltung weiterzuverfolgenist. Stellt sich jedoch dann heraus, dass die rissüberbrückendeBeschichtung als zusätzliche Maßnahme ungeeignetist (z. B. auf Flächen mit sehr großer mechanischer Be-


<strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010 11anspruchung oder wegen zu großer Rissbreiten), muss dasPlanungskonzept überarbeitet werden, was i. d. R. mit Mehrkosten<strong>und</strong> verlängerter Bauzeit, insbesondere nach der Ausschreibung<strong>und</strong> Vergabe, einhergeht.Wenn z. B. die Entscheidung für eine Beschichtung gefallenist, obliegt es einem sachk<strong>und</strong>igen Planer in der Ausführungsplanung,ein geeignetes Beschichtungssystem unterBerücksichtigung der Vorgaben aus der Tragwerksplanung –insbesondere der rechnerischen Rissbreitenbegrenzung statisch<strong>und</strong> dynamisch in der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)– auszuwählen. Der sachk<strong>und</strong>ige Planer hatden Wartungsplan mit den spezifischen Informationen <strong>und</strong>Anforderungen des gewählten Beschichtungssystems zu ergänzen.Erst nach erfolgter Ausführungsplanung kann eine qualifizierte<strong>und</strong> detaillierte Ausschreibung der Gewerke erfolgen,wobei die beteiligten Planer mit ihren Leistungsphasen6 <strong>und</strong> 7 (Vorbereitung <strong>und</strong> Mitwirkung bei der Vergabe) unterFührung des Objektplaners gefordert sind.Ihr Ansprechpartner beim <strong>DBV</strong> ist Dr.-Ing. Frank Fingerloos;E-Mail: fingerloos@betonverein.de▼ Kurzberichte<strong>DBV</strong>-Forschungsvorhaben<strong>DBV</strong>-Forschungsprojekt 284: „Erweiterung der brandschutztechnischenTabelle 31 in DIN 4102-22 auf Stützenaus hochfestem <strong>Beton</strong> bis zur Festigkeitsklasse C80/85“Forschende Stelle: TU Braunschweig, Institut für Baustoffe,Massivbau <strong>und</strong> Brandschutz, Materialprüfanstaltfür das BauwesenProjektleiter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dietmar HosserSachbearbeiter: Dr.-Ing. Ekkehard RichterZeitraum: Dezember 2009 bis Mai 2010In dem abgeschlossenen <strong>DBV</strong>-Forschungsvorhaben 284 „Anwendungvon Tabelle 31 auf Stützen aus hochfestem <strong>Beton</strong>“[1] wurde von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Hosser <strong>und</strong> Dr.-Ing. Richter(iBMB Braunschweig) untersucht, inwieweit die brandschutztechnischeBemessung nach DIN 4102-22 [2] aufStützen aus hochfestem <strong>Beton</strong> erweitert werden kann.Der brandschutztechnische Nachweis von unbekleidetenStahlbetonstützen des normalen Hochbaus bei mehr- <strong>und</strong>einseitiger Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperaturzeitkurve(ETK) erfolgt nach DIN 4102-22, Tab. 31 durchVergleich der dort angegebenen Mindestquerschnittsabmessungenmit den vorhandenen Querschnittsabmessungen.Die Mindestquerschnittsabmessungen in Tabelle 31wurden für Normalbeton bis zur Festigkeitsklasse C50/60nachgewiesen. Der Nachweis für Stützen aus hochfestem<strong>Beton</strong> fehlte bisher. Dieser ist aber erforderlich, da nach DIN4102-4/A1 [3], Abschnitt 3.1, die Tabelle 31 auch für Stützenaus hochfestem <strong>Beton</strong> gelten soll.Im Forschungsvorhaben <strong>DBV</strong> 284 wurde daher untersucht,ob der Brandschutznachweis für Stützen aus hochfestem <strong>Beton</strong>bis zur Festigkeitsklasse C80/95 nach DIN 4102-22, Tabelle31 geführt werden kann. Dafür wurde für ausgesuchteStützen aus hochfestem <strong>Beton</strong> der Festigkeitsklasse C60/75,C70/85 <strong>und</strong> C80/95, deren Abmessungen den Mindestwertender Tabelle 31 entsprachen, die Branddauer bis zum Versagenberechnet <strong>und</strong> mit der erforderlichen Feuerwiderstandsdauerder betreffenden Feuerwiderstandsklasse verglichen.Es wurden nur Stützen mit Rechteckquerschnitt beieiner vierseitigen ETK-Normbrandbeanspruchung untersucht.Schwerpunkt der rechnerischen Untersuchungen warenStützen mit der Länge max l col = 6 m. Für diese Stützenwurden die Feuerwiderstandsklassen R 30 bis R 120 <strong>und</strong> dieLastausnutzungsfaktoren α 1 = 0,2 bis α 1 = 0,7 behandelt. Danebenwurden Stützen mit der Länge min l col = 2 m für alleFeuerwiderstandsklassen <strong>und</strong> den Lastausnutzungsfaktor α 1= 0,7 sowie Stützen mit 3 m ≤ l col ≤ 5 m für die FeuerwiderstandsklasseR 90 <strong>und</strong> die Lastausnutzungsfaktoren α 1 = 0,2bis α 1 = 0,7 betrachtet.Für alle Stützen wurde vorausgesetzt, dass die statisch-konstruktivenRandbedingungen der Tabelle 31 eingehaltenwerden (Bemessung für Normaltemperatur nach Eulerfall 2<strong>und</strong> Nachweis im Brandfall für Eulerfall 4, rotationsbehinderteLagerung am Stützenkopf <strong>und</strong> -fuß) <strong>und</strong> dass zerstörende<strong>Beton</strong>abplatzungen bei Brandbeanspruchung durchAnordnung einer Brandschutzbewehrung oder durch betontechnologischeMaßnahmen nachweislich verhindertwerden.Bei den untersuchten Beispielen waren die berechnetenBranddauern bis zum Versagen in der Regel größer als die erforderlichenFeuerwiderstandsdauern der betreffenden Feuerwiderstandsklasse.Damit kann Tabelle 31 der DIN 4102-22 auch für bestimmte Stützen aus hochfestem <strong>Beton</strong>, dieim Parameterspektrum der untersuchten Beispiele liegen,ohne Änderungen angewendet werden.Der <strong>DBV</strong> wird sich auf Basis dieser Ergebnisse dafür einsetzen,dass die Anlage 3.1/10 zu DIN 4102-22 in einer dernächsten Musterliste der Technischen Baubestimmungen(MLTB) in folgendem Sinne ergänzt wird:<strong>DBV</strong>-Vorschlag zur Ergänzung der Anlage 3.1/10 inder MLTB:3.13.2.11 Tabelle 31, Zeilen 1.1 bis 1.3 darf auch für Stützenmit Rechteckquerschnitt mit einer <strong>Beton</strong>festigkeitsklasseC55/67 bis C80/95 unter Einhaltung der vorgenanntenRandbedingungen angewendet werden, wennzerstörende <strong>Beton</strong>abplatzungen gemäß DIN 4102-4/A1:2004-11 durch Einbau einer Schutzbewehrung gemäßDIN 4102-4: 1994-03, 3.1.5.2, mit einer <strong>Beton</strong>deckungc nom = 15 mm verhindert werden (bei Bauteilenin feuchter <strong>und</strong>/oder chemisch angreifender Umgebungc nom = 20 mm). Die Schutzbewehrung ist nicht erforderlich,wenn zerstörende <strong>Beton</strong>abplatzungen bei Brandbeanspruchungdurch betontechnische Maßnahmen nachweislichverhindert werden.[1] Hosser, D.; Richter, E.: Erweiterung der DIN 4102-22, Tabelle31 auf Stützen aus hochfestem <strong>Beton</strong> bis zur FestigkeitsklasseC80/85. Abschlussbericht zum <strong>DBV</strong>-Forschungsvorhaben<strong>DBV</strong> 284. Mai 2010.[2] DIN 4102-22:2004-11: Brandverhalten von Baustoffen<strong>und</strong> Bauteilen – Teil 22: Anwendungsnorm zu DIN 4102-4.[3] DIN 4102-4/A1:2004-11: Brandverhalten von Baustoffen<strong>und</strong> Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung <strong>und</strong> Anwen-


12 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010dung klassifizierter Baustoffe, Bauteile <strong>und</strong> Sonderbauteile.Änderung A1.Ihr Ansprechpartner beim <strong>DBV</strong> ist Dr.-Ing. Frank Fingerloos;E-Mail: fingerloos@betonverein.de<strong>DBV</strong>-Forschungsprojekt 280: „Beurteilung der Wirksamkeitvon Wasserglas zur Verbesserung des Verschleißwiderstandesbei Industrieböden“Forschende Stelle: Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl fürBaustofftechnikProjektleiter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rolf BreitenbücherSachbearbeiterin: Dipl.-Ing. Bou-Young YounZeitraum: Januar 2009 bis Juli 2010Industrieböden aus <strong>Beton</strong> müssen während ihrer gesamtenNutzungsdauer einen ausreichend hohen Widerstand gegenhohe mechanische Beanspruchungen aufweisen, die oft inKombination, z. B. schleifend, rollend, stoßend oder schlagend,auftreten. Um diese Eigenschaft sicherstellen zu können,werden bei der sehr starken Verschleißbeanspruchung XM3üblicherweise Hartstoffmörtelschichten bzw. Hartstoffeinstreuungenauf die <strong>Beton</strong>oberfläche aufgebracht. Um auch bei denmoderateren Beanspruchungen XM1 <strong>und</strong> XM2 den Verschleißwiderstandnoch zu erhöhen, werden seit einigen Jahrenin Deutschland wässrige Alkalisilikate (Wasserglas) auf dienoch frische bzw. bereits erhärtete <strong>Beton</strong>oberfläche appliziert.Ziel dieses Forschungsprojektes war es, die Wirksamkeit vonzwei praxisüblichen Wassergläsern zur Verbesserung des Verschleißwiderstandeszu untersuchen.Bei den Untersuchungen zur kapillaren Wasseraufnahmekonnte eine im Vergleich zum Referenzbeton RB-2 (abgescheibt<strong>und</strong> geglättet) um bis zu 88 % geringere Wasseraufnahmebei den mit Wasserglas applizierten <strong>Beton</strong>en nachgewiesenwerden. Während die Wasseraufnahme der zyklischbefeuchteten Probekörper im gesamten Verlauf der Prüfungstetig, aber mit reduzierter Intensität zunahm, stieg die Wasseraufnahmebei den mit Wasserglas applizierten Probekörpernsowie bei den Probekörpern ohne jegliche Applikationbei Trockenlagerung kontinuierlich an.Im Rahmen der Verschleißprüfungen unter 50- bis 100%igerNormbelastung nach 90 <strong>und</strong> 180 Tagen wurde bei allenuntersuchten Probekörpern (außer Hartstoffmörtelschichten)ein deutlicher Anstieg der mittleren Abriebtiefe von ca.0,125–0,15 mm je Zyklus nach dem vierten bis fünften Prüfzyklusfestgestellt. Die Abriebtiefe nimmt nach jedem weiterenPrüfzyklus stetig zu <strong>und</strong> verdoppelt sich etwa nach Beendigungvon 16 Prüfzyklen. Die mittlere Abriebtiefe derProbekörper mit Hartstoffmörtelschicht nimmt nach dem erstenbis zum fünften Zyklus um ca. zwei Drittel ab <strong>und</strong> bleibtin den Folgezyklen etwa konstant bei etwa 0,05 mm.Nach Beendigung der Verschleißprüfung von 16 Prüfzyklenzeigte sich für eine Hartstoffmörtelschicht (HM) ein deutlichhöherer Verschleißwiderstand als für die mit Wasserglas applizierten<strong>Beton</strong>e (W) <strong>und</strong> die Referenzbetone ohne jeglicheApplikation (RB). Der Verschleiß der Hartstoffmörtelschichtwar im Vergleich zu den übrigen Probekörpern um r<strong>und</strong> zweiDrittel geringer. Bei den mit Wasserglas applizierten <strong>Beton</strong>en<strong>und</strong> den <strong>Beton</strong>en ohne jegliche Applikation wurden nahezugleiche mittlere Abriebwerte ermittelt. Die Prüfungen mitnur mäßigen Verschleißbeanspruchungen (75 % bzw. 50 %der Normbelastung) konnten ebenfalls keine signifikant<strong>eV</strong>erbesserung des Verschleißwiderstandes durch die Applikationder zwei verwendeten Wasserglasprodukte W1 <strong>und</strong> W2aufzeigen (siehe Bild 2).mittl. Abriebtiefe t M,16 [mm]4,003,503,002,502,001,501,000,500,003,273,111,03RB-1 RB-2 HM W1-A(TR)2,93 2,93W1-A(ZB)2,75Bild 2: Mittlere Abriebtiefen (akkumuliert nach 16 Prüfzyklen)bei Normbelastung im Alter von 90 d▼ Umweltschutz2,502,96 3,012,663,30W1-B W1-C W2-A W2-B W2-C W2-DRB-1RB-2HMW1-A (TR)W1-A (ZB)W1-BW1-CW2-AW2-BW2-CW2-DDie durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass mittels einerchemischen Oberflächenverfestigung durch Wasserglaskeine signifikante Verbesserung des Verschleißwiderstandesvon Industrieböden erzielt werden kann.Masse statt Klasse?Das B<strong>und</strong>esumweltministerium erarbeitet zeitgleich sechsneue Regelwerke im Bereich Wasser/Boden/AbfallWährend die politischen Entscheidungsträger die parlamentarischeSommerpause genossen, bereitete die Arbeitsebenedes B<strong>und</strong>esumweltministeriums mit Hochdruck die nächsteSitzungsperiode vor. Nicht weniger als sechs Gesetze <strong>und</strong>Verordnungen sind derzeit allein für den Bereich Wasser/Boden/Abfallin der Pipeline:1. Verordnung zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers (Gr<strong>und</strong>wasserverordnung),2. Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung(Trinkwasserverordnung),3. Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (VerordnungOberflächengewässer),4. Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallrechts(Krw-/AbfG),5. Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffenin technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung),6. Änderung der B<strong>und</strong>es-Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenverordnung(B<strong>und</strong>esbodenschutzverordnung).Verbindendes Element der neuen Regelwerke sind die Geringfügigkeitsschwellenwerte,mit denen die europäischenUmweltqualitätsnormen national umgesetzt werden sollen.Die für r<strong>und</strong> 100 anorganische <strong>und</strong> organische Parameterabgeleiteten Geringfügigkeitsschwellenwerte sollen imGr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasser die Grenze bilden, um zwischeneinem unbelasteten <strong>und</strong> einem belasteten bzw. einemGewässer mit gutem oder nicht gutem chemischen Zustand


<strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010 13zu unterscheiden. Mangels anderer Ansätze werden die alsImmissionswerte abgeleiteten Geringfügigkeitsschwellenwerteauch als Emissionswerte herangezogen, um Eluate ausBaustoffen, mineralischen Abfällen <strong>und</strong> Böden zu beurteilen.Damit bilden sie die fachliche Gr<strong>und</strong>lage für die Ersatzbaustoffverordnung<strong>und</strong> die B<strong>und</strong>esbodenschutzverordnung.Die beiden Verordnungen dienen dazu, die konkreten Verwertungsmöglichkeitenmineralischer Abfälle in Abhängigkeitvon ihren Stoffbelastungen zu regeln. Sie konkretisierendamit die Anforderungen des neuen Kreislaufwirtschafts<strong>und</strong>Abfallrechts, mit dem u. a. Verwertungsquoten für mineralischeAbfälle festgelegt werden sollen. Komplettiertwird die Sammlung neuer Regelungen durch eine Novelleder Trinkwasserverordnung. Nach mehrfachen Bek<strong>und</strong>ungenvon B<strong>und</strong>esumweltminister Norbert Röttgen sollen keineGeringfügigkeitsschwellenwerte festgelegt werden, diestrenger sind als die Vorgaben der Trinkwasserverordnung.Bisher bleibt es aber bei der Absichtserklärung, denn nochliegen mehrere Geringfügigkeitsschwellenwerte unterhalbder Werte der alten – aber auch der neuen – Trinkwasserverordnung.Gr<strong>und</strong>wasserverordnungNachdem das B<strong>und</strong>esumweltministerium lange Zeit an einerumfassenden nationalen Gr<strong>und</strong>wasserverordnung gearbeitethat, legte es im Juli 2010 überraschend eine komplett geänderteFassung vor, die im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzungder europäischen Gr<strong>und</strong>wasserrichtlinie darstellt.Hintergr<strong>und</strong> dieser aktuellen Entwicklung ist das drohendeEU-Vertragsverletzungsverfahren, das Deutschland bei nichtfristgerechter Umsetzung der europäischen Gr<strong>und</strong>wasserrichtliniegedroht hätte. Das B<strong>und</strong>eskabinett hat die geänderteFassung der Gr<strong>und</strong>wasserverordnung am 4. August2010 verabschiedet.Positiv ist, dass in der verabschiedeten Fassung nicht die 46massiv in der Kritik stehenden Geringfügigkeitsschwellenwerte,sondern gemäß EU-Vorgabe lediglich acht – ergänztum zwei verpflichtend einzuführende – Umweltqualitätsnormenfestgeschrieben wurden. Diese Reduzierung entsprichtden Forderungen der Industrie. Eine ergänzte Öffnungsklauselbereitet jedoch den Weg, im Nachgang weitere Geringfügigkeitsschwellenwertefestzulegen.Vor der Verabschiedung durch den B<strong>und</strong>esrat, die am 9. September2010 erfolgen soll, sind dennoch zwei Punkte zu ändern:Erstens wurden für Sulfat <strong>und</strong> Chlorid mit 240 mg/lbzw. 250 mg/l Werte aus der bisherigen Trinkwasserverordnungübernommen, die dort allerdings lediglich als Indikatorparameterverankert sind (Hintergr<strong>und</strong>: Schutz vor Rohrleitungskorrosion).Da weder Sulfat noch Chlorid öko<strong>und</strong>/oderhumantoxikologische Wirkungen entfalten – wieselbst die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Zusammenhangmit der Ableitung der Geringfügigkeitsschwellenwertefestgestellt hat – ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die Parameterals Schwellenwerte mit Grenzwertcharakter in dieGr<strong>und</strong>wasserverordnung aufgenommen werden sollen.Zweitens wurden die Geringfügigkeitsschwellenwerte fürCadmium <strong>und</strong> Quecksilber mit 0,5 µg/l bzw. 0,2 µg/l umden Faktor 10 bzw. 5 niedriger festgelegt als in der EG-Trinkwasserrichtliniebzw. der bisherigen Trinkwasserverordnung.Da es nach Aussage von B<strong>und</strong>esumweltminister Röttgen anlässlicheines Gesprächs im BDI im Juni 2010 eine Verschärfungder Rechtslage nicht geben soll, fordert die Industrie,für Cadmium <strong>und</strong> Quecksilber die Werte der Trinkwasserverordnungzu übernehmen.TrinkwasserverordnungDer Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderungder Trinkwasserverordnung wurde Ende Juli 2010 bei der EuropäischenKommission notifiziert. Der Entwurf soll vomB<strong>und</strong>esrat nach der Sommerpause beraten <strong>und</strong> beschlossenwerden.Bezüglich der Schnittstellen der Trinkwasserverordnung zurGr<strong>und</strong>wasserverordnung <strong>und</strong> den Geringfügigkeitsschwellenwertenist festzustellen, dass Chlorid <strong>und</strong> Sulfat mit 250 mg/lweiterhin als Indikatorparameter behandelt werden. DerGrenzwert für das Cadmium ist von 5 µg/l auf 3 µg/l reduziert,während der Grenzwert für Quecksilber mit 1 µg/l auf dem Niveauder bisherigen Trinkwasserverordnung festgelegt ist.Insofern bleibt der Bedarf einer Korrektur an der vomB<strong>und</strong>eskabinett verabschiedeten Gr<strong>und</strong>wasserverordnungbestehen.Verordnung OberflächengewässerDie Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer in ihremEntwurf vom 1. August 2010 befasst sich vor allem damit,die unterschiedlichen Oberflächengewässer in Gewässertypenzu kategorisieren <strong>und</strong> entsprechend ihrer Regionsowohl hinsichtlich ihres ökologischen Zustands <strong>und</strong> Potenzialsin einen sehr guten, guten, mäßigen, unbefriedigendenoder schlechten Zustand als auch hinsichtlich ihres chemischenZustandes in einen guten bzw. nicht guten Zustandeinzustufen. Die Einstufung des chemischen Zustands wirdanhand von Umweltqualitätsnormen – in Deutschland damitauf Basis der Geringfügigkeitsschwellenwerte – vorgenommen.Die Beurteilung der Messungen erfolgt im Hinblick aufHöchstwerte <strong>und</strong> arithmetische Jahresdurchschnittswerte.Für die Bauindustrie ist die Oberflächengewässerverordnungvorerst kaum von Bedeutung, da die Ersterfassung <strong>und</strong> Ersteinstufungder Gewässer einige Jahren in Anspruch nehmenwird. Danach wird sie jedoch Geltung entfalten, da gr<strong>und</strong>sätzlichkeine Verschlechterung des Gewässerzustandes eintretendarf <strong>und</strong> bei mäßigem oder schlechtem Zustand eineTrendumkehr einzuleiten ist. Probleme können dann entstehen,wenn Wässer der Baugrubenentwässerung oder Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungin die Vorflut gegeben werden sollen.Der Entwurf der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässerkann bis zum 30. September 2010 gegenüber demB<strong>und</strong>esumweltministerium kommentiert werden.Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong>AbfallrechtsNach einem ersten Arbeitsentwurf Ende Februar 2010 legtedas B<strong>und</strong>esumweltministerium Anfang August 2010 einennoch nicht abgestimmten Referentenentwurf eines Gesetzeszur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallrechtsvor. Mit der Gesetzesnovelle soll einerseits die europäischeAbfallrahmenrichtlinie bis Dezember 2012 in nationalesRecht umgesetzt <strong>und</strong> andererseits das bisherige Kreislaufwirtschafts-<strong>und</strong> Abfallrecht in seinen Strukturen <strong>und</strong> Elementenerhalten <strong>und</strong> weiterentwickelt werden.


14 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010In unserer Stellungnahme zum Arbeitsentwurf haben wir unsgr<strong>und</strong>sätzlich positiv zur Umsetzung dieser Zielvorstellunggeäußert, gleichzeitig aber zahlreiche Verbesserungen angeregt,die insbesondere dem Verständnis <strong>und</strong> der Rechtssicherheitdienen. Mit Enttäuschung ist festzustellen, dass imnun vorliegenden Referentenentwurf insgesamt nur wenigeÄnderungen gegenüber dem Arbeitsentwurf vorgenommen<strong>und</strong> die Vorschläge der Bauindustrie überwiegend nicht berücksichtigtwurden. Vielmehr hat das B<strong>und</strong>esumweltministeriumsogar Vorgaben, die für die Bauwirtschaft von Interessesind, relativiert, wodurch deutlich wird, dass der Medienschutzzu Lasten der Kreislaufwirtschaft gestärkt werdensoll. So wurde die Verwertungsquote für mineralische Abfälle,die in Deutschland ab 2020 mindestens 80 % hätte betragensollen, von einer Muss- in eine Sollvorgabe umgewandelt.Vor dem Hintergr<strong>und</strong> bereits heute erreichter Verwertungsquotenvon etwa 90 % wird deutlich, dass zukünftigmehr mineralische Abfälle zu deponieren statt zu verwertensein werden.ErsatzbaustoffverordnungDie konkreten Verwertungsvorgaben für mineralische Abfälle,die in technischen Bauwerken eingesetzt werden können,wird zukünftig die Ersatzbaustoffverordnung regeln. Nacheinem ersten Arbeitsentwurf, der Ende 2007 veröffentlichtwurde, gab es bislang keinen offiziellen zweiten Entwurf. Inverschiedenen Vorträgen des B<strong>und</strong>esumweltministeriumswurden jedoch die zu erwartenden Entwicklungen der Ersatzbaustoffverordnungskizziert. So beabsichtigt das B<strong>und</strong>esumweltministerium,dem Vorwurf der Bauindustrie, zukünftigunnötigerweise mehr mineralische Abfälle beseitigenzu müssen als verwerten zu können, mit der Schaffung neuerVerwertungsklassen zu begegnen. Dass es sich dabei umeine Mogelpackung handelt, ist offensichtlich, denn die zulässigenSchadstoffgehalte der neu entwickelten Verwertungsklassen(u. a. Klasse RC3) sind so hoch <strong>und</strong> die möglichenVerwertungsoptionen so gering, dass der Markt diesemineralischen Abfälle absehbar nicht annehmen wird.Das B<strong>und</strong>esumweltministerium hat angekündigt, die drei unmittelbarvoneinander abhängigen Verordnungen (Gr<strong>und</strong>wasserverordnung– alter Stand, Ersatzbaustoffverordnung –zweiter Entwurf – <strong>und</strong> Novelle B<strong>und</strong>esbodenschutzverordnung– zweiter Entwurf) nach der Sommerpause als Paketveröffentlichen zu wollen. Damit soll insbesondere der Industrieentgegen gekommen werden, die deutlich gemacht hat,einer Gr<strong>und</strong>wasserverordnung nur dann zustimmen zu können,wenn die Auswirkungen auf die Verwertungspraxis <strong>und</strong>den Einsatz von Neubaustoffen nachvollziehbar sind <strong>und</strong> keinemassiven Stoffstromverschiebungen zu erwarten sind.B<strong>und</strong>esbodenschutzverordnungDie Entwicklung der Novelle der B<strong>und</strong>esbodenschutz- <strong>und</strong>Altlastenverordnung verlief analog zur Entwicklung der Ersatzbaustoffverordnung.Nach dem ersten Arbeitsentwurfskizzierte das B<strong>und</strong>esumweltministerium lediglich in Vorträgen,welche Weiterentwicklungen beabsichtigt sind. Dabeiwurde der neue Gr<strong>und</strong>satz, zur Verfüllung von Abgrabungenkeine anderen Materialien als unbelastetes Bodenmaterialzuzulassen, nur geringfügig aufgeweicht. Noch immer hältdas B<strong>und</strong>esumweltministerium an der Vorstellung fest, dasszur Verfüllung von Tagebaurestlöchern mit anderen minera-lischen Abfällen ein Deponiebetrieb einzurichten ist. Dass di<strong>eV</strong>erfüllung, die üblicherweise im Rahmen behördlicher Rekultivierungsauflagenerforderlich ist, damit unangemessenverteuert wird, die alternativ benötigten Mengen unbelasteterBöden jedoch gar nicht zur Verfügung stehen, wird bislangnoch nicht ausreichend berücksichtigt.KommentareDie behandelten Entwürfe stehen <strong>DBV</strong>-Mitgliedern im Internetunter www.bauen-<strong>und</strong>-umwelt.org zur Verfügung. UmStellungnahmen an k.mrochen@betonverein.de wird ausdrücklichgebeten.▼ R<strong>und</strong>schreiben des BMVBSStandardleistungsbuch für das Bauwesen des GemeinsamenAusschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-BauBezug: 1) Vergabe- <strong>und</strong> Vertragshandbuch für die Baumaßnahmendes B<strong>und</strong>es (VHB), Allgemeine RichtlinienVergabeverfahren 100, Nr. 4.2.22) Erlass vom 30. Oktober 2009 – B 15 – 8163.4/3-3AZ B 15 – 8163.4/3-3Datum Berlin, 25. Mai 2010Das bereits 1998 eingeführte Textsystem STLB-Bau wirdnunmehr durch die überarbeitete <strong>und</strong> ergänzte Version2010-04 aktualisiert.Die in der beiliegenden Übersicht aufgeführten Leistungsbereichedes STLB-Bau stehen zur Anwendung zur Verfügung<strong>und</strong> werden hiermit in der Version 2010-04 eingeführt.Alle Neuerungen von Oktober 2009 bis April 2010 <strong>und</strong> dieSchwerpunkte der Datenpflege sowie die im STLB-Bau zitierten<strong>und</strong> ersetzten Normen finden Sie in der AnwendungSTLB-Bau unter „Neu“ <strong>und</strong> im Internet unter www.gaeb.de/aktuelles2.php.Besonders zu erwähnen ist, dass bei verschiedenen Leistungsbereichendie Titel (teils nur in der Schreibweise) geändertwurden:Allgemeine Standardbeschreibungen, Vorbemerkungen000 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen004 Landschaftsbauarbeiten – Pflanzen010 Drän- <strong>und</strong> Versickerarbeiten018 Abdichtungsarbeiten, Bauwerkstrockenlegung035 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- <strong>und</strong> Aluminiumbauten040 Wärmeversorgungsanlagen – Betriebseinrichtungen041 Wärmeversorgungsanlagen – Leitungen, Armaturen,Heizflächen042 Gas- <strong>und</strong> Wasseranlagen – Leitungen, Armaturen044 Abwasseranlagen – Leitungen, Abläufe, Armaturen045 Gas-, Wasser- <strong>und</strong> Entwässerungsanlagen – Ausstattung,Elemente, Fertigbäder046 Gas-, Wasser- <strong>und</strong> Entwässerungsanlagen – Betriebseinrichtungen047 Dämm- <strong>und</strong> Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen051 Kabelleitungstiefbauarbeiten053 Niederspannungsanlagen – Kabel/Leitungen, Verlegesysteme,Installationsgeräte


<strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010 15054 Niederspannungsanlagen – Verteilersysteme <strong>und</strong> Einbaugeräte085 Rohrvortriebsarbeiten087 Abfallentsorgung, Verwertung <strong>und</strong> BeseitigungEinarbeitung der neuen DIN 276-1 „Kosten im Bauwesen– Teil 1: Hochbau“Die Kostengruppen der DIN 276-1 „Kosten im Bauwesen –Teil 1: Hochbau“ wurden den Teilleistungen von STLB-Bauneu zugeordnet.Der Erlass steht unter www.gaeb.de >Info >Erlasse zum Herunterladenzur Verfügung.B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> StadtentwicklungIm Auftrag gez. MDir Günther HoffmannNr. 96 Allgemeines R<strong>und</strong>schreiben Straßenbau Nr. 14/2010Sachgebiet 05.7: Brücken- <strong>und</strong> Ingenieurbau; Überwachung,PrüfungStB 17/7192.70/11-1249315Bonn, 23. Juli 2010Oberste Straßenbaubehörden der Ländernachrichtlich:B<strong>und</strong>esanstalt für StraßenwesenB<strong>und</strong>esrechnungshofDEGESDeutsche Einheit Fernstraßenplanungs- <strong>und</strong> -bau GmbHBetreff: Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachungvon Ingenieurbauten (M-BÜ-ING)Bezug: Allgemeines R<strong>und</strong>schreiben Straßenbau Nr. 13/2007vom 05.12.2007– S 18/7192.70/11-514157 –Anlagen: 1. Übersicht über den Stand des M-BÜ-ING – AusgabeApril 20102. Vorbemerkungen zum M-BU-ING – Stand30.04.2010A.(1) Das Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten(M-BÜ-ING) wurde durch das ARS Nr. 4/2007 eingeführt<strong>und</strong> durch das ARS Nr. 13/2007 vom 05.12.2007 andie geänderte Gliederung der ZTV-ING angepasst. Inzwischenwurden mehrere Abschnitte aktualisiert <strong>und</strong> ergänzt.Das neue M-BÜ-ING – Ausgabe April 2010 – ersetzt daherdas M-BÜ-ING – Ausgabe Dezember 2007.(2) Mit ARS Nr. 13/2007 erfolgte die gleichzeitige Fortschreibungder Regelwerke ZTV-ING, TL/TP-ING <strong>und</strong> MBÜ-ING. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden die Regelwerkezukünftig jeweils durch ein getrenntes ARS fortgeschrieben.Insofern wird hiermit das ARS Nr. 13/2007 vom05.12.2007 für den Bereich des M-BÜ-ING aufgehoben <strong>und</strong>durch dieses ARS ersetzt. Die ZTV-ING <strong>und</strong> die TL/TP-INGwerden parallel dazu durch gesonderte ARS fortgeschrieben.(3) Nachdem das M-BÜ-ING 2007 neu strukturiert bekanntgegeben wurde, wird nun mit der Bereitstellung des M-BÜ-ING im Internet ein weiterer wesentlicher Schritt zur zeitgemäßen<strong>und</strong> einfachen Anwendung <strong>und</strong> Fortschreibung umgesetzt.Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher zukünftigverzichtet. Bis zur Fertigstellung einer entsprechendenInternetplattform des BMVBS wird das M-BÜ-ING vorabauf der Homepage der BASt zum kostenlosen herunterladenbereitgestellt unter: www.bast.de / Publikationen / Regelwerkezum Download / Brücken- <strong>und</strong> Ingenieurbau(4) Die „Übersicht über den Stand des M-BÜ-ING – AusgabeApril 2010“ (Anlage 1) <strong>und</strong> die angepassten „Vorbemerkungenzum M-BÜ-ING – Stand 30.04.2010“ (Anlage 2) ersetzendie bisherigen Ausgaben vom Dezember 2007.B.(1) Die Aktualisierung des M-BÜ-ING betrifft folgende Abschnitte:Vorbemerkungen zum M-BÜ-ING2-1 Gr<strong>und</strong>bau – Baugruben2-2 Gr<strong>und</strong>bau – Gründungen2-3 Gr<strong>und</strong>bau – Wasserhaltung2-4 Gr<strong>und</strong>bau – Stutzkonstruktionen3-4 Massivbau – Schutz <strong>und</strong> Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen3-5 Massivbau – Füllen von Rissen <strong>und</strong> Hohlraumen in <strong>Beton</strong>bauteilen5-1 Tunnelbau – Geschlossene Bauweise5-2 Tunnelbau – Offene Bauweise(2) Diese Abschnitte sind in der „Übersicht über den Standdes M-BÜ-ING“ (Anlage 1) mit dem Stand 04/2010 angegeben.Die neue Übersicht <strong>und</strong> die betreffenden Ergänzungs-<strong>und</strong> Austauschblätter bilden zusammen mit den bereitsfrüher bekannt gegebenen Abschnitten den aktuellenStand des M-BÜ-ING.C.(1) Auf die Erläuterungen in den „Vorbemerkungen zum M-BÜ-ING“ wird hingewiesen.D.(1) Ich bitte Sie, das M-BÜ-ING in der aktuellen Fassung derBauüberwachung von Ingenieurbauten im Geschäftsbereichder B<strong>und</strong>esfernstraßen zugr<strong>und</strong>e zu legen. Im Interesse einereinheitlichen Regelung würde ich es begrüßen, wenn fürBauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechendverfahren wird.(2) Dieses Allgemeine R<strong>und</strong>schreiben Straßenbau wird imVerkehrsblatt, Heft 15/2010 vom 15.08.2010 veröffentlicht.B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr,Bau <strong>und</strong> StadtentwicklungIm AuftragStefan Strick


16 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010▼ Veranstaltungen<strong>Deutscher</strong> Straßen- <strong>und</strong> Verkehrskongress 2010Termin <strong>und</strong> Ort: 15. bis 17. September 2010Auskünfte <strong>und</strong> Anmeldung: Forschungsgesellschaft für Straßen-<strong>und</strong> Verkehrswesen, D-50676 Köln, An Lyskirchen 14,Telefon: +49 (0) 221 93583-0, Telefax: +49 (0) 221 93583-73,E-Mail: koeln@fgsv.de, Internet: www.fgsv.de40. Aachener BaustofftagTermin <strong>und</strong> Ort: 28. Oktober 2010 in AachenAuskünfte <strong>und</strong> Anmeldung: ibac – Institut für Bauforschung,Frau Martina Rohs, Schinkelstr. 3, D-52062 Aachen, Telefon:+49 (0) 241 80 – 95126, Telefax: +49 (0) 241 80 – 92139,E-Mail: http://aachener-baustofftag.ibac.rwth-aachen.de/,Internet: www.rwth-aachen.de55. <strong>Beton</strong>TageTermin <strong>und</strong> Ort: 8. bis 10. Februar 2011 in Neu-UlmAuskünfte <strong>und</strong> Anmeldung: FBF <strong>Beton</strong>dienst GmbH, Gerhard-Koch-Str.2 + 4, D-73760 Ostfildern, Telefon: +49 (0)711 32732-326 oder 327, Telefax: +49 (0) 711 32732-350,E-Mail: info@betontage.de, Internet: www.betontage.com4. Internationale Konferenz zur <strong>Beton</strong>sanierung – ConcreteSolutions 2011Termin <strong>und</strong> Ort: 26. bis 28. September 2011 in DresdenAuskünfte <strong>und</strong> Anmeldung: Technische Universität Dresden,Prof. Dr. Viktor Mechtcherine, Institut für Baustoffe , FakultätBauingenieurwesen, Georg-Schumann-Str. 7, D-01187 Dresden,Telefon: +49 (0) 351 463 35 920, Telefax: +49 (0) 351463 37 268, E-Mail: i.baustoffe@tu-dresden.de, Internet:www.baustoffinstitut.de51. Forschungskolloquium des Deutschen Ausschusses fürStahlbeton als DoktorandensymposiumTermin <strong>und</strong> Ort: 11. <strong>und</strong> 12. November 2010 an der TU KaiserslauternAuskünfte <strong>und</strong> Anmeldung: Technische Universität Kaiserslautern,Konstruktiver Ingenieurbau, Frau Gabriele Dornes,Paul-Ehrlich-Straße, Gebäude 14, Raum 515, D-67663 Kaiserslautern,Telefon: +49 (0) 631 205-2157, Telefax: +49 (0)631 205-3555, Internet: www.dafstb-kl-2010.deImpressumVerteiler:1. Vorstand2. Inhaber der Emil-Mörsch-Denkmünze3. Ehrenmitglieder4. Rüsch-Forschungs- <strong>und</strong> Dischinger-Preisträger;Träger des Innovationspreises „<strong>Bautechnik</strong>“5. Beratende Mitglieder6. Ordentliche Mitglieder einschl. Niederlassungen7. Außerordentliche Mitglieder8. Hauptausschuss Forschung9. Hauptausschuss <strong>Bautechnik</strong>10. Hauptausschuss Baustofftechnik11. Hauptausschuss Bauausführung12. Befre<strong>und</strong>ete <strong>Verein</strong>e <strong>und</strong> Verbände13. HDB-Hauptausschuss Technik (HATECH)14. <strong>DBV</strong>/HDB-Umweltausschuss15. Geschäftsstelle <strong>und</strong> BauberaterHerausgeberDEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V.GeschäftsführungDr.-Ing. Lars MeyerKurfürstenstaße 12910785 BerlinTelefon 030 236096-0Telefax 030 236096-23info@betonverein.dewww.betonverein.de

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