12 <strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010dung klassifizierter Baustoffe, Bauteile <strong>und</strong> Sonderbauteile.Änderung A1.Ihr Ansprechpartner beim <strong>DBV</strong> ist Dr.-Ing. Frank Fingerloos;E-Mail: fingerloos@betonverein.de<strong>DBV</strong>-Forschungsprojekt 280: „Beurteilung der Wirksamkeitvon Wasserglas zur Verbesserung des Verschleißwiderstandesbei Industrieböden“Forschende Stelle: Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl fürBaustofftechnikProjektleiter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rolf BreitenbücherSachbearbeiterin: Dipl.-Ing. Bou-Young YounZeitraum: Januar 2009 bis Juli 2010Industrieböden aus <strong>Beton</strong> müssen während ihrer gesamtenNutzungsdauer einen ausreichend hohen Widerstand gegenhohe mechanische Beanspruchungen aufweisen, die oft inKombination, z. B. schleifend, rollend, stoßend oder schlagend,auftreten. Um diese Eigenschaft sicherstellen zu können,werden bei der sehr starken Verschleißbeanspruchung XM3üblicherweise Hartstoffmörtelschichten bzw. Hartstoffeinstreuungenauf die <strong>Beton</strong>oberfläche aufgebracht. Um auch bei denmoderateren Beanspruchungen XM1 <strong>und</strong> XM2 den Verschleißwiderstandnoch zu erhöhen, werden seit einigen Jahrenin Deutschland wässrige Alkalisilikate (Wasserglas) auf dienoch frische bzw. bereits erhärtete <strong>Beton</strong>oberfläche appliziert.Ziel dieses Forschungsprojektes war es, die Wirksamkeit vonzwei praxisüblichen Wassergläsern zur Verbesserung des Verschleißwiderstandeszu untersuchen.Bei den Untersuchungen zur kapillaren Wasseraufnahmekonnte eine im Vergleich zum Referenzbeton RB-2 (abgescheibt<strong>und</strong> geglättet) um bis zu 88 % geringere Wasseraufnahmebei den mit Wasserglas applizierten <strong>Beton</strong>en nachgewiesenwerden. Während die Wasseraufnahme der zyklischbefeuchteten Probekörper im gesamten Verlauf der Prüfungstetig, aber mit reduzierter Intensität zunahm, stieg die Wasseraufnahmebei den mit Wasserglas applizierten Probekörpernsowie bei den Probekörpern ohne jegliche Applikationbei Trockenlagerung kontinuierlich an.Im Rahmen der Verschleißprüfungen unter 50- bis 100%igerNormbelastung nach 90 <strong>und</strong> 180 Tagen wurde bei allenuntersuchten Probekörpern (außer Hartstoffmörtelschichten)ein deutlicher Anstieg der mittleren Abriebtiefe von ca.0,125–0,15 mm je Zyklus nach dem vierten bis fünften Prüfzyklusfestgestellt. Die Abriebtiefe nimmt nach jedem weiterenPrüfzyklus stetig zu <strong>und</strong> verdoppelt sich etwa nach Beendigungvon 16 Prüfzyklen. Die mittlere Abriebtiefe derProbekörper mit Hartstoffmörtelschicht nimmt nach dem erstenbis zum fünften Zyklus um ca. zwei Drittel ab <strong>und</strong> bleibtin den Folgezyklen etwa konstant bei etwa 0,05 mm.Nach Beendigung der Verschleißprüfung von 16 Prüfzyklenzeigte sich für eine Hartstoffmörtelschicht (HM) ein deutlichhöherer Verschleißwiderstand als für die mit Wasserglas applizierten<strong>Beton</strong>e (W) <strong>und</strong> die Referenzbetone ohne jeglicheApplikation (RB). Der Verschleiß der Hartstoffmörtelschichtwar im Vergleich zu den übrigen Probekörpern um r<strong>und</strong> zweiDrittel geringer. Bei den mit Wasserglas applizierten <strong>Beton</strong>en<strong>und</strong> den <strong>Beton</strong>en ohne jegliche Applikation wurden nahezugleiche mittlere Abriebwerte ermittelt. Die Prüfungen mitnur mäßigen Verschleißbeanspruchungen (75 % bzw. 50 %der Normbelastung) konnten ebenfalls keine signifikant<strong>eV</strong>erbesserung des Verschleißwiderstandes durch die Applikationder zwei verwendeten Wasserglasprodukte W1 <strong>und</strong> W2aufzeigen (siehe Bild 2).mittl. Abriebtiefe t M,16 [mm]4,003,503,002,502,001,501,000,500,003,273,111,03RB-1 RB-2 HM W1-A(TR)2,93 2,93W1-A(ZB)2,75Bild 2: Mittlere Abriebtiefen (akkumuliert nach 16 Prüfzyklen)bei Normbelastung im Alter von 90 d▼ Umweltschutz2,502,96 3,012,663,30W1-B W1-C W2-A W2-B W2-C W2-DRB-1RB-2HMW1-A (TR)W1-A (ZB)W1-BW1-CW2-AW2-BW2-CW2-DDie durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass mittels einerchemischen Oberflächenverfestigung durch Wasserglaskeine signifikante Verbesserung des Verschleißwiderstandesvon Industrieböden erzielt werden kann.Masse statt Klasse?Das B<strong>und</strong>esumweltministerium erarbeitet zeitgleich sechsneue Regelwerke im Bereich Wasser/Boden/AbfallWährend die politischen Entscheidungsträger die parlamentarischeSommerpause genossen, bereitete die Arbeitsebenedes B<strong>und</strong>esumweltministeriums mit Hochdruck die nächsteSitzungsperiode vor. Nicht weniger als sechs Gesetze <strong>und</strong>Verordnungen sind derzeit allein für den Bereich Wasser/Boden/Abfallin der Pipeline:1. Verordnung zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers (Gr<strong>und</strong>wasserverordnung),2. Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung(Trinkwasserverordnung),3. Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (VerordnungOberflächengewässer),4. Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallrechts(Krw-/AbfG),5. Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffenin technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung),6. Änderung der B<strong>und</strong>es-Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenverordnung(B<strong>und</strong>esbodenschutzverordnung).Verbindendes Element der neuen Regelwerke sind die Geringfügigkeitsschwellenwerte,mit denen die europäischenUmweltqualitätsnormen national umgesetzt werden sollen.Die für r<strong>und</strong> 100 anorganische <strong>und</strong> organische Parameterabgeleiteten Geringfügigkeitsschwellenwerte sollen imGr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasser die Grenze bilden, um zwischeneinem unbelasteten <strong>und</strong> einem belasteten bzw. einemGewässer mit gutem oder nicht gutem chemischen Zustand
<strong>DBV</strong>-R<strong>und</strong>schreiben Nr. 226 ■ September 2010 13zu unterscheiden. Mangels anderer Ansätze werden die alsImmissionswerte abgeleiteten Geringfügigkeitsschwellenwerteauch als Emissionswerte herangezogen, um Eluate ausBaustoffen, mineralischen Abfällen <strong>und</strong> Böden zu beurteilen.Damit bilden sie die fachliche Gr<strong>und</strong>lage für die Ersatzbaustoffverordnung<strong>und</strong> die B<strong>und</strong>esbodenschutzverordnung.Die beiden Verordnungen dienen dazu, die konkreten Verwertungsmöglichkeitenmineralischer Abfälle in Abhängigkeitvon ihren Stoffbelastungen zu regeln. Sie konkretisierendamit die Anforderungen des neuen Kreislaufwirtschafts<strong>und</strong>Abfallrechts, mit dem u. a. Verwertungsquoten für mineralischeAbfälle festgelegt werden sollen. Komplettiertwird die Sammlung neuer Regelungen durch eine Novelleder Trinkwasserverordnung. Nach mehrfachen Bek<strong>und</strong>ungenvon B<strong>und</strong>esumweltminister Norbert Röttgen sollen keineGeringfügigkeitsschwellenwerte festgelegt werden, diestrenger sind als die Vorgaben der Trinkwasserverordnung.Bisher bleibt es aber bei der Absichtserklärung, denn nochliegen mehrere Geringfügigkeitsschwellenwerte unterhalbder Werte der alten – aber auch der neuen – Trinkwasserverordnung.Gr<strong>und</strong>wasserverordnungNachdem das B<strong>und</strong>esumweltministerium lange Zeit an einerumfassenden nationalen Gr<strong>und</strong>wasserverordnung gearbeitethat, legte es im Juli 2010 überraschend eine komplett geänderteFassung vor, die im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzungder europäischen Gr<strong>und</strong>wasserrichtlinie darstellt.Hintergr<strong>und</strong> dieser aktuellen Entwicklung ist das drohendeEU-Vertragsverletzungsverfahren, das Deutschland bei nichtfristgerechter Umsetzung der europäischen Gr<strong>und</strong>wasserrichtliniegedroht hätte. Das B<strong>und</strong>eskabinett hat die geänderteFassung der Gr<strong>und</strong>wasserverordnung am 4. August2010 verabschiedet.Positiv ist, dass in der verabschiedeten Fassung nicht die 46massiv in der Kritik stehenden Geringfügigkeitsschwellenwerte,sondern gemäß EU-Vorgabe lediglich acht – ergänztum zwei verpflichtend einzuführende – Umweltqualitätsnormenfestgeschrieben wurden. Diese Reduzierung entsprichtden Forderungen der Industrie. Eine ergänzte Öffnungsklauselbereitet jedoch den Weg, im Nachgang weitere Geringfügigkeitsschwellenwertefestzulegen.Vor der Verabschiedung durch den B<strong>und</strong>esrat, die am 9. September2010 erfolgen soll, sind dennoch zwei Punkte zu ändern:Erstens wurden für Sulfat <strong>und</strong> Chlorid mit 240 mg/lbzw. 250 mg/l Werte aus der bisherigen Trinkwasserverordnungübernommen, die dort allerdings lediglich als Indikatorparameterverankert sind (Hintergr<strong>und</strong>: Schutz vor Rohrleitungskorrosion).Da weder Sulfat noch Chlorid öko<strong>und</strong>/oderhumantoxikologische Wirkungen entfalten – wieselbst die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Zusammenhangmit der Ableitung der Geringfügigkeitsschwellenwertefestgestellt hat – ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die Parameterals Schwellenwerte mit Grenzwertcharakter in dieGr<strong>und</strong>wasserverordnung aufgenommen werden sollen.Zweitens wurden die Geringfügigkeitsschwellenwerte fürCadmium <strong>und</strong> Quecksilber mit 0,5 µg/l bzw. 0,2 µg/l umden Faktor 10 bzw. 5 niedriger festgelegt als in der EG-Trinkwasserrichtliniebzw. der bisherigen Trinkwasserverordnung.Da es nach Aussage von B<strong>und</strong>esumweltminister Röttgen anlässlicheines Gesprächs im BDI im Juni 2010 eine Verschärfungder Rechtslage nicht geben soll, fordert die Industrie,für Cadmium <strong>und</strong> Quecksilber die Werte der Trinkwasserverordnungzu übernehmen.TrinkwasserverordnungDer Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderungder Trinkwasserverordnung wurde Ende Juli 2010 bei der EuropäischenKommission notifiziert. Der Entwurf soll vomB<strong>und</strong>esrat nach der Sommerpause beraten <strong>und</strong> beschlossenwerden.Bezüglich der Schnittstellen der Trinkwasserverordnung zurGr<strong>und</strong>wasserverordnung <strong>und</strong> den Geringfügigkeitsschwellenwertenist festzustellen, dass Chlorid <strong>und</strong> Sulfat mit 250 mg/lweiterhin als Indikatorparameter behandelt werden. DerGrenzwert für das Cadmium ist von 5 µg/l auf 3 µg/l reduziert,während der Grenzwert für Quecksilber mit 1 µg/l auf dem Niveauder bisherigen Trinkwasserverordnung festgelegt ist.Insofern bleibt der Bedarf einer Korrektur an der vomB<strong>und</strong>eskabinett verabschiedeten Gr<strong>und</strong>wasserverordnungbestehen.Verordnung OberflächengewässerDie Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer in ihremEntwurf vom 1. August 2010 befasst sich vor allem damit,die unterschiedlichen Oberflächengewässer in Gewässertypenzu kategorisieren <strong>und</strong> entsprechend ihrer Regionsowohl hinsichtlich ihres ökologischen Zustands <strong>und</strong> Potenzialsin einen sehr guten, guten, mäßigen, unbefriedigendenoder schlechten Zustand als auch hinsichtlich ihres chemischenZustandes in einen guten bzw. nicht guten Zustandeinzustufen. Die Einstufung des chemischen Zustands wirdanhand von Umweltqualitätsnormen – in Deutschland damitauf Basis der Geringfügigkeitsschwellenwerte – vorgenommen.Die Beurteilung der Messungen erfolgt im Hinblick aufHöchstwerte <strong>und</strong> arithmetische Jahresdurchschnittswerte.Für die Bauindustrie ist die Oberflächengewässerverordnungvorerst kaum von Bedeutung, da die Ersterfassung <strong>und</strong> Ersteinstufungder Gewässer einige Jahren in Anspruch nehmenwird. Danach wird sie jedoch Geltung entfalten, da gr<strong>und</strong>sätzlichkeine Verschlechterung des Gewässerzustandes eintretendarf <strong>und</strong> bei mäßigem oder schlechtem Zustand eineTrendumkehr einzuleiten ist. Probleme können dann entstehen,wenn Wässer der Baugrubenentwässerung oder Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungin die Vorflut gegeben werden sollen.Der Entwurf der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässerkann bis zum 30. September 2010 gegenüber demB<strong>und</strong>esumweltministerium kommentiert werden.Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong>AbfallrechtsNach einem ersten Arbeitsentwurf Ende Februar 2010 legtedas B<strong>und</strong>esumweltministerium Anfang August 2010 einennoch nicht abgestimmten Referentenentwurf eines Gesetzeszur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallrechtsvor. Mit der Gesetzesnovelle soll einerseits die europäischeAbfallrahmenrichtlinie bis Dezember 2012 in nationalesRecht umgesetzt <strong>und</strong> andererseits das bisherige Kreislaufwirtschafts-<strong>und</strong> Abfallrecht in seinen Strukturen <strong>und</strong> Elementenerhalten <strong>und</strong> weiterentwickelt werden.